Portal Diskussion:Recht/Archiv 2011-IV

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Guandalug in Abschnitt Verbesserung der Kategorien
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Juristische Zeitgeschichte: O-Töne aus dem „Spionageprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz“ …

… sind zu hören am Sonntag, den 2. Oktober 2011, um 11.05 Uhr und am Montag, dem 3. Oktober 2011, um 12.05 Uhr auf WDR5. Danach kann das Radiofeature Fallbeil für „Gänseblümchen“ beim WDR eine Woche lang heruntergeladen werden. --Aschmidt 13:05, 1. Okt. 2011 (CEST)

Diskussion:Rechtskunde#Rechtskunde und Gerechtigkeit?

Bin ich nur zu dumm/ungeduldig es zu verstehen, oder trägt der Beitrag/Absatz nichts zur Verbesserung dieses Wikipedia-Artikels (über das Schulfach Rechtskunde) bei? Wenn überhaupt wird doch wohl auf "Die Rechtskunde an den Schulen soll auch zur Werteerziehung beitragen und weniger die Einübung in juristische Arbeitsweisen leisten, sondern vielmehr Recht unter dem Maßstab von Gerechtigkeit vermitteln" Bezug genommen - und da steht nicht, dass es Gerechtigkeit gebe oder dass die Rechtskunde und die Gerechtigkeit tolle Dinge seien, sondern nur wie die Ziele dieses Schulfaches definiert sind (vergleiche: "...soll...").

? Löschen: "Kein Streben nach Artikelverbesserung erkennbar" ? -- pistazienfresser 21:31, 4. Okt. 2011 (CEST)

Kategoriesystem

Hallo. Folgenden Strukturvorschlag möchte ich hier unterbreiten:

Hintergrund ist dieser Löschantrag. Gruß, Siechfred 13:41, 10. Okt. 2011 (CEST)

  1. a b c neue Kategorie, wird mit den Einträgen aus der bisher vorhandenen Kategorie gefüllt, die sich derzeit noch in den Unterkategorien der Bundesländer befinden.
  2. Soll die Kategorie:Arbeitsgericht dann die Unterkategorien wie Kategorie:Arbeitsgericht (Niedersachsen) oder deren Elemente enthalten - im zweiten Falle wären wohl recht viele Elemente enthalten...
    Und die föderale Struktur/Trägerschaft der (meisten) Gerichte könnte man auch noch deutlich machen, indem man eine parallele Struktur mit Kategorie:Gericht (Niedersachsen) usw. unter Kategorie:Gericht (Deutschland) neben der Kategorie Kategorie:Bundesgericht (Deutschland) einzieht, oder?
    Und nur zur Klarstellung: Für die jeweils obersten Gerichte der jeweiligen Fachrichtungen (gleichzeitig oberste Gerichtshöfe des Bundes) ist es *nicht* sinnvoll ein eigene Unterkategorie zu schaffen, oder? Meiner Ansicht nach würde es reichen, wenn sie als Element in der (Fach-) Kategorie bleiben wie jetzt das BVerwG in: Kategorie:Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Kategorie:Bundesgericht (Deutschland).
    Grüße -- pistazienfresser 16:36, 10. Okt. 2011 (CEST)
    Der Hauptzweig ist ja "Gericht in Deutschland", und die oben abgebildete Struktur gibt es m.E. so nur in DE. Von daher ist natürlich die Überlegung anzustellen, inwieweit die Metakategorien "Arbeitsgericht", "Sozialgericht" und Verwaltungsgericht überhaupt sinnvoll sind. Denn prinzipiell ist m.E. nichts dagegen einzuwenden, die Länderkategorien direkt unter die Kategorien zur jeweiligen Gerichtsbarkeit einzuhängen:
    Ansonsten sollte die Metakategorie evtl. besser Kategorie:Arbeitsgericht nach Bundesland heißen. Gruß, Siechfred 09:09, 11. Okt. 2011 (CEST)

    Die Struktur sollte, wenn sie entsprechend des Eingangsvorschlags errichtet wird, jedenfalls auch eine Kategorie:Ordentliche Gerichtsbarkeit und wahrscheinlich auche eine .Kategorie:Gericht der Verfassungsgerichtsbarkeit umfassen.
    Ansonsten geht es also offensichtlich darum, ob die deutschen Gerichte sogleich nach Ländern oder zunächst nach Gerichtsbarkeiten gegliedert werden sollen. Beide Vorgehensweisen scheinen mir gleichrangig, wenngleich dies ein klassischer Fall ist, um zu demonstrieren, daß eine adäquat aufbereitete Liste weitaus hilfreicher ist als eine Kategorie.
    Wie wäre es, wenn zunächst Unterkategorien für die Gerichtsbarkeiten gebildet werden, gefolgt von Unterkategorien für die einzelnen Instanzen. Parallel dazu wäre eine Struktur Kategorie:Gericht nach Bundesland aufzubauen. Nur bei den Kategorien mit sehr zahlreichen Einträgen (also wohl insbesondere bei der Kategorie:Amtsgericht mag die doppelte Untergliederung nach Kategorie:Amtsgericht (Niedersachsen) etc. notwendig sein; sonst dürften das auch bei den Arbeitsgerichten so viele nicht sein.
    -- Stechlin 09:31, 11. Okt. 2011 (CEST)

    Betreuer des Portals Recht?

    Weil ich das gerade für einen Workshop zusammenstelle: Ist die Liste der Betreuer unseres Portals eigentlich noch aktuell? Danke.--Aschmidt 23:03, 17. Okt. 2011 (CEST)

    Nein. ;-) --Bubo 23:07, 17. Okt. 2011 (CEST)
    Und wen könnte man nun dort stattdessen eintragen? ;-) --Aschmidt 00:31, 18. Okt. 2011 (CEST)
    Du könntest Dich beispielsweise selbst eintragen. :-) Und man könnte die nicht mehr so sehr aktiven Kollegen ansprechen, ob sie sich weiterhin mitverantwortlich fühlen. --Bubo 18:26, 18. Okt. 2011 (CEST)
    Danke der Ehre, aber ich werde mich dort ganz gewiß nicht selbst eintragen, denn es gibt andere, die hier sehr viel aktiver sind. ;-) Wer sich berufen fühlt, möge sich bitte melden, damit wir die Angabe aktualisieren können.--Aschmidt 19:22, 18. Okt. 2011 (CEST)
    Habe ich das richtig verstanden, Du bist zu bescheiden, um Dich selbst einzutragen, aber wer sich dazu berufen fühlt, das für Dich zu übernehmen, möge sich bitte melden? Das will ich gerne übernehmen und halte Dich für eine gute Wahl! --DiRit 20:31, 18. Okt. 2011 (CEST)
    Ja, ich bin wohl tatsächlich zu bescheiden. Heiliger Sankt Florian / Verschon' mein Haus / Zünd' andre an! ;-) – Ich betreue schon das Portal Schrift, das füllt mich aus. Ich dachte dagegen an Dich, DiRit, an UHT, an Stechlin, Ihr macht hier viel mehr Portalarbeit als meiner einer.--Aschmidt 21:38, 18. Okt. 2011 (CEST)
    Ok, jeder, der 5 Kinder großgezogen hat, 2 pflegebedürftige Omas versorgt oder das Portal Schrift betreut, ist natürlich entschuldigt. --DiRit 21:53, 18. Okt. 2011 (CEST)

    Zugang zu de Gruyter Reference Global

    Hallo hat jemand Zugang zu der Datenbank de Gruyter Reference Global? Danke und Gruß, --Gnom 19:48, 17. Okt. 2011 (CEST)

    Ja, umindest teilweise. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:13, 17. Okt. 2011 (CEST)
    Ja, soweit es in der Nationallizenz enthalten ist. Wenn ich Dir weiterhelfen kann: Anfrage bitte per Mail.--Aschmidt 22:41, 17. Okt. 2011 (CEST)
    Danke! Gruß, --Gnom 10:01, 20. Okt. 2011 (CEST)

    Arzthaftung oder Arzthaftung (Deutschland) und unter Kategorie:Medizinrecht oder unter Kategorie:Medizinrecht (Deutschland)?

    Ich bezweifele zwar, ob ich die Systematik des Baumes Kategorie:Recht nach Thema so ganz verstanden habe, aber wo soll denn der Artikel Arzthaftung nun aufgehängt werden und soll er eventuell nach Arzthaftung (Deutschland) umbenannt werden? Er scheint sich, soweit ich es erkennen kann, nur mit der Arzthaftung nach dem Recht Deutschlands zu beschäftigen und keinerlei rechtsvergleichende Züge zu tragen. --pistazienfresser 19:03, 19. Okt. 2011 (CEST) Linkfix.--pistazienfresser 20:00, 19. Okt. 2011 (CEST)

    Hoffe, es ist jetzt klarer. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 17:57, 20. Okt. 2011 (CEST)
    Danke sehr! <;)>Ich weiß zwar nicht, ob man den einen Satz durch sieben Monographien belegen muss, aber vielleicht wird es auch von jemandem besonders fleißigen als Anregung zum Ausbau des rechtsvergleichenden Artikels gesehen...</;)> -- pistazienfresser 18:18, 20. Okt. 2011 (CEST)

    Artikel Belohnung fehlt

    bis jetzt gibt es nur einen redirect zu Verstärkung (Psychologie).

    Imo braucht es einen juristischen Artikel "Belohnung". Ich bin zwar ein fleißiger Wikipedianer ... aber BWLer. Wer erbarmt sich und schreibt einen Stubb ? danke & Gruß --Neun-x 21:02, 19. Okt. 2011 (CEST)

    Vielleicht kann eine Wikipedia:Begriffsklärung einrichten man oder statt dessen über den psychologischen Artikel Hinweise anbringen zu Finderlohn und Auslobung (und dort Belohnung entbläuen)? Oder was ist sonst mit Belohnung im juristischen Zusammenhang (national/deutsch oder rechtsvergleichend) gemeint? --pistazienfresser 21:32, 19. Okt. 2011 (CEST)
    danke für den Hinweis auf Finderlohn! Ich hab eine BKL gemacht [1]. Ich suche(bislang vergeblich) eine Info zur Frage: wie ist die juristische Lage, wenn ein Auslober die Zahlung der ausgelobten Summe verweigert ? Falls die Rechtslage in D-A-CH nennenswert unterschiedlich ist, wäre dies sicher auch einen rechtsverghleichenden Satz (oder 2-3) wert. --Neun-x 04:52, 20. Okt. 2011 (CEST)
    Bzgl. deiner konkreten Frage gehe ich davon aus, dass es in allen genannten Rechtsordnungen möglich ist, auf die Zahlung zu klagen. -- toblu [?!] 15:33, 20. Okt. 2011 (CEST)

    Etwaige Probleme mit der Umstellung von Weblinks auf Paragrafen und Gesetze

    In Kürze werden Links auf www.buzer.de per Bot auf die neue Programmierung der Vorlagen Vorlage:§, Vorlage:§§ und Vorlage:Art. umgestellt. Sollten dabei Probleme auftauchen, wird gebeten, keine Veränderung an den Links in den Artikeln vorzunehmen, sondern die Probleme hier zu melden, damit dem umfassend nachgegangen werden kann. --DiRit 19:17, 12. Okt. 2011 (CEST)

    Siehe zur Umstellung: Portal Diskussion:Recht/Umstellung der Links auf buzer.de mit Hilfe der Vorlagen §, §§, Art. --DiRit 11:25, 21. Okt. 2011 (CEST)

    Ewigkeitsklausel - Wartungsbaustein bei deutschsprachigen Rechtsbegriffen?

    Für mich (--pistazienfresser 19:56, 21. Okt. 2011 (CEST)) stellen sich zwei Fragen (konkret und allgemein):

    Ewigkeitsklausel

    Siehe Diskussion:Ewigkeitsklausel: Persönlich kenne ich das Wort "Ewigkeitsklausel"/"Ewigkeitsentscheidung"/"Ewigkeitsgarantie" nur aus dem deutschen (nationalen) Staatsrecht, z.B. (zumindest als Stichwort) verwandt in: Alfred Katz: Staatsrecht, 1992, ISBN 3-8114-4292-9 (wenn in in Anführungszeichen dann auch im Original so) in den Randnummern 134 (Ewigkeitsentscheidung), 211 ("Ewigkeitsklausel" ), 237 ("verewigt"), 266 (unantastbar[e] Grundstrukturmerkmale), 663 ("Ewigkeitsklausel") und im Stichwortverzeichnis (Ewigkeitsklausel).

    Auch in der Deutschen Nationalbibliothek unter dem Stichwort "Ewigkeitsentscheidung" finde ich nur Literatur, die ich auf die Regelung in der deutschen Verfassung beziehen würde.

    Werden die Worte "Ewigkeitsklausel/Ewigkeitsentscheidung/Ewigkeitsgarantie auch (einigermaßen oft) benutzt, ohne dass sie nur auf Art. 79 Absatz 3 GG bezogen ist? Weiß jemand, ob das Wort "Ewigkeitsklausel" auch im Rahmen der allgemeinen Staatstheorie, Rechtsphilosophie oder irgendwie rechtsvergleichend angewandt wird? Zumindest von einigen Staatsrechtlern scheint dies Wort auch im Plural/in allgemeiner Bedeutung verwendet zu werden:

    1. Peter Häberle: Verfassungsrechtlich Ewigkeitsklauseln als verfassungsrechtliche Identitätsgarantien. in: Yvo Hangartner/Sterfan Trechsel (Hrsg.), Völkerrecht im Dienste des Menschen, FS für Hans Haug, 1986, S. 81-108 (auch in: Rechtsvergleichung im Kraftfeld des Verfassungsstaates, 1992, S. 597 ff.)) über Google-Books nach einem Literaturverzeichnis
    2. Dirk Heckmann: Geltungskraft und Geltungsverlust von Rechtsnormen: Elemente einer Theorie der autorativen Normgeltungsbeendigung' (Habilitationsschrift) ISBN 3-16-146814-7 Häberle zitierend und dessen Teminologie verwendend in einer Fußnote 120 auf S. 221
    3. Fabian Wittreck: Direkte Demokratie und Verfassungsgerichtsbarkeit. In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Volume 48 von Peter Häberle (Hrsg.), S. 111 ff. (S. 138) in Bezug auf Art. 75 I 2 Bayrische Verfassung (allerdings offenbar unter Ablehnung einer effektiven Wirkung der Regelung in der Bayrischen Verfassung)

    gefunden.
    Gibt es auch ein anderes (deutschsprachiges oder anderssprachliches) Wort mit dem das Phänomen allgemein beschrieben wird? Vergleiche einerseits: en:Eternity clause (nur auf deutsches Staatsrecht bezogen) aber auch: en:Entrenched clause (ein rechtsvergleichender oder zumindest verschiedene Rechtsordnungen erwähnender Artikel) sowie pt:Cláusula pétrea offenbar zum portugisichen und brasilianischen Staatsrecht mit Erwähnung von "Entrenched clause" unter Rechtsvergleichung. Grüße --pistazienfresser 19:56, 21. Okt. 2011 (CEST)

    Soviel ich weiß, wird das Wort Ewigkeitsgarantie/Ewigkeitsklausel auch bei anderen Ländern verwendet. Deutschland ist aber eben ein gutes Beispiel dafür. Bernd Wieser (ein österreichischer Universitätsprofessor) verwendet in seinem rechtsvergleichenden Buch Vergleichendes Verfassungsrecht (Springer-Verlag/Wien,2005) noch die Begriffe „unabänderliches“ oder „ewiges Verfassungsrecht“ (siehe S. 86). Wenn du mehr über dieses Thema aus rechtsvergleichender Sicht erfahren möchtest, empfehle ich Dir dieses Buch. Grüße-- Orchester 20:36, 21. Okt. 2011 (CEST)

    Spezieller Baustein für Wunsch nach rechtsvergleichendem Artikel/parallelen Artikeln zu anderen Rechtssystemen?

    Gerne wird auch noch an (recht beliebigen) Artikel, in denen (auch ersichlich) 'nur' nationales Recht behandelt wird, ein Warnungs-/Wartungsbaustein geheftet, obwohl offenbar der Artikel nicht der

    „um die Verbesserung oder Reparatur von Artikeln“

    Wikipedia:Wartung

    bedarf, sondern sinngemäß (wenn man die Logik des Rechts und der Rechtswissenschaften versteht) um einen Wunsch nach einem oder mehreren neuen Artikeln (einem rechtsvergleichenden oder parallelen Artikeln zu ähnlichen Begriffen in anderen Rechtsordnungen). Neben dem Unverständnis für die nationale/vom Rechtssystem geprägte Definition juristischer Fachworte as nicht juristische Benutzer - wenn überhaupt nur schwer - verstehen, dürfte sich allgemein das fehlende Verständnis dafür, dass man verschiedene Begriffe möglichst nicht in einem Artikel beschreiben sollte und vor allem nicht unter der einer Bezeichnung, die (insbesondere in der Fachliteratur) nur einen dieser Begriffe bezeichnet.

    Vielleicht kann man auch einen Art Wunsch- und nicht Wartungs-Baustein, der zur Abfassung eines rechtsvergleichenden Artikels mit anerkannten rechtsvergleichenden Fachworten (und Fachliteratur) auffordert bzw. diesen kommentiert (für Benutzerseiten und/oder Diskussionseiten oder unten auf Beschreibungen nationaler Rechtsinstitute/rechtlicher Fachworte) entwerfen, wenn jemand einen einen allgemeinen Wartungsbaustein wie Vorlage:deutschlandlastig in einem Artikel über ein Wort/einen Begriff eines nationalen Rechtes setzt? Es muss ja nicht gleich in Parodie ausarten (wie auf meiner Benutzerseite). Grüße --pistazienfresser 19:56, 21. Okt. 2011 (CEST)

    Welchen Nutzen erhoffst Du Dir genau davon? Dass hier viele Artikel fehlen, wissen wir alle; dass allein schon viele Artikel zum deutschen Recht ausgebaut werden müssen genauso. Regelmäßig wissen wir auch ziemlich genau, welche Artikel das sind. Das Grundproblem ist nicht, dass wir nicht wüssten, was wir alles noch schreiben/anlegen/verbessern müssten, sondern wer und wann. Meine persönliche Arbeitsliste findet sich aktuell hier, aber eigentlich würde ich auch mal gerne von der ganzen rechtsvergleichenden (etc.) Diskussion hier loskommen und wieder einen lesenswerten Orgel- oder Wiwi-Artikel verfassen. Wir machen das nunmal alle nebenher unbezahlt in unserer Freizeit. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 17:26, 22. Okt. 2011 (CEST)

    Kategorie:Recht nach Thema / Kategorie:Recht (Querschnittsgebiet) / ...

