Nickel & Eggeling

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Nickel & Eggeling GmbH & Co. KG

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Rechtsform GmbH & Co. KG
Gründung 1961
Sitz Dortmund, Deutschland
Leitung Ernst Eggeling, Heinrich Nickel
Mitarbeiterzahl ca. 1300
Branche Bau

Nickel + Eggeling (N+E) war ein deutsches Bauunternehmen mit Sitz in Dortmund, das auf Betonbau spezialisiert war. Es wurde 1961 gegründet und ging Anfang der 1990er Jahre in Konkurs.

Bauweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Typische von N+E errichtete Wohnanlage in Bochum-Altenbochum

Die von dem Unternehmen N+E errichteten meist recht ausgedehnten Wohnanlagen wurden in einem standardisierten Stahlbeton-Schalungsverfahren mit vorgehängter Waschbeton-Fassade errichtet, für das auf dem Baugelände jeweils eine eigene Betonmischanlage errichtet wurde. Auf dem Betriebshof im Dortmunder Stadtteil Mengede wurden u. a. die Fassadenbauteile in einem eigenen Betonwerk hergestellt. N+E wirkte aber auch bei der Errichtung von Infrastrukturbauten wie U-Bahn-Stationen und Gewerbeimmobilien mit.

Projekte:

  • Wohnanlage in Bochum-Altenbochum, zwischen Laerstraße und Postkutschenweg[1]
  • Wohnanlage in Bochum-Höntrop, zwischen Ginster-, Holunderweg, Horneburg und Friedlandstraße (1980–1982)[2]
  • Baulose 2 und 3 der Stadtbahn Dortmund (in Gemeinschaft mit mehreren anderen Baugesellschaften)[3]
  • Volkswohl Bund Hochhaus in Dortmund (in Arbeitsgemeinschaft; 1970–1972, 2008 abgerissen)[4]

Das Unternehmen N+E hielt außerdem die Lizenz für die Errichtung der Schalentragwerke des Schweizer Architekten Heinz Isler sowie eigene Patente auf Betonfertigteil-Herstellungsverfahren.

Literatur und Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Auf dem Gelände stand ursprünglich die Zechensiedlung Kolonie Dannenbaum der Zeche Dannenbaum aus dem Jahr 1892.
  2. zuvor unbebautes Feld
  3. Magazin "Unser Betrieb" der Bauunternehmung Deilman-Haniel, Nr. 5 Weihnachten 1969 S. 18 f. und Nr.12, August 1973 S. 19 (PDFs, abgerufen am 16. Juni 2015)
  4. Magazin Unser Betrieb, Deilman-Haniel, Nr. 10 (Juni 1972), S. 16