Diskussion:Zug (Schienenverkehr)

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Züge werden immer noch an- bzw. hier zusammengekoppelt, nicht angekuppelt, auch wenn koppeln und kuppeln ähnliche Bedeutungen haben. Oder habe ich irgendeine Neuerung nicht mitbekommen? --nobikles 00:12, 16. Aug 2004 (CEST)

Nach durchsicht einiger lexikalischer Einträge an anderen Orten habe ich den Eindruck, daß "koppeln" oder "Kopplung" eine abstrakte Verbindung von Objekten bedeutet, z.B. den Kurs eines Fahrzeugs (Schiffes) durch Aneinanderreihung ungefährer Werte zu "koppeln" oder in der Elektrotechnik die Koppelung eines Magnetfeldes mit einer Spule, auch "Koppelung" von Geschäften etc.

Demgegenüber werden beim Zug einzelne Fahrzeuge ganz real mit Hilfe ihrer Kupplungen zum Zug zusammengekuppelt. "Koppeln" klingt da irgendwie abgehoben. Oder habe ich irgendeine Neuerung im wechsel der Rechtschreibreformen nicht mitbekommen? --WHell 12:30, 16. Aug 2004 (CEST)

Meines Erachtens fällt der ICE 3 in die Kategorie Triebwagen oder Triebwagenzug. Denn es sind nahezu sämtliche Wagen angetrieben insbesondere auch die Endwagen. Ich würde diese Endwagen nicht als Steuerwagen auffassen. Denn sie haben mit Steuerwagen ungefähr soviel zu tun wie mit einer Lokomotive. Die Endwagen des ICE 3 sind weder das eine noch das andere. (nicht signierter Beitrag von 217.194.34.123 (Diskussion) )

.Es müsste nur da Bild in den richtien Absatz, da oben ist es tatsächlich irreführend. Mach ich gleich. Vielleicht findet sich für da oben noch ein echtes Zugbild.

Absatz gehört komplett gelöscht[Quelltext bearbeiten]

Zitat: >> Als entscheidendes Kriterium ist hierbei der Übergang auf die freie Strecke genannt. Dieses Kriterium muss allerdings als überholt betrachtet werden, da mit der Einführung von elektronischen Stellwerken (ESTW) vermehrt ehemals getrennte Betriebsstellen aus sicherungstechnischer Sicht zu einer Betriebsstelle zusammengefasst werden. Zwischen diesen ehemals als Zugmeldestellen fungierenden Betriebsstellen existiert dann keine „freie Strecke“ mehr. Als Beispiel sei hier der Hauptbahnhof Dresden genannt, dessen Ausdehnung aktuell den Bahnhof Dresden Mitte und die zwischenliegenden Abzweigstellen mit einschließt. <<

Überholt ist nichts, was gesetzlich definiert ist. Die technische Zusammenfassung von Bahnhöfen in einer Betriebsstelle ist keine Eigenheit des ETSW. Zugmeldestellen fungieren nicht "ehemals", sondern werden einem örtlich zuständigen Fdl zugeteilt. Auch das ist Gesetz. Es gibt Bahnhöfe und es gibt eine freie Strecke, egal welche Technik. Dies gilt grundsätzlich und unabhängig von der Technik. Den Bf Dresden kenne ich nicht, aber daß er "zwischenliegende" (zwischen was?) Abzweigstellen enthalten soll, ist unmöglich. Es gibt keine Abzweigstellen in Bahnhöfen.

Fazit: Der o.g. Absatz ist überflüssig und kann komplett gelöscht werden. --Gloster 00:03, 25. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Der ganze Abschnitt gehört ohnehin in einen eigenen Artikel Zugfahrt, weil es hier eigentlich nur um Züge im Sinne von Fahrzeugen geht. --Röhrender Elch 20:10, 27. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Vollständigkeit eines Zuges[Quelltext bearbeiten]