    Sollten nicht auch andere Querschnittsgebiete wie Kategorie:Hund im Recht oder Kategorie:Rechtliche Aspekte der Chemie dort eingeordnet werden? Gerade bei der Überschneidung mit den Themen anderer Portale bei Wikipedia hielte ich eine solche Einordnung für hilfreich, da sowohl juristische Laien die Artikel wohl eher nach dem in der nicht-normativen Wirklichkeit beheimateten Thema als nach der von (europäischen/deutschsprachigen) Juristen vorgenommenen Einordnung in öffentliches Recht/Privatrecht usw. vornehmen werden und auch die Fachleute auf der tatsächlichen Seite (Mediziner, Chemiker, Hundezüchter und -ausbilder, Pferdezüchter und Reiter, ...) sich danach gruppieren lassen. Vielleicht könnte man auch dadurch die Auffang-/Wartungskategorie Kategorie:Recht (Sonstiges) etwas entlasten? Sollte sich ein spezieller Artikel zudem noch in das juristisch geprägte Schema einordnen lassen, so sollte meiner Meinung nach eine parallele Kategorisierung erfolgen. --pistazienfresser 13:01, 19. Okt. 2011 (CEST)

    das hab ich mir auch gedacht, siehe dazu mein vorschlag in Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2011/Oktober/18 #Kategorie:Rechtliche Aspekte der Chemie, ob diese nomenklatur für die interdisziplinariät vorteilhaft wäre --W!B: 04:57, 21. Okt. 2011 (CEST)

    Der Gedanke ist, das man strikt trennt zwischen Kategorien (und Artikeln) aus rechtsvergleichender Sicht und Kategorien/Artikeln, die das positive Recht eines bestimmten Staates betreffen und dass diese beiden Zweige so wesensverschieden sind, dass nicht Kategorien über positives Recht Unterkategorien von rechtsvergleichenden Kategorien sein dürfen. Die Unterscheidung zwischen beiden Zweigen ist Nichtjuristen völlig fremd, die Notwendigkeit der Trennung unverständlich.
    Unglücklicherweise ist es so, dass zwar die Kategorien über positives Recht durch den Klammerzusatz erkennen lassen, um was es geht (und das positive Recht ist ja auch das, was sich der Laie unter Recht vorstellt), jedoch die rechtsvergleichenden Kategorien wie zum Beispiel "Familienrecht" durch ihre Namensgebung nicht anzeigen, dass hier eine besondere rechtsvergleichende Sichtweise gemeint ist. Auch der Kategoriezweig "Recht nach Thema" macht dies für den Laien nicht genug deutlich, die Kategoriebeschreibung auch nicht. In der Kategoriebeschreibung unter Kategorie:Recht nach Thema heißt es: Diese Kategorie ist eine Unterkategorie der Kategorie:Recht nach Thema (sic!). Sie dient dazu länderübergreifende Artikel zu rechtlichen Themen zu systematisieren. Hierbei kann nicht auf die Systembegriffe einer nationalen Rechtsordnung zurückgegriffen werden, vielmehr ist eine staatsübergreifende Metastruktur des Rechts zu entwickeln. Entsprechend den Prinzipien der vergleichenden Rechtswissenschaft werden dazu problembezogen-funktionale Lemmata gewählt. Welcher rechtliche Laie versteht das? Welcher Jurist versteht das, wenn er schnell darüberliest und sich nicht etwas in die Problematik vertieft, und behält für alle Zukunft im Gedächtnis: Kategorien ohne Klammerzusatz sind nur rechtsvergleichend?
    Dennoch, für den Bereich Recht funktioniert die Kategorisierung und ist dogmatisch sauber. In der Praxis der Artikel, die nicht als Top-Thema ein Rechtsgebiet als Ganzes beschreiben, sondern ein kleines einzelnes Thema daraus, ist es allerdings wohl oft so: Ein deutscher Autor schreibt irgendetwas nach seinem deutschen Rechtsverständnis, sagen wir Abstammung. Er schreibt dazu, dass das für Deutschland gilt und zitiert deutsche Paragrafen, oder auch nicht. Man hat den Artikel früher, als es noch Rechtsgebiete ohne nationale Unterteilung gab, zum Beispiel in die Kategorie:Familienrecht einsortiert. Vermutlich steht der Artikel dann dort weiterhin auch nach der Umwidmung in eine rechtsvergleichende Kategorie, ohne dass er rechtsvergleichend wäre. Vielleicht enthält er über das rein Rechtliche hinaus allgemein Gültiges. Folglich sollte man, wenn man Artikel zum deutschen Familienrecht sucht, immer neben Kategorie:Familienrecht (Deutschland) auch Kategorie:Familienrecht ansehen, weil nur beide zusammen den vollen Überblick über die positive Rechtslage in Deutschland liefern. Irgendwann wird das vielleicht noch besser getrennt. Aber das sind die kleinen Probleme.
    Die großen Probleme sind die anderen Fachrichtungen, die man auch durch Verweis auf Portal:Recht/FAQ nicht wirklich glücklich machen kann. Nehmen wir die Chemie. Die Chemiker haben natürlich auch Berührung zu rechtlichen Fragen und wollen die für ihren Bereich erfassen. Die Chemie funktioniert aber offenbar länderübergreifend gleich. Unsere Unterscheidungen sind den Chemikern kein Begriff, sie wollen alles für sie relevante Rechtliche zusammentragen. Dass Chemikalienrecht (Deutschland) und Chemikalienrecht (Österreich) völlig verschiedene Dinge sind und auf gar keinen Fall gemeinsam als Unterkategorien in einer anderen Kategorie stehen dürfen, ist ihnen schwer zu vermitteln. Und die Kategorie:Chemikalienrecht ist nach unserer Auffassung eine juristische und darf nicht chemisch verunreinigt werden. So kam die Lösung auf: Man erlaubt den Chemikern Kategorien, die juristisch pfui sind, mit denen sie aber unabhängig von unserem streng systematischen Kategoriesystem machen können was sie wollen, sogar Chemikalienrecht (Deutschland) und Chemikalienrecht nebeneinanderschreiben. Es gibt dafür verschiedene Formulierungen, etwa Kategorie:Rechtliche Aspekte der Chemie, Kategorie:Schienenverkehr im Recht, Kategorie:Gesetz und Regelwerk zur Jagd. Meine Empfehlung wäre, jeweils zu formulieren: "Chemie und Recht", "Bauen und Recht", das ist flexibel und könnte doch einheitlich gehandhabt werden.
    Jetzt kommt ihr, und wollt die Pfui-Kategorien ins rechtliche Kategoriensystem einsortieren? --DiRit 11:09, 21. Okt. 2011 (CEST) - Zusatz: ... bzw. habt, wie ich, gar nicht bemerkt, dass die beiden am Anfang genannten dort schon einsortiert sind, was mir nicht sinnvoll erscheint. --DiRit 21:53, 23. Okt. 2011 (CEST)

    Die Benennung mit Recht und <Themengebiet> bzw. <Themengebiet> und Recht finde ich gut für solche Kategorien/Gruppen. Ehrlich gesagt hatte ich mittlerweile auch schon an diese Benennung gedacht, aber wollte nicht zuviel hintereinander hier im Portal ohne Antworten schreiben. Die Reihenfolge mit "Recht" wäre wohl im anderen Kategoriensystem praktischer, aber das mit der alphabetischen Einordnung in der jeweiligen Mutter-Kategorie kann man ja mit [Kategorie:Thema und Recht|Recht] lösen...
    Was wäre denn ein Name eine klar erkennbare Überkategorie für solche Gruppen? Kategorie:Recht (Schnittmengenkategorien zu anderen Portalen), Kategorie:Recht (Schnittmengenkategorien), ...?
    Allerdings finde ich Kategorie:Medizinrecht/Kategorie:Medizinrecht (Deutschland) oder IT-Recht rechtsdogmatisch gesehen nicht viel weniger pfui als Hunderecht, Pferderecht oder die chemischen/für den Chemiker besonders interessanten Aspekte des Rechts (Chemierecht/Chemikerrecht/Recht für Chemiker/Recht für Chemie/Recht in der Chemie/Recht und Chemie/Chemie und Recht?). Sogar bei der Arzthaftung wird teilweise auch von einer 'strafrechtlichen Arzthaftung' geschrieben, auch wenn ich bei Arzthaftung eben in erster Linie an (privatrechtliches) Vertrags- und Deliktsrecht denken würde (und an das Strafrecht höchstens als mögliches Mittel im Prozess und Grundlage für ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB).
    Dagegen dürfte "Chemikalienrecht" eben ein klar bestimmtes Fachwort für ein bestimmtes dogmatisch definiertes Teil-Teil-Teil-Gebiet des Öffentlichen Rechtes sein.
    Ich weiß allerdings noch immer nicht, ob es sich beim Medizinrecht oder IT-Recht/Computerrecht tatsächlich um dogmatisch klar bestimmte/einzuordnende Rechtsgebiete handelt - da wäre ich auch mit eher assoziativ/vage bestimmten Schnittmengen-Kategorien wie Kategorie:Recht und Medizin oder Kategorie:Recht und Computer als Jurist glücklich - zum Auffinden von Schnittmengen von Kategorien siehe:Wikipedia:Kategorien#Schnittmengenkategorien_und_Software (einschließlich einer bestimmbaren Tiefe von Unterkategorien).
    Und den Einwurf von Chemikerseite, dass man einen klar rechtsvergleichenden Artikel bzw. die rechtsvergleichenden Kategorien auch durch "(Rechtsvergleichung)" ergänzen könnte, halte für bedenkenswert. Vielleicht könnte das auch bei der Sortierung/Überprüfung der vorher anders verwendeten Kategorien helfen?
    Beste Grüße
    -- pistazienfresser 14:02, 21. Okt. 2011 (CEST)
    Die Benennung mit "und" hatte ich mehrfahch vorgeschlagen und bei Neuanlage von Kategorien auch verwandt, leider ist das System bei anderen Fachbereichen nicht auf besonders große Gegenliebe gestoßen, weshalb wir jetzt ein Durcheinander von verschiedensten Benennungssystemen haben, die jedesmal einem Kuhhandel mit den jeweiligen Portalen entspringen.
    Ganz nebenbei wollt ich noch zur eigenen Ehrenrettung bekräftigen, dass an dem Problem weniger die bösen Rechtsvergleicher und die juristische Kategorieumstellung schuld ist, als vielmehr die Vorstellung nichtjuristischer Portal (Bsp: [2]), man könne beliebig frei definierte Rechtsgebiete per "Platzhalter-Recht" erschaffen und daraus Schnittmengenkategorien im Kategoriensystem basteln und es relativ aufwendig ist, diese Vorstellungen zu widerlegen. Rechtsgebiete passen so schlecht ins Kategoriesystem, weil es nun mal kein "Hunderecht" und "Orgelrecht" gibt. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 15:59, 21. Okt. 2011 (CEST)
    Vielleicht liegen die Probleme darin, dass die Juristen gegenüber Laien toleranter (schließlich müssten/sollten sie meist in juristischen Berufen das Recht auch Laien erklären können) sind oder dass in de.Wikipedia nicht so viele Juristen mitarbeiten (vielleicht schon von dem Lizenzwirrwarr abgeschreckt)? Oder weil viele Menschen meinen, sie können von Natur aus Recht und Unrecht unterscheiden und daher denken, sie könne auch zu juristischen Themen mit gottgleicher Entscheidungsgewalt schreiben (zu medizinischen Themen scheinen diese Probleme nicht/nicht in dem Maße vorliegen...).
    Die Mediziner/Tiermediziner 'erlauben'/'wünschen' nur Lemmata/Artikelnamen mit 'korrekter'=in der (Tier-)Medizin üblicher Benennung Grippe/Schweinegrippe/Benutzer:Pistazienfresser/Schweinegrippe_(Namensstreit), wenn überhaupt ist (teilweise) Abweichendes ist nur gegen erheblichen Widerstand zu verwirklichen - siehe Schweinegrippeimpfung.
    Beschneidung weiblicher Genitalien: Die Ethnologen (oder wer immer) berücksichtigten bei der Benennung von einem Artikel über strafbare Handlungen nur Artikel im eigenen Fachbereich (und nicht einmal die neueren ) - keine juristischen Fachartikel nicht internationale Organisationen. - Bin schon gespannt, wie argumentiert wird, wenn die spezielle (deutschsprachige) Strafrechtsnorm in der Schweiz in Kraft tritt, die Regelung im österreichischen ('besonderen Teil des allgemeinen') Strafrecht(s) scheint ja nicht für relevant gehalten zu werden.
    Der Artikelname Glühbirne existiert nur für eine Weiterleitung - selbst die Benutzung diese Wortes in anderen Artikeln wird meist gelöscht/berichtigt.
    Dagegen habe ich den Artikel Hackerparagraf nicht nur auf dem populären Platz gelassen, sondern auch noch dort mitausgebaut.
    Den Text von Vorlage:KsR-Erläuterung Recht nach Thema verstehe im Übrigen nicht so ganz - vielleicht kann das auch mal überarbeitet werden (mit Verweis auf die ausführliche Erklärung des Kategoriesystems unter Kategorie:Recht?)?--20:55, 21. Okt. 2011 (CEST)

    Jedermannsrecht

    Hallo liebe Juristen, bin eben in der VM über den Artikelseparatbewachunggestolpert. Mal abgesehen davon, dass den genrell mal jemand mit Sachverstand lesen sollte (auch die Änderung der IP), ist mir der Link zu Jedermannsrecht aufgefallen. Ist aber wohl nicht das Recht, welches dort gemeint ist. Vielleicht findet ja jemand die Zeit. Vielen Dank84.175.122.23 22:49, 21. Okt. 2011 (CEST) P.S.:Ich vermute, das Jedermann-Festnahmerechtist gemeint, bin aber kein fachmann

    Der Begriff "Jedermannsrecht" wird im Sicherheitsgewerbe als Begriff für die Rechte verwendet, die jedem Bürger zustehen. Dazu gehört auch die vorläufige Festnahme (der Begriff Jedermann-Festnahme hab ich noch nie gehört, ist meiner Meinung auch falsch), aber auch das Recht der Anwendung der Notwehr, Nothilfe, Besitzwehr u.s.w. Gibt es in der juristischen Fachterminologie dafür einen Besitz außer "Jedermannsrechte"?178.27.210.253 23:24, 21. Okt. 2011 (CEST)
    In
    Ji-Yun Lee: Privates Sicherheitsgewerbe in Deutschland und Südkorea, ISBN 978-3-8300-3987-7 (siehe Inhaltsverzeichnis) findet sich ab Seite 122 der Abschnitt "Not- und Jedermannrechte als Handlungsgrundlagen des privaten Sicherheitsgewerbes" (zum Recht Deutschlands), ab Seite 199 der Abschnitt "Not- und Jedermannrechte als Handlungsgrundlage des privaten Bewachungsgewerbes" (zum Recht Südkoreas) und ab Seite 252 der Abschitt "Not- und Jedermannrechte als Handlungsgrundlage des privaten Bewachungsgewerbes" (Rechtsvergleichung). Ich weiß nicht, ob ich Lust und Zeit habe, die dort verwendete Literatur herauszusuchen, aber ich kann mal schauen. Jedenfalls sind wohl auch dort die (allgemeinen) Rechtfertigungsgründe gemeint, die jedem Bürger zustehen und nicht den nur speziell im staatlichen Auftrag handelnden (Quasi-)Amtsträgern.
    Die Bezeichung "Jedermannsrecht"/"Jedermannrecht" scheint aber nicht auf diese Rechtfertigungsgründe beschränkt zu sein - verwendet wird sie unter anderem auch von
    - Manfred C. Hettlage: Sind Streiks ohne Urabstimmung „wilde” Streiks?, NJW 2004, 3299
    - Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 (LAG Hessen) Fundstellen bei dejure.de (in Bezug auf ein Grundrecht, dass nicht nur Deutschen zusteht)
    Unter mit der Suche nach Jedermann-Festnahme finde ich auch ohne Einloggen bei beck-online ein paar Treffer, wenn ich mich einlogge, sind es 70 - aber unter den genauen Phrasen ""Jedermannfestnahme" oder "Jedermann-Festname" sind keine Treffer. In Google-Books finde ich das Wort im Armin Engländer: Examens-Repetitorium Strafprozessrecht. Dürfte eher eine Art polizeilicher/sicherheitsgewerblicher Fachjargon sein oder zumindest als Suchwort funktionieren - wenn auch wohl kein Wort, dass man in einer rechtswissenschaftlichen Klausur in der Uni oder in einem Staatsexamen unbedingt benutzen sollte um den Korrektor zu begeistern ...;) .
    Schultheis In: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auflage 2008, ISBN 978-3-406-57662-1 nennt den Abschnitt über § 127 Abs. 1 der deutschen StPO "Die vorläufige Festnahme durch jedermann"
    Der Bundesgerichtshof drückt sich so aus:

    „Als Ladendetektiv hatte der Angekl. zwar keine polizeilichen Rechte und Funktionen; er durfte aber solche Handlungen vornehmen, die „jedermann” gestattet sind...“

    BGH, Urteil vom 10. 2. 2000 - 4 StR 558/99 (LG Arnsberg) unter Gründe, 3. a)

    Volltext: PDF-Datei vom BGH, S. 5 = bei openjur Absatz/Randnummer 12]

    Alle Klarheiten beseitigt? ;) --pistazienfresser 00:54, 22. Okt. 2011 (CEST)
    Aber ehrlich wirklich alle ;-) Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, aber wenn es wirklich den Begriff der "Jedermannsrechte" gibt und er auch in der Literatur zu finden ist, sollte ihm dann nicht ein Artikel in WP gewidmet werden? Sollte der Begriff "Jedermannsfestnahme" nicht korrigiert werden, wenn er in der juristischen Nomenklatur unzulässig ist? Für unsere Zwecke wäre ein derweil Artikel zum Thema extrem hilfreich 178.27.210.253 11:29, 22. Okt. 2011 (CEST)
    Es kommt immer wieder vor, dass irgend jemand irgendeine Erscheinung mit einem bestimmten Begriff belegt. Wikipedia schreibt keine Artikel über solche Begriffe, sondern über etablierte Begriffe (Wikipedia:KTF#Begriffsfindung). Ein solcher liegt für die hier angesprochene Verwendungsweise nicht vor. --DiRit 13:49, 22. Okt. 2011 (CEST)

    Recht(sgrundlagen) des privaten Sicherheitsgewerbes (<Staat>)

    Ping: Diskussion:Sicherheitsdienst -- pistazienfresser 12:14, 23. Okt. 2011 (CEST)

    [[Collawborate!]] / II

    Am nächsten Mittwoch findet endlich das erste Treffen im Rahmen von [[Collawborate!]], dem Cologne Faculty of Law Wikipedia Project statt. Es wäre schön, wenn ihr noch einmal kurz über noch fehlende und leicht zu verbessernde Artikel nachdenken und sie ggf. hier eintragen könntet. Vielen Dank! :-) -- toblu [?!] 11:55, 23. Okt. 2011 (CEST)

    Habe Strafzwecktheorien/Straftheorien unter der Überschrift "Vorschläge" eingetragen - zwar meiner Meinung nach kein 'leichtes' Thema, aber der Artikel scheint mir nicht grob falsche Aussagen zu enthalten und zumindest ein Überprüfen anhand von Literatur und deren Einfügung in Einzelnachweisen müsste wohl machbar sein und insbesondere für Studenten mit Hang zu Kriminologie/Strafrecht/Rechtsphilosophie auch gewinnbringend/interessant sein.
    --pistazienfresser 12:42, 23. Okt. 2011 (CEST)
    Danke! :) -- toblu [?!] 13:27, 23. Okt. 2011 (CEST)

    IT/Informationstechnologie/Computer und dieses Themengebiet im Recht

    Betrifft (z. B.): - IT-Recht; IT-Recht (Deutschland); Informationstechnologierecht; Recht der Informationstechnologie; Recht der IT; Internetrecht; Internetrecht (Deutschland) - Kategorie:IT-Recht; Kategorie:IT-Recht (Deutschland); Kategorie:Informationstechnologierecht; Kategorie:Recht der Informationstechnologie; Kategorie:Recht der IT; Kategorie:Internetrecht; Kategorie:Internetrecht (Deutschland)

    Vorschläge:

    1. Artikel: IT-Recht auf IT-Recht (Deutschland) verschieben. IT-Recht bis auf Weiteres in eine Weiterleitung umwandeln. Weiteres meint hier: weitere Artikel, die eine Begriffsklärungsseite erfordern oder ein rechtsvergleichender/international beschreibender Artikel.
    2. Eine themenbezogene Querschnittkategorie für das gesamte Gebiet des Rechts betreffend Informationstechnologie und Computer schaffen (Kategorie:Internetrecht eventuell auflösen).

