Diskussion:Zwangskraft

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Alva2004 in Abschnitt Zwangskraft - eingeprägte Kraft
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beschleunigung (erl.)[Quelltext bearbeiten]

"Da der Klotz nicht in Richtung des Erdmittelpunktes beschleunigt wird, muss die Fläche auf diesen eine Zwangskraft ausüben," irgendwie klingt das so als ob der klotz nicht der schwerkraft unterliegt. schließlich werden alle körper auf der erde, immer und überall, richtung erdmittelpunkt beschleunigt, auch wenn sie sich keinen millimeter in diese richtung bewegen. oder ist das hier anders gemeint? (nicht signierter Beitrag von 178.200.46.188 (Diskussion) 02:41, 7. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

„Unter Beschleunigung versteht man in der Physik die Änderung des Bewegungszustands eines Körpers

Beschleunigung

 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 10:53, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden.  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 10:53, 7. Jan. 2017 (CET)

Handbremse (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Das Beispiel der Handbremse passt nicht zur Definition einer Zwangskraft und widerspricht außerdem der Feststellung, dass eine Zwangskraft stets senkrecht zur (möglichen) Bewegungsrichtung wirkt.

--hjm 15:32, 14. Okt. 2009 (CEST)

Stimmt, und Du hast es ja im Artikel bereits korrigiert; vielen Dank fürs aufmerksame Lesen. --Zipferlak 17:19, 14. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden.  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 10:53, 7. Jan. 2017 (CET)

Beispiel Auto[Quelltext bearbeiten]

Die Kraft von der Straße auf's Auto ist mE keine Zwangskraft, da keine kinematische Bindung vorliegt. In Vertikalrichtung ist es die Refenfeder, in den anderen Richtungen Seiten. bzw. Umfangskraft. Wird da nicht Zwangskraft mit Schnittkraft verwechselt? --Wruedt 09:31, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Arbeit von Zwangskräften[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den letzten Satz herausgenommen, der besagt, dass Zwangskräfte keine Arbeit verrichten. Dies ist im Allgemeinen nicht richtig, sondern gilt sonur für zeitunabhängige (skleronome) Zwangsbedingungen. Als Gegenbeispiel sei eine Masse genannt, die auf einer starren Plattform im Schwerefeld der Erde nach oben gefahren wird; die Zwangskraft ist hier die Gegenkraft zur Gewichtskraft und verrichtet hier Arbeit gegen das Schwerefeld der Erde. Die gelöschte Aussage resultiert vermutlich aus einer Verwechslung mit einer Spezialform des d'Alembertschen Prinzips; letzteres besagt, dass bei virtuellen Verrückungen keine Arbeit von den Zwangskräften geleistet wird. Allerdings fallen virtuelle Verrückungen nur im Falle von skleronomen Zwangsbedingungen mit tatsächlichen Bewegungen zusammen. (nicht signierter Beitrag von 134.102.186.160 (Diskussion) 09:26, 15. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Der Hinweis ist korrekt. Ich habe die Einschränkung auf skleronome Zwangsbedingungen im Artikel formuliert und wäre Dir dankbar, wenn Du die Formulierung prüfen könntest. --Zipferlak 16:25, 15. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Der Abschnitt mit der schiefen Ebene ist unglücklich formuliert. Es könnte der Eindruck entstehen, dass die Reibungskraft eine Zwangskraft sei.-- Wruedt 06:29, 23. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Bezeichnung der Zwangskräfte[Quelltext bearbeiten]

Moin, im Artikel Virtuelle Arbeit werden Zwangskräfte mit F^Z bezeichnet, im Artikel d'alembertsches Prinzip allerdings Z. Könnte Wikipedia da eine einheitliche Bezeichnung finden? (nicht signierter Beitrag von 31.16.88.171 (Diskussion) 15:16, 21. Jul 2011 (CEST))

Zwängung - Zwangskraft[Quelltext bearbeiten]