mW muß ein Zug auf Vollständigkeit geprüft werden, entweder bei Einsatz älterer Fahrzeuge durch Kontrille eines Zugschlusses, bei neueren insbesondere Triebzügen per kontrollierender Schaltung. Das müßte hier ja wohl auch eingebaut werden. Wo stehen die entsprechenden Vorschriften? --SonniWP✍ 14:55, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Mit "alt" hat das nichts zu tun, eine fabrikneue E-Lok mit fabrikneuen Güterwagen hat auch 8 Jahre nach diesem Kommentar immer noch keine technische Zugvollständigkeitskontrolle... --2A02:8108:8240:79AC:712B:B931:8E19:2857 15:47, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Die letzte deutsche fabrikneue E-Lok war vermutlich eine der Reihe 82 irgendwann in den späten Fünfzigern, vielleicht auch die Reko-VI K von 1965. Daran würde ich nichts festmachen wollen. Ich nehme an, Du meinst eine Ellok. Das Problem liegt trotzdem bei den Wageneinstellern, die die Ausgaben scheuen. -Falk2 (Diskussion) 02:34, 15. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Sorry, aber "Ellok" ist noch größerer Mumpitz als "E-Lok", beides sind lediglich pseudokorrekte Abkürzungen von "Elektrolokomotive"! axpde Hallo! 16:09, 15. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Dann ist das Abkürzungsverzeichnis der aktuellen Fahrdienstvorschrift der DB AG wohl Mumpitz? 408.0101A02 definiert klar die Abkürzung "Ellok". --77.20.82.161 02:34, 3. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Im Duden von 1986 (19. Auflage) steht auf Seite 238 "E-Lok (= elektrische Lokomotive)". Im Werk Die aktuelle deutsche Rechtschreibung von A–Z (Naumann & Gögel, 1996) findet sich auf Seite 263 ebenfalls der Eintrag '"E-Lok (Kurzform für elektrische Lokomotive)". So falsch kann diese Bezeichnung also nicht sein. --Roehrensee (Diskussion) 08:43, 3. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Das haben wir doch aber schon mindestens hundertachtunddreißigmal durchgekaut. Die »E-Lok« ist als Abkürzung für elektrische Lokomotive sprachlich vielleicht nicht falsch, aber eben fachlich. Dass die Dudenfritzen das seit hundert Jahren ignorieren, ist nicht das Problem der Eisenbahner. Neue Begriffe gegen den fachlich korrekten Gebrauch etablieren zu wollen ist etwas, das in den Wikipediagrundsätzen doch gerade ausgeschlossen wird. Warum wird ausgerechnet bei dieser Geschichte immer wieder von Fachfremden versucht, den Kutschern das Fahren beizubringen? Fachautoren umgingen das Thema ebenfalls schon vor Jahrzehnten, indem sie statt C-, D- und E-Lok »C-Kuppler« usw. schrieben. Im Übrigen gehört es zu einem guten Schreibstil, Abkürzungen im Fließtext möglichst zu vermeiden. Wer es schafft, »Generalfeldmarschall« zu setzen, der sollte auch »elektrische Lokomotive« ohne bleibende Schäden hinbekommen. Dazu kommt, dass die üblichen Verdächtigen inzwischen alle wissen, dass sie mit »E-Lok« und »Elektrolok« in Wespennester stochern. –Falk2 (Diskussion) 11:17, 3. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Es gibt wohl beide Varianten. E-Lok im Gegensatz zu V-Lok, aber eben verwechselbar mit einer Lok mit der Achsfolge E. Daher ist Ellok bahnseits absolut üblich und bei der DB in der FV (Ril408) sowie auch in der Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (Fv-NE) für elektrische Lokomotive ausdrücklich vorgeschrieben. Mumpitz ist es also keineswegs. Man lese übrigens hierzu die Einleitung des Wikipedia-Artikels Elektrolokomotive, der richtigerweise beginnt mit:
...Elektrolokomotiven (kurz E-Loks oder Elektroloks, Abkürzung: Ellok)...
Als Eisenbahner halte ich Ellok auch für wesentlich weiter verbreitet und besser verständlich. Aber letzteres mag beruflich bedingt sein und ist meine persönliche Sichtweise. --LokleitungRN (Diskussion) 11:18, 3. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Ah, Falk2 hat schneller getippt als ich --LokleitungRN (Diskussion) 11:20, 3. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Begriff E-Lok sprachlich etabliert und seine Verwendung für "Elektrolokomotive" nicht absurd ist. Ob man ihn in WP-Artikeln verwendet, war nicht mein Thema. Googelt man den Begriff, so stößt man massenhaft auf Einträge zu Elektrolokomotiven, aber nicht auf E-gekuppelte Dampfloks (Asche über mein Haupt für die Verwendung dieses Un-Worts). --Roehrensee (Diskussion) 13:29, 3. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Google ist aber keine Eisenbahndienststelle. Ich sträube mich mit allen Mitteln gegen »Google-Beweise«, mit denen gerne jeder Mist belegt wird. Ein Richter würde sagen: »Sie wissen schon, was der Unterschied zwischen einem Indiz und einem Beweis ist?« Wenn zehn Millionen eine Sache in einer bestimmten Art machen, dann heißt das nicht, das es richtig ist, sondern oft genug nur, dass sie es nicht besser wissen. Du verwendest schließlich auch englische Hilfsanführungszeichen, die von der mechanischen Schreibmaschine stammen, im deutschen Kontext falsch sind und die Du bei mir nie sehen wirst. Nach unten orientieren ist der falsche Weg. –Falk2 (Diskussion) 14:34, 3. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Ich hatte mich darüber gewundert, dass du eine E-gekuppelte Lok als E-Lok bezeichnet hast. Diesbezüglich habe ich bei den ersten ca. 50 Google-Treffern nämlich nichts gefunden. Darüber hinaus war, bis zur Rechtschreibreform, zumindest im Westen der Duden das unangefochtene Maß aller Dinge. Dessen Herausgeber als "Dudenfritzen" zu bezeichnen ist schon ein starkes Stück. Zumal der Duden Veränderungen durchaus nicht ignoriert hat, aber offenbar gab es an der Schreibweise E-Lok bis 1986 nichts auszusetzen. Mir persönlich ist es egal, ob Elektrolok, E-Lok oder Ellok geschrieben wird. Ein bißchen Vielfalt bringt bunte Tupfen in an sich trockene Texte. In Artikeln verwende ich übrigens durchaus die „deutschen“ Gänsefüßchen, aber auch da wäre ich nicht so puritanisch. Du verwendest Guillemets, warum nicht? --Roehrensee (Diskussion) 17:27, 3. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Verschiebung[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, den Artikel nach Zug (Schienenverkehr) zu verschieben, weil dieses auch den Straßenbahnverkehr beinhaltet. --Röhrender Elch 22:48, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Zug (Bahn) wäre eine Alternative. --Röhrender Elch (Diskussion) 22:50, 19. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Rechtliches[Quelltext bearbeiten]

