Landgericht Schönberg

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Das Landgericht Schönberg war von 1822 bis 1826 ein Landgericht in der Provinz Starkenburg des Großherzogtums Hessen mit Sitz in Schönberg.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab 1821 trennte das Großherzogtum Hessen auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung, die bisher gemeinsam in Ämtern wahrgenommen worden waren.

Für die Verwaltung wurden Landratsbezirke geschaffen, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen.[1] Bei dieser Verwaltungsreform konnte der Staat zunächst ausschließlich die Gerichtsbarkeit im Großherzogtum neu regeln, über die er uneingeschränkt verfügte. Die Gebiete, in denen die staatliche Souveränität entsprechend weit reichte, wurden als Dominiallande bezeichnet. In den Gebieten, in denen Standesherren und anderer Adel weiterhin eigene Gerichtshoheit ausübten, den Souveränitätslanden, musste der Staat zunächst mit jedem der einzelnen Gerichtsherren vertragliche Vereinbarungen treffen, um die von diesen bis dahin ausgeübte Gerichtshoheit in die staatliche Rechtsprechung eingliedern zu können. Das zog sich für den Bereich des Landgerichts Schönberg bis 1822 hin, als der Staat entsprechende Vereinbarungen mit dem Grafen von Erbach-Schönberg schließen konnte. In der Folge wurde das Landgericht Schönberg eingerichtet, der Teil der Amtsgeschäfte, die die Verwaltung betrafen wurde dem Landratsbezirk Lindenfels zugeordnet.[2]

Bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bezirk des Landgerichts Schönberg umfasste[3]:

Gemeinde Herkunft Zugang Abgang Nach
Elmshausen Amt Schönberg 1822 1826 Landgericht Fürth
Gadernheim Amt Schönberg 1822 1826 Landgericht Fürth
Gronau Amt Schönberg 1822 1826 Landgericht Fürth
Lautern Amt Schönberg 1822 1826 Landgericht Fürth
Raidelbach Amt Schönberg 1822 1826 Landgericht Fürth
Reichenbach Amt Schönberg 1822 1826 Landgericht Fürth
Rimbach Amt Schönberg 1822 1826 Landgericht Fürth
Schönberg Amt Schönberg 1822 1826 Landgericht Fürth
Zell Amt Schönberg 1822 1826 Landgericht Fürth
Zotzenbach Amt Schönberg 1822 1826 Landgericht Fürth

Personal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einziger Richter des Gerichts war und blieb während der wenigen Jahre seines Bestehens Ludwig Friedrich Gottlieb Gerau.[4]

Ende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bereits 1826 wurde dieses kleine Landgericht wieder aufgelöst und seine örtliche Zuständigkeit auf das benachbarte Landgericht Fürth übertragen.[5]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heribert Reus: Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816/1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1. Juli 1968. Hg.: Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden [1984], ohne Seitenzählung, Abschnitt „Landgericht Schönberg“.
  • Hans Georg Ruppel und Karin Müller: Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehem. Großherzogtums und Volksstaats Hessen = Darmstädter Archivschriften 2. Historischer Verein für Hessen, Darmstadt 1976.
  • Paul Schnitzer: Die Landrichter von 1821 bis 1879 im Gebiet des heutigen Kreises Bergstraße. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 10. Laurissa, Lorsch 1977, S. 200–225 (219).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  2. Die Zutheilung des Landgerichtsbezirks Schönberg zum Landrathsbezirk Lindenfels betreffend vom 10. Juli 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 20 vom 17. Juli 1822, S. 224.
  3. Reus; Ruppel / Müller: Elmshausen (S. 80), Gadernheim (S. 93), Gronau (S. 100), Lautern (S. 136), Raidelbach (S. 173), Reichenbach (S. 175), Rimbach (S. 178), Schönberg (S. 188), Zell (S. 219), Zotzenbach (S. 220).
  4. Schnitzer, S. 219.
  5. Bekanntmachung, die Verwaltung der landräthlichen Geschäfte und der Justiz erster Instanz in dem vormaligen Amte Schönberg betreffend vom 7. Juli 1826. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 17 vom 26. Juli 1826, S. 178.