Ernst Jahn (NS-Opfer)

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Stolperstein für Ernst Jahn in Hameln

Ernst Jahn (* 1903; † 5. Februar 1935 in Hameln) war ein deutscher Friseur und Mitglied der SPD, der 1935 von SA-Angehörigen getötet wurde.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ernst Jahn war mit Lina Jahn, geb. Berries, verheiratet. Das Paar hatte vier Kinder und lebte in einem Haus in der Pyrmonter Straße 29 in Hameln, das heute nicht mehr existiert. Als SPD-Mitglied beteiligte er sich offenbar an Straßenkämpfen gegen die SA in Hameln. Nach der Machtergreifung von 1933 war er Anfeindungen seitens der SA ausgesetzt und wurde arbeitslos. In der Nacht vom 4. auf den 5. Februar 1935 lockten ihn, laut Aussage seiner Tochter, SA-Männer unter dem Vorwand aus seinem Haus, dass ein Nachbar Hilfe benötige. Am nächsten Morgen wurde er tot aus der nahegelegenen Weserschleuse geborgen.[1]

Der Witwe von Ernst Jahn entzogen die NS-Behörden das Sorgerecht für ihre Kinder. Die Frau wurde zur Arbeit in dem Hamelner Rüstungsunternehmen DOMAG dienstverpflichtet. Die Kinder kamen zunächst in ein Waisenhaus und später zu ihren Großeltern.

Das Tötungsdelikt an Ernst Jahn wurde von Polizei und Justiz vertuscht. Auch in der Nachkriegszeit wurde die Tat nicht geahndet. Der Fall wurde erst im Jahr 2013 der Hamelner Öffentlichkeit bekannt.

Gedenken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2014 verlegte der Künstler Gunter Demnig einen Stolperstein zum Gedenken an Ernst Jahn an der Hamelner Weserschleuse, wo er umkam. Die Stelle befindet sich unweit seines früheren Wohnsitzes am heutigen Weser-Radweg, neben dem Schleusenwärterhaus.

Die Inschrift des Stolpersteins lautet:

„HIER WOHNTE
ERNST JAHN
JG. 1903
IM WIDERSTAND / SPD
VON SA
ERMORDET 5.2.1935
WESERSCHLEUSE“

Neben dem Stolperstein brachten Anwohner 2014 eine Informationstafel an.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Karen Klages: Diese Erinnerungen verblassen nicht in Dewezet vom 29. März 2014 (Online mit Bezahlschranke)