Ganz entscheidend ist die rechtliche Situation, auf die der Artikel überhaupt nicht eingeht. Alle auf der Vorderseite genannten Fahrzeuge werden erst dann zu einem Zug, wenn sie es rechtlich werden. Das ist landesspezifisch unterschiedlich geregelt. --Eingangskontrolle (Diskussion) 17:19, 22. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Eingangssatz[Quelltext bearbeiten]

Der Eingangssatz, Ein Zug ist ein Verband von mehreren miteinander mit einer Kupplung verbundenen Schienenfahrzeugen, ist so nicht ganz zutreffend, denn auch eine einzelne Lok kann als Lokzug ein Zug sein. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 21:32, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

+1. Er widerspricht unmittelbar auch dem folgenden Satz. --Global Fish (Diskussion) 18:18, 31. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Fahrzeugverband[Quelltext bearbeiten]

Eine Zugfahrt ist ein Verband von Schienenfahrzeugen, der auf die freie Strecke übergeht. Und wie nennt man einen Fahrzeugverband, der dieses nicht tut? --Röhrender Elch (Diskussion) 23:02, 14. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Fahrzeugbewegungen, die keine Zugfahrt sind, sind Rangierfahrten (408.0101A01). --nenntmichruhigip (Diskussion) 23:46, 14. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Das habe ich nicht gefragt. Es geht nicht um die Fahrzeugbewegungen, es geht um den Fahrzeugverband selbst, unabhängig davon, ob er fährt oder nicht. --Röhrender Elch (Diskussion) 20:34, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Äh, "Fahrzeugverband" ? axpdeHallo! 21:44, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Zum Beispiel. Ich wüsste aber gerade keine irgendwo verbindliche Definition dafür. WP:TF-Diskussion à la Schlepptriebwagen incoming! --nenntmichruhigip (Diskussion) 21:51, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich würde ihn einfach als Zug (von "ziehen" abgeleitet) bezeichnen. Die Zugfahrt ist die Fahrt eines Zuges, also muss erstmal ein Zug vorhanden sein, bevor eine Zugfahrt stattfinden kann. Was soll das mit dem Schlepptriebwagen? --Röhrender Elch (Diskussion) 22:44, 16. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Das sehen aber alle fünf (EBO, FV-DB, BOStrab, BAV-FDV, ÖBB) im Artikel genannten Definitionen anders als du: Da wird überall definiert, was ein "Zug" ist, und nirgends von einer "Zugfahrt" gesprochen. (Falls jetzt jemand "Zugfahrt" als Begriffsfindung bezeichenen will: Ist es nicht.) Ein irgendwo abgestellter Wagen ist jedenfalls ganz klar kein Zug. Zum Schlepptriebwagen: Schau auf die (Länge der) dortige(n) Diskussionsseite. Ich meinte, dass ich bei einem Artikel zu "irgendwie zusammenhängenden Schienenfahrzeugen" unabhängig von seiner Qualität eine ähnliche Diskussion befürchte. --nenntmichruhigip (Diskussion) 07:58, 17. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ein Zugverband, der bewegt wird, aber dabei nicht auf die freie Strecke übergeht, ist eine Rangiereinheit. Eine unbespannte Zugeinheit bzw die Gesamtheit der Wagen einer Zugeinheit heißt dagegen »Wagenzug«. –Falk2 (Diskussion) 21:23, 15. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Das beantwortet alles nicht meine Frage, wie man einen Fahrzeugverband als solchen nennt, unabhängig davon, ob er fährt oder nicht. --Röhrender Elch (Diskussion) 15:54, 16. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