    Beispiel für Problem ([existierende oder m. A. n. sinnvolle] Artikel nicht in Bezug auf Thema Recht der IT gut einzuordnen): - Hackerparagraf - Computerkauf - Softwarekauf/Softwarenutzungsrecht/Software as a Service/Softwarelizenzen (im Moment Weiterleitung) siehe: Software#Lizenzmodelle, Freie_Software#Lizenzen)

    --pistazienfresser 14:19, 19. Okt. 2011 (CEST)

    zu 1. Die Verschiebung auf Klammerlemma kannst du gerne vornehmen.
    zu 2. In der Tat wäre "Internet und Recht" o.ä. viel sauberer und würde uns viele (dogmatische) Probleme ersparen. Allerdings halte ich eien Auflösung (=LÖschung?) der Kategorie:internetrecht aktuell für wikipolitisch nicht durchsetzbar. Hinter der kategorie dürfte eine recht große nichtjuristisch Lobby mit wenig Verständnis für obene angesprochene Probleme stehen – erst recht nicht in meist recht unsachlich und irrational verlaufenden Löschdiskussionen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:06, 21. Okt. 2011 (CEST)
    zu 1. (bin mir nicht mehr so sicher)
    Dann müsste man wohl den Artikel IT-Recht (Deutschland) irgendwo in das rechtsdogmatische/rechtswissenschaftliche/am positiven (geltenden) Recht von Deutschland orientierten Ordnung einordnen (außerhalb der Ausnahmebereiche Kategorie:Recht (Sonstiges) oder Kategorie:Recht nach Thema) also in Kategorie:Rechtsordnung> - da sehe ich keine sinnvolle Kategorie außer vielleicht noch Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet (Deutschland). Eventuell dogmatisch sauberer wäre die Verschiebung nach Fachanwalt für Informationstechnologierecht (derzeit eine Weiterleitung auf diesen Artikel) bzw. Fachanwalt für Informationstechnologierecht (Deutschland)
    zu 2.
    Siehe auch: Kategorie Diskussion:Internetrecht
    Nachtrag (ausführlichere Darstellung, Präzisierung):
    Wie es auch im Artikel Internetrecht zum deutschen und österreichischen Recht dargestellt, gibt es kein eigenständiges, klar abgrenzbares Gebiet "Internetrecht" im Sinne der Rechtswissenschaft/Rechtsdogmatik.
    Was wird daher davon gehalten, die Schein-Kategorie Internetrecht in eine echte Schnittmengenkategorie Kategorie:Internet und Recht umzuwandeln oder (meiner Ansicht nach besser) in einer größeren Schnittmengenkategorie Kategorie:IT und Recht, Kategorie:Informationstechnologie und Recht, Kategorie:Recht und Computer oder ähnliches aufgehen zu lassen?
    In einer solchen eher assoziativ definierten, echten Schnittmengenkategorie könnte man dann auch Kategorie:Rechtsinformatik aufnehmen - die derzeitige Ordnung mit Kategorie:Rechtsinformatik als Überkategorie von Internetrecht‎ entbehrt für mich jeglicher erkennbare Logik.
    In einer Schnittmengenkategorie könnten dann auch solche Artikel/Kategorien wie
    1. Hackerparagraph (s. o., im innerhalb der Kategorie:Recht unter Kategorie:Besondere Strafrechtslehre (Deutschland))
    2. Online-Durchsuchung aka Staatstrojaner/Bundestrojaner (offenbar bislang in keiner - auch nur assoziativ organisierten Kategorie unter Kategorie:Recht)
    3. Kategorie:Datenschutz
    4. Kategorie:Informationsfreiheit
    5. Kategorie:Freie Software
    6. Kategorie:Softwarelizenz
    usw. aufnehmen.
    -- puzzeled pistazienfresser 23:48, 21. Okt. 2011 (CEST)
    Ist die Kategorie:Informatik und Gesellschaft nicht eine entsprechend (wenn nicht noch stärker assoziativ) organisierte Schnittmengenkategorie oder sogar Restmengenkategorie für alles was nicht Informatik (im engeren Sinne?) ist, aber mit Informationstechnologie (bzw. ihren Folgen) zu tun hat? ---pistazienfresser
    Zu 1.: Für mich gehört das in die Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet (Deutschland)
    Zu 2.: Versuch Dein Glück, ich persönlich kann allerdings keine große Hilfe anbieten, da ich zur Zeit etwas diskussionsmüde bin. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 17:31, 22. Okt. 2011 (CEST)

    zu 1.: Irgendwie sind dort auch noch Anmerkungen zum österreichischen Recht hereingekommen. Beim Aufspalten würde das allerdings höchstens für einen österreichischen Stumpfartikel ergeben.--pistazienfresser 16:50, 24. Okt. 2011 (CEST)

    zu 2.: Habe mal die derzeitige Kategorie:Rechtsinformatik siehe iehe dort und den Artikel Rechtsinformatik dort in die allgemeine QS-Runde geworfen.--pistazienfresser 16:50, 24. Okt. 2011 (CEST)

    Irgendetwas in die allgemeine Qualitätssicherung zu werfen, halte ich für das letzte, was man tun sollte. Damit dankt der Fachbereich Recht (soweit es Reste von einem solchen noch gibt, der willens und in der Lage wäre, wesentliche Dinge im eigenen Fach selbst zu ordnen) völlig ab und überlässt das Fach Fachfremden, um sich dort sinngemäß zum Beispiel sagen zu lassen, es sei völlig logisch, wie unsere Kategorien richtig gestaltet werden müssten, dafür müsste man nicht einmal Jura studieren. Früher war es so, dass wir unsere Kategorien selbst gestaltet haben und uns heftig gewehrt haben, wenn uns allgemeine Kategoriediskussionen dreinreden wollten. Heute weiß ich nicht recht, ob man denen dort überzeugend vermitteln kann, dass wir uns selbst genug um unsere Kategorien kümmern. --DiRit 18:49, 24. Okt. 2011 (CEST)
    Und Kategorie:Rechtsinformatik/Rechtsinformatik (im eigentlichen Sinne) gehört zu den Themen, um dass sich Rechtswissenschaftler alleine kümmern sollten? Eine "unserer Kategorien"? Aber statt dessen hat der Bereich des gesamten IT-Rechts hat keine Kategorie im Baum der Rechtswissenschaft und wird statt dessen im Rahmen von Kategorie:Informatik und Gesellschaft von wem auch immer eingeteilt und bearbeitet? --pistazienfresser 19:18, 24. Okt. 2011 (CEST)
    Rechtliche Kategorien kann der Bereich Recht (nach Diskussion in unserem Bereich) selbst einrichten und selbst in Überkategorien einsortieren. Sollte ein benachbarter Fachbereich betroffen sein, können Zweifelsfragen (etwa ein beide Bereiche betreffendes System von Über- und Unterkategorien) mit dem anderen Fachbereich besprochen werden. Erst an letzter Stelle ist es sinnvoll, die allgemeine Kategoriewartung einzuschalten. --DiRit 20:15, 24. Okt. 2011 (CEST)
    Dann hätte ja die Auflösung der rechtlichen und unsystematischen Kategorie:Internetrecht mitsamt ihrer unsinnigen Einordung in eine Hilfswissenschaft der Rechtswissenschaft unter Kategorie:Rechtsinformatik schon längst hier eingeleitet und erfolgen können? Den oben unwidersprochenen Äußerungen von UHT hatte ich eher etwas Anderes entnommen.
    Die im Moment dieser übergeordnete Kategorie:Rechtsinformatik ist meiner Ansicht nach eben keine rechtliche Kategorie (ebenso wenig wie Kategorie:Eisenbahnrecht eine eisenbahnkundliche Kategorie oder Kategorie:IT-Recht und Kategorie:Internetrecht Kategorien der Informatik), höchstens eine Kategorie mit Bezug zur Rechtswissenschaft.
    Kategorie:Rechtsinformatik ist derzeit in folgenden übergeordneten Kategorien eingeordnet:
    # Kategorie:Angewandte Informatik < Kategorie:Informatik - Portal:Informatik
    # Kategorie:Grundlagen des Rechts < Kategorie:Recht - Portal:Recht
    # Kategorie:Informatik und Gesellschaft
    • < Kategorie:Technikfolgenabschätzung
    •• < Kategorie:Risikomanagement ...- [Portal:?] / [Portale:?]
    ••• < Kategorie:Managementsystem ...- [Portal:?] / [Portale:?]
    ••• < Kategorie:Systems Engineering ...- [Portal:?] / [Portale:?]
    •• < Kategorie:Techniktheorie - Portal:Technik
    •• < Kategorie:Futurologie < ...- [Portal:?] / [Portale:?]
    •• < Kategorie:Wissenschaftsforschung > ...- [Portal:?] / [Portale:?]
    •• < Kategorie:Gesellschaft - Portal:Gesellschaft
    • < Kategorie:Informatik - Portal:Informatik
    # Kategorie:Interdisziplinäre Wissenschaft < Kategorie:Wissenschaftliches Fachgebiet < ...- [Portal:?] / [Portale:?]
    Die Diskussion hätte dann (nachdem beim Portal:Recht offenbar keine Einwände bestanden) parallel auf all diesen Portalen (wie wieviele wären das überhaupt?) erfolgen sollen? Da halte ich meinen Weg noch immer für sowohl logisch als auch taktisch und praktisch sinnvoller. --pistazienfresser 21:45, 24. Okt. 2011 (CEST)

    Ich halte das Bestreben, eine Kategorie dem Alleinbesitz eines Bereichs zuzuweisen, für wenig hilfreich. Wir arbeiten mit Mehrfachkategorisierungen. Die juristischen Kategorien wollen dem an Recht Interessierten ein möglichst umfassendes Bild dieses Fachs vermitteln und stellen dafür eine Systematik auf. Wenn im Grenzbereich ein anderes Fach eine Kategorie auch in seine Systematik einbaut, hat das zunächst für uns keine Bedeutung und erzeugt daher nicht unbedingt Abstimmungsbedarf. (Kollisionen entstehen, wenn Bereich X sagt, A ist Überkategorie und B Unterkategorie, während für Bereich Y oben B und unten A ist.) Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, neue Schnittmengenkategorien mit anderen Fachrichtungen anzulegen. Wenn an den Universitäten für die Juristen Rechtsinformatik gelehrt wird, rechtfertigt das wohl, diese als rechtliche Kategorie zu verwenden. Ob sie in "Grundlagen des Rechts" gepackt sein sollte, oder man die vielleicht auflösen und durch "Rechtswissenschaft" ersetzen sollte (was bereits weitgehend durch Doppeleinträge vorweggenommen ist), ist eine andere Frage. Ob darin dann "Internetrecht" als Unterkategorie steckt, müssen wir nicht mit den Portalen "Gesellschaft, Risikomanagement und Futorologie" abstimmen. - Nicht ganz einfach wird die Bezeichnung neuer Rechtsgebiete oder Querschnittsgebiete sein. Im Zweifel ist da eher besser, Begriffe zu verwenden, die schon eine gewisse Verbreitung gefunden haben, als für uns etwas ganz Neues zu erfinden. Bildungen wie "Internet und Recht" (als Bildung, die offenbar auch als juristische Kategorie gemeint ist) kollidieren überdies mit unseren Versuchen, anderen Fachbereichen solche Kategorien schmackhaft zu machen (Chemikalien und Recht) und sie gerade als nicht-juristische Kategorien zu definieren. --DiRit 09:54, 25. Okt. 2011 (CEST)

    Aufgabenprivatisierung

    Im Artikel und der entsprechenden DS (Diskussion:Privatisierung#Typologie) weigert sich Benutzer:Mr. Mustard standhaft, zur Kenntnis zu nehmen, dass mit Aufgabenprivatisierung die materielle und nicht etwa die formelle oder „unechte“ Privatisierung bezeichnet ist. Leider ist WP:3M in diesem Fall bisher ergebnislos geblieben. Ich habe heute nur begrenzt Zeit. Könnte sich da jemand drum kümmern?--olag 15:39, 25. Okt. 2011 (CEST)

    Link auf s:Kategorie:Recht

    Oben links auf unserer Portalseite unter "Überblick verschaffen", ganz unten, „Quellen“. Die Kategorie auf Wikisource, die dort verlinkt ist, wurde gelöscht, und zwar bereits am 12. August 2006... Alter Inhalt: 'Diese Kategorie enthält Texte zum Thema Recht und Gesetzestexte... An ihrer Stelle gibt es mehrere Kategorien auf Wikisource: Rechtsgeschichte‏‎ (110 Einträge), Rechtsnorm‏‎ (601 Einträge), Rechtstext‏‎ (964 Einträge), Rechtswissenschaft‏‎ (2.298 Einträge). – Worauf wollen wir nun verlinken? ;-) Es wäre schade, wenn der Link ganz wegfiele...--Aschmidt 23:13, 19. Okt. 2011 (CEST)

    Auf den ersten Blick wäre R-Wissenschaft mein Favorit, wenn wir hier nicht auf alle Kategorien verlinken können/wollen.
    Vielleicht kann man auch mal bei Wikisouce nachfragen, ob etwas und was mit diesen 4 Kategorien bezweckt wird/wurde?
    Die Kategorien werden beschrieben/definiert mit:
    s:Kategorie:Rechtswissenschaft: "Rechtstexte, Gesetze, Verordnungen, Verträge, Privilegien, also alle Texte die eine Rechtswirkung entfallen sollen "
    s:Kategorie:Rechtsnorm: "Diese Kategorie enthält Rechtsnormen, z. B. Gesetze, Verordnungen, Verfassungen, Edikte, Landfrieden, Spiegel und andere allgemeine Rechtsvorschriften."
    s:Kategorie:Rechtstext ist die Oberkategorie zu s:Kategorie:Rechtsnorm so dass zumindest hier nicht beide verlinkt werden müssen/sollten
    Bei s:Kategorie:Rechtsgeschichte steht keine Definition, eingeordnet ist allerdings auch s:Kategorie:Enteignungsgesetz (Großh Hess)(1821)
    -- pistazienfresser 18:41, 20. Okt. 2011 (CEST)
    Ja, es ist schwierig. Ich habe deshalb eben mal im Skriptorium nachgefragt.--Aschmidt 20:20, 28. Okt. 2011 (CEST)
    Habe den Link nach Disk. auf Wikisource auf deren Einstiegsseite s:Rechtswissenschaft geändert. Dort werden zwar nicht sämtliche Kategorien verlinkt, habe aber eine Erweiterung der dortigen Verweise angeregt.--Aschmidt 06:28, 30. Okt. 2011 (CET)

    Löschantrag Feministische Kriminologie

    Ggf. könnte sich ein/e Sachkundige/r dazu in der LD äußern. Danke sehr.--Aschmidt 01:45, 23. Okt. 2011 (CEST)

    Herzlichen Dank für die Beteiligung an der LD. Der Löschantrag wurde heute entfernt, und der Artikel befindet sich seitdem in der QS Recht, Frauen und Soziologie. Jeder hilfreiche Beitrag zum Ausbau des Artikels ist weiterhin willkommen.--Aschmidt 19:47, 30. Okt. 2011 (CET)

    Diskussion:Solidaritätszuschlag#1991/92

    Vielleicht kann jemand hier obige Frage sachkundig beantworten? Es geht um eine Inkonsistenz (meiner Meinung nach) in Solidaritätszuschlag. -- lley 20:39, 31. Okt. 2011 (CET)

    Mal wider das leidige Problem mit den nationalen Zuständigkeiten vs Rechtsvergleichendem Aufbau

    Im kleinen, neuen Artikel Restwassermenge ist ein Konzept beschrieben, dass in allen mir diesbezüglich bekannten Rechtsordnungen bei der Genehmigung von Wasserbaumaßnahmen angewendet wird zB D-A-CH und USA. Ich habe den Artikel deshalb in die Kategorie:Umweltrecht eingeordnet, woraufhin der Kollege ihn eben in Kategorie:Umweltrecht (Deutschland) gesteckt hat und damit den Artikel einer nationalen Rechtsordnung unterworfen hat. Das ist inakzeptabel.

    Aus meiner Perspektive ist das Konzept der FAQ und der Hoheit der Rechtsvergleichenden Rechtswissenschaft vollständig gescheitert, es berücksichtigt nicht Konzepte, die auch über Rechtsordnungen hinaus verbreitet sind oder vergleichend angewendet werden können. Ich bitte um einen konkreten, umsetzbaren Vorschlag, wie der Artikel angemessen in den Kategorienbaum eingehängt werden kann, ohne dass er einer nationalen Rechtsordnung unterworfen wird. Er beschreibt eben nicht eine konkrete rechtliche Ausgestaltung, sondern ein abstraktes planerisches Konzept, das aber über die Genehmigungsverfahren ins Recht einbezogen wird. Dieser Ansatz ist nicht an eine bestimmte Rechtsordnung gebunden. Trotzdem muss er auch in geeigneter Weise in den Rechts-Kategorienbaum. Bitte lasst euch was einfallen. Grüße --h-stt !? 18:43, 28. Okt. 2011 (CEST)

    Deine Meinung zu den FAQ ist bekannt. Da Dein Output an hochwertigen juristische ARtikeln und Portalarbeit aber ziemlich vernachlässigbar ist, werde ich mich damit nicht weiter belasten.
    Das konkrete Problem hier ist nicht das Kategoriensystem, sondern dass der ARtike völlig unbelegt ist und imho ein Löschkandidat wegen Verstoß gegen WP:Q. Es gibt ganz genau zwei Möglichkeiten: 1. Wenn es das "Konzept" überall gibt, ist es ein rechtsvergleichender Artikel. Dann sind Links auf Planfeststellungsverfahren falsch. In jedem Fall fehlt ein Beleg, übrigens auch gerade dafür, dass es das "Konzept" überall gibt. Die eigenständige Feststellung, dass etwas in zwei Rechtsordnungen "gleich" ist, oder dass es etwas überall gebe ist ein Verstoß gegen WP:Q. 2. Es ist ein nationaler Artikel. Dafür würde der Link auf Planfeststellungsverfahren sprechen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:14, 28. Okt. 2011 (CEST)
    So ähnlich auch schon gleichzeitig:
    Meiner Ansicht nach wäre es ganz nett, auch zu belegen, in welchen Rechtsordnungen das Konzept beheimatet ist bzw. dass und wo es überhaupt rechtlich normiert ist, um es unter ...-recht (Umweltrecht, Wasserrecht, Gewässerrecht, Flussrecht, Wasserentnahmerecht, Käsekuchenrecht, Genehmigungsrecht, Öffentliches Baurecht,...???) abzulegen.
    Überdies wäre es ganz nett, über einen Link zum schweizerischen Bundesamt für Umwelt hinaus auch noch irgendwelche Nachweise (als Ökologie, Gewässerkunde, ...) zu erbringen. Unter Wikipedia:Löschkandidaten/21. Oktober 2011 findet man beispielsweise einen Artikel, der nach 1 Stunde Existenz schon zur Löschung vorgeschlagen wurde, weil darin 'nur' 3 Belege/Vertreter genannt wurden. Und aus dem Artikel erschließt sich mir auch nicht, was das Konzept der Restwassermenge (in der Schweiz?) mit dem Link zum deutschen Planfeststellungsverfahren zu tun hat was Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht (Deutschland) verortet ist. -- pistazienfresser 19:21, 28. Okt. 2011 (CEST)
    Das ist doch genau das Problem: Du meinst, ich würde keine hochwertigen Rechts-Artikel schreiben. Das ist wahrscheinlich richtig. Aber die will ich ja auch gar nicht schreiben. Ich stoße nur immer wieder auf juristische Aspekte in Artikeln mit anderen Schwerpunkten, die ich versuche zu kategorisieren. Euer Kategoriensystem ist toll, um Schmetterlinge in Formaldehyd zu stecken, mit Nadeln zum Trocken aufzuspannen und dann dann in Kästen zu stecken. Es hat nur nicht viel mit lebenden Schmetterlingen zu tun. Wenn Konzepte aus der Verwaltungswissenschaft im Grenzbereich zur Politologie (Gebietskörperschaft) oder jetzt eigentlich Ingenieurswissenschaften/Wasserbau mit Bezug zum Planungsrecht nicht in euer System passen, dann ist das ein reales Problem. Und zwar eines, das euer Kategoriensystem lösen muss. Niemand sonst kann das. Und es ist nicht zielführend zu behaupten, dass gar kein Problem vorliegen würde. Grüße --h-stt !? 17:08, 31. Okt. 2011 (CET)

    Offenbar hat inzwischen bzw. schon vorher jemand einen echten Artikel zu diesem Thema geschrieben, der inzwischen auch als Restwasser (Fließgewässer) im Artikelnamensraum angekommen ist. Habe vorerst mal ('freihändig') eine Norm im Rechtssystem Deutschlands ergänzt und danach eine dieser Rechtsnorm entsprechende Kategorisierung mit Bezug auf das Rechtssystem Deutschlands vorgenommen.

