Portal Diskussion:Recht/Archiv 2020-III

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von XanonymusX in Abschnitt Oberlandesgericht
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Verfassungsblog

Ist er enzyklopädisch relevant? Gefühlt ja, geprüft nein. Oder? Im Relevanzcheck wird um Stellungsnahmen gebeten, bitte nicht hier. --Aalfons (Diskussion) 12:35, 7. Jul. 2020 (CEST)

Ich habe mich dazu bereits schon geäußert. Habe aber zurzeit technische Probleme, sodass ich die Treffer in beck-online nicht validieren kann, die dargestellt wurden. Vielleicht kann das ja bitte mal jemand kurzfristig tun. Juris wäre auch gut. Das ist letztlich ein populärwissenschaftliches Blog, in dem jeder seinen Senf abgegeben kann, und sollte nicht nach rechtswissenschaftlichen Maßstäben beurteilt werden, da i.d.R. nicht zitierfähig. Chz (Diskussion) 12:54, 7. Jul. 2020 (CEST)
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Artikel Oury Jalloh

Liebe Kollegen, im Artikel und der Disk dazu wird seit Mitte Juni versucht, die seit 15 Jahren geschehene juristische Aufarbeitung der im Grunde ungeklärten Todesumstände des ums Leben gekommenen Asylbewerbers im Sinne eines Justizskandals incl. Vertuschung, Mord und Totschlag umzuschreiben. Ich habe einige Zeit widerstanden, will mich aber jetzt zurückziehen, nachdem es schon zu verschiedenen (mich überfordernden) VM-Verfahren (13.6.2020, 14.6.2020, 18.6.2020, 24.6.2020, 29.6.2020 und 29.6.2020) kam, ein Vorschlag meinerseits zum Thema neutraler Standpunkt weitgehend unbeachtet blieb und ich als relativer WP-Neuling ohnehin im Nachteil bin. Würde sich das bitte einmal jemand als alter Hase aus juristischer Perspektive anschauen und ggf. Ordnung schaffen? --Legatorix (Diskussion) 06:19, 1. Jul. 2020 (CEST)

Artikel Gebietscharakter

... ist zum größten Teil nicht belegbar. Die Angaben beziehen sich bei diesen Teilen auf (andere) Charakteristika/Voraussetzungen des § 34 BauGB. Wenn jemand anderes meint, bitte auf der Diskussionsseite anmerken, bevor ich diese Teile lösche.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:54, 1. Jul. 2020 (CEST)

Überliegefrist

Im Artikel Überliegefrist steht: „Während der Überliegefrist werden die Eintragungen nur der Person selber oder ihrem Anwalt mitgeteilt, sind also für Behörden oder nachfragende Stellen nicht mehr sichtbar und damit auch nicht für Entscheidungen relevant.“ Das stimmt allerdings nicht hinsichtlich des Fahreignungsregisters, denn § 29 Abs. 6 StVG bestimmt, dass in der Überliegefrist befindliche Eintragungen an die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe sowie zur Ergreifung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem übermittelt werden dürfen.

Weiter heißt es: „Sollten aber zu einem Zeitpunkt nach Ablauf der regulären Tilgung Taten, die vor Ablauf der Tilgung begangen wurden, nachgetragen werden, so leben die Einträge aus der Überliegefrist wieder auf.“ Auch das stimmt hinsichtlich des Fahreignungsregisters nicht. --Solomon Dandy (Diskussion) 18:28, 20. Jul. 2020 (CEST)

Ja, dann korrigiere es. Du bist Wikipedia! --h-stt !? 18:47, 22. Jul. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 11:26, 25. Jul. 2020 (CEST)

Der Rundfunkbeitrag und Heiko Schrang

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte werft doch einmal einen Blick auf den Artikel Rundfunkbeitrag. Er hat seit Kurzem einen außerordentlich breiten Abschnitt, in der eine sktuelle Einzelklage eines sehr sendungsbewussten Menschen namens Heiko Schrang erörtert wird. Das ist in dieser Form in diesem Artikel vollig verfehlt. Ich kann keibe Gründe erkennen, warum das ausgerechnet in diesem Artikel ausgebreitet oder auch nur erwahnt wrden sollte. Üblicherweise erwähnen wir Einzelverfahren nur, wenn sie irgendwie besonders sind. Das kann ich hier beim besten Wilen nicht erkennen... Ich habe dazu etwas auf der dortigen Disk notiert. Danke und Gruß aus dem Urlaub.-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 22:26, 23. Jul. 2020 (CEST)

Ich habe kurzen Prozess gemacht. Der Abschnitt war mMn so eindeutig fehl am Platze, dass man da ausnahmsweise nicht groß diskutieren muss. Das fängt schon mit der Überschrift an Klage des Heiko Schrang…. Ich denke die Portal-Mitarbeiter werden das auch so sehen. Gruß --Dasmöschteisch (Diskussion) 01:05, 24. Jul. 2020 (CEST) Es ist natürlich nicht meine Absicht mich hier groß aufzuspielen. Falls meine Ansicht doch wider Erwarten auf Ablehnung stößt, werde ich sicher nicht darauf bestehen. Das nur zur Klarstellung.
+1 WP:NPOV. Gehört so nicht in den Artikel. --Opihuck 01:10, 24. Jul. 2020 (CEST)
Danke in die Runde!-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 08:26, 24. Jul. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 11:26, 25. Jul. 2020 (CEST)

Mitarbeit in der Redaktion Recht

Guten Tag, ich würde gerne in der Redaktion Recht mitarbeiten. An wen müsste ich mich da diesbezüglich wenden? --Herzliche Grüße, Svetlana Diskussion 16:53, 24. Jul. 2020 (CEST)

Servus nach München. Vertraue auch hier dem Grundsatz Erich Kästners: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Es gibt keinen „Mentor“ oder „Klassensprecher“, es sei denn es übernimmt jemand die Rolle, was ich nicht weiß. Mitarbeit funktioniert auch hier in open-source-Manier. Solltest Du dem Portal zur Beantwortung von auftreffenden Anfragen zur Verfügung stehen wollen, kannst Du Dich gerne eingeben. Willkommen. --Stephan Klage (Diskussion) 18:23, 24. Jul. 2020 (CEST)
Herzlich Willkommen auch von mir. Stephan hat alles gesagt. Mach einfach mit und beteilige dich an den Diskussionen im Portal. Viele Grüße --Opihuck 23:01, 24. Jul. 2020 (CEST)
Herzlich Willkommen. --Chz (Diskussion) 11:25, 25. Jul. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 11:29, 25. Jul. 2020 (CEST)

Funktion von Amts wegen und Amtsermittlung trennen?

