Landgericht Kissingen

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Das denkmalgeschützte Gebäude Maxstraße 27, ab 1863 Sitz des Landgerichts

Das Landgericht Kissingen war ein von 1803 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Bad Kissingen im heutigen Landkreis Bad Kissingen. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem im Reichsdeputationshauptschluss das Hochstift Würzburg aufgehoben und Pfalz-Bayern zugesprochen wurde, wurden die würzburgischen Ämter aufgehoben und am 8. November 1803 stattdessen das Landgericht Kissingen gebildet. Es entstand aus folgenden Orten aus folgenden Ämtern:

Von 1806 bis 1814 war es dann ein Landgericht im Großherzogtum Würzburg. Das Landgericht hatte auch im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns Bestand. Dieses kam im Jahr 1817 zum neu gegründeten Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Heinrich Wagner: Kissingen. Stadt- und Altlandkreis. (= Historischer Atlas von Bayern. Reihe I, Teil Franken, Band 36). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2009, ISBN 978-3-7696-6857-5, S. 466–467 (Digitalisat).