    Vielleicht mag ja jemand mit Zugang zu den der entsprechenden rechtswissenschaftlichen Literatur dies noch weiter ergänzen, da hier ja so nett gefragt wurde. Zudem siehe auch Diskussion:Restwasser_(Fließgewässer) zur wohl passenden Rechtsnorm ([Teil einer] Richtlinie) in EU-Rechtssystem - darüber könnte jemand auch noch rechtliche Regelungen im nationalen Recht anderer Mitgliedsstaaten finden und dann eine entsprechende Kategorisierung anhand der jeweils vorhandenen nationalen Rechtssysteme vornehmen.--pistazienfresser 15:27, 2. Nov. 2011 (CET)

    Vorgangsweise bei der Darstellung mehrerer Rechtslagen

    Ich würde gerne ein paar Artikel mit der Darstellung des österreichischen Rechts erweitern. Nur wie geht man sinnvollerweise dabei vor. So gibt es Rechtsbegriffe, die im BGB und ABGB vorkommen, teilweise deckungsgleich sind, teilweise aber auch nicht. Wie trennt man da die zwei unterschiedlichen Rechtsordnungen voneinander? Danke im Voraus--Newme 14:09, 4. Nov. 2011 (CET)

    Dazu gibt es eine ausführliche Darstellung hier. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:23, 4. Nov. 2011 (CET)
    Gratiam tibi ago --Newme 22:42, 4. Nov. 2011 (CET)
    Schön, dass das Problem auch mal jemandem auffällt, der die Diskussion dazu noch nicht kennt :-) -- toblu [?!] 16:03, 5. Nov. 2011 (CET)

    Weitere Verbesserung der Vorlage:§§

    Bei der Arbeit mit den Vorlagen im Rahmen der Umstellung von Links auf buzer.de ist aufgefallen, dass die Überarbeitung der Vorlagen Ende 2008 nicht ganz zu Ende geführt wurde, so dass in den Anweisungen für die Vorlagen einiges unklar ist. Das betrifft die Vorlage:§§ und die angedachte, aber nicht vollständig eingeführte, kaum benutzte Vorlage:§§§. Ich möchte da jetzt mehr Ordnung schaffen und die Vorlage:§§§ wieder abschaffen. Deren Anwendungsfälle bei juris werden vereinfacht und in die Vorlage:§§ integriert, bestehende Links umgestellt. Einstweilen zur Ansicht mein Entwurf Benutzer:DiRit/§§. --DiRit 17:27, 31. Okt. 2011 (CET)

    Die neu entwickelten Funktionen sind in die Vorlage eingebaut und funktionieren ab sofort. Der bisherige Parameter "anker" und die Vorlage:§§§ sollen nicht mehr verwendet werden. (Sie funktionieren noch, werden aber entfernt, sobald einige verbliebene Links umgestellt sind.) --DiRit 10:59, 1. Nov. 2011 (CET)
    So, die Vorlage:§§§ ist weg. Als nächstes will ich dann noch Vorlage:§§ weiter verbessern: Der Parameter anker kommt in Kürze ganz in den Papierkorb. Dann Überarbeitung für die schweizerischen Gesetze, dann für deutsches Landesrecht. Das kann aber etwas dauern. --DiRit 20:13, 3. Nov. 2011 (CET)
    Die Vorlage:§§#Bundesrecht_der_Schweiz.C2.A0.C2.A0 ist für die Schweizerischen Gesetze überarbeitet und mehr an die Syntax für die anderen Datenbankanbieter angeglichen. Dabei wurden zusätzliche Linkmöglichkeiten aufgenommen. Die alte Syntax wird bald abgeschaltet. --DiRit 20:15, 5. Nov. 2011 (CET)
    Alte Systax für CH und Parameter "anker" für Vorlage:§§ sind abgeschaltet. Verbleibende Aufgabezur Prüfung und Überarbeitung: deutsches Landesrecht, soweit Verlinkung mit den Vorlagen möglich. --DiRit 19:27, 6. Nov. 2011 (CET)

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

    Offenbar wird das, was nun unter Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich) beschrieben wird, (teilweise) auch Gesellschaft bürgerlichen Rechts genannt, siehe Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich)#Weblinks

    Vorschlag:

    1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) verschieben (Weiterleitung beibehalten).
    2. Zweiten Absatz der Einleitung von Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Begriffsklärungshinweis umwandeln siehe: Wikipedia:BKH#Modell_2_.28Abk._BKL_II.29:_Das_Stichwort_f.C3.BChrt_direkt_auf_den_gel.C3.A4ufigsten_Sachartikel

    --pistazienfresser 11:38, 8. Nov. 2011 (CET)

    Pro -- toblu [?!] 14:06, 9. Nov. 2011 (CET)
    Gemacht und damit wohl erledigt.--pistazienfresser 15:52, 9. Nov. 2011 (CET)
    Dieser Abschnitt kann archiviert werden. pistazienfresser 15:52, 9. Nov. 2011 (CET)

    Haftbefehl /Verhaftung -> Haftbefehl (Deutschland)/Verhaftung (Deutschland) ?

    Gibt es etwas mit dieser Bezeichnung auch im Recht der Schweiz oder Österreichs? --pistazienfresser 00:20, 13. Nov. 2011 (CET)

    Thematische Kategorien nach Staat fehlen

    (Entschuldigen Sie bitte meine schlechte Sprache; ich definiere mich nur als ein de-1 Benutzer, und Sie verstehen sicher warum...)

    Ich habe versucht, von einem Jurisartikel einen ähnlichen zu finden. Dass ist oft ganz kompliziert. Ein Beispiel:
    Es gibt eine ‚generische‘ Kategorie:Sachenrecht. Es gibt auch einige ‚spetziellen‘ Kategorien über eine Thema, was mir ähnlich scheint, wie Kategorie:Sachenrecht (Deutschland) und Kategorie:Sachenrecht (Österreich). Vielleich gibt es auch andere, aber um die zu finden, musste ich etwa einhundert Kategoriebäume untersuchen. Warscheinlich kann man nicht die eine von die anderen in einem natürlichen Weg finden. Diese Kategorien haben wenig Überkategorien:

    Im Abschnitt #Kategorie:Recht nach Thema / Kategorie:Recht (Querschnittsgebiet) / ... habe ich möglicherweise einen teilweisen Beitrag zu Erklährung gefunden. DiRit schreibt:

    "Der Gedanke ist, das man strikt trennt zwischen Kategorien (und Artikeln) aus rechtsvergleichender Sicht und Kategorien/Artikeln, die das positive Recht eines bestimmten Staates betreffen und dass diese beiden Zweige so wesensverschieden sind, dass nicht Kategorien über positives Recht Unterkategorien von rechtsvergleichenden Kategorien sein dürfen. Die Unterscheidung zwischen beiden Zweigen ist Nichtjuristen völlig fremd, die Notwendigkeit der Trennung unverständlich."

    Ich bin ganz bestimmt Nichtjurist, und verstehe darum vielleicht nicht völlich die Notwendigkeit um sehr streng zwischen Sachenrecht (oder Privatrecht) „aus rechtsvergleichender Sicht“ und Sachenrecht (oder Privatrecht) in z. B. Deutschland zu underschieden - also so streng, dass man nicht die eine von der anderen finden möchte:-). Auch so, könnte wohl einige Kategorien wie Kategorie:Sachenrecht nach Staat und Kategorie:Privatrecht nach Staat keine größere Schade vorursachen; damit kann man einfachter die speziellen Gesetze u. s. w. in verschiedenen Staaten vergleichen, ohne sie mit dem allgemeinen Begriffe „Sachenrecht“ zu beschmutzen.

    Sachenrecht und Pivatrecht sind nicht allein in dießen Bezug. In einige Fälle habe ich anders gefunden. Kategorie:Familienrecht und vier Kategorie:Familienrecht(Landesname) sind in Kategorie:Familie im Recht gesammelt. Man kann unter Kategorie:Rechtsordnung nur einige thematische Kategorien finden: Steuerrecht, Urheberrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsquelle und Verfassung nach Staat. Es gibt auch mindestens zwei Kategorien, wer Sonderrechtsartikel nach Staat sammeln, aber man nicht im Baum der Rechtsordnungkategorie finden kann: Kategorie:Familie im Recht und Kategorie:Gericht nach Staat.

    Vielleicht ist der Kategoriestruktur wohldiskutiert und überlegt. Wenn nicht, wollte ich aber vorschlagen, dass man verschiedene Kategorien Rechtsthema nach Staat eingrerichtet, und dieße sowie in die relevanten „Rechtsthemata“ als in einen neuen Kathegorienunterbaum der Kategorie:Rechtsordnung einwirft. Einige neuen Kategorien werden heute klein, wie Kategorie:Sachenrecht nach Staat; andere werden auch jetzt größer, wie Kategorie:Privatrecht nach Staat und Kategorie:Strafrecht nach Staat. Alle haben großes Potential, um ganz groß zu werden. Jörgen B 19:41, 12. Nov. 2011 (CET)

    Es gab dazu eine ausführliche Diskussion, deren Ergebnisse hier und in jeder Kategorie unter der Überschrift "Häufig gestellte Fragen" verlinkt sind. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:04, 12. Nov. 2011 (CET)
    Ich denke, es wäre freundlich, das angesprochene Problem trotzdem kurz zusammenzufassen: In der Diskussion, auf die in der FAQ verwiesen wird, hat die rechtsvergleichende Schule im Portal Recht das heutige Kategoriensystem durchgesetzt. Mehr möchte ich dazu an der Stelle besser nicht sagen.--Aschmidt 20:30, 12. Nov. 2011 (CET)
    Gut, ich werde es lesen. Viellecht werde ich denn auch verstehen die Unterschied zwischen Kategorie:Privatrecht (Deutschland) (keine thematische Kategorie), Kategorie:Familienrecht (Deutschland) (thematische Kategorie auser Kategorie:Rechtsordnung), und Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) (thematische Kategorie unter Kategorie:Rechtsordnung). Danke! Jörgen B 00:30, 13. Nov. 2011 (CET)
    Vielleicht ist die Kategoriestruktur teilweise nicht wohldiskutiert und überlegt. --DiRit 11:39, 13. Nov. 2011 (CET)

    Singularregel und Deliktsgruppen oder ähnliches

    zu Wikipedia:NK#Singularregel

    Sollte da nicht auch Ausnahmen im Bereich des Rechts/der Rechtswissenschaft eingetragen werden?

    Delikt gegen das Leben (Da sollte wohl eine Weiterleitung hin) und Maßregel der Besserung und Sicherung (tatsächlich unter Singularlemma) scheint für mich eher suboptimal, insbesondere da die Überschriften der entsprechenden Gesetzesabschnitte nun mal mit dem Plural benannt sind.

    Auch Gattungsbezeichnungen könnte man durch den Plural meiner Ansicht nach besser erkennen: Tötungsdelikte, Eigentumsdelikte, Straftheorien (im Gegensatz zur Zahlentheorie als Teilgebiet) usw.

    --pistazienfresser 00:07, 16. Nov. 2011 (CET)

    Grundsätzlich teile ich dein Unbehagen gegen Tötungsdelikt und andere Singularlemmata. Bei Nervenzelle oder Quark (Physik) besteht allerdings das gleiche Problem – und doch hat man sich dort für die Singularregel entschieden. Solange die Regel nicht insgesamt neu diskutiert wird, würde ich daher für ihre Einhaltung plädieren, da ich kein Argument für eine spezifisch juristische Ausnahme sehe. -- toblu [?!] 11:15, 16. Nov. 2011 (CET)
    Jaja, man könnte so die Artikel über Gattungsbezeichnungen/Gattungsbegriffe also Normengruppen (Delikte gegen das Leben, Tötungsdelikte, Eigentumsdelikte) von den (sowie so schon abstrakten) Normen selbst (Mord (Deutschland) ) unterscheiden. Und Morde oder Diebstähle hätte ersichtlich einen andern Sinn, nämlich einzelne konkrete Straftaten. Und an die Überschriften von Gesetzesabschnitten und in Lehrbüchern oder die Titel von einschlägigen Lehrbüchern erinnere ich mich an diese Gattungsbezeichnungen jedenfalls auch immer im Plural, z. B.
    Rudolf Rengier: Strafrecht, besonderer Teil. - München : Beck; Teil: 1., Vermögensdelikte : [mit Fällen und Aufbauschemata], ISBN 978-3-406-61498-9
    Olaf Hohmann: Strafrecht, besonderer Teil. - München : Beck ; Teil: 2., Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit : [mit vielen Übersichten, Beispielen und Fällen] / unter Mitarb. von Gabriele Cirener ISBN 978-3-406-59495-3 Inhaltsverzeichnis
    Eine Unterscheidung könnte meiner Hoffnung nach den Unterschied zwischen einem Artikel über [[Betrug (<Normsystem>)]] (jeweils eine einzelne Norm im Rahmen eines Normsystems) und [[Vermögensdelikte (<Normsystem>)]] oder Vermögensdelikte (Gattungsbezeichnungen für mehrere Normen im Rahmen eines Normsystem oder für mehrere Normen) auch für Fachfremde klarer werden lassen.
    Jedenfalls jeweils eine Weiterleitung unter der (eher, wenn nicht nur benutzen) Pluralbezeichnung zu erstellen halte ich für sinnvoll. Und den Artikel über die Tötungsdelikte und ihre Systematik in allen Rechtssystemen auf der ganzen Welt halte ich eher mit dem Artikel über die Gattung Hunde oder die chemische Stoffgruppe Salze vergleichbar.
    Soll ich das Problem mal auf der Diskussionseite von Wikipedia:Namenskonvention (Weiterleitung) oder Wikipedia:Namenskonventionen ansprechen?
    Gruß Martin = --pistazienfresser 12:07, 16. Nov. 2011 (CET)
    Eine Analogie zu Hunde oder Salze zu bilden, leuchtet mir jedenfalls ein. Ist denn die Frage nach der strukturellen Behandlung der Tötungsdelikte schon geklärt? Andernfalls würde ich solange nicht bei WP:NK nachfragen, das verkompliziert die Sache nur noch weiter ;-) -- toblu [?!] 15:43, 16. Nov. 2011 (CET)
    Ich stimme auch dafür, die Frage erst nach der Lösung des Mord/Tötungsdelikt-Streites weiterzuverfolgen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:11, 16. Nov. 2011 (CET)
    Ja: first things first und small steps.--pistazienfresser

    Hate Crime und/oder Hasskriminalität

    Siehe: Diskussion:Hate crime#Verschieben auf Hasskriminalität. Ich hielte eine (möglichst öffentliche) Diskussion dort für sinnvoll. --pistazienfresser 17:29, 18. Nov. 2011 (CET)

    Kategorie:Tötungsdelikte oder Kategorie:Straftaten gegen das Leben oder ähnliches?

    Ich denke, es wäre sinnvoll, eine Gruppe auf der Ebene des Regelungsgegenstandes für die Tötungsdelikte bzw. Kategorie:Straftaten gegen das Leben zu schaffen. Ich frage mich aber:

    A) Wie soll die Gruppe benannt werden:

    1. Kategorie:Tötungsdelikte
    2. Kategorie:Straftaten gegen das Leben oder
    3. gibt es auch/könnte man auch andere Bezeichnungen nehmen wie Kategorie:Delikte gegen das menschliche Leben?

    B) Sollen die Strafnormen (Tatbestände mit regelmäßiger Rechtsfolge Strafe) dort

    1. direkte Mitglieder sein (ohne weitere Unterkategorien)
    2. nach den Rechtssystemen (in der Regel: Staaten) in Unterkategorien zusammengefasst werden
    3. (entgegen der normalen Kategorisierungregel) beides, so dass beispielsweise Mord (Österreich) sowohl zur Kategorie Kategorie:Tötungsdelikte (Österreich) als auch zur Kategorie:Tötungsdelikte gehört?

    Möglichkeiten, bei denen die einzelnen Artikel (auch) direkte Mitglieder der Kategorie:Tötungsdelikte wären, hätte meiner Ansicht nach den Vorteil, dass man (ohne weiter klicken zu müssen) sehen könnte, ob es einen Artikel Mord (Absurdistan) oder Vorsätzliche Tötung (Korea) (schon) gibt. Bei den Möglichkeiten mit Artikeln (nur oder auch) in Untergruppen nach Rechtsordnung müsste man aber wohl überlegen, ob Tötungsdelikte/Delikte gegen das Leben dort allgemein/nach einer rechtsvergleichenden Definition oder nach der jeweiligen Rechtsordnung definiert werden sollen - beim Schwangerschaftsabbruch beispielsweise ist es wohl unbestritten in der nationalen Rechtsdogmatik Deutschlands so, dass er nicht zu den Tötungsdelikten (im engeren Sinne) gehört - dass er trotzdem - wie in der Gliederung des StGB zu den Straftaten gegen das Leben (Deutschland)/Tötungsdelikte im weiteren Sinne (Deutschland) gehöre, wird (meiner Erinnerung nach im Schönke/Schröder vertreten bzw.) kann man wohl auch vertreten (zumindest ist es jeweils auch bei anderen Rechtsordnungen nicht unbedingt auszuschließen). Vgl. auch im Artikel über Tötungsdelikte die Darstellung bei in dem auf en:List of countries by intentional homicide rate beruhenden Kartendiagramm.

