Kategorie Diskussion:Öffentlich-rechtlicher Fernsehsender

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Ich habe schon vor einiger Zeit einen formalen Fehler in den Artikeln der schweizer Radio- und Fernsehsender korrigiert. Sie sind nicht öffentlich-rechtlich, sondern formal eigentlich privat. Artikelzitate: "Der Programmauftrag wird formal privatrechtlich unter einer Konzession des Bundes (Service public (Schweiz)) erbracht. Zur Sonderstellung, die einem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag entspricht, siehe SRG SSR#Die Gesellschaft." (Letzterer Artikel enthält dann auch einen offiziellen Beleg dafür auf der Seite des SRF.) Da solche Sender unzweifelhaft mit dieser Sonderstellung einen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen, der halt nur mit "Service Public" einen anderen Namen hat, gehören diese Sender unzweifelhaft mit in diese Kategorie, das habe ich niemals infrage gestellt. Ich ergänze deshalb jetzt noch den Kategorientext entsprechend, damit solche Sonderstellungen klar und eindeutig per Kategoriendefinition damit abgedeckt sind. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 10:10, 11. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]