Hassan Dabbagh

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hassan Dabbagh (* 1972 in Syrien[1] auch Abu al-Husain genannt) ist ein deutsch-syrischer Imam und Vertreter des Salafismus in Deutschland. Er ist Vereinsvorsitzender der Al-Rahman-Moschee in Leipzig.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dabbagh stammt aus Syrien und ist deutscher Staatsangehöriger. Er kam in den 1990er Jahren zum Medizinstudium nach Leipzig, brach dieses jedoch ab.[2]

Dabbaghs Ansprachen werden vor allem über das Internet verbreitet und sollen nichtpraktizierende Muslime zurück zum Islam im Sinne einer fundamentalistischen Auslegung führen. Er sowie sein Verein „Islamische Gemeinde in Sachsen – Al-Rahman-Moschee e. V.“ werden vom sächsischen Verfassungsschutz beobachtet.[3][4]

Positionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dabbagh sagte in der Sendung Menschen bei Maischberger zu dem Thema Salafismus: „Salafismus ist eine Sache, die rein religiös ist, aber leider wird es von Geheimdiensten oder von Staatsschützern oder sogenannten Medienvertretern missbraucht, damit man ein Feindbild Islam in diesem Land schafft. Damit man die Muslime über einen Kamm schert.“[5] So erklärt Dabbagh in einer Stellungnahme, wie man dem „Salaf-Weg“ folgt: „[Der] Salaf-Weg bedeutet, dass man den Islam mit Belegen aus Koran und authentischer Sunna versteht und so praktiziert, wie die ersten 3 Generationen im Islam.“[6]

Dabbagh äußerte sich 2012 zur Arbeitslosigkeit unter Muslimen: „Eigentlich sollte der Muslim sich arbeiten [sic] suchen. Dass er auf den Staat angewiesen ist, ist erlaubt, aber er darf nicht betrügen und nicht lügen. Man darf Hartz IV nur beziehen, wenn es eine Notwendigkeit gibt.“[7]

Dabbagh äußerte sich auch zu den gewalttätigen Ausschreitungen am Rande einer Pro-NRW-Demonstration in Bonn im Jahre 2012: „Gewalt ist nicht zu rechtfertigen und wir sind gegen jede Art von Gewalt. Gewalt gegen Polizisten ist etwas, was falsch ist.“[5] In der österreichischen TV-Sendung Pro und Contra sagte Dabbagh im selben Jahr zum Thema Meinungsfreiheit und „Mohammed-Film“: „Wir müssen unterscheiden zwischen Meinungsfreiheit, Beleidigung und Volksverhetzung. Ich als Muslim vertrage Kritik, wenn sie logisch, sachlich und objektiv ist. Die beste Reaktion auf das Video ist, dass Muslime dieses ignorieren.“[8]

Juristische Auseinandersetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dabbagh wurde 2009 von der Staatsanwaltschaft München wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung angeklagt, zusammen mit einem salafistischen Prediger aus Bonn, Reda Seyam aus Berlin und fünf weiteren Personen.[9] Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I hielt im Oktober 2010 die Bildung einer kriminellen Vereinigung für nicht erwiesen und erklärte sich hinsichtlich der sonstigen Straftatbestände für örtlich nicht zuständig.[10]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Geschichte des Salafismus in Deutschland
  2. Islam: Vorbeter aus der Fremde In: Die Zeit, 23. September 2006. Abgerufen am 27. Januar 2015 
  3. Extremismus-Handbuch 2009 (Memento vom 19. Juli 2011 im Internet Archive) des Verfassungsschutzes Sachsen (PDF; 2,70 MB)
  4. Legalistischer Islamismus auf Expansionskurs in Sachsen - Die Sächsische Begegnungsstätte und ihre Verbindungen zur Muslimbruderschaft. Sächsisches Landesamt für Verfassungsschutz, Juni 2017. Abgerufen am 28. November 2017
  5. a b Die Salafisten kommen - Gehört dieser Islam zu Deutschland ? In: Youtube. 17. Mai 2012, abgerufen am 6. März 2015.
  6. Eine Stellungnahme zum Thema "SALAFISMUS". In: Youtube. 9. Februar 2011, abgerufen am 6. März 2015.
  7. Arbeitssuche, Sozialhilfe & Hartz 4. In: Youtube. 7. März 2012, abgerufen am 4. März 2015.
  8. Pro und Contra vom 17.09.2012. In: Youtube. 17. September 2012, abgerufen am 4. März 2015.
  9. Islamisten: Anklage gegen Missionare des Terrors Focus Online, 29. August 2009
  10. (Az. 2 Kls 111 Js 11844/07, Beschluss vom 26. März 2010) Radikal-islamisch Ja, kriminell Nein von Holger Schmidt, SWR vom 30. März 2010