    -- pistazienfresser 11:22, 13. Nov. 2011 (CET)

    Ich glaube das Problem lässt sich besser mit einer Liste von Tötungsdelikten lösen: 1. Wir ersparen uns das Problem von Über-/Unterordnung inklusive Definitionskram (Themen-/Objektkat). 2. Der Leser sieht auf den ersten Blick, wie die Delikte im Ausland heißen (Rotlink); bei Kategorien können wir nur bereits existente Delikte einsortieren. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 11:42, 13. Nov. 2011 (CET)
    a) Deiner Ansicht nach sollen dann am Ende alle Tötungsdelikte der Rechtssysteme der ganzen Welt in eine Liste?
    Meiner Ansicht nach würde das angemessene Länge eines Artikels sprengen - vergleiche dazu allein den (Listen-)Artikel zu namens Tötungsdelikt (Deutschland).
    b) Irgendwie die Artikel (möglichst nach internationalen/anerkannten Definitionen) mit entsprechenden Thema in der Organisation der Kategorien 'unten' zusammenzubinden/zusammenzubringen, halte ich (in meinem quasi-laienhaften Verständnis - ohne nun besonders in der Rechtsvergleichung firm zu sein) für sinnvoll (vgl. auch oben die Fragen aus schwedischer Sicht). Wenn es einen (rechtsvergleichenden, internationalen) Artikel zu diesen Thema geben kann (ob man ihn nun Tötungsdelikt, Tötungsdelikte, Delikte gegen das Leben oder anders nennen möchte - nur hoffentlich nicht Straftaten gegen das Leben, Mord, Totschlag, Mordverbrechen oder Totmachverbrechen), dann dürfte es auch keine WP:Theoriefindung sein, eine Kategorie so oder mit einer der Theoriefindung unverdächtigen Bezeichnung wie Kategorie:Tod und Recht zu benennen und die Delikte, die dazu gerechnet werden (können), dort hinein zu sortieren. Um die Vermischung mit genuin rechtsvergleichenden Artikeln zu vermeiden, kann man ja noch Kategorie:Töungsdelikte in einzelnen Rechtsordnungen als Unterkategorie der rechtsvergleichenden/internationalen Kategorie:Tötungsdelikte schaffen. Irgendwie sollte der Kategoriebaum meiner Meinung nach auch für (einigermaßen intelligente) Nicht-Juristen (wie den schwedischen Mathematiker oben) eine Hilfe sein, um Artikel zu finden.
    --pistazienfresser 18:50, 13. Nov. 2011 (CET)
    Eine Kategorie:Tod und Recht (Name ersetzbar) wäre wohl möglich; eine Kategorie:Tötungsdelikte hatte ich eigentlich geistig für weitere kriminologische Detailartikel reserviert wie Politischer Mord, Tötung des Intimpartners etc. Ein Problem bei "Tod und Recht" wäre: Gehört auch dasi Erbrecht in diese Kategorie? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:36, 13. Nov. 2011 (CET)
    Tötung und Recht wäre sicher besser geeignet. Auch Tötung und Strafrecht hielte ich noch für vertretbar. -- toblu [?!] 19:39, 13. Nov. 2011 (CET)
    Für die kriminologischen Detailartikel hielte ich eine Kategorisierung sinnvoller, bei jemand erkennen kann, dass es sich um Artikel zur Kriminologie handelt (und nicht zur Rechtsvergleichung oder zum sonstigen Recht/zur sonstigen Rechtswissenschaft). Also etwas wie Kategorie:Tötungsdelikte (Kriminologie) oder Kategorie:Kriminologische Aspekte der Tötungsdelikte. Dann könnte man diese Kategorien auch gleich in einer Kategorie für gleichsam den besonderen Teil der Kriminologie zusammenfassen, etwa unter Kategorie:Einzelne Themen der Kriminologie oder Kategorie:Spezielle Themen der Kriminologie oder Kategorie:Spezielle Verbrechen (Kriminologie).
    Warum nun gerade kriminologische Themen in einem rechtsvergleichend organisierten Kategorienbaum ohne weitere Erläuterung eingebunden werden sollen, ist mir nämlich nicht verständlich. Sollen bei rechtsvergleichenden Themen außerhalb von Kriminalität und Strafrecht dann die Artikel unter soziologischer, wirtschaftswissenschaftlicher oder politologischer Betrachtungsweise zusammengefasst werden statt einzelne Verträge/Vertragswerke wie bei Kategorie:Vertrag (was wohl eher bei den Tötungsdelikten den einzelnen Taten in der Kategorie:Mordtaten entspräche)?
    Und für die Normierungen in einzelnen Rechtssystemen scheint mir doch eher Kategorie sinnvoll, die auch Tötungsdelikt in der Benennung enthält. Wenn man sich schon die Mühe macht, zu versuchen, einen einigermaßen quellenbasierten und nicht nahezu frei erdichteten rechtsvergleichenden Artikel wie Tötungsdelikte gegen den Widerstand der nicht durch einschlägige Bildung beschädigten popularen Wahrnehmung und unter Schwierigkeiten mit dem Sprachgefühl/Ethikempfinden von Historikern hinsichtlich der Benennung von Straftaten im Bereich von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu schaffen, dann sollten meiner Ansicht nach auch die auf dieser Ebene als vergleichbar identifizierten ('nationalen') Objekte (Normen) unter einer ähnlich benannten Kategorie zusammengefasst werden. Es mag zwar meiner alten Affinität zur Mathematik geschuldet sein, aber ich fände etwas wie Kategorie:Tötungsdelikt (''Rechtsordnung''), Kategorie:Tötungsdelikte in einzelnen Rechtssystemen oder Kategorie:Tötungsdelikte in einzelnen Rechtsordnungen sinnvoll, da eher mit dem Definitions-Artikel Tötungsdelikt zu verbinden. Und wie soll der einigermaßen intelligente und interessierte Leser denn vom Mord (Deutschland) oder Totschlag (Deutschland) auf Tötungsdelikt (Korea)/Vorsätzliche Tötung (Korea) kommen?
    --pistazienfresser 11:28, 14. Nov. 2011 (CET)
    Es ist ein sich hartnäckig haltendes Missverständnis, dass der derzeitige Kategorienbaum rechtsvergleichend organisiert ist. Der derzeitige Kategorienbaum trennt einfach nur klar zwischen normbezogen-deskriptiven (man könnte auch sagen "tatbestandsbezogen", "rechtsinstitutsbezogen") und problembezogen-funktionalen (man könnte auch sagen "sachverhaltsbezogenen") Ausführungen. Kriminologie, Ökonomische Analyse, Rechtsphilosophie (zumindest teilweise) und Rechtssoziologie (etc.) arbeiten aber genauso wie die Rechtsvergleichung nicht an der Auslegung von Tatbeständen (wie ist das Recht?), sondern an der Erforschung von Lebenssachverhalten (wozu führt eine Rechtsregel? wie soll das Recht sein?) und gehören deshalb in die Kategorie:Recht nach Thema. Eine Kategorie "Tötungsdelikte" muss sich deshalb im Inhalt am zugehörigen HauptArtikel "Tötungsdelikte" orientieren, dieser Inhalt ist aber rechtsvergleichend, kriminologisch etc. etc.
    In welche Oberkategorie sollte denn eine solche Sammelkategorie für nationale Tötungsdelikte? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:33, 14. Nov. 2011 (CET)
    1. Warum sollte man den Inhalt eines Artikels Tötungsdelikt mit mit der (bei der Abfassung bzw. in den verwendeten Quellen verwandten) Untersuchungsmethode (deskriptiv) gleich setzen? Ich dachte schon, dass die Rechtsvergleichung und manchmal auch die Kriminologie beschreiben, wie normative Systeme und deren eine jeweilige Teile (Normen und Institutionen) 'sind' und funktionieren - (wenn möglich) ohne die Auslegung im jeweiligen - nationalen - Rechtssystem durch die des untersuchenden Wissenschaftlers zu ersetzen. Als den im Artikel Tötungsdelikte dargestellte Inhalt würde ich eher die Tötungsdelikte (Normen) (wenn ich den Artikel Rechtsvergleichung richtig verstehe: unabhängige Variablen) inklusive ihrer nationalen Systematik als Untersuchungsgegenstand sehen und so sehr nicht die einzelnen Straftaten/Verbrechen. Die Bezeichnung der Kategorie:Besondere Strafrechtslehre, in dem sich der Artikel zu den Tötungsdelikten befindet, steht meiner Ansicht nach auch für einen Untersuchungsgegenstand/Untersuchungsgegenstände aus dem normativen Bereich.
    2. Steht das nicht oben? Sie soll in die Kategorie:Tötungsdelikte - dort neben eine Kategorie für die kriminologischen (Teil-)Aspekte von Tötungsverbrechen und Tötungsdelikte, soweit diese Aspekte (Opferstatistiken der Tötungsverbrechen, Tötungsverbrechen als Beziehungsdelikte, usw.) nicht besser/ganz in den Hauptartikel gehören . Ich gebe allerdings zu bedenken, dass für das ganze Gebiet der Kategorie:Kriminologie bislang meiner Schätzung nach nur um die 100 Sachartikel (ohne Personenartikel, die allerdings auch Sachaspekte enthalten können) existieren und diese bislang eher kurz und oftmals 'nicht gerade durch Einzelnachweise belastet' erscheinen - besteht in nächster Zeit die realistische Chance, dass sich ausreichend viele Artikel zu ('rein') deskriptiven Themen im Bereich der Tötungsstraftaten/Tötungsverbrechen/Tötungsdelikte einfinden werden? --pistazienfresser 15:21, 14. Nov. 2011 (CET)
    Zur Kenntnis --DiRit 09:44, 19. Nov. 2011 (CET)
    Noch 'was --DiRit 17:25, 19. Nov. 2011 (CET)

    Artikel Bundesverfassungsgericht 93 KB groß - Entscheidungen 'auslagern'?

    Und wenn dann:

    1. in einen Quasi-Listen-Artikel
    2. in Artikel, die den Themen entsprechen oder
    3. (langfristig) in eigene Artikel (vorerst Stümpfe)?

    --pistazienfresser 19:12, 10. Nov. 2011 (CET)

    Vieles ist denkbar. Mir ist der Artikel aber nicht zu groß. Es ist eine gute Übersicht über die wesentlichen Etappen der Rechtsprechung. Mit Stubs wäre nichts zu gewinnen.--Aschmidt 19:18, 10. Nov. 2011 (CET)
    Finde den Artikel auch ok, die Übersichts über die Rechtsprechungsentwicklung verträgt's schon. Thematische Auslagerungen fände ich problematischer, da damit die künftigen Konflikte über Aufnahme/Abgrenzung etc gelegt würden. Parallel ist natürlich auch Platz für Artikel zu einzelnen Entscheidungen, die natürlich irgendwer mal als Stub beginnen muss. Inwieweit meine Meinung (bei parallelen Stubs) mit der von Aschmidt kollidiert, weiß ich nicht. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:07, 10. Nov. 2011 (CET)
    Sorry für die Verspätung: Ein Artikel über eine einzelne Entscheidung sollte m.E. nur angelegt werden, wenn er wesentlich mehr bietet als das, was wir derzeit zusammengetragen haben. Also eine umfassende Bearbeitung von praktisch allem, was es zu der Entscheidung zu sagen gäbe. Diese Übersicht sollte aber in jedem Fall erhalten bleiben und auch weiter gepflegt werden.--Aschmidt 00:09, 22. Nov. 2011 (CET)

    Zur Kenntnis

    WD:NK#Klammeritis --Normalo 10:53, 21. Nov. 2011 (CET)

    Kategorie:Recht (Sonstiges)

    Hier läuft ein neuer Löschantrag und ein Antrag auf Umbenennung, siehe die Hinweise im Abschnitt oben (dort Sachstand am Ende). --DiRit 20:28, 21. Nov. 2011 (CET)

    Herbst?

    Dieser Abschnitt scheint bisher
    darauf hinzudeuten, dass im
    WikiProjekt Recht mindestens
    7
    Mitarbeiter tätig sind.
    (Bitte aktualisieren!)

    Verliert unser Projekt seine Mitarbeiter wie der Baum seine Blätter? Dies und das scheint nicht jahreszeitlich bedingt zu sein und ich persönlich hoffe, dass die beiden von mir geschätzten Kollegen ihre Freude an der Wikipedia wiederfinden.

    Darüber, wie die Aufgaben des Portals Recht konzentrierter und konzertierter wahrgenommen werden könnte, sollten wir uns m. E. jedoch unabhängig von aktuellen (Kategorie-)Diskussionen Gedanken machen. --Bubo 19:32, 19. Nov. 2011 (CET)

    Siehe auch den Aufruf im WikiProjekt Recht unter Aktuelles! --DiRit 17:14, 20. Nov. 2011 (CET)
    Ich würde gerne in irgendeiner Form die Geschichte mit dem Mord zu Ende bringen. Ist daran noch jemand interessiert? Ceterum spero UHT pistazienfresserque redituri. Gruß, --Gnom
    Kann zum Mord leider nichts Wesentliches beitragen, wir diskutierten zuletzt über die Zukunft des Rechtsstaats. Vor lauter Klammern sieht man ihn kaum noch... – Davon abgesehen, hoffe ich ebenfalls auf die Rückkehr der Kollegen, danke für den Hinweis.--Aschmidt 00:16, 22. Nov. 2011 (CET)
    Natürlich, das mit dem Mord/Tötungsdelikt sollte noch in einen brauchbaren Zustand gebracht werden. Wenn auch nicht Spezialist auf dem Gebiet, würde ich doch einen Abschluss in diese Richtung unterstützen. (Habe mal den Einleitungssatz geändert. Bliebe aber noch die Frage des Lemmas. 23.11.2011)
    Ich hoffe ja auch noch, dass wir nicht nur ein Quartett sind. Das hier beschönigt wohl unsere Situation etwas. Wenn man sich hingegen das hier ansieht, dann tut sich doch einiges im Bereich Recht, nur sind das offenbar überwiegend Mitarbeiter, die nicht im WikiProjekt Recht auftauchen und sich an allgemeinen und gemeinsamen Überlegungen beteiligen. --DiRit 17:46, 22. Nov. 2011 (CET)
    Jetzt sind wir also schon fünf! Dann könnten wir das Forellenquintett spielen. Wenn tatsächlich auf Grund dieses Antrags eine Kategorie:Recht im Kontext entstehen würde, könnte man dann dort für unser Forellenquintett eine Unterkategorie "Fisch und Recht" einrichten! --DiRit 19:46, 23. Nov. 2011 (CET)
    Ich bin schon auch noch da – nur leider chronisch überlastet. Mein Projekt Collawborate! steckt daher auch immer noch in den Kinderschuhen, wenn es inzwischen auch eine Reihe von vielversprechenden Ansätzen gibt... Baldmöglich mehr dazu ;-) -- toblu [?!] 01:31, 24. Nov. 2011 (CET)
    Drücke Dir die Daumen dafür!--Aschmidt 14:48, 25. Nov. 2011 (CET)
    Ich verstehe mich durchaus noch als Interessierten und gelegentlichen Autor im Themengebiet. Nachdem ich die Grundsatzentscheidungen zu Kategorien und Artikelgestaltung in einer Enzyklopädie nicht akzeptieren kann, habe ich meine Schwerpunkte anderweitig gesucht und gefunden. Weil ich aber regelmäßig hier mitlese und ggf mich auch zu Wort melde, habe ich den Zähler mal hochgesetzt. Grüße --h-stt !? 13:13, 25. Nov. 2011 (CET)
    Ich glaube, diese Kategorien-Aktion hat viele vergrault, weil sie schlicht unsinnig war und sehr vieles zerstört hat, was nicht so ohne weiteres zu reparieren ist.--Aschmidt 14:45, 25. Nov. 2011 (CET)
    Das wären dann aber, wenn überhaupt, mehrere Kategorien: "Fisch und Recht (Deutschland)", "Fisch und Recht (Österreich)", "Fisch und Recht (Frankreich)"… SCNR.--Aschmidt 18:46, 25. Nov. 2011 (CET)
    Nein! Das ist eine Bildung analog zu "Chemie und Recht", eine sogenannte Pfui-Kategorie. Solche gibts nur einmal und sind eigentlich gedacht für Nichtjuristen. Die haben das unstillbare Bedürfnis, Länder-Klammer-Kategorien nebeneinander als Unterkategorien von rechtsvergleichenden Kategorien haben zu wollen, damit sie auf kurzem Wege von deutschem zu französischen Gift und zurück reisen können, was mit dem Verkehrsmittel Kategorie für Juristen verboten (pfui!) ist. Dafür sind die Pfui-Kategorien aus dem juristischen Kategoriensystem ausgestoßen und dürfen nur von anderen Fachrichtungen benutzt werden. Seltsamerweise sind allerdings in letzter Zeit immer mehr Pfui-Kategorien in die Kategorie:Recht (Sonstiges) einsortiert worden, von Ahnungslosen (oder von bereits vergifteten Juristen, die so etwas auch für uns haben wollen?) - Spaß beiseite, SDB vertritt in der Löschdiskussion die Auffassung, wir dürfen solche Kategorien nicht ausstoßen. Seinen Weg finde ich eher nicht sinnvoll, aber das sollte vielleicht auch mal hier besprochen werden. --DiRit 20:04, 25. Nov. 2011 (CET)
    Apropos, nur mal so ganz nebenbei: Hat zufällig grad jemand eine Patentlösung parat, wie mit den Kategorien umgegangen werden soll? --DiRit 19:28, 25. Nov. 2011 (CET)
    Du meinst, jetzt, wo diejenigen, die das alles angestoßen hatten, vorübergehend nicht da sind, könnten wir mal wieder drüber reden? ;-) Ohne denjenigen zu nahe zu treten: Das ganze erinnert mich an den Blaumilchkanal: Wenn so ein Mammutwerk wie der Umbau aller juristischen Artikel in Wikipedia erst einmal einen gewissen Umfang angenommen hat, kann es nicht mehr mit vertretbarem Aufwand rückgängig gemacht werden. In der Folge wird es für vernünftig erklärt, und keiner regt sich mehr. Wer es für abwegig hält, wendet sich ab und geht. Und die anderen leben damit, daß da jetzt halt ein Kanal direkt zum Meer vorhanden ist, den es vorher nicht gab. ;-) – Davon abgesehen, ... wäre ich weiterhin dafür, alles wieder so herzustellen, wie es vorher war, denn das ausschließliche Abstellen auf die Rechtsvergleichung ist m.E. eine TF.--Aschmidt 19:48, 25. Nov. 2011 (CET)
    Ob ein Abschied vorübergehend ist, kann man nicht so leicht wissen. Es ist jedenfalls sinnvoll, über alle Eventualitäten nachzudenken. Ich war im theoretischen Ausgangspunkt dafür, von der Kategorisierung des Rechts der ganzen Welt analog nach unseren deutschen Rechtsbegriffen zu einer stärkeren Trennung nach einzelnen Rechtsordnungen überzugehen. Ich hätte dann eine Diskussion darüber für wünschenswert gehalten, wie man bei der praktischen Umsetzung vorgeht, welche Auswirkungen das auf das Kategoriensystem insgesamt haben soll und auf den Aufbau der Artikel, wo ja eine durchgehende strikte Trennung nach Ländern nicht der einzige Weg ist, selbst wenn man die Kategorisierung nach Ländern getrennt vornimmt. Anstöße in diese Richtung haben nichts gebracht. Hier hätte mehr nachgedacht und vielleicht besser ein pragmatischer und weniger kompromissloser Weg eingeschlagen werden sollen, auch um zu erreichen, dass mehr Mitarbeiter sich beteiligen können und nicht das Unternehmen zu sehr auf einen Ein-Mann-Betrieb hinsteuert. Nun kann man die grundsätzliche Ausrichtung nicht alle paar Monate wechseln und ich bin daher nicht der Auffassung, dass jetzt sofort Aktion und Änderung angesagt sind, aber doch zumindest ein gewisses Nachdenken beginnen sollte, was alles getan werden sollte, um die Situation zu verbessern. --DiRit 20:50, 25. Nov. 2011 (CET)
    Datei:Nextgen frog 01.jpg
    Frosch im Recht (Urwald)
    "Wenn einer, der mit Mühe kaum – gekrochen ist auf einen Baum, schon meint, dass er ein Vogel wär – so irrt sich der." (Wilhelm Busch, vor mehr als 100 Jahren, zitiert aus dem Gedächtnis). Einer dieser Frösche bin ich, steige mal mit mehr, mal mit weniger Anstregung auf die Bäume. Und – obwohl ich keineswegs meine, ein Vogel zu sein – verstehe ich dennoch einen kleinen Teil dessen, was die Vögel zwitschern. Manchmal erscheint mir dieses Zwitschern aber eine oder gar zwei Oktaven zu hoch. Die Wikipedia kann – nach meiner unmaßgeblichen Meinung – akademischen Maßstäben nicht genügen, sie sollte es auch gar nicht anstreben. Damit meine ich ausdrücklich nicht, es sollten wissenschaftliche Kriterien außer Acht gelassen werden. Dennoch möchte ich die Frage anregen, vieviel Stockwerke der theoretische Überbau haben sollte. Irgendwo da oben ist nämlich der Elfenbeinturm beheimatet. Diese Bemerkungen aus der Froschperspektive übermittle ich Euch mit der geziemenden Demut. Gruß, --Immofried 00:04, 26. Nov. 2011 (CET) (Satzbau nachgebessert.)--Immofried 16:58, 26. Nov. 2011 (CET)

    Schenkkreis

    Artikel aus der allg. QS. Die Quellen wurden wikifiziert. Jedoch sind diese indirekt und wirken dehalb -mE unberechtigt- einseitig. M.E. wäre direkte Zitierung über bgh.de sinnvoller. Ich weiß aber nicht, was bei Euch üblich ist.--RikVII Scio me nihil scire 12:52, 26. Nov. 2011 (CET)

    Portal:Recht/Rechtsvergleichung

    Hallo, bitte Wikipedia:Löschprüfung#Benutzer:UHT.2FRechtsvergleichung zur Kenntnis nehmen und eventuelle Wünsche oder Anmerkungen dazu hier hinterlassen. Grüße −Sargoth 12:50, 8. Dez. 2011 (CET)

    Nachsichtungen

    Hallo, im Moment hängen die Nachsichtungen ein gutes Stück zurück. Ich habe mal über Deep out-of-Sight abgefragt, was bei Kategorie Recht und bis Unterkategorien bis zu einer Tiefe von 20 alles ungesichtet ist, und siehe da es sind über 1.000 (!) Artikel. Vielleicht gibt es ja Helfer, die sich aus der Liste, den ein oder anderen Artikel vornehmen können. Ich habe heute vormittag schon mal ein rundes Dutzend gesichtet, aber es ist kaum etwas dabei, was sich in 30 Sekunden klären lässt. Dementsprechend dauert es bzw. ist für eine Person in der Freizeit nicht schaffbar. Gruß. --Tavok 13:59, 8. Dez. 2011 (CET) Btw: Es gibt offenbar Unterkategorien noch in einer Tiefe von mehr als 10. Das sollte bei Gelegenheit mal überdacht werden.