„gekuppelte Schienenfahrzeuge“? --nenntmichruhigip (Diskussion) 17:51, 20. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Aufhebung der Unterscheidung von Zug- und Rangierfahrten[Quelltext bearbeiten]

@Bigbug21: das kann ich aus der verlinkten Präsentation nicht herauslesen. Es ist wegen der sehr unterschiedlichen Anforderungen auch nicht sinnvoll. Hoffen wir mal, dass niemand auf die Schnapsidee kommt, beim Rangieren im Umsetzbetrieb bei jeder Richtungsänderung die Zugsignale umzusetzen. Das wäre die logische Konsequenz. Das Aufheben der Regelung, dass im Rangierdienst auf Sicht gefahren wird, wird nicht funktionieren. Wo sollen die Bandbreiten herkommen, die in Knotenpunkten erforderlich wären, um sichere Datenfunkverbindungen zu jedem Triebfahrzeug garantiert herstellen und aufrechterhalten zu können, und das ausgerechnet in den Mobilfunkbändern, die jetzt schon gut genutzt werden? So vernünftig einige Teile durchaus sind, beispielsweise das papierlose Übermitteln von Befehlen, so sehr zeigt diese pdf-Dokumentation auch die Praxisferne der Verfasser. Das Wort »Rückfallebene« taucht nicht einmal auf.

