Hans-Hermann Heidner

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Hans-Hermann Heidner (* 28. April 1957[1] in Hannover[2]) ist ein deutscher Jurist. Er war von August 2004 bis März 2023 Richter am Bundesfinanzhof.[2]

Leben und Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heidner trat nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung 1987 in den höheren Dienst der niedersächsischen Finanzverwaltung ein. Dort war er als Sachgebietsleiter eines Finanzamts für Großbetriebsprüfungen sowie beim Finanzministerium tätig. Mitte 1990 wechselte er als Richter an das Niedersächsische Finanzgericht.[2] Heidner ist zu dem Thema „Die Bedeutung der mutmaßlichen Einwilligung als Rechtfertigungsgrund, insbesondere im Rahmen des ärztlichen Heileingriffs“ promoviert. Er ist als Mitautor eines Kommentars im Steuerrecht tätig.

Mit der Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof am 1. August 2004 wies ihn das Präsidium dem V. Senat zu, der für Umsatzsteuer, Körperschaft- und Gewerbesteuer (Steuerbefreiungen) zuständig ist. Heidner trat am 31. März 2023 in den Ruhestand.[2]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die Bedeutung der mutmaßlichen Einwilligung als Rechtfertigungsgrund, insbesondere im Rahmen des ärztlichen Heileingriffs. Dissertation, Göttingen 1988
  • Treuhandverhältnisse im Steuerrecht. Verlag Neue Wirtschaftsbriefe, Herne/Berlin 1994, ISBN 978-3-482-46941-1
  • Umsatzsteuergesetz. Hrsg. Bunjes, Johann, Verlag C. H. Beck, 19. Auflage, München 2020, ISBN 978-3-406-74487-7

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2012/2013. C.F. Müller, Heidelberg 2012, ISBN 978-3-8114-3631-2, S. 14.
  2. a b c d Dr. Hans-Hermann Heidner beendigt seine Tätigkeit im Bundesfinanzhof. In: Pressemitteilung Nr. 021/23. Bundesfinanzhof, 31. März 2023, abgerufen am 1. April 2023.