Max Pappenheim

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Max Pappenheim (* 2. Februar 1860 in Berlin; † 3. Februar 1934 in Kiel) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pappenheim war jüdischer Abstammung. Er studierte an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin Rechtswissenschaft. 1880/81 war er Referendar am Kammergericht. 1881 wurde er zum Dr. iur. promoviert.[1] Drei Jahre später habilitierte er sich an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität Breslau.[2] 1884–1888 war er Privatdozent für Deutsches Recht und Handelsrecht. Im Dreikaiserjahr berief ihn die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf ein Extraordinariat für dieses Fachgebiet. Noch im selben Jahr wurde daraus ein Lehrstuhl. In den vier Jahrzehnten seines Ordinariats wurde er für das akademische Jahr 1901/02 zum Rektor gewählt. In seiner Rektoratsrede befasste er sich mit der Revisionsbedürftigkeit des deutschen Seehandelsrechts.[3] Zur Zeit der Weimarer Republik war er 1924/25 Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Er starb am Tag nach seinem 74. Geburtstag.[4] Eine Grabrede hielt der Corpsstudent Werner Wedemeyer (der gut drei Monate später starb). Einen Nachruf schrieb Pappenheims nationalsozialistischer Nachfolger Karl August Eckhardt.[5]

Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Dissertation: Begriff und Arten der Papiere auf Inhaber im Sinne des Artikels 307 des Deutschen Handelsgesetzbuches.
  2. Habilitationsschrift: Die Entstehung der altdänischen Schutzgilde.
  3. Rektoratsreden (HKM)
  4. Max Pappenheim (Kieler Gelehrtenverzeichnis)
  5. DNB-Nachweis