Wer ernstlich den Begriff »digitale LST« vor sich herträgt, der zeigt damit, dass er letztlich keinen blassen Schimmer von der Eisenbahnsicherungstechnik hat. Es ist aber auch blöd, dass die zumindest im deutschsprachigen Raum, wo uns Transistorstellwerke zum Glück erspart geblieben sind, seit ihren Anfängen rein digital arbeitet. Wenn solche Begriffe hier nicht ganz zu vermeiden sind, dann sollten wir sie wenigstens kommentieren und relativieren. –Falk2 (Diskussion) 07:55, 24. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Die Angaben stehen auf den Seiten 13 und 37 der verlinkten Präsentation: „Hierdurch soll u. a. die Unterscheidung von Zug- und Rangierfahrten aufgehoben werden.“ und „Auflösen der Unterscheidung zw. Zug- und Rangierfahrt“. Dasselbe Betriebliche Zielbild beinhaltet im Übrigen auch FRMCS. Weiterführende Informationen stehen auch in der aktuellen Ausgabe von Deine Bahn, Auswertung folgt beizeiten. --bigbug21 (Diskussion) 21:27, 24. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Die kriege ich schon ein paar Jahre nicht mehr. Ich gehe aber weiter davon aus, dass das Ganze eine Schnapsidee ist. Von feuchten Informatikerträumen können wir uns dort, wo die Wagen und Züge real und nicht virtuell sind, eben nichts kaufen. Die Unterscheidung auf Seite 37 lese ich in Bezug auf die Fahrstraßensicherung. Die betrifft aber nur einen sehr kleinen Teil des Rangiergeschäftes. Im Klartext ist der Verzicht auf Flankenschutz bei Rangierfahrstraßen schonmal eine reine Bundesbahngeschichte. Nie hat auch nur ein Fachmann man begründet, warum das so sein soll. In WSSB-Stellwerken gibt es das nicht und ich habe nie erlebt, dass es sich störend ausgewirkt hätte. Habe ich mal erwähnt, dass man beim Stundensatz für einen eStw-Programmierer etwa vom Zehnfachen ausgeht, was ein Projektant für Relaisanlagen kostet? Aus gutem Grund werden Interimsanlagen für Bauzustände noch immer in GS II gebaut. Damit ist nahezu jeder Zwischenzustand beherrschbar und die Änderungen sind gut dokumentiert. Viel mehr als einen Plansatz mit markierten Änderungen, Lötkolben, Flussmittel, grünen Schaltdraht und eine Bockleiter braucht man dann nicht. Das ganze läuft bei nur minimalen Eingriffen in den Betrieb beim Scharfschalten ab. Mitbenutzte Rangierfahrstraßen bieten von daher dasselbe Flankenschutzniveau wie Zugfahrstraßen. Der entscheidende Unterschied,, den man auch nicht wegdiskutieren kann, sind besetzte Zielgleise. Beim Rangieren ist das unverzichtbar, sonst wären simple Lokwechsel nicht mehr machbar. Sprechkontakt zwischen Stwm und Tf ist beim Rangieren unverzichtbar. Wie soll der Hüttenwächter sonst wissen, was draußen passieren soll? Vollkommen vorbei ist es dann bei der Zugbildung im Abstoß- oder Ablaufbetrieb. Beides ist nicht am Plüschetagentisch abzuschaffen und wenn wir wirklich eine Verkehrswende wollen, auch nicht mit Containern. Ganzzüge sind nicht das Allheilmittel, für das sie die »Experten« nach Mehdorn-Art verkaufen wollen. Sie werden nie mehr als eine Nische darstellen. Als Fazit bleibt, Rangier- und Zugfahrten werden sich nie sinnvoll in einen Topf werfen lassen. Sollte die ebenfalls angedachte Aufhebung der Trennung von Bahnhöfen und freier Strecke dazu führen, dass der idiotische Verzicht auf Schutzweichen an Abzweigstellen und einmündenden Strecken gekippt wird, dann wäre das allerdings eine gute Tat. –Falk2 (Diskussion) 22:16, 24. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Gerne hätte ich einen Bezug zur Ursache eurer Diskussion. Würdet ihr bitte einen Link setzen? --LokleitungRN (Diskussion) 08:39, 8. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Special:Diff/217509865 --nenntmichruhigip (Diskussion) 13:37, 8. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Dankeschön! --LokleitungRN (Diskussion) 15:30, 10. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Kennt sich jemand mit der LST in den Niederlanden aus? Mir hat neulich ein niederländischer Tf (der auch in D fahren darf) erzählt, dass man dort nicht mehr zwischen Zug- und Rangierfahrt unterscheidet, was aber nur geht, weil das Land flächendeckend mit halbwegs einheitlicher LST ausgestattet sei (im Vergleich zu unserem Flickenteppich). Dort sei eine Fahrt einfach eine Fahrt und eine Fahrt in ein besetztes Gleis werde eben als solche signalisiert. --77.20.138.105 02:34, 23. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Darüber herrscht tiefes Schweigen im Walde und die Begründung »einheitliche Sicherungstechnik« ist an dieser Stelle auch sehr dünn. Vor allem, welcher Zauberkünstler hat das so mit einem Wink mit dem Zauberstab einfach so eingeführt? Was den sicherungstechnichen Flickenteppich betrifft, den wollten die Verantwortlichen letztlich genau so haben. Niemand reißt sich um neunzig Jahre alte Stellwerke nach dem Prinzip »einen ziehen, einen nachlassen«. Ich wurde in dieser Beziehung seit Beginn meiner Dienstzeit nie gefragt und die geht nun tatsächlich schon ein paar Tage.
Aus Schlipsträgerperspektive wird sich das vermutlich nie klären lassen. Es bleibt ein Unterschied, ob ich mit mit fünfzehn Wagen und knappen Fahrzeiten im Halbstundentakt nach Buxtehude an der Quarkmühle fahren soll oder mit dem GAF zur Ladestraße, um dort 60 m Schiene, eine halbe Zungenvorrichtung sowie zwei Weichenverschlüsse aufzuladen und sie in der anschließenden Nachtsperrpause am Stellwerk 4 im Bahnhof Klein Bierflaschenhausen einzubauen. –Falk2 (Diskussion) 10:48, 23. Sep. 2022 (CEST)Beantworten