Hallo,
im Artikel von Amts wegen, der in Kategorie:Prozessrecht (Deutschland) und Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht (Deutschland) liegt, wird zur Zeit sowohl die Amtsermittlung (zur Zeit Weiterleitung) insbesondere in Deutschland, aber auch in Österreich und der Schweiz, als auch die Funktion von Amts wegen behandelt, letztere international. Meinem Verständnis nach sind das verschiedene Dinge, die nur gleich bezeichnet werden. Insofern schlage ich vor, das in zwei Artikel zu trennen, wobei sich anböte, die Weiterleitung in einen richtigen Artikel zu verwandeln, und das bisherige Lemma passend zu den Interwikilinks für die Funktionsträger zu verwenden. Ein Begriffsklärungshinweis wäre dann sinnvoll. -- Perrak (Disk) 16:38, 5. Jul. 2020 (CEST)

Du meinst zur klaren Abgrenzung der "ex-officio"-Funktionen von Organen gegenüber dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Wahrheitsfindung? Klar, gerne aus meiner Sicht. --Stephan Klage (Diskussion) 18:45, 5. Jul. 2020 (CEST)
+1 Chz (Diskussion) 13:14, 6. Jul. 2020 (CEST)

Befangenheit

Hallo,

ich hatte im Mai den Artikel Befangenheit zu einer WL auf Ablehnungsgesuch degradiert. Der Artikel Befangenheit bestand seinerzeit im Wesentlichen aus zwei Teilen: 1) Aus einer Erklärung, was man unter "Befangenheit" im psychologischen Sinne versteht und 2) aus einer Aufzählung, welche Personen sonst noch (Gemeinderatsmitglieder etc. etc.) außer Richtern und Sachverständigen "befangen" sein könnten. Den ersten Teil, die Befangenheit im psychologischen Sinne, habe ich gelöscht, weil dieser Teil eine Sache für das Wiktionary ist, aber nicht für WP, Stichwort "WP ist kein Wörterbuch". Den zweiten Teil, die Aufzählung der Personen, die sonst noch "befangen" im Rechtsinne sein könnten, habe ich an der passenden Stelle in den Artikel Ablehnungsgesuch eingefügt. Nun hat ein anderer Wikipedianer den ursprünglichen Zustand des Artikels Befangenheit wiederhergestellt. Ich würde nun gerne den Artikel Befangenheit wieder zu einer WL auf Ablehnungsgesuch degradieren. Bekomme ich dafür die Rückendeckung des Portal Recht?--Heinz-Rüdiger zwei (Diskussion) 13:10, 6. Jul. 2020 (CEST)

"Rückendeckung des Portals" kann ich dir allein nicht geben. Ich möchte aber auf deine Anfrage wie folgt antworten: Der Inhalt des Artikels Befangenheit war - so weit ich das eben abgeglichen habe - der weniger ausgefeiltere der beiden Artikel und inhaltlich weitgehend redundant mit Ablehnungsgesuch. Insofern halte ich dein Vorgehen für vertretbar. Stören tut mich ein wenig die Bezeichnung Ablehnungsgesuch, unter der die Befangenheitsproblematik nun geführt ist. Der Begriff ist zwar juristisch korrekt, denn im Erfolgsfalle wird in der Tat tenoriert "Das Ablehnungsgesuch des Klägers wird zurückgewiesen.", aber das ist eben Juristendeutsch. Ich frage mich, ob man den Artikel nicht eher unter "Befangenheitsantrag" ablegen soll. Das ist allgemeinverständlich. Ich sehe aber gerade, dass es sowohl auf Befangenheit als auch auf Befangenheitsantrag eine WL gibt. Insofern sehe ich momentan keinen akuten Handlungsbedarf. Aus meiner Sicht also alles gut. --Opihuck 14:21, 7. Jul. 2020 (CEST)
Den Fall Amthor würde ich nicht unter Ablehnungsgesuch suchen, vieles andere zur Befangenheit auch nicht. Insofern würde ich daran denken, den ganzen Artikel auf Befangenheit zu verschieben und bei Ablehungsgesuch eine Weiterleitung zu belassen.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:41, 7. Jul. 2020 (CEST)
Erstmal vielen Dank für die Befassung mit meinem Thema. Und ja, der Einwand stimmt, dass der Artikel an den Rändern "ausfranst". Es gibt tatsächlich "Übergänge" zwischen diesem und anderen Artikeln (Man sieht, ich ringe mit den Worten.) Das (Haupt-)Lemma würde ich aber gerne so beibehalten wollen, weil der Schwerpunkt des Artikels nach wie vor so liegt wie er liegt. P.S.: Während wir hier noch diskutieren, schaffen andere Wikipedianer längst Fakten.--Heinz-Rüdiger zwei (Diskussion) 18:17, 7. Jul. 2020 (CEST)
Der Fall Amthor hat - worauf Pistazienfresser bereits aufmerksam gemacht hat - nichts mit Ablehnungsgesuch zu tun. Die Löschung geht aus meiner Sicht in Ordnung. Bei dieser Einengung des Lemmas werden möglicherweise auch anderen Passagen der Artikels noch gelöscht werden. Deswegen die Anregung, das Lemma zu ändern. --Opihuck 20:10, 7. Jul. 2020 (CEST)

Ich bin für bessere Vorschläge natürlich jederzeit zu haben. Aber wenn wir z.B. det janze "Befangenheit" nennen, schieben wir das Ganze nach meinem sprachlichen Empfinden mehr in Richtung tralala-Psychologie und nehmen dem Ganzen die juristische Ernsthaftigkeit. --Heinz-Rüdiger zwei (Diskussion) 08:15, 8. Jul. 2020 (CEST)

