Kategorie Diskussion:Jurist (Nationalsozialismus)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Rote4132 in Abschnitt Definition?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Definition?[Quelltext bearbeiten]

Sollte die Kat nicht eine Definition bekommen? Oder ist es erwünscht, dass alle Leute, die 1933/45 in "(Groß-)Deutschland" (zzgl. beherrschter Gebiete?) als Jurist tätig waren (oder Juristerei studierten?) hier gesammelt werden sollen? Das führte mE zu einer Verwässerung, die dem möglichen Sinn einer solchen Kategorie, nämlich das Auffinden von Artikeln zu Juristen, die in der wiss. Lit als Nazijuristen behandelt werden, entgegenlief. Oder soll der Sinn ein anderer sein? Wie sieht es mit solchen Kategorien zu anderen Berufsgruppen aus? Wobei Juristen im modern-staatlichen Bereich durchaus eine herausragende Funktion haben. Gruß, --Trollflöjten αω 13:19, 3. Feb. 2022 (CET) PS: Ich habe mal hier angefragt – vielleicht auch auf Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Kategorien?Beantworten

Als Anleger der Kategorie: Eine Diskussionsseite reicht wohl aus, als das über die ganze de:WP zu verstreuen. Bitte hier entlang.--Rote4132 (Diskussion) 21:12, 3. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Was soll das? Nicht habe ich es über „die ganze de:WP“ verstreut, sondern im inhaltlich zuständigen Fachportal um Meinung gebeten, ein gern und zurecht empfohlenes Vorgehen; Kategorienbereich böte sich formal an. Die Disk ist indes hier, dein Link verschwindet bald im dortigen Archiv. Umso unverständlicher, als du dort die Frage wie mir scheint sinnvoll und für mich hinreichend beantwortest, aber egalix. --Trollflöjten αω 14:53, 4. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Hinsichtlich des Kategorienbaumes sind unten die jeweils übergeordneten Kategorien angegeben. Eine davon ist die [[Kategorie:Person (Nationalsozialismus)]]. An der habe ich mich orientiert mit diversen, dort ohnehin schon vorhandenen Unterkategorien [[Kategorie:Architekt im Nationalsozialismus]], [[Kategorie:Militärperson im Nationalsozialismus]], aber auch [[Kategorie:Musiker (Nationalsozialismus)]]. Das ist schon am 8. September 2021, kurz nach Anlegen der Kategorie geprüft und ergänzt worden. Wäre hier was sachfalsch gewesen, wäre das schon vor fast fünf Monaten aufgefallen.
Nota bene: Falls mein Text zu Irritationen geführt hat, so war das nicht gewollt, sry. Durch die Angabe des Diff.-links bei dir, vielen Dank, hätte ich machen sollen, ist das auch nach dem Archivieren jederzeit, auch hier, verfügbar. Viele Grüße,--Rote4132 (Diskussion) 17:01, 4. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Es wird hier zwar diskutiert, aber getan hat sich einstweilen noch nichts, kommt da noch was?
Und noch ein Hinweis: Wenn ich die Kategorie:Person der deutschen Außenpolitik 1933–1945 aufrufe, weil ich unter den Diplomaten auch eine Reihe von Juristen vermute, dann fällt gleich mal unter dem Buchstaben A auf, dass Ernst Achenbach, Erich Albrecht (Jurist), Günther Altenburg hier noch fehlen. Ist das Absicht? --Goesseln (Diskussion) 19:39, 4. Feb. 2022 (CET)Beantworten
1. siehe hier und hier
2. Ich arbeite das gerade in der Kategorie Kategorie:Jurist in der Polizeiverwaltung auf, wenn du da in der von dir benannten Katg. mitmachen willst, gern, die Einträge dürften sich letztlich im dreistelligen Bereich bewegen und eine ganze Reihe von Bereichen sind noch nicht angefasst. Ist eben ein reichlich händisches Abarbeiten - also noch einiges zu tun. Viele Grüße,--Rote4132 (Diskussion) 21:36, 4. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Wie soll mit den Juristen „mosaischen Glaubens“ oder „jüdischen Blutes“ umgegegangen werden und mit NSDAP-Juristen, die dem System zum Opfer fielen? Was ist mit jüdischen Anwälten, die sich mit den NS-Verbrechen befassten (Benjamin Ferencz z.B.)? Früher wurden aus gutem Grund Kategorien nur angelegt, wenn es dazu auch ein Lemma gab. Wer schreibt "Jurist im Nationalsozialismus"? Das scheint mir eine schlecht durchdachte Prangerkategorie zu sein.--5gloggerDisk 07:57, 5. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Mir ist nicht bekannt, dass Kategorie:Militärperson im Nationalsozialismus ein entsprechendes Lemma hat. Und da du von "Prangerkategorie" redest: Seit dem Standardwerk von Müller (2014) ist das thematisch daneben. Warum du meinst, Benjamin Ferencz - im Alter von 10 Monaten mit Familie 1920 aus Ungarn ausgewandert, Jura-Abschluss 1943 an der Harvard Law School - auch nur ansatzweise hierher gehört, bleibt ein Rätsel.--Rote4132 (Diskussion) 10:13, 5. Feb. 2022 (CET)Beantworten

