Landgericht Passau

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Die Alte Residenz vor dem Dom
Der Eingang zum Land- und Amtsgericht Passau

Das Landgericht Passau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Übergang vom Hochstift Passau an das Königreich Bayern wurde neben dem Kreis- und Stadtgericht ein sogenanntes Landgericht (älterer Ordnung) in Passau eingerichtet. Am 9. Oktober 1838 wurde das dem Kreis- und Stadtgericht Passau unterstellte bisherige Landgericht Passau in die beiden Landgerichtsbezirke Passau I und Passau II aufgeteilt. 1879 wurde im Zuge der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes das bisherige Stadtgericht Passau mit den bisherigen Landgerichten Passau I und Passau II zum Amtsgericht Passau zusammengeschlossen. Vorläufer des heutigen Landgerichts ist das 1857 gegründete bayerische Bezirksgericht Passau, das 1879 in ein Landgericht umgewandelt wurde.[1]

Landgerichtsbezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bezirk des LG Passau erstreckt sich neben der kreisfreien Stadt Passau auf folgende Landkreise:

Im Landgerichtsbezirk Passau sind 348 Rechtsanwälte (Stand: 17. Januar 2019[2]) zugelassen.

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gericht ist in der Alten Residenz untergebracht.

Über- und nachgeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landgericht Passau ist eines von zehn Landgerichten, denen das Oberlandesgericht München übergeordnet ist; nachgeordnet sind die Amtsgerichte in Freyung und Passau.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Michael Huber: Justiz in Passau, Festschrift, Passau, 2009.
  2. Rechtsanwaltskammer München, www.rak-muenchen.de: Anwalts-/Mitgliederverzeichnis. Abgerufen am 17. Januar 2019.

Koordinaten: 48° 34′ 27,7″ N, 13° 27′ 54,3″ O