Nein, das würde ich nicht so sehen. Wir haben genügend Begriffe, um die in Betracht kommenden Sachverhalte gut zusammenzufassen. Einen Sachverhalt, der in Richtung Psychologie geht, sehe ich nicht.
Das Ablehnungsgesuch nach § 44 ZPO ist der modus operandi, um gegen zwei Dinge vorzugehen: Einmal wegen des gesetzlichen Ausschlusses vom Richteramt (§ 41 ZPO), den das Gericht selbst nicht gesehen hat (sonst hätte es die Richterbank anders zusammengestellt), und zum anderen (Regelfall) wegen eines bekanntgewordenen Verhaltens des Richters, das der Partei Besorgnis zur Befangenheit gibt (§ 42 ZPO). Während es bei dem gesetzlichen Ausschluss mehr um die Gefahr geht, in einem Interessenwiderstreit zu stehen, bedeutet Befangenheit hier mehr die allgemeine Voreingenommenheit, weil man jemanden nicht mag, weil einem dessen Nase nicht passt und wegen anderer subjektiver Befindlichkeiten. Befangenheit würde ich ausschließlich als Vorgang dem Gerichtsleben zuordnen.
Der Fall Amthor betrifft als Vorgang außerhalb des Gerichts - eine Interessenkollision, einen Interessenkonflikt, einen Interessenwiderstreit allgemeinerer Art: Aus gleichzeitig wahrgenommenen Interessengegensätzen resultiert ein Konflikt. Der Bundestagsabgeordnete soll die Interessen der Allgemeinheit vertreten, ist aber bestimmten Personen (moralisch und/oder pekuniär) zu einem bestimmten Abstimmverhalten verpflichtet. Der Rechtsanwalt kann nicht seinen Mandanten und zugleich dessen Gegner beraten und vertreten (Ausnahme: Scheidungsprozess; die Ehepartner können hier einen gemeinsamen Bevollmächtigten haben.) Interessenkonflikte gibt es im Leben ganz viele, man denke nur an § 181 BGB. Vertragsschluss mit sich selbst und mit sich als Vertreter einer juristischen Person (der Geschäftsführer einer GmbH verkauft den Firmenwagen an sich als Privatperson). Hat nichts mit Befangenheit im eigentlichen Sinne zu tun.
Ich denke, unter diesen Begrifflichkeiten muss sauber getrennt werden. Ob ein Begriff des Prozessrechts (Ablehnungsgesuch) dann materielle Sachverhalte beschreibt (Befangenheit) pp., sollte überlegt werden. --Opihuck 15:02, 8. Jul. 2020 (CEST)
Gut, die "Trennschärfe" ist in dem Artikel nicht immer so ganz gegeben, das ist richtig. Auf einem anderen Blatt steht aber, wie man das besser machen kann und wer bereit ist, in die Herstellung der "Trennschärfe" nicht unerheblich viel Arbeit zu investieren. Was ich im Moment machen kann, ist, über die Probleme des Artikels, die Du zu Recht angesprochen hast, nachzudenken. Eine überzeugende Lösung kann ich aber, so aus der Hüfte geschossen, im Moment auch noch nicht anbieten.--Heinz-Rüdiger zwei (Diskussion) 16:45, 8. Jul. 2020 (CEST)
Erstens möchte darauf hinweisen, dass Heinz-Rüdiger zwei auch den recht umfassenden Artikel Befangenheit (Österreich) durch eine Weiterleitung ersetzt hat. Den bisherigen Inhalt von Befangenheit (Österreich) hat er einfach per Copy&Paste übernommen, was eine URV darstellt.
Zweitens möchte ich mich Opihuck anschließen. Durch die Behandlung der gesamten Fragestellung unter Ablehnungsgesuch wird nicht nur der materielle Sachverhalt unter dem Stichwort des verfahrensrechtlichen Behelfs behandelt, es wird auch völlig außer Acht gelassen, dass eine mögliche Befangenheit auch von Amts wegen zu berücksichtigen ist. --Taste1at (Diskussion) 17:19, 8. Jul. 2020 (CEST)
Das ist nicht nett. Das Portal wollte eigentlich bestehende Artikel zu den jeweiligen Rechtsordnungen als solche nach Möglichkeit erhalten. Die Zusammenführung halte ich deshalb für bedenklich. Aus meiner Sicht sollte das rückgängig gemacht werden. Wenn es Befangenheit (Österreich) gibt, wäre zudem die Konsequenz, Befangenheit in Befangenheit (Deutschland) umzubenennen und die dortigen Österreich-Elemente in den spezielleren Artikel zu übertragen. Für die Ausführungen zur Schweiz sollte dann Befangenheit (Schweiz) angelegt werden. --Opihuck 18:55, 8. Jul. 2020 (CEST)

Schwere Vorwürfe. Also: Dass im Regelfall für jedes einzelne Land D - A - CH - FL ein separater Artikel angelegt werden sollte, ist mir bekannt. Hier aber liegt ein Ausnahmefall vor: Die Rechtslage in D - A - CH- FL ist derart "gleichgelagert" (wobei "gleichgelagert" fast schon ein Euphemismus ist), dass sich in diesem Fall die Rechtsvergleichung geradezu aufdrängte. Es wäre umgekehrt meiner Überzeugung nach geradezu ein (juristischer) Kunstfehler, hier auf die - sich aufdrängende - Rechtsvergleichung zu verzichten. Zudem hat Piani aus Vorarlberg mit seiner Überarbeitung des Österreich-Abschnitts im Mai mein Vorgehen, so scheint mir, gebilligt. Ich bin also dezidiert gegen ein - jetzt auf einmal angedachtes - "Zerhacken" des Artikels.--Heinz-Rüdiger zwei (Diskussion) 08:21, 9. Jul. 2020 (CEST)

Ich habe da einen zehn alten Abschnitt auf der Diskussionsseite zu Ablehnungsgesuch entdeckt (nachfolgend hierher kopiert), den ich als Wasser auf meine Mühlen interpretiere: "Mein Hinweis darauf, dass es in der Schweiz "Ausstandsbegehren" heisse, ist von Zipfelheiner gelöscht worden mit dem Hinweis, dass ich dafür einen eigenen Artikel anlegen solle. Ich seh ehrlich gesagt keinen Sinn dahinter, für das Schweizer Ausstandsbegehren einen eigenen Artikel zu eröffnen, wie es Zpfelheiner vorgeschlagen hat, zumal die Rechtslage im Wesentlichen identisch ist. Rrblah 23:47, 23. Mär. 2010 (CET)"--Heinz-Rüdiger zwei (Diskussion) 12:21, 13. Jul. 2020 (CEST)
Wir sind schon 10 Jahre weiter und die aktuelle Auffassung des Portals ist dir ja - wie du bestätigt hast - bekannt. Umso unverständlicher ist deine Aktion. Die Löschung von Befangenheit (Österreich) ist unerwünscht und überdies ein klarer URV-Verstoß. Ich hoffe, dass sich hinter deinem erst seit dreieinhalb Monaten aktiven Account nicht eine ganz andere Person verbirgt. --Opihuck 18:53, 13. Jul. 2020 (CEST)
+ 1 zu Opihuck, nach bloßer Lektüre dieses threadblocks. Bleiben wir mal in der Hoffnung, dass sich der angedeutete Verdacht nicht bestätigt, denn auch mir drängte er sich schlußendlich auf … Nachdenklich, --Stephan Klage (Diskussion) 21:27, 13. Jul. 2020 (CEST)
Dieser ganz spezielle Verdacht drängt sich mir allerdings auch geradezu auf. Ansonsten absolute Zustimmung zu Opihuck. Chz (Diskussion) 22:37, 13. Jul. 2020 (CEST)
Hallo, ich bin nicht überzeugt, dass die Angelegenheit erledigt ist. Ich habe die URV-verletzende Einbeziehung des Österreich-Abschnitts rückgängig gemacht, denke aber, dass auch bei der deutschen und schweizerischen Rechtslage noch einiges zu tun ist.--Taste1at (Diskussion) 12:06, 25. Jul. 2020 (CEST)
Ja das stimmt, aber das ist dann ein QS Fall. --Chz (Diskussion) 10:29, 27. Jul. 2020 (CEST)
 Info: Heinz-Rüdiger zwei inzwischen gesperrrt. Na dann bis zur nächsten Socke... --Opihuck 15:15, 27. Jul. 2020 (CEST)
… und auf Bohnenblust (von dem ja letztlich nichts kam) bin ich hereingefallen. Ab jetzt wachsamer. Auch die Neuanmeldung unten finde ich merkwürdig. --Stephan Klage (Diskussion) 18:42, 27. Jul. 2020 (CEST)

