Mansfelder Gebirgskreis

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Der Mansfelder Gebirgskreis war ein Landkreis, der in Preußen und der SBZ bzw. DDR zwischen 1816 und 1950 bestand. Er umfasste den nordwestlichen Teil des Mansfelder Landes. Sein Name bezog sich in Abgrenzung zum benachbarten Mansfelder Seekreis auf das bergige Terrain des Ostharzes. Die Kreisstadt war Mansfeld.

Verwaltungsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Königreich Preußen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen der preußischen Verwaltungsreformen nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Oktober 1816 der Mansfelder Gebirgskreis im Regierungsbezirk Merseburg in der Provinz Sachsen eingerichtet. Zu seinen Bestandteilen wurden der vormals kursächsische Eisleber Kreis ohne die Stadt Eisleben und das Dorf Wimmelburg sowie das Kreisamt Ermsleben mitsamt Dankerode.[1]

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 10. August 1876 wurde die sogenannte Hettstedt-Gerbstedter Stadtflur aus dem Mansfelder Seekreis in den Mansfelder Gebirgskreis eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Mansfelder Gebirgskreis entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Am 1. April 1942 wurden zur Grenzbegradigung zwischen Preußen und dem Land Anhalt die Gemeinden Tilkerode aus dem Landkreis Ballenstedt und Unterwiederstedt aus dem Landkreis Bernburg in den Mansfelder Gebirgskreis eingegliedert. Nach der Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zur neuen Provinz Halle-Merseburg. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.

DDR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 15. Juli 1950 kam es in der DDR zu einer Gebietsreform, in deren Rahmen der Mansfelder Gebirgskreis aufgelöst wurde:[2]

Der neue Landkreis Eisleben wurde 1952 in die Kreise Eisleben und Hettstedt aufgeteilt, die 1994 zum Landkreis Mansfelder Land zusammengeschlossen wurden.

Einwohnerentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jahr Einwohner Quelle
1816 27.756 [3]
1843 34.713 [4]
1871 43.324 [5]
1890 63.003 [6]
1900 66.102 [6]
1910 64.490 [6]
1925 61.317 [6]
1933 60.928 [6]
1939 61.246 [6]
1946 80.305 [7]

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Landräte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wappen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wappen des Mansfelder Gebirgskreises
Wappen des Mansfelder Gebirgskreises
Blasonierung: „Geviert; Feld 1: von Rot über Silber siebenmal geteilt, Feld 2: in Silber ein schwarzes schräggekreuztes Hüttengezähe, Feld 3: in Silber eine grüne Tanne auf grünem Dreiberg, Feld 4: in Silber sechs (3:3) rote Rauten.“
Wappenbegründung: Die Felder 1 und 4 lehnen sich an das Wappen der Grafschaft Mansfeld an und weisen mit der siebenmaligen Teilung von Rot über Silber (Herren von Querfurt) und den 6 roten Rauten in Silber (alte Grafen von Mansfeld) auf die ehemalige landesherrliche Zugehörigkeit der Region hin. Feld 2 symbolisiert mit den Hüttenwerkzeugen Stecheisen, Schürhaken (auch Forkel genannt) und Kratze die Kupferverhüttung im Landkreis. Feld 3 verweist mit der aus einem Dreiberg wachsenden Tanne auf die natürliche Umgebung des Unterharzes.

Das Wappen wurde am 24. Juli 1935 vom Preußischen Staatsministerium genehmigt.

Kommunalverfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Mansfelder Gebirgskreis gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung im Jahre 1929 – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Städte und Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stand 1945[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Mansfelder Gebirgskreis umfasste 1945 vier Städte sowie 56 weitere Gemeinden:[8]

Zum Landkreis gehörte außerdem ein Teil des gemeindefreien Gutsbezirks Pölsfeld.

Aufgelöste Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Kupferberg, 1879 eingegliedert in die Stadt Hettstedt
  • Sinsleben, 1936 eingegliedert in die Stadt Ermsleben

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Mansfelder Gebirgskreis – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg 1816, S. 333.
  2. Mansfelder Gebirgskreis im Geschichtlichen Ortsverzeichnis des Vereins für Computergenealogie
  3. Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats. Vossische Buchhandlung, Berlin 1819, Der Regierungsbezirk Merseburg, S. 341 (Digitalisat [abgerufen am 5. Juli 2016]).
  4. Handbuch der Provinz Sachsen. Rubachsche Buchhandlung, Magdeburg 1843, S. 212 (Digitalisat [abgerufen am 6. Juli 2016]).
  5. Königlich Statistisches Büro Preußen (Hrsg.): Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Sachsen. Verlag d. Königl. Statist. Bureaus, Berlin 1873 (Digitalisat [abgerufen am 5. Juli 2016]).
  6. a b c d e f Michael Rademacher: Mansfelder Gebirgskreis. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  7. Volkszählung 1946
  8. territorial.de: Mansfelder Gebirgskreis