Kategorie:Anhalter

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Grenzen des Herzogtum Anhalt

In dieser Kategorie werden Personen erfasst, die die Anhaltische Staatsangehörigkeit besaßen, welche mit der Verfassung des Herzogtum Anhalt im Jahre 1863 begründet wurde und bis ins Jahr 1934 bestand, als die eigenständige Staatsangehörigkeit der deutschen Gliedstaaten im Zuge der „Gleichschaltung“ zugunsten einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit abgeschafft wurde. Anhalter, deren Leben vor der Gründung des Herzogtum Anhalt 1863 endete oder die vor dessen Gründung aus einem der anhaltischen Gliedstaaten wegzogen, gehören nicht in diese Kategorie, sondern in die Kategorie Person (Anhalt bis 1863).

Einträge in der Kategorie „Anhalter“

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