Hallo, durch die Löschung des Artikels "Befangenheit" und die WL auf "Ablehnungsgesuch" ist die Situation jetzt die, dass im ersten Satz von "Ablehnungsgesuch" vom Wort "befangen" zurück auf den eigenen Artikel verwiesen wird. Erst nach mehr als 250 Wörtern erscheint der erste zumindest indirekte Hinweis darauf, was "Befangenheit" eigentlich ist: "Die Verfassungsnorm garantiert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet.". Das Wort "unvoreingenommen" taucht erst noch einen Satz später auf. Ein Satz wie "Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkten (das heißt nicht unabhängigen) Urteilsvermögens einer Person aufgrund einer im Speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränkten Urteilsvermögens auf Grund von einseitig bewerteter, das heißt nicht in ausgewogenem Verhältnis vorliegenden Informationen bezeichnet" aus dem gelöschten Artikel fehlt jetzt einfach in der Wikipedia. Die simple Löschung des Artikel mit dem Argument, das sei ein Fall für Wiktionary, war keine Verbesserung, scheint mir. Viele Grüße --Biologos (Diskussion) 15:04, 29. Jul. 2020 (CEST)

Die wenig sinnvolle Verschiebung hat ein Nutzer durchgeführt, der sich erst vor kurzem als Langzeitgesperrter geoutet hat. Wir haben es leider zu spät bemerkt. Wir müssen mal schauen, wie wir entstandene Situation bereinigen. Dazu müssen alle Beiträge von ihm durchgesehen werden. Das kostet leider sehr viel Zeit. --Opihuck 21:00, 29. Jul. 2020 (CEST)

Vergewaltigung und Sexualstrafrecht_(Deutschland)

Siehe Diskussion:Vergewaltigung#Hauptartikel_"Sexualstrafrecht_(Deutschland)"? Mir stellt sich die Frage, ob die Ausführungen zum Strafrecht Deutschlands und (dem jetzigen Regelbeispiel und früheren Tatbestand) Vergewaltigung in einen *eigenen* Artikel ausgelagert werden sollten.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:04, 8. Aug. 2020 (CEST)

Ich antworte mal dort auf die Grundfrage. --Stephan Klage (Diskussion) 21:07, 8. Aug. 2020 (CEST)

Konsens bzgl. Schreibweise von EG- bzw. EU-Verordnungen

Gibt es einen Konsens bzgl. der Schreibweise von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union? Konkret: Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 könnte bspw. auch als EG-Verordnung Nr. 44/2001 bzw. Brüssel-I-Verordnung bezeichnet werden. --Herzliche Grüße, Svetlana 13:43, 31. Aug. 2020 (CEST)

Ja und nein. Es gibt einen Konsens, dass es keinen Konsens gibt. Den aktuellen Meinungsstand findest du in den Namenskonventionen unter 9.1 Nr. 5. Hiernach entspricht das Lemma Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel I) einer möglichen Schreibweise und sollte nicht verschoben werden. --Opihuck 13:48, 1. Sep. 2020 (CEST)
Danke. --Herzliche Grüße, Svetlana 03:21, 3. Sep. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 20:40, 3. Sep. 2020 (CEST)

Artikel Antarktis-Vertrag als Artikel des Tages für 23.6.2021 vorgeschlagen - präsentabel?

Hallo,

der Artikel Antarktis-Vertrag (2005 ausgezeichnet) wurde für den 23. Juni 2021 als Artikel des Tages vorgeschlagen.

Bei solch lang zurückliegenden Auszeichnungen muss mensch immer etwas vorsichtig sein. Da das AdT-Team die inhaltliche Bewertung nicht leisten kann, bitte ich Euch - wenn möglich und angemessen - eine Einschätzung zum aktuellen Stand abzugeben. Vielen Dank.

Beste Grüße, --Leserättin (Diskussion) 08:10, 17. Aug. 2020 (CEST)

Aktuell gibt es 51 Vertragsstaaten davon 29 Konsultativstaaten. Das sollte man im Artikel nochmal zählen und ggf. aktualisieren. Ansonsten gibt es aus rechtlicher Seite wenig zu beanstanden. Die Konsultativtagungen sind auch aktuell. --Chz (Diskussion) 13:47, 19. Aug. 2020 (CEST)

StGB-Bezeichnung in länderübergreifenden Artikeln

Konkreter Fall: Qualifikation (Strafrecht). In dem Artikel gibt es je einen Abschnitt für ein Beispiel aus Deutschland und einen aus der Schweiz. Sollte das Gesetz dort mit dStGB bzw. sStGB (oÄ) zitiert werden oder bedarf es einer solchen Abgrenzung nicht, da sie ohnehin in eigene Abschnitte gelagert wurden? --Herzliche Grüße, Svetlana 16:31, 27. Aug. 2020 (CEST)

Ja, diese seltsame Abkürzung ist verwendbar, und sollte zur Vermeidung von Verwechslungen auch verwendet werden. Ich würde aber StGB (Land) bevorzugen, also z.B. StGB (Deutschland) und StGB (Schweiz), allein schon um die Lesbarkeit zu erhöhen. Grüße --Chz (Diskussion) 19:37, 27. Aug. 2020 (CEST)
Alternativ vielleicht ausgeschrieben als § ... des deutschen StGB? Ich weiß nicht – bezugnehmend auf deinen untenstehenden Beitrag – welche Möglichkeiten es in der Wikipedia dazu gibt, aber ggf könnte man das anhand eines Meinungsbildes oÄ klären, sofern denn die Notwendigkeit dazu besteht. --Herzliche Grüße, Svetlana 13:54, 31. Aug. 2020 (CEST)
Bei Privilegierung würde ich das eher befürworten, bei Qualifikation steht ja in der Abschnittsüberschrift, aus welchem Land die Beispiele sind.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:55, 27. Aug. 2020 (CEST)
Ich würde weder mit Klammern arbeiten, wie von Dir @Chz vorgeschlagen, noch mit Affixen. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, würde ich gepflegt im Flusstext das Land unterbringen, das gemeint ist. Und da wird @Pistazienfressers Hinweis auf „Privilegierung“ aus meiner Sicht doch interessant, denn ursprünglich hatte ich bei meiner Rücksetzung übersehen, dass weiter unten im Flusstext das österreichische StGB auch noch aufgerufen wird. Dann lässt sich natürlich doch darüber nachdenken. Österreich/Schweiz kennen zudem die „Tötung auf Verlangen“ (§ 77 StgB Ö/Art. 114 StGB S), ein Landesvermerk ist also kein Fehler. Ich würde gleichwohl stets versuchen, die offizielle SW eines Gesetzes „freizuhalten“. StGB ist StGB und nicht dStGB oder öStGB. --Stephan Klage (Diskussion) 23:22, 27. Aug. 2020 (CEST)
Das Land im Fließtext unterzubringen und damit die amtliche Abkürzung des entsprechenden Gesetzes zu bewahren wäre meiner Meinung nach auch die schönste Lösung, obgleich dabei beachtet werden muss, es nicht so darzustellen, als gebe es ein Gesetz, welches Regelungen für mehrere Länder enthält (um bei dem Beispiel zu bleiben: Ein StGB, welches die Tötung auf Verlangen für Deutschland in § 216, für Österreich in § 77 und für die Schweiz in Art./§ 114 regelt). --Herzliche Grüße, Svetlana 13:52, 31. Aug. 2020 (CEST)
Besonders lustig wird das übrigens bei Artikeln, in denen auf das österreichische und das liechtensteinische Strafrecht eingegangen wird. Da dem liechtensteinischen Gesetzgeber das österreichische StGB weitgehend als Rezeptionsvorlage diente, stimmen die Begrifflichkeiten in beiden Strafgesetzbüchern weitestgehend überein. Will man also Besonderheiten zwischen den beiden strafrechtlichen Systemen herausarbeiten, ist es zwingend notwendig, eine taugliche Unterscheidung bei der Bezeichnung zu finden. Im Artikel zum Privatanklagedelikt (ja, auch die StPO ist weitgehend ident) ist mir das nur teilweise mit der Formulierung "liechtensteinische bzw. österreichische Strafprozessordnung" gelungen. Wenn wir hier eine einheitlichere Lösung finden, bin ich also jedenfalls nicht undankbar (und liStGB sieht wirklich absurd aus). Beste Grüße, Plani (Diskussion) 08:40, 28. Aug. 2020 (CEST)

