Jörg Eisele

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Jörg Eisele (* 26. September 1969 in Schwäbisch Gmünd[1]) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eisele wuchs in Waldstetten auf, legte 1989 das Abitur am Parler Gymnasium in Schwäbisch Gmünd ab und studierte nach dem Wehrdienst ab 1991 Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen. 1995 schloss er sein Studium mit dem ersten Staatsexamen ab. Von August 1995 bis April 1999 war er Mitarbeiter von Ulrich Weber am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht der Universität Tübingen. Im Mai 1997 wurde er bei Jan Schröder in Tübingen mit der Dissertation Haftungsfreistellung von Vereinsmitgliedern und Vereinsorganen in nichtwirtschaftlichen Vereinen promoviert. Dafür wurde er mit dem Preis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung ausgezeichnet. 1999 legte er sein zweites Staatsexamen in Stuttgart ab. Von Mai 1999 bis März 2003 war er Wissenschaftlicher Assistent bei Fritjof Haft am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik der Universität Tübingen. Im Juni 2003 wurde er an der Universität Tübingen für die Fachgebiete Deutsches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsinformatik und Außergerichtliche Konfliktbeilegung habilitiert.

Am 22. Januar 2004 wurde Eisele zum Universitätsprofessor an der Universität Konstanz ernannt und hatte den Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsinformatik, Außergerichtliche Konfliktbeilegung inne. Nachdem er Rufe an die Universitäten Augsburg (2006) und Bayreuth (2010) abgelehnt hatte, nahm er zum 1. April 2013 einen Ruf an die Universität Tübingen an und übernahm zugleich mit dem Lehrstuhl die Leitung der Forschungsstelle für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht "eurocrim" gemeinsam mit Kristian Kühl.[2] Für seine Lehrleistungen wurde er im Jahr 2011 von der Universität Konstanz für den hochschul- und fächerübergreifenden Landeslehrpreis des Landes Baden-Württemberg sowie den ars legendi-Preis für exzellente Hochschullehre des Stifterverbandes und der Hochschulrektorenkonferenz nominiert.

Eisele ist Mitautor und Mitherausgeber des Gesetzeskommentars zum Strafgesetzbuch Schönke-Schröder, Mitautor des Kommentars Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Autor dreier Lehrbücher zum Strafrecht Besonderer Teil, eines Lehrbuches zum Computer- und Medienstrafrecht, Mitautor des Klassikers Baumann/Weber/Mitsch/Eisele, Strafrecht Allgemeiner Teil sowie Mitherausgeber der Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht und der Beiträge zum Strafrecht - Contributions to Criminal Law, Redakteur der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW), ständiger Mitarbeiter der Rechtsprechungsübersicht der Juristischen Schulung (JuS), wissenschaftlicher Beirat der Zeitschrift Jura Studium & Examen (JSE). Als Gutachter bzw. Sachverständiger war er u. a. im EnBW-Untersuchungsausschuss[3], Edathy-Untersuchungsausschuss[4] sowie in zahlreichen Gesetzgebungsverfahren im Rechtsausschuss des Bundestages tätig. Er war von 2015 bis 2017 Mitglied der Kommission zur Reform des Sexualstrafrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz[5], ist (Gründungs-)Mitglied des Instituts für Recht und Religion an der Universität Tübingen, Stellvertretender Vorsitzender der Lebendspendekommission der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Landesgruppe der Association Internationale de Droit Pénal (AIDP) e.V., Beirat der Deutsch-Kolumbianischen Juristenvereinigung sowie Ehrenmitglied der juristischen Vereinigung Phi Delta Phi. Seit 2022 ist er als von der Landesregierung Baden-Württemberg benannter Experte (Co)Vorsitzender der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Diözese Rottenburg-Stuttgart[6].

Schriften (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender. 22. Ausgabe (2009). Bd. 1, S. 834.
  2. Karriere, Forschung & Lehre, 20. Jahrgang (2013), Ausgabe 1, abgerufen am 28. Dezember 2012.
  3. Tübinger Jurist warnt vor Verlesung der EDF-Protokolle, Stuttgarter Zeitung, 12. Februar 2014, abgerufen am 15. November 2014.
  4. Schwierige Abgrenzung zur Strafbarkeit, Website des Deutschen Bundestags, abgerufen am 15. November 2014.
  5. Archivlink (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmjv.de, Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 23. März 2015
  6. Diözese Rottenburg-Stuttgart: Aufarbeitungskommission beginnt Arbeit. Abgerufen am 24. Januar 2022.