    Es sind über 4000 Artikel. Allerdings handelt es sich bei einem gewaltigen Anteil davon um Artikel zu politischen Gemeinden oder Gebietskörperschaften oder sonstigen Themen, die nur sehr indirekt dem Bereich Recht zuzuordnen sind nd nur durch eine völlig überhöhte Suchtiefe zustande gekommen sind. Bei einer Suche in Tiefe 2 waren es gerade mal vier Artikel, die ich eben alle gesichtet habe. In Suchtiefe 3 sind aktuell noch 21 Artikel zu sichten. Also handelt es sich beim Sichtungslag wohl kaum um unser Problem. Aber wir sollten natürlich unseren Beritt sauber halten, Ebene 3 erscheint mir dafür angemessen, meinetwegen auch Ebene 4mit aktuell 40 nachzusichtenden Artikeln. Das ist schnell machbar. Also los! --h-stt !? 16:53, 14. Dez. 2011 (CET)
    Hallo, ich bezog mich bei den über 1.000 Artikel auf die mit der genannten Abfrage generierten Zahlen. Die Gesamtzahl war mir relativ egal, sie lag aber bei Start des Aufrufs im fünfstelligen Bereich. Mittlerweise sind es nach meiner Abfrage auch nur noch 194. Hier haben also auch im juristischen Bereich einige Leute daran gearbeitet, das Sichtungslag quasi aufzulösen. Welche Suchtiefe sinnvoll ist - mal sehen. Bei Suchtiefe 4 gibt es zwar zum Beispiel die Kategorien Behörde(Kanada) und Provinz in Kenia aber nicht die Kategorie Behörde(Hamburg), die bei Suchtiefe 20 mit auftaucht. Bedenklicher finde ich, dass bei Suchtiefe 4 auch Masseverbindlichkeit als originär juristisches Lemma nicht als ungesichteter Artikel auftaucht. Im Ergebnis sind wir sicherlich beieinander, dass es derzeit glücklicherweise kein akutes mehr Problem gibt. Hoffentlich bleibt es so. Gruß. --Tavok 17:16, 14. Dez. 2011 (CET)
    Wenn die Suchtiefe zu gering eingestellt wird, so werden beispielsweise Artikel in Kategorie:Landgericht (Bayern) nicht erfasst. --Leyo 17:26, 14. Dez. 2011 (CET)
    Das Kategoriensystem ist vollkommen unbrauchbar, wenn unter "Kategorie Recht" die bayerischen Landgerichte weiter weg sind als "Kategorie:Gemeinde in Schweden". Aber selbst in Ebene 5 sind derzeit gerade mal 35 Artikel nachzusichten. Also lass uns die einfach abarbeiten, statt über geeignete Ebenen zu diskutieren. Grüße --h-stt !? 17:39, 14. Dez. 2011 (CET)

    (Nach-)Sichtungsseite für das Portal Recht?

    Hallo, ich hatte hier mal angefragt, wie ich mir das Nachsichten etwas vereinfachen könnte, weil bei meiner gegenwärtigen Abfrage (siehe ein Abschnitt weiter oben) sehr viel an Geographie (vorwiegend über die Schiene Verwaltungsgliederung) mit reinkommt. Vorschläge waren daraufhin zum einen eine Nachsichtungsseite im Portal Recht anzulegen, wo die "unerwünschten" Kategorien besser ausgesteuert werden können und zum anderen das Kategoriensystem als solchen zu überprüfen. Ich halte beides für sinnvoll. Bei letzterem wäre es schön wenn sich jemand findet, der das in Angriff nimmt. Ich habe für dieses Minenfeld derzeit weder Zeit noch Nerven (und wohl auch nicht die nötige Reputation). Bei ersterem (der Nachsichtungsseite) wäre ich dabei. Ich möchte aber nicht bei anderen (Guandalug) Arbeit verursachen, bevor nicht klar ist, dass das auch im Portal Recht allgemein akzeptiert wird. Wer also dagegen ist möge sich bitte melden. (Zustimmungen sehe ich natürlich lieber.) Gruß. --Tavok 08:31, 14. Dez. 2011 (CET)

    Ich habe deinen Beitrag und auch schon den im darüberstehenden Abschnitt gesehen und mir die Problematik und die Links etwas angesehen. Mir ist auch klar, dass es für dich wenig befriedigend ist, wenn das im Hintergrund passiert und du keine Resonanz bekommst, daher also hier ein erster Schritt. Wobei ich selbst nicht so sehr beim Sichten beitragen will, aber mir Gedanken über die Kategorien mache. Da schwanke ich hin und her zwischen dem Gedanken, dass wohl eine Überarbeitung des inzwischen verwilderten Systems geboten wäre, und der Erkenntnis, dass das nur zu schaffen wäre, wenn sich genügend Interessierte daran beteiligen. Ein erster Schritt wäre wohl, einen besseren Überblick zu gewinnen. Früher wurde dafür die Seite Wikipedia:Kategorien/Recht (Übersicht) geschaffen, die veraltet ist. Ich habe angefangen, unter Benutzer:DiRit/Bastelecke Kategorien den derzeitigen Stand abzubilden und kämpfe noch damit, einen Weg zu finden, der Übersicht, eine gewisse Vollständigkeit zumindest in den oberen Ebenen und dauerhafte Aktualität in ein brauchbares Verhältnis setzt. Man kann dabei auch zusätzliche Links einsetzen, die Änderungen auf Seiten in den einzelnen Kategorien anzeigen, auch über mehrere Unterkategorien. Es könnte daran gedacht werden, inwieweit man auch Hilfsmittel für die Sichtung einbauen könnte. Andererseits bestünde wohl die Möglichkeit, abweichend von meiner Darstellungsweise einfach anzustreben, den Kategoriebaum zunächst einmal vollständig abzubilden, wie das in einem anderen Fachbereich unter Portal_Diskussion:Berge_und_Gebirge/Fachsichten geschehen ist. Falls so etwas mit vertretbarem Aufwand mehr oder weniger automatisiert erstellt werden kann, könnte man auch durch eine Erneuerung in gewissen Zeitabständen die Darstellung des aktuellen Zustands gewährleisten. Davon ausgehend könnte man dann überlegen, was man sowohl für Kategorien als auch für Sichtungen weiter tun kann. Das nur als erste Überlegung. Vielleicht würden sich auch noch andere beteiligen. --DiRit 10:35, 14. Dez. 2011 (CET)
    Danke für dein Feedback. Dann ergänzen wir uns ja ganz gut: Du gehst die Kats und ich die Nachsichtungen an :) So wie ich das verstanden habe, sollte es möglich sein für beide Zwecke die Kategorien zunächst erst einmal maschinell abbilden zu lassen und sie sodann manuell weiterzubearbeiten, wovon einerseits die Qualität des Kategoriensystems und andererseits die Qualität und Schlagkraft der Sichtungen profitieren dürfte. Ich vermute auch, ohne maschinelle Unterstützung ist die Sache aussichtslos. Es wären dann rund 5.000 Kategorien manuell zu erfassen, systematisch einzuordnen und immer wieder an neue Gegebenheiten anzupassen. Wahrscheinlich wird es gerade am Anfang nur so gehen: Automatisch darstellen lassen, ansatzweise Übersichtlichkeit herstellen, Fehler suchen, Fehler beseitigen und wieder von vorne anfangen. Und zwischendurch immer mal wieder Artikel schreiben bzw. massiv verbessern, damit überhaupt klar ist, was in die Kategorie gehört und was nicht. Eine wahre Herkulesaufgabe für die eine enorme personelle Schlagkraft braucht. Ich würde da sicherlich auch mithelfen aber ich vermute, aber den Schwerpunkt würde ich trotzdem eher darin sehen, die Zwischenergebnisse dieser Arbeit dazu zu nutzen besser Ordnung von unten her zu schaffen, indem ich nachsichte und (dabei) auch anderen "Kleinkram" erledige. Gruß. --Tavok 11:30, 14. Dez. 2011 (CET)

    Kategorisches

    Hallo alle zusammen. Bevor ihr euch völlig in Kategoriendiskussionen verliert, könntet ihr euch vielleicht kurz unter Wikipedia:Projektdiskussion/Wo_werden_Kategorisierungen_diskutiert? äußern. Ganz nebenbei ist mir aufgefallen, dass es zwar ein Portal Recht, aber keine Redaktion Recht gibt. Unter Wikipedia:Redaktionen finde ich jedenfalls kein Recht. Kein Wunder also, dass Benutzer ins Staunen geraten, wenn sie von anderen Nutzern in Diskussionen auf einen Fachbereich Recht hingewiesen werden, den es formal recht eigentlich gar nicht gibt ...--Katakana-Peter 06:56, 23. Dez. 2011 (CET)

    Zu deiner 1. Frage: Ich werde darüber nachdenken. Wir hatten das Thema etwas weiter oben schon mal diskutiert aber das muss nicht mein endgültiger Stand sein.
    Zu deiner 2. Frage: Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, wo der Unterschied zwischen Portal und Redaktion ist. Angesichts der dünnen Personaldecke sehe ich es auch nicht als zweckmäßig an, eine neue Großbaustelle aufzumachen. Falls sich hier Erfolge mit wenigen Handgriffen erzielen lassen - wäre ich ggf. dabei. Gruß. --Tavok 07:35, 23. Dez. 2011 (CET)
    Zur Redaktionsfrage: Es geht einfach darum, dass ihr leichter auffindbar wärt, wenn ihr auf der Redaktionen-Seite stündet. Vielleicht gibt es ja irgendwo in Wikipedia Rechtsexperten, die euch helfen würden, aber noch gar nicht bemerkt haben, dass es euch gibt. Man könnte diesen Vorschlag natürlich auch bei vielen anderen Portalseiten machen.--Katakana-Peter 08:07, 23. Dez. 2011 (CET)
    Die Fachbereiche sind verschieden organisiert, manche haben Redaktionen, andere wie wir bestehen in Form eine Portals in Verbindung mit einem WikiProjekt wie hier Wikipedia:WikiProjekt Recht, wobei die Diskussionen auf der Portaldiskussionsseite laufen. Redaktion Recht gab es früher mal, wurde aber wieder abgeschafft, weil die Lösung Portal + Wikiprojekt vorgezogen wurde. --DiRit 17:58, 23. Dez. 2011 (CET) Übrigens sieht man unter Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Fachbereiche sehr wohl, wo der Fachbereich Recht in Kategoriefragen ansprechbar ist. --DiRit 18:11, 23. Dez. 2011 (CET)

    Völkerrechtsklausel

    Wer sich damit auskennt, den bitte ich den Artikel zu bearbeiten mfg (nicht signierter Beitrag von 93.233.34.17 (Diskussion) , 28. Dezember 2011, 10:38)

    Mehr gibt es zu dem Lemma wohl nicht zu sagen, als da steht. Gruß, --Gnom 21:24, 28. Dez. 2011 (CET)

    Staatsverbrechen der Sowjetunion; Kriegsverbrechen

    Hallo Jus-Jünger, ich hab da mal ne Frage: Im Artikel Massaker von Katyn ist die Arbeit von Gerd Kaiser: Katyn - das Staatsverbrechen - das Staatsgeheimnis, Berlin 2002, die meistzitierte Sekundärquelle. Kaiser definiert "Staatsverbrechen" leider nicht, er verwendet es nach allgemeinem Sprachgebrauch: Staatsverbrechen=Verbrechen DES (eines) Staates, wie Staatsoberhaupt-Staatsbank-Staatsschulden-Staatsanwalt usw usf. Nun kann aber, z.B. im Französischen, crime d`etat als Verbrechen GEGEN den Staat verstanden werden, Hochverrat etc. Im Katyn-Artikel wird "Staatsverbrechen" als Zwischenüberschrift benutzt- auch ohne Definition. Einen Wiki-Artikel mit Lemma "Staatsverbrechen" gibt es (noch) nicht. Kann das Forum helfen? Wo findet sich Literatur/Definition? Welcher Wiki-Jurist mag aus einem Rotlink Staatsverbrechen einen Artikel schreiben? Wer versucht eine vorläufige Definition, die man in eine Fussnote packen könnte- oder ist das schon Wiki-TF??? Und schliesslich: Kann ein Staat "Verbrecher" werden? Zweite Frage: Kriegsverbrechen begehen Staaten, so die Einleitung des Artikels. Können demnach Einzelpersonen, oder staatliche Organisationen (SS...) Kriegsverbrechen begehen? Oder: Muss sich ein Staat Verbrechen, begangen durch z.B. seine Soldaten, zurechnen lassen, wird er (mit-) schuldig? Danke für Antworten, --Georg123 09:00, 20. Dez. 2011 (CET)

    "Staatsverbrechen" ist IMHO heutzutage kein juristisch definierter Begriff. Wenn man googelt, findet man den Begriff als Übersetzung für das französische "crime d'état". Im hier verwendeten Sinn wäre es also, wie du mutmaßst, TF. Auch können nach dem Völkerstrafrecht nur Menschen Straftaten begehen, keine Regierungen oder Staaten. Hope that helps. Gruß, --Gnom 09:37, 20. Dez. 2011 (CET)
    (BK)Wenn hier (innerhalb des Kat-System Recht) ein Artikel Staatsverbrechen auftaucht, sollte er absolut sauber und mit reputablen Quellen belegt sein. Ansonsten ist er ein Fall für einen Belegebaustein/QS oder notfalls einen LA. Ich halte den Begriff "Staatsverbrechen" jedenfalls nicht für einen juristischen Begriff. Für Kriegsverbrechen können im weiteren Sinne imho natürlich sowohl Staaten als ganzes als auch einzelne staatliche Organisationen oder (andere Gruppen von) Einzelpersonen verantwortlich sein. Im strafrechtlichen Sinne ist bei Kriegsverbrechen ohnehin stets die Schuld der einzelnen Person zu prüfen. Zu dem Artikel als solchem werde ich nichts weiter sagen, weil ich keine Lust auf Konfrontation mit dem Hauptautor habe. Gegenseitiges aus dem Weg gehen, scheint mir projektdienlicher zu sein. Gruß. --Tavok 09:47, 20. Dez. 2011 (CET)
    Herzlichen Dank Euch Beiden. Meine Hoffnung auf weitere Beiträge bleibt wohl unerfüllt- "Personaldecke". Zum "Staatsverbrechen": Der Autor Gerd Kaiser, a.a.O., hat mit seiner Wortschöpfung unsere Sprache (vielleicht) erweitert, aber ob ein Rotlink bewirkt, dass ein Wiki-Autor angeregt wird, einen Artikel zu schreiben? Ich sehe z.Zt. nur Kaisers Arbeit selbst, die (reputable) Quelle sein könnte- aber reicht das, für einen letztlich juristisch zu besetzenden, "neuen" Begriff? Ich räume ein, dass "Staatsverbrechen", der SU, eine starke Phrase ist, mit der Kaiser ein Stück mit seiner DDR-Vergangenheit und seinem Studium in Moskau abrechnet- aber noch ist "Staatsverbrechen" lt. Brockhaus (17. Aufl., 1972) ein politisches Verbrechen GEGEN einen Staat, nicht etwa ein Verbrechen DES Staates. Was meint Ihr also zu einem Rotlink, bzw. einem Artikel, der "Staatsverbrechen" im klassischen Sinn beschreibt- mit der sprachlichen Variante eines Gerd Kaiser? Zu "Kriegsverbrechen": Ich entnehme dem Artikel "Völkerstrafrecht" nicht Deine, Gnom, Interpretation. Ich lese den Begriff so, dass auch Einzelpersonen, über Staaten hinausgehend, nach dem Völkerstrafrecht schuldig werden können. Primär, so meine Interpretation, soll das Völkerstrafrecht Völker abschrecken, Völkerstraftaten an Völkern zu begehen. Erbitte dazu Nachhilfe. Du, Tavok, bist mit Deiner Ausage "für Kriegsverbrechen können im weiteren Sinne imho natürlich sowohl Staaten als ganzes als auch einzelne staatliche Organisationen oder (andere Gruppen von) Einzelpersonen verantwortlich sein" gänzlich bei mir. Die Konsequenz ist die Staatshaftung, die unabhängig von der Schuld einzelner "Täter" ist. Zur Artikelverbesserung beabsichtige ich, das Massaker von Katyn in der Einleitung als "Kriegsverbrechen der SU" zu bezeichnen- eine belegte Aussage. Ich würde mich freuen, wenn diese Disku noch weitere Facetten hervorbringt. Grüße zum Neuen Jahr von--Georg123 12:29, 29. Dez. 2011 (CET)
    Ich bleibe dabei, dass sich nach dem Völkerstrafrecht nur Menschen strafbar machen können, nicht Völker und/oder staaten. Georg123, dein Begriff der Staatshaftung ist ein zivil- und kein strafrechtlicher Begriff. Ein von dir vorgeschlagener Artikel Staatsverbrechen würde über einen bloßen Wörterbucheintrag nicht hinausgehen und wäre damit IMVH leider kein enzyklopädischer Artikel. --Gnom 19:24, 29. Dez. 2011 (CET)
    Noch nicht überzeugt: Wir lesen unter "Völkerstrafrecht": "Individuen können [kursiv durch mich] direkt aufgrund von völkerrechtlichen Normen strafbar sein - eine Ausnahme vom nicht mehr ganz aktuellen Prinzip, dass das Völkerrecht nur die Beziehungen zwischen Staaten und internationalen Organisationen regelt." Wir lesen weiter: "Einzelne Tatbestände des Völkerstrafrechts sind insbesondere: [...] die Kriegsverbrechen..." Und im Artikel "Kriegsverbrechen" lesen wir: "Kriegsverbrechen sind Verstöße gegen das Völkerrecht, die bei der Führung eines Krieges von den Krieg führenden Parteien begangen werden..." Wenn ich diese Aussagen, hinten beginnend, bei Kriegsverbrechen, verknüpfe, dann sind zumindest die Kriegsverbrechen den "Parteien" zuzuordnen, womit das Völkerstrafrecht nicht ausschließlich Individuen verantwortlich macht. Mache ich einen logischen Fehler? Magst Du noch, Gnom? Zum angedachten Rotlink Staatsverbrechen lerne ich, dass mehr als ein "Wörterbucheintrag" nicht möglich scheint. Abendgrüße --Georg123 21:11, 29. Dez. 2011 (CET)

    Kategorienlöschung

    Hallo. Ich habe gestern ganz vergessen, euch auf diesen und den nachfolgenden Löschantrag aufmerksam zu machen und hole dies hiermit nach. Gruß--Katakana-Peter 01:31, 19. Okt. 2011 (CEST)