Zur Ergänzung: Ich meinte natürlich nur dort, wo eine Abgrenzung überhaupt erforderlich ist. Wer hat eigentlich diese Präfixlösung eingeführt? Das ist für mich keine allgemeingültige Vorgehensweise und sieht nach "Gendersternchen nur anders" aus. --Chz (Diskussion) 09:54, 28. Aug. 2020 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 22:06, 10. Sep. 2020 (CEST)

Eingliederungshilfe

Liebe Kollegen, unser Artikel zur Eingliederungshilfe ist zurzeit im Grunde falsch. Er beschreibt noch immer die Rechtslage nach dem SGB XII. Seit (spätestens) Januar 2020 ist die Eingliederungshilfe ausschließlich im SGB IX geregelt und ist auch inhaltlich nicht mehr mit der SGB-XII-Eingliederungshilfe vergleichbar. Da müsste etwas passieren, um die Sache auf den aktuellen Stand zu bringen. Leicht wird das nicht; im Grunde müsste der Artikel komplett neu geschrieben werden. Ich frage mal ganz naiv in die Runde: Hat jemand Zeit, Lust und Kapazitäten...? Wenn nicht: Ich kann das machen. Ich habe ein paar Vorträge zu dem Thema (Rechte liegen bei mir), auf deren Grundlage ich den Artikel umbauen könnte...-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 08:27, 20. Aug. 2020 (CEST)

Ich würde es sehr begrüßen, wenn Du das machen könntest, zumal Du offenbar gut im Thema bist. Aufgrund der Urlaubssituation und der doch vorhandenen Dringlichkeit die Sache auf den Stand zu bringen, wäre es unklug da jetzt lange auf einen anderen Kollegen zu warten. Ich habe aktuell sehr wenig Zeit. --Chz (Diskussion) 09:26, 20. Aug. 2020 (CEST)
Na dann fange ich mal an...-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 11:22, 20. Aug. 2020 (CEST)
Ich könnte aus dem Kinder- und Jugendhilferecht ein wenig dazu beitragen (§ 35a SGB VIII). Verweist aber nur auf das SGB IX (§ 35 a Abs. 3 SGB VIII). --Opihuck 21:33, 20. Aug. 2020 (CEST)
Gerne. Ich sortiere gerade meine Unterlagen. Vielleicht schaffe ich heute noch die ersten Edits, ansonsten morgen.-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 21:59, 20. Aug. 2020 (CEST)
Und da stellt sich gleich eine Lemmafrage: Kann es bei Eingliederungshilfe bleiben oder sollte es Eingliederungshilfe (Deutschland) werden? Ich habe keine Ahnung, ob unsere deutschsprachigen Freunde und Nachbarn ähnliche Systeme haben und wie sie dort heißen...-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 22:17, 20. Aug. 2020 (CEST)
So, ich habe jetzt erst einmal eine Überarbeitung des Kernbereichs vorgenommen. Man könnte (und müsste) weitaus mehr schreiben, aber im Augenblick fehlt mir dazu die Zeit. Jedenfalls dokumentieren wir jetzt wieder das aktuell geltende Recht. Später von mir mehr.-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 14:27, 21. Aug. 2020 (CEST)
Super! Herzlichen Dank für Deine Mitarbeit. --Chz (Diskussion) 19:38, 27. Aug. 2020 (CEST)

prinz.law

Die Webseite ist auf der SPAM/Blackliste der Wikipeda. Weshalb ist mir nicht verständlich. Die sich im Archiv finden Gründe gehen fehlt (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2018-IV#www.anwalt.de ). Es wurden und werden keine werblichen Artikel zu Rechtsthemen verlinkt, sondern meines Wissen nur Urteile.

Die Webseite bietet eine umfangreiche Urteilsdatenbank mit mehr als 150.000 Gerichtsentscheidungen an, von denen einige sonst nur bei juris oder überhaupt nicht öffentlich verfügbar sind. Es handelt sich auch um originale Scans, so dass sichergestellt ist, dass es sich um eine Primärquelle handelt. Im Übrigen handelt ist ein Rechtsanwälte ein unabhängiges Organe der Rechtspflege (§ 1 BRAO), so dass jedenfalls von der Authentizität der Quellen ausgegangen werden kann.

Die Bundesgerichte veröffentlichen (einen Teil) Ihrer Urteile erst ab dem Jahr 2010.

Als Seiteninhaber stört es mich, öffentlich auf einer SPAM Liste bei Wikipedia aufzutauchen, obwohl die Gerichtsentscheidungen kostenlos zugänglich sind und erheblicher Aufwand in die OCR-Erkennung der Entscheidungen geflossen ist.

Ein Teil der Urteile ist in folgender Datei aufgelistet.


prinz.law/static/sitemap_bgh.txt



Folgende Urteile sind beispielsweise sonst nicht kostenfrei zugänglich: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=25.02.1971&Aktenzeichen=VII%20ZR%20181/69

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.12.1963&Aktenzeichen=V%20BLw%2012/63

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=15.01.1955&Aktenzeichen=1%20AZR%20305/54


2003:F6:2720:9B00:747C:A7E0:ED3E:81F2 16:27, 26. Aug. 2020 (CEST)Matthias P

Lieber Kollege, bitte mal erklären, was sich an der Einschätzung im Archivlink geändert haben sollte? Amtliche Entscheidungssammlungen und Fachliteratur sind zu bevorzugen. Nicht alleine nur aus der Erwägung heraus, dass man hier keine Werbung betreiben möchte, sondern auch deswegen, weil diese Quellen verlässlicher und auf Dauer verfügbarer sind. An dieser grundlegenden und richtigen Einschätzung ändern auch drei Urteile im Volltext aus den Jahren 1955, 1963 und 1971 nichts. Zwischen der Motivation der Aufbreitung der Urteile auf der Website und dem Bedürfnis, dass deren Links hier verwendet werden, kann ich keinen Zusammenhang erkennen. Im Übrigen gibt es für obergerichtliche Rechtsprechung Sammlungen. Grüße --Chz (Diskussion) 19:34, 27. Aug. 2020 (CEST)