@Kein Einstein, Bleckneuhaus, Zipferlak:@Der-Wir-Ing, Debenben, Alva2004: Ich hab vor kurzem den Unterpunkt Zwängung erstellt, jedoch ist das vl. mehr eigener Artikel? Ich hätte das mit Cut&Paste gemacht, das Lektorat vom User:Kein Einstein sehe ich unter der Schöpfungshöhe (Ich kann es ja auch die alte Version mit Rechtschreibfehler manuell verschieben und dann bearbeitet man es ein zweites mal, und schreibt, dass es User:Kein Einstein Beitrag war oder er/sie macht es wieder selber. Oder Kein Einstein macht es, weil meine Artikelbeiträge sind gemeinfrei.).(Erledigt)
Da der Artikel noch neu ist und (praktisch) nur einen Autor hat könnte man das noch leicht verschieben. Deshalb wäre eine baldige Entscheidung von Vorteil.  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 10:53, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Gerne eigenständig machen. Urheberprobleme sehe ich keine. Kein Einstein (Diskussion) 11:10, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten
@Kein Einstein: Heißt das du meinst die Artikel gehören getrennt, oder heißt nur dass man Cut&Paste aus Urheberrechtlich Sicht machen kann? — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 11:30, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Beides. ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;-)  Kein Einstein (Diskussion) 11:33, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Verschiebung finde ich gut. Zwängung sollte dann hier unter Beispielen oder "Siehe auch" erwähnt werden. Vielleicht lohnt sich auch eine Kategorie:Zwangskraft, Kategorie:Zwangsbedingung, Kategorie:Randbedingung oder Kategorie:Nebenbedingung mit möglichen Elementen Zwangskraft, Zwangsbedingung, Zwängung, Druck (Physik) (bei Inkompressibilität), Starrkörper, Lager (Statik), Lagerreaktion, Auflagerkraft, Lagerkraft (siehe Redundanz).

Ist Zwängung eigentlich wirklich die Zwangskraft oder eher die Zwangsbedingung? --Alva2004 (Diskussion) 12:29, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Die Linearführung, Lager (Bauwesen), Lager (Maschinenelement) und Gebundene Bewegung (Gegenstück zu Freie Bewegung) würden auch noch passen.--DWI (Diskussion) 13:53, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Zwängung wurde verschoben.
@Alva2004: Danke. Eine Zwängung ist eher eine Zwangsbedingung als eine Zwangskraft. (Mein Fehler)
Kategorie:Randbedingung würde mir gut gefallen.
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 15:12, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Zwangskraft - eingeprägte Kraft[Quelltext bearbeiten]

Hallo Zipferlak, gibt es eigentlich eine Buchquelle für die Aussage "Eine äußere Kraft, die keine Zwangskraft ist, bezeichnet man zu Unterscheidungszwecken auch als eingeprägte Kraft."? Ich kenne nur innere und äußere Kräfte, letztere auch als eingeprägte Kräfte. Eine Zwangskraft ist die Reaktion eines mechanischen Systems auf eine Neben- oder Zwangsbedingung, die aber auch nur durch andere Körper aufgezwungen werden kann. Demnach wäre eine Zwangskraft eine ganz normale eingeprägte Kraft... Oder gilt besagter "Unterscheidungszweck" nur im Artikel? --Alva2004 (Diskussion) 15:58, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich seh das (eher) wie Zipferlak. Es gibt äußere Kräfte, die können unterteilt werden in:
  1. Aktionskräfte/eingeprägte Kräfte/Belastungen/Beanspruchungen
  2. Reaktionskräfte/Zwangskräfte/Auflagerkräfte/Auflagerreaktionen
@Alva2004 Oder seh ich das Falsch?
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 17:26, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Plausibel ist das. Gibt es auch eine Buchquelle, in der das so definiert wird? --Alva2004 (Diskussion) 18:04, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Eine kurze Suche hat soeben folgendes Ergeben:

„Es gibt eingeprägte Kräfte und Reaktionskräfte sowie äußere und innere Kräfte. Äußere Kräfte sind alle von außen auf einen freigemachten Körper (s. B1.5) einwirkende Kräfte (Belastungen und Auflagerkräfte).“

Justus Lackmann, Joachim Villwock: DUBBEL – Taschenbuch für den Maschinenbau. Hrsg.: Karl-Heinrich Grote, Jörg Feldhusen. 24., aktualisierte und erweiterte Auflage. Springer, Berlin/Heidelberg 2014, ISBN 978-3-642-38890-3, B1.1 Allgemeines in B1 Statik starrer Körper, S. B2, doi:10.1007/978-3-642-38891-0 (springer.com).
Soll ich noch nach einer besseren Definition/2.Quelle suchen?
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 09:39, 15. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Prima, und vielen Dank! Ich brauche keine weiteren Quellen! --Alva2004 (Diskussion) 09:47, 15. Jan. 2017 (CET)Beantworten