    Es geht um die Kategorie:Recht (Sonstiges). Dabei bekommt der Fachbereich Recht im Rahmen der Kategorisierung jetzt offenbar Hilfe von außen, wobei man sich zielsicher scheinbar das Hauptproblem der juristischen Kategorien herausgegriffen hat und jetzt zusätzlich beginnt, mit Mitteln der Systematik zu arbeiten. --DiRit 09:09, 20. Okt. 2011 (CEST)
    Der andere Antrag betrifft die Kategorie:Rechtliche Aspekte der Chemie und verfolgt das Ziel, in die Abgrenzung zwischen juristischen Kategorien, wie sie hier verstanden werden, und Kategorien anderer Fachbereiche, die für deren Zwecke rechtliche Fragen betreffen, ohne sich an die juristische Systematik halten zu müssen, einzugreifen und die Auffassung des Fachbereichs Recht auszuhebeln. Dort wird ausgeführt: An irgendwelchen Stellen stoßen die Fachbereiche aber immer aufeinander und dann hat die Commutity die "Deutungshoheit". --DiRit 09:45, 20. Okt. 2011 (CEST)
    Wenn man die Diskussion zu beiden Anträgen liest, fragt man sich, ob wohl die juristischen Kategorien bald unter Zwangsverwaltung gestellt werden sollen. --DiRit 10:19, 20. Okt. 2011 (CEST)
    Ich bin ja gar nicht vom Fach und will auch niemanden zu irgendetwas zwingen. Ganz allmählich fange ich vielleicht an, das Problem zu verstehen (gibt's dafür schon einen Jura-Proseminarschein?) und hab auch gleich einen Vorschlag: Wie wäre es, wenn ihr die Kategorien zum positiven Recht auch so nennen würdet: Also z. B. nicht "Kategorie:Chemikalienrecht (Deutschland)" sondern "Kategorie:Positives Chemikalienrecht (Deutschland)" oder vielleicht auch "gesetztes Chemikalienrecht (Deutschland)" Dann würde der Laie gleich erkennen, dass die Sache etwas komplizierter ist und wäre vorsichtiger beim einsortieren. "Positives Chemikalienrecht (Deutschland)" müsste dann doch auch in eine "Kategorie:Chemikalienrecht" passen in der dann auch die Artikel zum vergleichenden Chemikalienrecht stehen. Ihr müsstet dann natürlich euer gesamtes Kategoriensystem entsprechend umbauen. Vielleicht ist das ja auch eine Schnapsidee, dann könnt ihr sie getrost ignorieren. Denkt aber bitte daran, dass manche Benutzer neue Artikel ohne Kategorien erst einmal grob mit HotCat einsortieren in der Hoffnung, dass sie dann von den Fachbereichen gefunden und feinsortiert werden. Wenn ich so etwas mache, habe ich keine große Lust, mir in jedem Fachbereich die Regeln zur Kategorisierung durchzulesen, das sollte mehr oder weniger inuititiv gehen. --Katakana-Peter 11:42, 21. Okt. 2011 (CEST)
    Du bist wahrlich nicht der erste, der das Problem bemerkt hat und auch nicht der erste, der Lösungsvorschläge dazu unterbreitet hat. Die Sache wird seit ca. 1 Jahr regelmäßig wieder von anderen Fachbereichen an uns herangetragen (weshalb zumindest ich mittlerweile recht genervt reagiere, sorry), immer mit den gleichen Argumenten und den gleichen Fehlvorstellungen. Eigentlich gibt's dazu auch die Portal:Recht/FAQ auf die ich in jedem Kommentar verweise. Bedauerlicherweise werden sie trotzdem weder gelesen und noch verstanden. Grob zusammengefasst:
    1. Wikipedianer können Rechtsgebiete nicht erschaffen und auch nicht selbst definieren. Wir können kein "Hunderecht" oder "Fledermausrecht" oder sont was erfinden, auch wenn man damit tolle Schnittmengenkategorien zur Kategorie:Hund etc. schaffen könnte. Wir müssen das der Rechtswissenschaft "da draußen" überlassen.
    2. Die Sache wird dadurch erschwert, dass "da draußen" a) innerhalb eines Landes Streit um Definitionen herrscht (vgl. hier) b) unterschiedliche Wörter für ähnliche Definitionen gebraucht werden und für gleiche Wörter unterschiedliche Definitionen (vgl. Sozialrecht u.v.a.) c) in einigen Rechtsordnungen Rechtsgebiete und -institute existieren, die in anderen völlig unbekannt sind. Bsp: Es gibt kein Schuldrecht (England und Wales) und keinen Trust (Deutschland).
    3. Alle Versuche, Recht durch ein einheitliche thematisches System zu ordnen, sind damit von vornherein zum scheitern verurteilt. Wenn die Realität nicht ins wikipedianische Schema passt, müssen wir das wikipedianische Kategoriensystem an die Realität anpassen, nicht die Realität an Wikipedia.
    4. Die Sache wird weiterhin dadurch erschwert, dass einzelne Fachbereiche jeweils nur "ihr" Rechtsgebiet kennen und nicht wahrhaben wollen, dass die Juristen nicht nach einem Sonderfall ihr gesamtes System ausrichten können, sondern Anspruch auf ein System haben, mit dem jedes auftretende Problem nach allgemein geltenden Grundsätzen widerspruchsfrei gelöst werden kann.
    Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:02, 21. Okt. 2011 (CEST)
    Nö, das mach ich nicht. Die Frage, was "es gibt", ist übrigens keine juristische, sondern eine philosphische. Letzendlich stehen in einer Enzyklopädie Begriffe, die erklärt werden und nicht Dinge, die "es gibt". Aber jetzt mach ich mich hier wieder vom Acker.--Katakana-Peter 12:21, 21. Okt. 2011 (CEST)
    Vermerk: Die Kategorie der Chemiker wurde in Kategorie:Rechtlicher Aspekt der Chemie umbenannt. --DiRit 21:43, 1. Nov. 2011 (CET)
    Z. g. K. u. w. V.: dies,dies, dies und dies.
    --pistazienfresser

    Sachstand:

    1. Benutzer:Michael Metzger hat ungeachtet der Löschdiskussion einfach alles, was in Kategorie:Rechtlicher Aspekt der Chemie war, in Kategorie:Chemikalienrecht einsortiert und dann einen Schnelllöschantrag auf die leere Kategorie gestellt mit der Begründung, dass die Artikel problemlos in die Kategorie:Chemikalienrecht einsortiert werden konnten. Dem wurde stattgegeben (siehe auch hier). Danach wurde eine neue Kategorie:Chemie und Recht erstellt mit dem Inhalt der gelöschten Kategorie.
    2. Hinsichtlich Kategorie:Recht (Sonstiges) hat zunächst SDB in der Löschdiskussion vom 18.Oktober den Fall dort für beendet erklärt mit der Maßgabe, dass er am 19.November neuen Löschantrag und zugleich Antrag auf Umbenennung in Kategorie:Recht im Kontext stelle. Gestumblindi hat darauf gemeint, so geht es nicht, es muss in der alten Löschdiskussion entschieden werden. Das hat dann Eschenmoser dort getan (Tenor: bleibt zunächst). Er meint, es sei Sache des Portals Recht. Es sei aber eine Kategorie, die den Richtlinine widerspreche und man solle sich über eine Lösung Gedanken machen, wozu auch die Löschdiskussion vom 19. November dienen könne.

    --DiRit 20:21, 21. Nov. 2011 (CET)

    Entscheidung durch Benutzer:Eschenmoser vom 1. Januar 2012: Bleibt vorerst. Dem Portal:Recht sollte eine angemessene Zeit nach dem letzten LA eingeräumt werden, die Kategorisierung anzugehen. Da es keine Zustimmung zur vorgeschlagenen Umbenennung gibt, wird der Vorschlag abgelehnt. (Bericht von der Kategorie-Diskussion/Löschhölle) --DiRit 17:21, 2. Jan. 2012 (CET)

    Seht ihr das auch so, dass irgendeine alte Ausgabe genügt?

    Wikipedia:Auskunft/Archiv/2011/Woche_52#Petitionen sind für den Petenten kostenlos --Historiograf 23:01, 29. Dez. 2011 (CET)

    Ja. Gute Nacht. --Tavok 23:17, 29. Dez. 2011 (CET)
    Von "irgendeiner" hat, soweit ich das sehen kann, niemand gesprochen. Es kommt auf's Thema und auf's Alter an. In dem Fall scheint mir das ziemlich klar. --Eike 00:04, 30. Dez. 2011 (CET)
    Wer hat dich denn hier gefragt? Du hattest schon in der Auskunft gezeigt, dass du nix von ordentlichen Belegen hältst. --Historiograf 05:12, 4. Jan. 2012 (CET)
    Gerade im diesen Bereichen hat sich in den letzten 16 Jahren viel gemacht, abgesehen davon, dass es sich in dem Sinne (was Österreich betrifft) eigentlich nur im eine Anfrage handelt, welche eine andere Person als sich selbst behandelt. Anfragen über seine eigene Person sind ja afaik kostenlos. --Hubertl 08:22, 4. Jan. 2012 (CET)

    Verbesserung der Kategorien

    (nachträglich eingefügte Überschrift)