Es sind ja nicht drei Urteile, sondern 50.000 BGH Entscheidungen angegeben. Insgesamt sind knapp 100.000 Entscheidungen auf der Seite zugänglich. Nur verlinken lässt sich die Liste nicht mehr. Im Klartext ist der Link angegeben. Bitte die amtliche Entscheidungssammlung nennen, die auch im Netz zugänglich ist. 2003:F6:2720:9B00:C3F:75A1:7B07:AE39 15:15, 29. Aug. 2020 (CEST)MatthiasP
Die amtliche Entscheidungssammlung muss nicht im Netz zugänglich sein. Oder glauben Sie ernsthaft, dass jemand, der sich hier als Laie informieren möchte, die eingescannten Urteile durchliest? Das wird wohl eher ein absoluter Einzelfall bleiben. Und für eine Recherche eignet sich die Website aus o.g. Gründen nicht. Und wenn man dort fündig würde, würde eh regulär zitiert werden. --Chz (Diskussion) 16:17, 29. Aug. 2020 (CEST)
Ich weiß nicht, warum die Seite auf die Spamlist gekommen ist, aber man kann ja auf dejure verlinken. Mit Vorlage:Rspr geht das über die Fundstelle in der amtlichen Sammlung oder über das Aktenzeichen.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:50, 29. Aug. 2020 (CEST)
Im Hinblick darauf, dass diese Fundstellen ja eh nur indirekt gefunden werden können, ist das eh zu bevorzugen. --Chz (Diskussion) 10:57, 30. Aug. 2020 (CEST)
dejure.org schaltet Werbung und ist wohl noch weniger eine Primärquelle, wenn dort gar keine eigenen Inhalte in Bezug auf Rechtsprechung erscheinen, sondern nur verlinkt werden. Es geht darum, ob die Webseite auf eine öffentlich einsehbare SPAM Liste gesperrt bleibt. Nochmals: Die Urteilssammlung ist kein SPAM, sondern dient der Rechtspflege, da die Urteile oft nicht online (teilweise nicht mal bei juris) verfügbar sind.
Ob die Urteilslektüre ein "absoluter Einzelfall bleibt" wage ich zu bezweifeln, jedenfalls dann, wenn man nicht in die Bibliothek gehen muss oder sich die Fachzeitschrift kaufen muss. Auch der Einwand des richtigen Zitieren ist einigermaßen sinnlos. Es bleibt immer die Option ein Urteil mit Gericht, Datum, Az. zu zitieren. Optional kann die Fundstelle einer Veröffentlichung angegeben werden.
Mir ist immer noch schleiferhaft, weshalb die Seite die Kriterien für die SPAM Blacklist erfüllen soll. Die Webseite entspricht den Richtlinien https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weblinks
2003:F6:2720:9B00:B9BA:524E:54B2:BFA5 14:52, 31. Aug. 2020 (CEST)Matthias P
Allgemeine Werbung schalten ist kein grundsätzliche Ausschlusskriterium für Seiten, denn das ist eine durchaus weit verbreitete Praxis, z.B. auch bei Spiegel Online. Definitiv von Belang ist aber die Frage, was der primäre Zweck einer Seite ist. Und der primäre Zweck von dejure ist definitiv Gesetzestexte sowie Fundstellen für Urteile bereitzustellen (inklusive Suchfunktion), während bei prinz.law der primäre Zeck ganz klar darin besteht die Dienste des Anwalts zu bewerben, während man die Urteile ausschließlich dann findet, wenn man weis wo man suchen muss, denn es gibt (soweit ich das gesehen habe) auf der Startseite keinerlei Hinweise auf die Urteilssammlung. Und Seiten deren primärer Zweck darin besteht, Werbung zu machen, sind allerhöchstens als Weblink in einem Artikel brauchbar, der das behandelt, was auf der Seite beworben wird. Als Beleg gemäß WP:Lit oder WP:BLG sind sie aber definitiv ungeeignet und Verlinkungen damit (außer im zuvor genannten Fall) unerwünscht, mit der Konsequenz, dass eine Eintragung in die Spam-Blacklist durchaus legitim ist, um zu verhindern, dass diese Seite verlinkt wird.
WP:Weblinks ist hier übrigens nur sehr bedingt die richtige Anlaufstelle, denn darin wird in erster Linie die Eignung von Seiten für die Eintragung im Abschnitt Weblinks behandelt, nicht die Eignung als Beleg. Des weiteren verweist die Seite auch darauf, dass es in bestimmten Bereichen zusätzliche Regeln gibt, die beim Thema Recht unter Wikipedia:Belege/Recht zu finden sind. Dort wird erklärt, wie Urteile zu zitieren sind, und dass es, falls ein entsprechendes Urteil online verfügbar ist, sich empfiehlt darauf zu verlinken, wobei aber auch explizit auf Vorlage:Rspr verwiesen wird, die einen Link auf dejure.org erzeugt. Und ein Link auf dejure ist meines Erachtens die deutlich bessere Lösung, denn
  1. ist sie universaler anwendbar, da dort nicht nur BGH-Urteile zu finden, sondern auch Urteile anderer Gerichte, die es auf prinz.law nicht gibt (z.B. des BVerwG, da hab ich letztens nach einem Urteil gesucht, bei dem in einem Wikipedia-Artikel auf eine Online-Version verwiesen wurde, die es inzwischen nichtmehr gibt).
  2. ist es dort wesentlich einfacher Urteile zu finden, da die nicht irgendwo in nem Hinterzimmer liegen, das man nur findet, wenn man weis, wo man hin muss.
  3. erfährt man dort auch, in welchen Urteilen auf dieses Urteil verwiesen wird und wie der Verfahrensgang war.
  4. hat man dort die Möglichkeit zu wählen, ob man sich das Urteil in einer Online-Version (und wenn ja in welcher) anschauen will, oder ob man doch lieber auf ein gedruckte Sammlung zurückgreifen will.
Viele Grüße Patrick Stützel (Diskussion) 21:54, 2. Sep. 2020 (CEST)
Einerseits verstößt die Webseite ja nicht gegen die SPAM Richtlinien, die recht klar gefasst sind. Weshalb sollten die Wikipedia Autoren nicht die freie Wahl haben, wie Sie Ihre Nachweise am liebsten selbst setzen? Ich glaube jeder möchte ein möglichst freies Internet.

