Landratsbezirk Gladenbach

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Ehemaliges Amtshaus in Gladenbach: Sitz des Landrates des Landratsbezirks Gladenbach
Detail des ehemaligen Amtshauses in Gladenbach

Der Landratsbezirk Gladenbach war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen mit Sitz in Gladenbach. Gegründet 1821, ging er 1832 im Kreis Biedenkopf auf.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entstehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken – zuständig für die Verwaltung – und Landgerichtsbezirken – zuständig für die Rechtsprechung – neu organisiert. Der Landratsbezirk Gladenbach entstand dabei aus:[1]

Die Aufgaben, die die Ämter im Bereich der erstinstanzlichen Rechtsprechung wahrgenommen hatten, wurde auf das Landgericht Gladenbach übertragen.

Weitere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1823 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit im Grund Breidenbach und in Elmshausen an den Staat abgetreten.[2]

Ende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einer Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.[3] Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt, wobei die Landratsbezirke Gladenbach, Battenberg und Vöhl zum Kreis Biedenkopf vereinigt wurden.[4]

Sitz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sitz des Landrates war das stattliche großherzogliche Amtshaus (Marktstraße 9). Das dreistöckige Fachwerk-Gebäude von 1757 war zuvor Sitz des Amtes Blankenstein gewesen.

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die links der Lahn gelegenen Teile und Wolfsgruben kamen zum Landratsbezirk Battenberg (HRB Nr. 33, S. 408 f.http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510149~SZ%3D409~doppelseitig%3D~LT%3DHRB%20Nr.%2033%2C%20S.%20408%20f.~PUR%3D).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  2. So: Breidenbach, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). und Elmshausen, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Die Primärquellen waren nicht zu ermitteln.
  3. Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376.
  4. Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (563).