Kreisgericht Mainz

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Das Kreisgericht Mainz war ein Kreisgericht in der Provinz Rheinhessen, dem Gebiet des Großherzogtums Hessen, in dem französisches Recht und die französische Gerichtsverfassung galten.

Gründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Kreisgericht Mainz stammte aus der vom Großherzogtum mit Rheinhessen übernommenen französischen Rechtstradition und entsprach dem „tribunal de première instance“ der französischen Gerichtsverfassung. Offiziell wurde seine Funktion als zweitinstanzliches Gericht durch einen Erlass vom 10. Januar 1817 festgeschrieben[1] und damit begründet, dass die Unterschiede in den Rechtssystemen der Provinzen links und rechts des Rheins zu unterschiedlich seien, als dass eine Angleichung oder Vereinigung im Moment möglich sei. Rheinhessen bestand aus 12 Kantonen mit je einem Friedensgericht, die 1817 den Bereich bildeten, der dem Kreisgericht nachgeordnet war.

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Kreisgericht war so zunächst für die gesamte Provinz Rheinhessen zuständig. Ihm übergeordnet war ein Provisorisches Obergericht, ebenfalls zuständig für die gesamte Provinz Rheinhessen.

Weitere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1836 wurde der Gerichtsbezirk des Kreisgerichtes geteilt: Der Bezirk wurde verkleinert und für den ausgegliederten Teil ein neues Kreisgericht Alzey gebildet.[2] 1852 wurde das Gericht in „Bezirksgericht Mainz“ umbenannt, ohne dass sich sonst etwas änderte.[3]

Ende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb das Bezirksgericht Mainz auf. Funktional ersetzt wurde es durch das Landgericht Mainz.[4]

Nachgeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Friedensgericht Anmerkung
Friedensgericht Alzey 1836 zum Kreisgericht Alzey
Friedensgericht Bingen
Friedensgericht Mainz I
Friedensgericht Mainz II
Friedensgericht Nieder-Olm
Friedensgericht Ober-Ingelheim
Friedensgericht Oppenheim 1836 zum Kreisgericht Alzey
Friedensgericht Osthofen Bis 1822: „Friedensgericht Bechtheim“
1836 zum Kreisgericht Alzey
Friedensgericht Pfeddersheim 1836 zum Kreisgericht Alzey
Friedensgericht Wöllstein 1836 zum Kreisgericht Alzey
Friedensgericht Wörrstadt
Friedensgericht Worms 1836 zum Kreisgericht Alzey

Richter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

sortiert nach Eintrittsjahr

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Erlass vom 10. Januar 1817. In: Sammlung der in der Großherzoglich Hessischen Zeitung vom Jahr 1817 publicirten Verordnungen und höheren Verfügungen. Großherzogliche Invalidenanstalt, Darmstadt 1818, S. 2f.
  2. Verordnung die Eintheilung der Provinz Rheinhessen in zwei Gerichtsbezirke erster Instanz betreffend vom 4. Oktober 1836. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 46 vom 10. Oktober 1836, S. 461–464.
  3. Bekanntmachung die Umwandlung der Benennung ‚Gr[oßherzogliche] Kreisgerichte‘ in die Benennung ‚Gr[oßherzogliche] Bezirksgerichte‘ betreffend vom 24. Oktober 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 53 vom 11. Oktober 1852, S. 459.
  4. §§ 1, 2 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.