Der Zweck der Urteilssammlung ist es, Rechtsinformationen allen Bürgern kostenfrei bereitzustellen. Es findet sich eigentlich keine Werbung auf Rechtsdienstleistungen auf den Urteilsseiten. Es sollte andererseits auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass der Eintrag in die BLACKLIST möglicherweise aus Gründen des Neid oder Konkurrenzgedanken von Kollegen befürwortet wird. 2003:F6:2720:9B00:D804:4AA7:A10F:D7B1MatthiasP

Der Rückgriff auf Verschwörungstheorien ist jetzt kein wirklich starkes Argument, lieber MatthiasP. --Bendix Grünlich (Diskussion) 21:31, 9. Sep. 2020 (CEST)
Die hier vorgebrachten Argumente legen dies doch nahe. 2003:F6:2720:9B00:48BB:4996:E601:C2CE 20:20, 10. Sep. 2020 (CEST)MatthiasP
Das klingt mehr nach freiem Assoziieren. Wenn keine weiteren substantiierten Argumente mehr vorgetragen werden können wir den Fall schließen. --Chz (Diskussion) 22:04, 10. Sep. 2020 (CEST)
Ich kann keine Kriterien erkennen, dass die Webseite unter die Kriterien für SPAM nach den Wikipedia Richtlinien fällt. Und das Argument, niemand wollte Urteile im Volltext lesen, ist doch mehr als schwach. 2003:F6:2720:9B00:11E0:80BC:A7FE:C818 16:45, 11. Sep. 2020 (CEST)MatthiasP


gudn tach!
ich bin leider erst jetzt auf die diskussion auf WP:SBL aufmerksam geworden.
denkbar waere, dass prinz.law nicht komplett blockiert wird, sondern dass links, die "prinz.law/urteile" enthalten, erlaubt werden (und alles andere nicht). damit waere es moeglich, urteile zu verlinken, die sonst nur ueber umwege erreichbar waeren. waere das als kompromiss fuer das hiesige portal ok? -- seth 19:00, 12. Sep. 2020 (CEST)
Guter Vorschlag, dem ich zustimme! --Bubo 20:00, 12. Sep. 2020 (CEST)

Ich verweise auf die Diskussion auf Spam-Blacklist-Diskseite. Dort wurde eindeutig aufgezeigt, dass die Bedingungen für eine Listung auf der Blacklist nicht erfüllt sind. Die Seite ist daher von der Blacklist zu nehmen. -- Chaddy · D 23:07, 12. Sep. 2020 (CEST)

gudn tach!
diese meinung scheint nicht konsensfaehig zu sein. mich interessiert nun wie gesagt vor allem die meinung des portals zum kompromissvorschlag. siehst du denn spontan ein problem dieser vorgeschlagenen loesung in dem sinne, dass uns als enzyklopaedie damit ein guter link floeten ginge? -- seth 18:39, 13. Sep. 2020 (CEST)
Wenn die Listung auf der Spam-Blacklist nicht den Regeln der Spam-Blacklist entspricht, entspricht sie nicht den Regeln. Da ist es dann egal, ob es dafür einen Konsens gibt oder nicht. Die Seite ist dann dennoch von der Spam-Blacklist zu streichen. -- Chaddy · D 20:01, 13. Sep. 2020 (CEST)
gudn tach!
wenn die listung nicht den regeln entspraeche, haettest du vielleicht recht. aber der meinung des admins, der sie dorthin gesetzt hat (das war ich), entspricht sie den regeln, sonst haette dieser das ja nicht gemacht.
ein kriterium ist, dass kein konsens bzgl. der aufnahme der links besteht. und das ist hier offensichtlich der fall. zusammen mit der tatsache, dass die links von mehreren verschiedenen usern versucht wurden zu platzieren, sind hinreichende kriterien fuer die SBL-aufnahme erfuellt. wenn der kompromiss umgesetzt wird, koennen wir nochmal weiter beobachten, ob noch versucht wird, links auf andere seiten als zu den urteilen zu setzen. auf dieser basis koennte man z.b. in einem jahr schauen, ob der eintrag moeglicherweise komplett unnoetig ist, weil sowieso niemand was anderes verlinken will. -- seth 00:10, 15. Sep. 2020 (CEST)

Wie von @Lustiger seth: vorgeschlagen, ist eine selektive Freigabe der Urteile also mit dem Präfix "prinz.law/urteile", durchaus eine gut vertretbare Kompromisslösung. Der Rest der Seite ist nämlich Eigenwerbung. Es spricht im Grundsatz nichts dagegen, Urteile im Volltext hier als Link zu verarbeiten. Es liegen ansonsten die Voraussetzungen für die Auflistung auf der Spam-Blacklist durchaus vor (u.a. Wikipedia:Weblinks): Richtlinie Nrn. 2 UAbs. 2 und 4, insbesondere "Vermeide Websites, bei denen der kommerzielle Charakter im Vordergrund steht." Wenn keine Gegenargumentation seitens der Kollegen des Portals kommt, könnte man den Kompromiss also gerne so umsetzen. --Chz (Diskussion) 08:15, 14. Sep. 2020 (CEST)

+1 Wir sollten es, wie von @Lustiger seth: vorgeschlagen, ausprobieren. Für mich bleibt gleichwohl ein fahler Beigeschmack, denn ich denke, es geht hier vor allem um Werbung für ein Anwaltsbüro. Aus welchem Grund stellt ein Anwaltsbüro sonst kostenlos Urteile unter seiner Anwalts-URL ein? --Opihuck 20:18, 15. Sep. 2020 (CEST)
gudn tach!
ok, dann setz ich das jetzt um.
das mit dem fahlen beigeschmack kann ich verstehen. aber letztlich hat man das grundsaetzlich bei kommerziellen websites. anders gesagt: die motivation des website-betreibers kann/sollte uns als enzyklopaedie eigentlich egal sein, wenn wir mit den links etwas nuetzliches/positives anfangen koennen.
es gibt aber wie so oft grenzfaelle. ich erinnere mich an eine website, die zweigeteilt war. die eine haelfte bestand aus schoen geschriebenen, verstaendlichen mathematischen erklaerungen, die WP:EL erfuellten. die andere haelfte bestand aus faschistischer geistiger diarrhoe. da finde ich es dann nicht so einfach. im konkreten fall fanden sich iirc alternative mathematische seiten. wenn nicht, waere es schwierig geworden. aber es ist klar, dass sowas stets eine einzelfallentscheidung verlangt.
insofern danke fuer euer feedback! -- seth 22:47, 15. Sep. 2020 (CEST)

Okay, danke an den lustigen Seth für die Umsetzung. Dann ist das jetzt erledigt. --Chz (Diskussion) 22:49, 16. Sep. 2020 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 22:49, 16. Sep. 2020 (CEST)

Zeugenbeeinflussung

Hallo. Seht bitte mal Diskussion:Zeuge#Zeugenbeeinflussung. Gruß --Logo 19:21, 1. Sep. 2020 (CEST).

Kurze Grobantwort meinerseits drüben. --Stephan Klage (Diskussion) 19:59, 1. Sep. 2020 (CEST)

Lemmata zur QS

Habe Doktor und Titelmühle mit QS Baustein versehen. Verstehe ich es richtig, dass ein Bot nun den Transfer in die Redaktion übernimmt? Beide Lemmata sind voller Inhalte die einem regelrecht entgegenschreien, daß dort Laien, Politikwissenschaftler und ähnlich gelagerte Spezialisten zugange waren. THX -Klaus Bells (Jurist & Staatsdiener) (Diskussion) 21:06, 27. Jul. 2020 (CEST)

Zwei Anmerkungen: (1) Beide Themen sind interdisziplinär. Ich glaube ein rein jurstische Betrachtung würde einige wesentliche Punkte ausblenden. (2) Sinnvollerweise wird ein Artikel auf der Diskussionsseite zum Artikel bearbeitet. Wenn der einzige Beitrag dort ist, dass der Artikel der Diskussion entzogen wird, weil sich nun die Redaktion Recht darauf stürzt, kann das nur mit Tränen und bösem Blut enden. -- southpark 21:26, 27. Jul. 2020 (CEST)