    Ich habe mal unter Benutzer Diskussion:Guandalug#Bereich Recht, Nachsichtung, Kategorien nachgefragt. Daraufhin hat uns Guandalug einen wunderbaren vollständigen Kategorienbaum erstellt: Portal:Recht/Kategoriebaum. Ich werde versuchen, nach Überwindung des ersten Erstaunens in einem neuen Abschnitt die Frage anzusprechen, ob der Kategorienbaum bereits perfekt ist, oder ob wir uns vornehmen sollten, „kleine“ Verbesserungen vorzunehmen. --DiRit 00:26, 15. Dez. 2011 (CET)
    Alle Verwaltungskats müssen raus. Die gehören unter Politologie. Nur weil es ein Verwaltungsrecht gibt, gehören nicht alle Verwaltungsthemen zur Oberthema Recht. Damit wären wir die ganzen Gebietskörperschaften los. Dann würde ich die Kat:Diplomatie auch rausnehmen, die derzeit unter Kat:Völkerrecht eingeordnet ist. Damit sind wir die Diplomaten alle los. Wahrscheinlich gibt es noch weitere Kat-Äste, die fälschlich dem Thema Recht zugewiesen sind. Das alleine bringt schon eine ganze Menge. Wenn die Liste dadurch erheblich kürzer ist, kann man sich ansehen, ob wir an der einen oder anderen Stelle sinnvollerweise dem Thema Recht zugeordnete Kategorien zu tief in den Baum verbannt haben und ob man sie nach oben holen kann (womit sie bei einem Sichtungslauf mit angemessener Suchtiefe erfasst würden). Das wäre mein Ansatz um erstens das Katsystem in unserem Bereich zu verbessern und zugleich die Nachsichtungen besser im Blick zu haben. Grüße --h-stt !? 12:21, 16. Dez. 2011 (CET)
    Ja, so sehe ich das auch. Das ganze System kommt mir recht verwildert vor. Es macht keinen Sinn, von jeder Kategorie aus alles, was einem assoziativ in den Sinn kommt, direkt über Unterkategorien erreichen zu wollen. So nach dem Motto, Gerichtsverfassung, was passt den da dazu? Ach ja, alle Gerichte, und dann gleich noch alle Richter. Das führt dann dazu, das die selben Unterkategorien an mehreren Stellen angefügt werden, so dass das Ganze ausufert und unübersichtlich wird. Sinnvoll ist eher, möglichst wenig Doppelungen zu haben und verschieden Dinge zu trennen. Also einmal einen Zweig für ein bestimmtes Rechtsgebiet mit Artikeln zu den dort vorkommenden Rechtsinstituten und Rechtsbegriffen. Etwa Gerichtsverfassungsrecht. Dorthin gehören dann Artikel über Gericht, Amtsgericht, Landgericht (allgemein als eine bestimmte Art Gericht oder Behörde). Völlig getrennt dazu eine eigene Kategorie, wo einzelne, individuelle Einrichtungen, Behörden, Gerichte erfasst werden, etwa das Amtsgericht Buxtehude. Dafür haben wir früher einmal den Kategoriezweig "Institution (Recht)" geschaffen. Und wieder getrennt Personenkategorien im Kategoriezweig "Jurist", wo dann einzelne Personen, etwa Richter, Rechtsanwälte, Notare etc. in Unterkategorien erfasst sind. Ähnlich bei der Verwaltungsgliederung: Gemeinderecht, Gemeinde, Stadt, Verwaltungsgemeinschaft, Landkreis etc. als allgemeine Begriffe kommen in eine Unterkategorie des Verwaltungsrechts, einzelne Gemeinden hingegen haben schon nichts mehr mit dem Bereich Recht zu tun und sind anderweitig als Kategorien einzuhängen. Dasselbe gilt für einzelne Diplomaten, das sind Personen, die in Personenkategorien gehören, und wohl auch nicht mehr im Bereich Recht anzusiedeln sind, sondern vermutlich in der Politik. Auf diese Weise könnten wir einiges aus unserem Kategoriebaum entfernen und dadurch mehr Übersichtlichkeit erreichen.
    Datei:Nextgen frog 01.jpg
    Sei kein Frosch, mach mit!
    Eines wäre aber wünschenswert: Das sich eine gewisse Zahl von Mitarbeitern bereit erklärt, bei den Aufräumungsarbeiten mitzuhelfen. Denn es scheint wohl eine Menge Arbeit zu sein. Und wie immer ist nicht auszuschließen, dass es bei Änderungen auch Widerstände gibt. Insoweit wäre es wünschenswert, dass es nicht nach Änderungen eines Einzelnen aussieht, sondern dass Änderungen verwirklicht werden, die vom Portal Recht als Ganzes unterstützt werden und notfalls auch gemeinsam gegen Widerstände verteidigt werden. Sind noch mehr Mitarbeiter bereit, sich an einer solchen gemeinsamen Aktion zu beteiligen? Möglicherweise bedarf es insoweit auch eines gewissen Meinungsaustausches zu Zweifelsfragen. Früher wurden solche Diskussionen unter Kategorie Diskussion:Recht geführt, die Seite wird aber seit einiger Zeit nicht mehr benutzt. Soll man sie reaktivieren oder angesichts der doch etwas weniger gewordenen Aktivität lieber hier auf der zentralen Seite der Portaldiskussion bleiben? --DiRit 22:24, 16. Dez. 2011 (CET)
    Irgendwie ist diese Diskussionsseite noch auf meiner Beobachtungsliste und deshalb mische ich mich mal wieder ein: Diskutiert Kategorisierungen doch bitte auf den Diskussionsseiten der zu kategorisierenden Objekte (Artikel oder Kategorien). Das ist in Wikipedia üblich und wird es den Nachgeborenen in einigen Jahrhunderten erleichtern, Kategorisierungen nachzuvollziehen und sie ggf. zu ändern.--Katakana-Peter 09:23, 17. Dez. 2011 (CET)
    (BK@DiRit)Grundsätzlich Zustimmung. Vielleicht noch etwas klarer auf den Punkt trifft es der Hinweis von Drahreg in der oben verlinkten Nachsichtungsdisk: Wir müssen zwischen Themen- und Objektkategorie unterscheiden. Einzelne Diplomaten, Gemeinden, Provinzen etc pp sollten in Objektkategorien eingeordnet werden und aus den Themenkategorien herausgehalten werden. Um dein Beispiel aufzugreifen also Landgericht in die Themenkategorie Gerichtsverfassung(Deutschland) und evtl. auch in die Themenkategorie Prozessrecht (k.A. wie man das dogmatisch sauber einordnet). Das Landgericht München II sollte dagegen in eine Objektkategorie Landgerichte in Deutschland/Bayern die dann wiederum in einer übergreifenden Objektkategorie aufgehen sollte, z.B. der von dir vorgeschlagenen Kategorie Institutionen (Recht). Wenn diese Differenzierung durch ist, kann man dann afaik auch separat darstellen lassen, was es an nachzusichtenden Änderungen in den Themen- und den Objektkategorien gibt. Damit könnten die Juristen gerade bei hohen Wasserständen den Schwerpunkt auf die imho wesentlich wichtigeren Themenkategorien legen und die Änderungen von Ortsvorstehern zurückzustellen.
    Zur Frage des Diskussionsortes: Ich wäre eher dafür, die Diskussionen hier zu führen, damit eine größtmögliche Öffentlichkeit und Transparenz gewährleistet ist und sich evtl. auch weitere Mitarbeiter rekrutieren lassen. Abgeschlossene Debatten zu Grundsatzfragen könnten ja evtl. in einer Art "Entscheidungssammlung" in Kopie systematisch archiviert werden, falls sich jemand die Mühe machen will. Diskussionen zu Detailfragen würde ich analog in die höchste betroffene Kategorie auf die Disk kopieren. Gruß. --Tavok 09:42, 17. Dez. 2011 (CET)
    Von eine großen Zahl in alle Winde verstreuter Diskussionen halte ich nicht so viel. Es geht überwiegend um wiederkehrende Grundprobleme und Festlegung einer Kategorienstruktur, die am sinnvollsten zentral diskutiert werden. Wenn dann hier vom Fachbereich Einigkeit erzielt wird, reicht bei der Umsetzung ein Hinweis in der Zusammenfassungszeile. Anders dann, wenn hier in der Diskussion zu einer konkreten Problematik gesagt wird, dazu müssen wir einen anderen Bereich fragen.
    Ich denke, falls unter Beteiligung mehrerer über die wünschenswerten Kategorien diskutiert wird, kann das einen ziemlichen Umfang erreichen und an sich den Platz hier etwas sprengen, so dass ich einen speziellen Diskussionsraum dafür wie Kategorie Diskussion:Recht an sich besser fände. Allerdings sehe ich auch, dass inzwischen nicht sicher ist, ob ausreichend Beteiligung zusammenkommt und man daher vielleicht hier doch mehr Leute erreicht. Also beginnen wir einmal hier, wenn es den Rahmen sprengen sollte, kann man immer noch umziehen.
    Erste Frage: Was tun mit störenden Objektkategorien? Jedenfalls raus aus Themenkategorien zu Rechtsgebieten. Die Frage ist dann bei einigen: Bleiben sie im System Recht oder werden sie davon ganz entfernt? Für Gerichte würde ich sagen, sie bleiben beim Recht. Für Behörden, Körperschaften gilt wohl dasselbe. Was ist mit Verwaltungsgliederungen? Wenn man sich die Kategorien zu den einzelnen Ländern unter Kategorie:Rechtsordnung ansieht, beschränkt sich der Bestand bei vielen Ländern auf die Verwaltungseinheiten. Sollen Kategorien, die Artikel über einzelne Départements, Arondissements und Gemeinden in Frankreich enthalten, überhaupt im Bereich Recht bleiben oder sollen die ganz entfernt werden. Entsprechend in Deutschland: Kategorien, die einzelne Landkreise, Gemeinden aufnehmen? Sehr beliebt bei anderen Ländern auch: Kategorien für einzelne Premierminister und ähnliches. Bleiben die im Bereich Recht? Ferner unter Völkerrecht über Diplomatie tausende von Diplomaten, der Botschafter von Honduras in Israel oder ähnlich. Die sind wohl ganz aus dem Bereich Recht zu entfernen? --DiRit 12:32, 17. Dez. 2011 (CET)
    Zum Diskussionsort siehe auch diese Diskussion (und folgende Diskussionsbeiträge dort) --DiRit 21:17, 19. Dez. 2011 (CET)
    Falls du dich auf mich beziehst:Mir geht es nicht um das Verteilen der Diskussionen, sondern um eine Kopie der Diskussion nach ihrem Abschluss. Falls die Verlinkung archivierungssicher gemacht wird, geht das natürlich genauso.
    Inhaltlich habe ich noch kein halbwegs vernünftiges Abgrenzungsmerkmal für bleibt/bleibt nicht bei den "Rechtsobjekten" gefunden. Ohne das würde ich aber definitiv dazu raten, Kats/Artikel großzügig im Bereich Recht zu lassen aber ganz konsequent in die Objektkategorien zu verschieben. Wahrscheinlich dafür eine eigene Oberkategorie direkt unter (oder evtl. sogar neben) Recht aufmachen. Fraglich wäre dann noch, wie diese benannt werden sollte.
    Kleines Problem am Rande: Wir werden Artikel haben, wo die Zuordnung zu Objekt- oder Themenkategorie schwierig wird, z.B. Bundesgerichtshof. Meine erste Idee wäre, dann in beide Kats einzusortieren. Gruß. --Tavok 15:31, 17. Dez. 2011 (CET)
    Es müssen alle Kategorien sinnvoll in einem der Hauptzweige untergebracht sein. Ferner bedarf es einer Zuordnung zum Fachbereich, der dafür sinnvollerweise zuständig ist. Bei den hier fraglichen Kategorienbereichen handelt es sich insbesondere um solche, die auch im Kategorienzweig Kategorie:Verwaltung angesiedelt sind, der auf gleicher Stufe wie die Kategorie:Recht steht. In diesem Zweig finden sich Kategorie:Verwaltungsgliederung Deutschlands (Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Landkreise), Kategorie:Öffentliche Verwaltung (Deutschland) und Kategorie:Verwaltungsorganisation (Deutschland) und andere, die sich auf die verschiedenen Formen staatlicher Verwaltung und Selbstverwaltung beziehen. Während das Handeln solcher Rechtssubjekte oder Verwaltungsuntergliederungen allgemein rechtliche Relevanz hat und daher in den entsprechenden Rechtsgebieten seinen Platz hat, könnte man die Objekte gesondert betrachten. Da wären Behörden wohl stark von rechtlicher Bedeutung, dass wir sie in unserem Bereich führen sollten (Gerichte in noch stärkerem Maße), während die Objektkategorien mit der Vielzahl der politischen Gemeinden nicht unbedingt Bestandteil des rechtlichen Kategoriensystems sein müssten. Hier könnte man es auch für genügend ansehen, wenn diese im Kategorienzweig "Verwaltung" stehen würden. Die Zuständigkeit ist nicht so klar, hier sind wohl Recht, Politologie, Geografie beteiligt. Hier müsste man sich klar werden, ob die Gemeinden auch unter "Recht" gelistet bleiben sollen. Sonst haben wir noch Ministerien als Behörden und andererseits namentlich genannte Minister, die eigentlich eher Personenartikel und -kategorien darstellen und als solche als Politiker auch nicht unbedingt im Bereich Recht integriert sein müssen.
    Auffällig ist noch, dass bei vielen Rechtsgebieten und auch den ausländischen Rechtsordnungen nicht nur die Rechtsordnung (die Rechtsgebiete) dargestellt wird, sondern zugleich Behörden, Gerichte, Richter, Politiker in enger Verbindung damit kategorisiert sind. Usprünglich wurde das Kategoriensystem Recht nicht so konzipiert, sondern man hat die Rechtsgebiete und die gesonderten Zweige Institution (Recht), darin auch Gerichte, und Juristen (Richter, Rechtsanwälte usw.) als Personen getrennt kategorisiert. Soll man das wieder klarer trennen? Die Konsequenz wäre dann wohl, dass man bei den Behörden und Personen teilweise noch eine klarer geliederte Trennung nach einzelnen Staaten vornehmen müsste. Bei den Kategorien verschiedener Staaten in der Kategorie:Rechtsordnung würde dann bei vielen nur wenig übrig bleiben, da diese wenig über Rechtsgebiete enthalten und hauptsächlich Gerichte, Richter oder Minister. Eine Trennung wäre aber meiner Meinung nach vorzuziehen. Statt Unterkategorien könnte man auf den Kategorieseiten allerdings Verweise auf andere Kategorien aufnehmen, also etwa bei Kategorie:Arbeitsrecht auf Kategorie:Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit als Link hinweisen. Alles in allem eine horrende Arbeit, das alles etwas klarer zu ordnen.
    Die Artikel sind das geringere Problem. Man kann ja einen Artikel problemlos nebeneinander in eine Themenkategorie und in eine Objektkategorie stecken. Man kann auch Objektkategorien in Themenkategorien einsortieren, aber nicht zu viele, sonst leidet die Übersicht. Themenkategorien in Objektkategorien einzuordnen soll hingegen verboten sein. Wenn man Objektkategorien hat, die einzelne Gerichte aufnehmen, wird man darin auch Bundesgerichtshof aufnehmen. Für den gibt es auch die Kategorie:Bundesgerichtshof, das ist eine Themenkategorie. Ob man dort als Unterkategorie auch noch die Richter anfügen soll, scheint mir zweifelhaft. Für die gibt es einen eigenen Zweig Jurist mit Unterkat Richter. Ich würde allenfalls einen Link dorthin setzen, keine Unterkat. Die Richter müssen ja nicht mehrmals im Kat.System erscheinen.
    Zur besseren Übersicht habe ich mal noch Benutzer:DiRit/Werkstatt Kategorien gebastelt. Möglicherweise sollte man bei Verwaltungsgliederung Deutschlands und beim Landesrecht Vereinfachungen anstreben. Manches ist auch doppelt kategorisiert. --DiRit 19:19, 18. Dez. 2011 (CET)
    Ich war jetzt mal mutig und habe die Behörden umgesiedelt. Diese waren bisher innerhalb von Themenkategorien im Allgemeinen Verwaltungsrecht integriert mit Kategorie:Behörde (Deutschland) und andere als Unterkategorie von Kategorie:Verwaltungsorganisation (Deutschland). Jetzt habe ich Kategorie:Verwaltungsorganisation als Unterkategorie zur Kategorie:Recht neu erstellt (parallel zu "Institution (Recht)" ) und Behörde (Deutschland) mit seinen zahlreichen Unterkategorien dort untergebracht. Benutzer:DiRit/Werkstatt Kategorien habe ich entsprechend angepasst, um das sichtbar zu machen. --DiRit 00:02, 19. Dez. 2011 (CET)
    Ich bin skeptisch, ob alle Körperschaften unter den Recht-Ast gehören, denn dann hätten wir über die Gebietskörperschaften wieder alle Gemeinden drin. Und die sollen - siehe oben - ja auch deiner Ansicht nach aus unserer Zuständigkeit raus. Diplomatie als slche ist auch kein Rechtsthema, einzelne Diplomaten erst recht nicht. Das selbe gilt für Politiker. Nur weil ihre Ämter in Verfassungen definiert werden, sind die Personen keine Objekte des Themenkreises Verfassungsrecht. Da werden noch einige Diskussionen erforderlich, aber ich danke allen schon mal, dass wir das Eisen wieder anpacken. Grüße --h-stt !? 17:41, 19. Dez. 2011 (CET)
    Ich habe erst mal die Kategorie mit den Behörden umgehängt. Dabei zeigt sich, dass nicht so ganz sauber getrennt wird, da sind staatliche Behörden, auch Anstalten, die Feuerwehr. Andere Körperschaften dürften kein großes Problem sein, die sind nicht so viele, fraglich sind nur die Gebietskörperschaften. Die Gemeinden könnten meines Erachtens raus aus dem Bereich Recht. Landkreise? Die Gebietskörperschaften sind übrigens nicht bei Verwaltungsorganisation/Behörden, sondern in einem eigenen Zweig "Verwaltungsgliederung". Was anderes: Kategorie:Anwaltschaft enthält die Institution. Dort sind Unterkategorien Kategorie:Rechtsanwalt und Kategorie:Anwaltskanzlei. eigentlich hat man früher mal vorgesehen, alle Einzelpersonen mit juristischem Beruf in die Kategorie:Jurist zu stecken. Soll das weiterhin geschehen? Auch bei den Anwälten? Was ist mit den Anwaltskanzleien, sollen die dann auch mit zu den Einzelpersonen? -DiRit 19:02, 19. Dez. 2011 (CET)
    Sorry, mir steht im Moment nicht so der Sinn nach umfassenden Großprojekten. In Pausen mal bischen sichten lässt sich eher einbauen. Auch und gerade für die Gebietskörperschaften würde ich sagen, entweder in eine große Objektkategorie innerhalt von Recht oder irgendwo außerhalb aufhängen. Die Anwaltskanzlei evtl. gleich in eine wirtschaftliche Objektkategorie als Unterkategorie und für die Rechtsanwälte gleiches bei den Juristen. Gruß. --Tavok 20:24, 21. Dez. 2011 (CET)
    Ich gebs auf. Das System ist inzwischen von einer Komplexität, dass es nicht so einfach zu überarbeiten ist. Nachdem seit langem kein zentraler Plan mehr verfolgt worden ist, ist es ein unentwirrbares Geflecht geworden, das ohne großen gemeinsamen personellen Einsatz kaum mehr zu retten ist. Es macht den Eindruck, dass viele Köche zusammengewirkt haben, von denen jeder am liebsten an jedem Ort alles Assoziierbare in unmittelbarer Reichweite haben wollte. So sind von verschiedenen Stellen aus Rechtsordnung, Rechtsgebiete, Institutionen Personen, Rechtsquellen als Unterkategorien aufgenommen, so dass alles mehrfach vorhanden ist. Dann ist vieles ja nicht nur im Kategoriezweig Recht vorhanden, sondern parallel dazu in anderen, etwa Verwaltung. Man kann also im Bereich Recht nichts ändern, ohne die gewachsenen Strukturen im Bereich Verwaltung zu beeinflussen. Ähnlich wird es an anderen Stellen sein, etwa die ganzen Politiker, die auch im Bereich Politik kategorisiert sind. Dann ist es ja so: Viele Kategorien, etwa bei Verwaltungsorganisation (=Behörden) oder Verwaltungsgliederung (= Landkreise, Gemeinden) enthalten Artikel über Rechtsinstitute, die ja in den rechtlichen Kategorien als solche ihren Platz haben, gemischt mit darangehängten Objektkategorien. Das ist gar nicht so einfach zu trennen, den wohin hängt man die Objektkategorie ohne die Oberkategorie mit den Rechtsbegriffen? Vor allem ist die Frage, ob die anderen Bereiche (Verwaltung, Politik, Personen) eine Trennung des Baums an denselben Stellen haben wollen. Kurz: Es ist unheimlich komplex und nur mit einem ungeheuren Aufwand etwas zu verbessern. Hinzu kommt die Problematik mit den rechtsvergleichenden Kategorien. Die funktionieren theoretisch auf einigen Gebieten, auf anderen viel weniger. Was ist da mit dem Recht des öffentlichen Dienstes? Da findet man in der Kategorie "Recht nach Thema" nichts, entsprechend wurde Kategorie:Amtsbezeichnung nach Kategorie:Recht (Sonstiges) abgeschoben. Das aufzuräumen ist kaum möglich. Einige Artikel kann man deutschem Recht zuordnen und in eine deutsche Klammerkategorie stecken. In einigen steht ganz am Rande auch noch etwas von anderen Ländern. Etwa Integrationsbeauftragter wollte ich nach "Amtsbezeichnung (Deutschland)" umkategorisieren. Prompt erfolgte ein Revert, weil in dem Artikel auch ein winziger Absatz über die Schweiz steht. Andererseits kann man auch nicht parallel in eine deutsche und schweizerische Kategorie einordnen, denn die anzulegende schweizerische Kategorie hätte dann nur einen Artikel und bestimmt stellt irgendein Kategoriepolizist für sie einen Löschantrag, weil sie für nur einen Artikel nicht gebraucht wird. Wohin dann aber mit der länderübergreifenden Kategorie, die nicht zum rechtsvergleichenden Zweig "Recht nach Thema" gehört? Alles in Allem: Es ist für mich nicht lösbar. Lassen wir die Zeit daran arbeiten. Wenn in unseren Städten die Jahrhunderte meterdicke Schichten haben entstehen lassen, frage ich mich manchmal, was in 100 Jahren über Wikipedia ist. --DiRit 22:24, 21. Dez. 2011 (CET)
    Hallo DiRit, sehr schade aber ich kann es gut verstehen. Ein Mann im Feld ist noch kein Krieger, soll ein russisches Sprichwort lauten. Die Personaldecke ist für knapp 5.000 Kategorien wahrscheinlich einfach zu dünn und die auflaufenden Fragen sind tatsächlich wahnsinnig komplex. Wahrscheinlich müsste man mal langfristig mit rund einem halben Dutzend Interessierten ein Projekt aufsetzen, wo man sich ein oder zwei verlängerte Wochenenden trifft, die Grundregeln durchdiskutiert und die wesentlichen Änderungen umsetzt. Ich fürchte, mit den gegenwärtigen Möglichkeiten stehen wir auf verlorenen Posten und können nur Schadenbegrenzung betreiben. Heute taucht auf meiner Sichtungsliste Metjen auf. Kennst du nicht? Ein Beamter im alten Ägypten (Altes Reich). Ich habe erst mal aus der Kategorie Verwaltungsgeschichte die Oberkategorie Rechtsgeschichte gestrichen und schlagartig sind es runnd 200 Kategorien weniger. Aber das ein Einzelerfolg. Zum Thema Verwaltung noch: Die Kategorie steht auf einer Ebene mit Recht. Es sind nämlich beides Unterkategorien von Sachsystematik. Demzufolge wird man hier wohl am ehesten schauen können, ob es noch weitere Unterkategorien von Verwaltung gibt, die sachwidrig neben ihrer Stamm-Oberkategorie noch eine Oberkategorie aus dem Bereich Recht haben. Bevor da nicht die gröbsten Probleme bereinigt sind, dürften Arbeiten innerhalb des Bereichs Recht so gut wie unmöglich sein, weil die Querbezüge jegliche Übersicht vernebeln. Geht zumindest mir so. Aber selbst wenn da mal so halbwegs geschafft ist, stehen die noch wesentlich umfangreicheren Problem an, die du zutreffen umreißt. Gruß. --Tavok 15:49, 22. Dez. 2011 (CET) Nachtrag: Ich habe jetzt mal gem. WP:SM bei Verwaltungsgliederung(Deutschland) und Verwaltungsgliederung(Frankreich) jeweils Verwaltungsrecht als übergeordnete Kat entfernt und damit noch mal knapp 1000 Kats insgesamt aus dem Bereich Recht entfernt. Auf mich wirkt die Sache jetzt schon deutlich plausibler und in den Bereich Verwaltung wurde damit ja nicht eingegriffen. Aber mal sehen, wie die Reaktionen sind. Deswegen mache ich erstmal nicht weiter. Gruß. --Tavok 17:34, 22. Dez. 2011 (CET)
    Ganz so einfach dürfte es nicht sein. So ist es wohl kein Problem für den Kategoriezweig Verwaltung, aber zu hast alles aus dem Bereich Recht entfernt. Das wäre hinsichtlich der Unterkategorien wohl ok. Aber man muss auch an die Artikel denken, da ist es unter Umständen etwas anders. Kategorie:Verwaltungsgliederung Deutschlands enthält Artikel zu Rechtsinstituten, die wir natürlich im Bereich Recht brauchen. Da müsste man prüfen, ob alle bereits in einer anderen rechtlichen Kategorie sinnvoll einkategorisiert sind oder ob wir wir sie anderweitig im Bereich Recht kategorisieren müssen. Ähnliches gilt auch für Artikel in den darunter angeordneten Unterkategorien. --DiRit 20:27, 22. Dez. 2011 (CET)
    Gehe ich mit. Allerdings wie gesagt, bis jetzt habe ich noch keine Verluste feststellen können. Frage wäre in diesem Zusammenhang, ob es technisch möglich und praktisch umsetzbar ist, alle Artikel in einer Liste angezeigt zu bekommen, die sich in einer bestimmten Kat und allen ihren Unterkats befindet. Zur Dokumentation habe ich hier mal eine Seite angelegt aber abgesehen von absolut eindeutigen Fällen (wie Berufsabschluss unter Urkunde) werde ich in den nächsten Tagen nicht aktiv werden, was weitere Querverweise angeht. Gruß. --Tavok 20:34, 22. Dez. 2011 (CET) Nachtrag: Ich werde in den nächsten Tagen mal noch weiter schauen, falls mir etwas auffällt, dürfte das dann aber eher in die Kategorien Kommunalrecht und Staatsrecht einzuarbeiten sein. --Tavok 20:44, 22. Dez. 2011 (CET)
    Die Kategorie:Urkunde ist ja die schillerndste von allen. Sie ist von den Juristen bisher bewusst nicht zum Kategoriensystem Recht zugeordnet worden. Erst vor kurzem ist sie von einem Nichtjuristen im Zusammenhang mit dem Lösch-/Umbenennungsantrag für die Kategorie:Recht (Sonstiges) dort einsortiert worden, wegen der Überlegung einer Parallelität zur Kategorie:Amtsbezeichnung. Man sollte sie wohl eher wieder ingesamt los werden.--DiRit 00:18, 23. Dez. 2011 (CET)
    Hat ja schon was gebracht hier. ;) Ich habe mir mal erlaubt, den Bot neu rechnen zu lassen. --Guandalug 00:35, 23. Dez. 2011 (CET)
    Könntest du evtl. bei Benutzer:Tavok/Kataenderungen auch noch deinen Bot rechnen lassen und die Rotlinks mit dem jeweiligen Kategorienbaum füllen. Dann sollte sich die Kontrolle deutlich effektiver gestalten. (Wenn sich allen ernstes eine Themenkat oder ein rechtlicher Artikel ein einer völlig unverdächtigen Stelle wie ehemalige Gemeinde in ... verbirgt, dann ist das Pech. Aber alles andere sollte ich so erschlagen können.) Danke. Gruß. --Tavok 07:54, 23. Dez. 2011 (CET)
    Leider nein, die Seite kennt der Bot gar nicht (Format und so), da kann er sehr schlecht bis gar nicht "mit rechnen". Für den Katbaum da habe ich ihm ja schon beigebracht, Level 1 und 2 mit Überschriften zu trennen.... ;) --Guandalug 08:43, 23. Dez. 2011 (CET)
    @DiRit: Ich glaube, genau solche Dinge müssen zuerst beseitigt werden, bevor weitergehende Überlegungen angestellt werden. Falls sich das Vorgehen bei Verwaltung bestätigt, wären hier noch ein paar Querverweise fällig. Dazu kommt m.E. noch der Bereich Diplomatie. Die Kategorien Botschafter von (Nepal) in (Argentinien) gehen potentiell in die Zehntausende. Wenn wir damit durch sein, wird der Überblick meiner Hoffnung nach schon deutlich besser. Aber wie du schon richtig festgestellt hast, birgt das Vorgehen natürlich auch Gefahren, indem uns Artikel "verlorengehen" könnten und muss daher mit einer gewissen Vorsicht betrieben werden, die Zeit kostet. Gruß. --Tavok 07:54, 23. Dez. 2011 (CET)
    Ich habe die Kategorie:Urkunde aus Kategorie:Recht (Sonstiges) entfernt. Sie ist nicht spezifisch rechtlich, es ist davon auszugehen, das rechtliche Artikel und Kategorien, die dor in tieferen Ebenen enthalten waren, gesondert an passender Stelle im rechtlichen Kategorienbaum verankert sind. Insofern bedarf es wohl nicht des Verbleibs der Unter-Kategorie:Ausweis. Auch die Unter-Kategorie:Wertpapier sollte eher gezielter im Bereich Recht verankert werden, nicht über die Kategorie:Urkunde. --DiRit 00:51, 24. Dez. 2011 (CET)
    Auch Kategorie:Diplomatie habe ich vom Bereich Recht (Kategorie:Völkerrecht) ausgeschlossen. Soweit dort auch die Kat. Völkerrechtlicher Vertrag Unterkat ist, ist das ohne Bedeutung, diese ist zugleich unmittelbar Unterkat in Kat. Völkerrecht. --DiRit 01:40, 24. Dez. 2011 (CET)
    Aus Kategorie:Recht (Religion) habe ich alle Unterkategorien entfernt. Halacha, Islamisches Recht, Kirchenrecht waren bereits unter Kategorie:Rechtsordnung, Religionsfreiheit unter Kat. Grundrechte. Man sollte noch anstreben, die enthaltenen Artikel zu löschen, dann könnte die Kat. ganz weg. --DiRit 17:21, 24. Dez. 2011 (CET)
    Ich hab mal aktualisiert. Die Diplomaten seid ihr ja nu glücklich losgeworden (da mögen sich die Politiker drum kümmern) :D --Guandalug 14:59, 26. Dez. 2011 (CET)
    Entsprechend der seit Langem angekündigten Umstellung (vgl. Stechlin unter Kategorie Diskussion:Recht#Kategorie:Rechtswissenschaft 2) habe ich die Kategorie:Grundlagen des Rechts geleert und die Unterkategorien und den einzigen Artikel in Kategorie:Rechtswissenschaft aufgenommen. --DiRit 03:55, 27. Dez. 2011 (CET)
    Weitere Umstellungen sollten meiner Meinung nach noch mehr von einem Konsens des Fachbereichs getragen werden, daher habe ich unten einen neuen Abschnitt aufgemacht.
    Vielen Dank übrigens an Guandalug, dass er uns mehrmals den Kategoriebaum aktualisiert hat, so dass man einen möglichst aktuellen Stand im Überblick ansehen kann. Ich hoffe, wir können ihm dazu noch mehr Gelegenheit bieten. --DiRit 13:56, 5. Jan. 2012 (CET)
    Ich les hier mit - wenn ihr was "bahnbrechendes" durch habt, aktualisier' ich den Baum gerne. --Guandalug 14:05, 5. Jan. 2012 (CET)