Natur- und Waldschutzgebiet Kaltenbronn

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Natur- und Waldschutzgebiet „Kaltenbronn“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Der Wildsee im Natur- und Waldschutzgebiet Kaltenbronn (August 2010)

Der Wildsee im Natur- und Waldschutzgebiet Kaltenbronn (August 2010)

Lage Forbach und Gernsbach im Landkreis Rastatt, Bad Wildbad im Landkreis Calw; Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 1.750 ha (davon 394 ha NSG, 397 ha Bannwald und 1.353 ha Schonwald)
Kennung 2.222
WDPA-ID 318626
Geographische Lage 48° 43′ N, 8° 28′ OKoordinaten: 48° 43′ 8″ N, 8° 27′ 34″ O
Natur- und Waldschutzgebiet Kaltenbronn (Baden-Württemberg)
Natur- und Waldschutzgebiet Kaltenbronn (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 22. Dezember 2000
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe
Blick vom Hohlohturm nordostwärts über den nach großflächigem Sturmwurf verjüngten Schonwald Kaltenbronn (Aufnahme 2015).
Am Hohlohsee

Das Natur- und Waldschutzgebiet Kaltenbronn liegt im Höhengebiet des Nordschwarzwalds zwischen Murg- und Enztal und gehört zu den baden-württembergischen Städten Gernsbach (Landkreis Rastatt) und Bad Wildbad (Landkreis Calw). Auf einer Fläche von rund 1750 Hektar umfasst es die zwei Kilometer voneinander entfernten Naturschutzgebiete um das Wildseemoor und den Hohlohsee sowie die sie überlagernden und verbindenden Bann- und Schonwälder beim Gernsbacher Ortsteil Kaltenbronn. Es wurde im Jahr 2000 als erstes kombiniertes Natur- und Waldschutzgebiet in Baden-Württemberg eingerichtet, Teilbereiche stehen bereits seit den 1920er- bzw. 1930er-Jahren unter Schutz.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Schutzgebiet liegt im Naturraum Grindenschwarzwald und Enzhöhen und erstreckt sich nordöstlich und südwestlich der Landesstraße L 76 b, des Kegelbachs und von Kaltenbronn. Im nordöstlichen Teilgebiet befindet sich mit dem Wildseemoor das größte Hochmoor des Schwarzwalds mit dem Wildsee und dem Hornsee. Im südwestlichen Teilgebiet, auf der Hochfläche des Hohloh, befinden sich u. a. der Große Hohlohsee, der Kleine Hohlohsee und der Breitlohsee. Die Höhenlage reicht von 680 m ü. NHN im Brotenautal bis 989 m ü. NHN am Hohloh.[1]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die durch das Wildseemoor verlaufende Grenze zwischen Gernsbach und Bad Wildbad entspricht der alten Landesgrenze zwischen Baden und Württemberg. Am 25. Oktober 1927, einen Tag, nachdem unter seiner Zuständigkeit die Landes-Naturschutzstelle eingerichtet wurde,[2] wies der badische Minister für Kultus und Unterricht etwa 70 ha auf badischer Seite als „Naturschutzgebiet Wildseemoor“ aus.[3] 1928 wies die Württembergische Forstdirektion auf ihrer Seite der Grenze etwa 108 ha als Bannwald aus. 1939 und 1940 entstanden nach dem Reichsnaturschutzgesetz die Naturschutzgebiete „Wildseemoor bei Wildbad‑Kaltenbronn“ (nun die Landesgrenze übergreifend) und „Hohloh-See bei Kaltenbronn“.[4] Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten Baden-Württemberg erklärte per Erlass vom 27. Mai 1970 das gesamte Wildseemoor zum Bannwald. Am 15. Juli 1985 erfolgte die Schonwalderklärung „Blockmeer Oberes Rollwassertal“.[5]

In den 1990er Jahren verwüsteten die Orkane Vivian, Wiebke und Lothar die Waldflächen auf dem Hochplateau zwischen den beiden Naturschutzgebieten großflächig. Die Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe und der Forstdirektion Freiburg über das Natur- und Waldschutzgebiet „Kaltenbronn“ datiert vom 22. Dezember 2000 und wurde im Gesetzblatt vom 23. Februar 2001 veröffentlicht.

Seit dem Jahr 2008 informiert im Ort Kaltenbronn das Infozentrum Kaltenbronn mit einem Naturmuseum und Veranstaltungen über die Natur am Kaltenbronn.