Ich wüsste nicht, was hier zu klären wäre, daher .... {{Erledigt|1=Chz <nowiki>(Diskussion) 11:05, 28. Jul. 2020 (CEST)}}

von Klaus Bells entfernten Baustein mit Signatur wieder hergestellt. Flossenträger 12:04, 28. Jul. 2020 (CEST)

Eine Menge. Aber offensichtlich geht es in diesem Fall nicht um die Sache. -Klaus Bells (Jurist & Staatsdiener) (Diskussion) 11:39, 28. Jul. 2020 (CEST)
@Southpark, es wäre schon viel gewonnen, wenn wenigstens die rechtlichen Aspekte korrekt wären. Aber “Tränen und böses Blut”? Klingt eher nach Chicago 1920 als nach einer Enzyklopädie. Ich verlasse als Konsequenz die WP als aktiv Beitragender. Denn u.a. der Hinweis auf die Artikel-Disk. ist nicht zielführend, weil dort Manche über “ihren” Artikel wachen. Irgendwie war Wikipedia früher anders. Mich schaudert es. Lebt wohl! -Klaus Bells (Jurist & Staatsdiener) (Diskussion) 11:42, 28. Jul. 2020 (CES
Ich wüsste auch nicht, was hier zu klären wäre. Das liegt aber weniger an der Bereitschaft des Portals, nicht zu helfen, wo Hilfe möglich ist, sondern mehr daran, dass eine zu klärende Frage bisher nicht gestellt wurde. Äußerungen wie "ich kann nicht sämtliche Ungenauigkeiten alleine glätten" oder "Beide Lemmata sind voller Inhalte die einem regelrecht entgegenschreien, daß dort Laien, Politikwissenschaftler und ähnlich gelagerte Spezialisten zugange waren." beschreiben kein konkretes Problem, zu dem eine fachliche Hilfestellung des Portals möglich wäre. --Opihuck 16:53, 28. Jul. 2020 (CEST)
Titelmühle​ habe ich mir gerade mal angeschaut. Ich staune. Was soll da nicht in Ordnung sein? Es mag sein, dass weitere Rechtsquellen ausgeschöpft werden könnten (Vertiefung des juristischen Aspekts?), aber einen Eintrag in die QS hat der Artikel nicht verdient. Da gibt es Schlimmeres, was unsere Redaktion beschäftigen könnte. --Stephan Klage (Diskussion) 18:25, 28. Jul. 2020 (CEST)
Schließe mich Opihuck und Stephan Klage an. Ich kann auch keine schweren Mängel sehen. Klaus Bells würde ich übrigens bitten, (wenn er schon eine QS starten will) nicht nur die QS-Box in den Artikel aufzunehmen, sondern auch die in der QS-Box angesprochene Eintragung unter Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung tatsächlich vorzunehmen und den Antrag dort auch (sachlich) zu begründen. Bislang geht der Link auf die Diskussion in der QS-Box ins Leere.--Taste1at (Diskussion) 22:24, 28. Jul. 2020 (CEST)
So isses. Und wenn Klaus Bells Ernst damit machen sollte, der WP seinen Rücken zu kehren, steht – soweit ich das sehe – der QS-Hinweis „unverantwortet“ im Artikel, zudem allein dort und eben nicht bei den Knacknüssen/Sicherungsseiten. Ich kündige daher mal an, dass ich den Kritikbaustein Mitte kommender Woche wieder herausnehme, wenn nicht habhaft nachgelegt worden sein sollte. Ich denke, dass das auch für den „Doktor“-Artikel relevant ist, den ich mir bisher nicht tiefgehender zu Gemüte geführt habe. --Stephan Klage (Diskussion) 07:28, 29. Jul. 2020 (CEST)
Ups, weil wie oben erwähnt der Link vom QS-Baustein bei "Doktor" ins Leere führte und ich die "Erledigt"-Vorlage als Versionsunterschied gesehen hatte, war ich davon ausgegangen, dass die QS-Diskussion bei euch dazu schon abgeschlossen war, und habe den Baustein entfernt. Falls ihr meint, dass der Baustein gerechtfertigt ist, setzt ihn mit Diskussionslink gerne wieder ein.--Biologos (Diskussion) 14:38, 29. Jul. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 09:29, 21. Sep. 2020 (CEST)

Benennung Höchstgerichte

Hallo! Ich bin gerade über eine Lemmafrage gestolpert, vielleicht wurde das auch schon einmal diskutiert. Ich finde es sehr auffällig, dass wir zwar die Corte Suprema di Cassazione, aber den Kassationshof (Belgien), den Kassationshof (Frankreich) und den Kassationshof (Türkei) haben. Ähnlich verhält es sich mit Conseil d’État (Frankreich) und Consiglio di Stato vs. Staatsrat (Griechenland) und Staatsrat (Kolumbien). Hat wohl kein System und ich schätze, es ist etwas zu ambitioniert, da eines hineinbekommen zu wollen, aber mir geht es gerade in erster Linie um Italien. Es gibt (Südtirol sei Dank) normierte deutsche Bezeichnungen aller Gerichte in Italien, erfragbar über die EURAC. Corte Suprema di Cassazione müsste also nach Kassationsgerichtshof (Italien) und Consiglio di Stato nach Staatsrat (Italien). Würde das Zustimmung finden? Gruß–XanonymusX (Diskussion) 21:17, 20. Sep. 2020 (CEST)

Sehr interessante Beobachtung von dir. Ich kann dir leider nicht sagen, warum es mal eingedeutscht wurde und mal nicht. Dürfte in der Tat eher zufällig sein und den Sprachgewohnheiten der Hauptautoren folgen. Mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein. Auf jeden Fall danke für die Anregung. Mal gucken, was die anderen dazu sagen. --Opihuck 23:03, 20. Sep. 2020 (CEST)
Das Lemma sollte sich nach der Matrixsprache richten, in der man auch sucht, in diesem Fall also Deutsch. Fremdsprachige Namen kann man mit Weiterleitungen auffangen.--Aschmidt (Diskussion) 23:07, 20. Sep. 2020 (CEST)
+1 --Chz (Diskussion) 09:15, 21. Sep. 2020 (CEST)
+1 Ich schließe mich den Kollegen an. --Opihuck 16:08, 21. Sep. 2020 (CEST)
Okay, ich bin mal bei Italien tätig geworden!–XanonymusX (Diskussion) 17:51, 21. Sep. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 20:24, 23. Sep. 2020 (CEST)

Oberlandesgericht

Hallo! Sehe ich das richtig, dass Oberlandesgericht ausschließlich die deutschen OLGs behandelt? Dann müsste der Artikel nach Oberlandesgericht (Deutschland) wandern und auf dem aktuellen Lemma eine BKS mit zusätzlich Oberlandesgericht (Österreich) (jetzt nur über die BKS OLG auffindbar) und Oberlandesgericht (Italien) angelegt werden. Bei den Links gilt es aber einige auseinanderzudröseln, da viele wohl gezielt auf die „allgemeine“ Bezeichnung gesetzt wurden.–XanonymusX (Diskussion) 21:39, 23. Sep. 2020 (CEST)