Gutschrift

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Gutschrift ist die Korrektur einer Rechnung (zum Beispiel auf Grund einer Mängelrüge).

[Bearbeiten] Abrechnungsgutschrift

Im Gegensatz hierzu wird mit einer Abrechnungsgutschrift ebenso wie mit einer Rechnung über eine Lieferung oder Leistung abgerechnet. Die Abrechnungsgutschrift stellt der Leistungsempfänger und nicht der Leistende aus.

Die Gutschrift berechtigt nach § 14 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muss zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung berechtigt sein.
  • Zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift muss Einverständnis darüber bestehen, dass mit einer Gutschrift über die Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird.
  • Die Gutschrift muss die gleichen Angaben enthalten wie eine Rechnung.
  • Die Gutschrift muss dem leistenden Unternehmer zugeleitet worden sein.

Die Abrechnungsgutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, wenn der Empfänger dem in ihr enthaltenen Steuerausweis widerspricht. Widerspricht der Abrechnungsgutschriftempfänger dem zu hohen Steuerausweis nicht, so schuldet er den zu hohen Betrag.

Wiktionary Wiktionary: Gutschrift – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
Persönliche Werkzeuge
Buch erstellen
Andere Sprachen