Ein 5760 ha großes Gebiet um das Natur- und Waldschutzgebiet Kaltenbronn gehörte zum Suchraum für die Flächen des 2014 eingerichteten Nationalparks Schwarzwald,[6] wurde letztlich jedoch nicht berücksichtigt.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Natur- und Waldschutzgebiet „Kaltenbronn“ umfasst zwei räumlich getrennten Naturschutzgebiete sowie die überlagernden, umgebenden und verbindenden Bann- und Schonwälder:

  • Im Naturschutzgebiet „Kaltenbronn“ (Schutzgebiets-Nr. 2.222; 394,6 ha)[7] mit Hochmooren und Moorkolken sind die bisherigen Naturschutzgebiete „Wildseemoor bei Wildbad‑Kaltenbronn“ und „Hohloh-See bei Kaltenbronn“ aufgegangen, die in der Schutzgebietsverordnung jedoch weiterhin bezüglich Schutzzweck, Verboten und zulässigen Handlungen unterschieden werden.
  • Bannwald „Wildseemoor“ (Schutzgebiets-Nr. 100015, 281 ha)[8]
  • Bannwald „Altlochkar-Rotwasser“ (Schutzgebiets-Nr. 100089; 105,7 ha)[9]
  • Der Schonwald „Kaltenbronn“ (Schutzgebiets-Nr. 200394; 1345,2 ha)[10] entstand neu mit dem Natur- und Waldschutzgebiet. Hier wird eine naturnahe Erneuerung der Sturmwurfflächen aus den 1990er-Jahren angestrebt.
  • Schonwald „Blockmeer Oberes Rollwassertal“ (Schutzgebiets-Nr. 200135; 13,7 ha)[11]

Zusammenhängende Schutzgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das gesamte Gebiet liegt innerhalb des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord. Die Naturschutzgebiete und Bannwälder sowie Teile des Schonwalds des Natur- und Waldschutzgebiets Kaltenbronn sind zusätzlich Bestandteil des FFH-Gebiets Kaltenbronner Enzhöhen. Die nicht zu den Naturschutzgebieten zählenden Flächenanteile gehören zusätzlich zu den großen umgebenden Landschaftsschutzgebieten Großes und Kleines Enztal mit Seitentälern im Landkreis Calw und Mittleres Murgtal im Landkreis Rastatt. Weite Bereiche des Natur- und Waldschutzgebiets, darunter die gesamten Naturschutzgebiete und Bannwälder, zählen zudem zum großen Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald.[12]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Natur- und Waldschutzgebiet Kaltenbronn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Würdigung des Natur- und Waldschutzgebietes „Kaltenbronn“. LUBW, abgerufen am 5. November 2018.
  2. Organisation des staatlichen Naturschutzes. In: Amtsblatt des Badischen Ministeriums für Kultus und Unterricht. Nr. 29, 7. November 1927, urn:nbn:de:bsz:31-226394/fragment/page=6534178.
  3. Naturschutzgebiet Wildseemoor. In: Amtsblatt des Badischen Ministeriums für Kultus und Unterricht. Nr. 30, 16. November 1927, urn:nbn:de:bsz:31-226394/fragment/page=6534181.
  4. Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, S. 175, 482.
  5. Joachim Weber: 2000: Ein neues Naturschutzgebiet im Regierungsbezirk Karlsruhe. In: Carolinea – Beiträge zur naturkundlichen Forschung in Südwestdeutschland. Band 59. Karlsruhe 2001, S. 163–166 (zobodat.at [PDF; 3,1 MB; abgerufen am 19. April 2023]).
  6. vgl. PricewaterhouseCoopers & ö:konzept: Gutachten zum potenziellen Nationalpark im Nordschwarzwald. Gutachten zu Händen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg. Berlin, April 2013, (PDF; 98 MB, Zusammenfassung: PDF, 307 kB).
  7. Steckbrief des Naturschutzgebietes Kaltenbronn im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
  8. Steckbrief des Bannwaldes Wildseemoor im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
  9. Steckbrief des Bannwaldes Altlochkar-Rotwasser im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
  10. Steckbrief des Schonwaldes Kaltenbronn im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
  11. Steckbrief des Schonwaldes Blockmeer Oberes Rollwassertal im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
  12. Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) (Hinweise)