<nach vorn> Ich übertrage es aus Portal Diskussion:Nationalsozialismus nochmal hierher, wenn es so schwer ist, den Links zu folgen:

  • Es werden durch die Kategorie die Juristen erfasst, die gemeinhin (Jargon) mit dem Begriff Nazijuristen gleichgesetzt werden, konkret, die definitionsseitig durch das Standardwerk von Ingo Müller: Furchtbare Juristen (Ingo Müller: „Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz“. Edition Tiamat, Berlin 2014, 447 S., ISBN 978-3893202690) erfasst werden könn(t)en. Eine Kategorie Furchtbare Juristen ist aber enzyklopädisch undenkbar. So soll die Kategorie "Jurist im Nationalsozialismus", die genau dieses erfassen soll - es geht also, wie bei Müller, nicht nur um die "Repräsentanten", wie Franz Gürtner, oder die "Kommentatoren", wie Hans Globke, sondern auch um Juristen, die z.B. im "ganz normalen Polizeidienst" eingesetzt waren. Aber es geht nicht - anders als bei Müller - um irgendein "Versagen", dafür sind Kategorien generell ungeeignet, sondern nur um die sachliche Feststellung.
  • Sofern und soweit Juristen nach 1933 ihre Ämter verloren, entzogen bekamen (z.B. jüdische Rechtsanwälte) oder Deutschland verließen (warum auch immer), werden diese durch diese Kategorie nicht erfasst.
  • Erfasst werden hingegen auch jene, die vor 1945 verstarben (natürlicher Tod oder "Kriegseinwirkung" - Roland Freisler als Präsident des Volksgerichtshofes kam bei einem Bombenangriff auf Berlin ums Leben).
  • Es gab natürlich Juristen im Nationalsozialismus - wenn auch ausgesprochen wenige - die in der NS-Zeit an rechtsstaatlichen Prinzipien (nicht der "NS-rechts"-staatlichen Prinzipien) z.T. unter Inkaufnahme erheblicher persönlicher Nachteile diese anwendeten. Rein formal sind es auch "Juristen im Nationalsozialismus". Um diese jedoch abzugrenzen, wurde ausdrücklich die Unterkategorie "Rechtsanwalt im Nationalsozialismus" eingeführt.

Ich hoffe, damit ist es jetzt auch hier eindeutig.--Rote4132 (Diskussion) 10:13, 5. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Gemeint sind also (zumindest von Dir) Nazijuristen und/oder furchtbare Juristen, die eine moralische Unterkategorie von Juristen der damaligen Zeit sind. Von Systematik kann da keine Rede sein und es ist auch etwas schwarz-weiß Vereinfachung enthalten. (Rechtsstaatliche Prinzipien und NS-rechtsstaatliche Prinzipien lassen sich nicht so einfach unterscheiden, wie das manche Idealisten sich vorstellen.) Es ist also nicht einmal operabel. --5gloggerDisk 11:48, 5. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Diese Diskussion wurde zuletzt ausführlich im Portal Diskussion:Recht weitergeführt und eine Lösung im Konsens erreicht. Sie ist hier nachzulesen.--Rote4132 (Diskussion) 18:53, 26. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Rote4132 (Diskussion) 18:53, 26. Feb. 2022 (CET)