Karl Bötefür

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Karl Friedrich August Christian Bötefür, auch Carl Bötefür (* 18. August 1875 in Neustadt (Mecklenburg); † nach 1945) war ein deutscher Offizier, Kolonialbeamter, Abgeordneter und Landrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Karl Bötefür war ein Sohn des Neustädter Kaufmanns und Ratsherrn Ludwig Bötefür. Nach seinem Schulabschluss trat er in die Kaiserliche Marine ein, kam zur Marineartillerie und erhielt 1895 als Vize-Feuerwerker sein Patent als Decksoffizier. Als Reservist erreichte er bis 1914 den Dienstgrad Kapitänleutnant der Reserve.[1] 1902 trat er in den Kolonialdienst des Deutschen Reiches. Als Zollamtsassistent I. Klasse wurde er 1903 nach Duala in Kamerun entsandt.[2] 1908 war er kommissarischer Vorsteher des Zollamts und später Zolldirektor. Im Mai 1909 bestieg er den Kamerunberg kurz nach dessen Eruption im April und beschrieb die neu gebildeten Krater.[3] Bei der Eroberung Dualas durch britische Truppen im Ersten Weltkrieg kam er am 27. September 1914 in britische Kriegsgefangenschaft und wurde über Lagos nach Großbritannien gebracht.[4] Die Behandlung der deutschen Gefangenen in Kamerun und auf der Überfahrt führte zu Beschwerden und Untersuchungen in Berlin und London.[5] 1916 kam er durch einen Gefangenenaustausch nach Deutschland zurück.[6]

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde er in den Verwaltungsdienst von Mecklenburg-Schwerin übernommen. Von April 1921 bis März 1926 war er Amtshauptmann des Amtes Neustadt [-Glewe] und von April 1932 bis Oktober 1933 Amtshauptmann des Amtes Schwerin.[7][8]

Von 1924 bis 1927 (3. und 4. Wahlperiode) war er Abgeordneter des Landtags des Freistaates Mecklenburg-Schwerin für die Deutschvölkische Freiheitsbewegung.[9]

Ab Oktober 1933 war er als Regierungsrat und Sachbearbeiter für Gemeindeplanung in der Abteilung Inneres des Staatsministeriums in Schwerin tätig.[10] Zum 1. April 1936 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 3.725.544).[11] Im April 1937 wurde er als Nachfolger von Carl-August von Bülow zum Landrat des Kreises Schwerin ernannt.

Als er im Sommer 1944 von den Anordnungen Martin Bormanns und Friedrich Hildebrandts zu völkerrechtswidrigen Erschießungen amerikanischer Piloten erfuhr, protestierte er dagegen: dies sei Mord und er könne dem als Offizier nicht folgen.[12] Daraufhin wurde er im Oktober 1944 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Anfang 1945 ging er endgültig in Pension.

Er war seit 1907 in erster Ehe verheiratet mit Johanna Wilhelmine Elisabeth, geb. Dobert, verwitwete Heckel (1875–). Vermutlich seit 1909 war er verheiratet mit Marie Louise Bertha, geb. Braun (1882–).[13]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Rangliste der Kaiserlich-Deutschen Marine (Digitalisate) 1896, 1914
  2. Deutsche Kolonial-Zeitung 20 (1903), S. 117; Deutsches Kolonialblatt 14 (1903), S. 359
  3. Jahrbuch der Astronomie und Geophysik 20 (1910), S. 313
  4. Deutsches Kolonialblatt 26 (1915), S. 26; Armee-Verordnungsblatt: Verlustlisten vom 6. April 1915 (Ausgabe 434, S. 5679, Digitalisat)
  5. Dazu aus britischer Sicht: Correspondence Relative to the Alleged Ill-Treatment of German Subjects Captured in the Cameroons London: H.M. Stationery Office 1915; aus deutscher Sicht: Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die Weisse Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo. Berlin: Reichsdruckerei 1916 (Digitalisat bei Hathi Trust), darin: Aussage Frau Bötefür vom 16. Juni 1915, S. 71ff; Protestnote Bötefürs an den britischen Generalgouverneur S. 115f; Aussage Bötefür vom 18. Mai 1916, S. 254ff
  6. Verlust-Liste Nr. 1297 vom 6. Dezember 1916
  7. Helge Bei der Wieden: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945. Bd. B.13: Mecklenburg. (1976). S. 191, 193, 304-305. - Detaillierter für diese und alle folgenden Details bei Michael Buddrus [Hrsg.]: Mecklenburg im Zweiten Weltkrieg. Die Tagungen des Gauleiters Friedrich Hildebrandt mit den NS-Führungsgremien des Gaues Mecklenburg 1939–1945. Eine Edition der Sitzungsprotokolle. Edition Temmen, Bremen 2009. ISBN 978-3-8378-4000-1. S. 999.
  8. Beate Behrens: Mecklenburg in Der Zeit Des Nationalsozialismus 1933-1945. Eine Dokumentation. Neuer Hochsch.-Schr.-Verlag, 1998. ISBN 978-3-929544-46-6. S. 187
  9. Amtliche Beilage zum Regierungsblatt für Mecklenburg-Schwerin 1924, S. 83, 1926, S. 331; Beate Behrens: Mecklenburg in Der Zeit Des Nationalsozialismus 1933-1945. Eine Dokumentation. Neuer Hochsch.-Schr.-Verlag, 1998. ISBN 978-3-929544-46-6. S. 187
  10. Staatshandbuch für Mecklenburg 1937, S. 8.
  11. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/3631553
  12. United States v. Friedrich Hildebrandt Ca. 12-1368/69. (PDF; 31,2 MB) Review and Recommendations. In: Forschungs- und Dokumentationszentrum für Kriegsverbrecherprozesse (ICWC). 9. Januar 1948, abgerufen am 7. Februar 2017 (englisch)., S. 9f
  13. Siehe ihre Aussage in Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die Weisse Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo. Berlin: Reichsdruckerei 1916 (Digitalisat bei Hathi Trust), S. 71ff