Queckborn

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Queckborn
Stadt Grünberg
Koordinaten: 50° 35′ N, 8° 56′ OKoordinaten: 50° 34′ 34″ N, 8° 55′ 49″ O
Höhe: 208 m ü. NHN
Fläche: 8,36 km²[1]
Einwohner: 1326 (31. Dez. 2020)[1]
Bevölkerungsdichte: 159 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1970
Postleitzahl: 35305
Vorwahl: 06401
Karte
Stadtteile von Grünberg

Queckborn ist der nach Einwohnerzahl zweitgrößte Stadtteil von Grünberg im mittelhessischen Landkreis Gießen. Der Ort liegt 3 km südwestlich von Grünberg im Vorderen Vogelsberg am Äschersbach.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ortsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Personen in der Queckborner Bruchgasse um 1900.[2]

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte im Jahr 1108 unter dem Namen Quecbrunnen. Der Ortsname wird mit zu den lebendigen, fließenden Brunnen gedeutet. In erhaltenen Urkunden wurde Queckborn später mit den folgenden Namen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[3] Quecbrunnun (1111/1137), Quecburnen (1199), Queppurn (1241), Kwakburn (1275) und Queppurnen (1311).

Vermutlich bereits im 11. Jahrhundert wurde die Kirche in Queckborn erbaut. 1894 wurden die Quellen der Ortslage gefasst, sie liefern bis heute das gesamte Trinkwasser nicht nur für Queckborn, sondern auch für Gießen.
siehe auch Burgstall Queckborn

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Queckborn:

„Oueckborn (L. Bez. Grünberg) evangel. Pfarrdorf; liegt 12 St. von Grünberg, hat 110 Häuser und 641 Einwohner, die alle evangelisch sind, so wie 1 Kirche, 1 Rathhaus und 1 Mahl- und Oelmühle. Die Einwohner beschäftigen sich sehr stark mit der Garnspinnerei zu Leinwand, so wie mit der Leineweberei selbst. – Ein von Queckbrunnen benannte Familie kommt 1108 vor. Eine Dominus Mathfridus, dessen Geschlecht aber noch nicht erforscht ist, schenkte zu Anfang des 12. Jahrhunderts seine Güter zu Quecbrunnen und Sachsun dem Erzstifte Mainz. Quecbornen, welches damals seinen eigenen Zehntgrafen hatte, wird 1190, und Quekborne superius 1248 genannt. Niederqueckborn ist im 30jährigen Krieg zerstört worden. Die Kirche von Queckborn gehörte zum Archidiakonat von St. Johann.“[4]

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Queckborn zum 31. Dezember 1970 auf freiwilliger Basis in die Stadt Grünberg eingemeindet.[5][6] Für Queckborn sowie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Grünberg und die Kernstadt wurde je ein Ortsbezirk gebildet.[7]

Verwaltungsgeschichte im Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Queckborn angehört(e):[3][8][9]

Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Materielles Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Queckborn galt der Stadt- und Amtsbrauch von Grünberg als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit der Amtsbrauch keine Bestimmungen enthielt. Dieses Sonderrecht alten Herkommens behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.[16]

Gerichtsverfassung seit 1803[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Queckborn das „Amt Grünberg“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Queckborn zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[17] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg; Queckborn wurde dem Amtsgericht Gießen zugelegt.[18]

Bevölkerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einwohnerstruktur 2011[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Queckborn 1335 Einwohner. Darunter waren 18 (1,3 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 279 Einwohner unter 18 Jahren, 549 zwischen 18 und 49, 270 zwischen 50 und 64 und 231 Einwohner waren älter.[19] Die Einwohner lebten in 528 Haushalten. Davon waren 126 Singlehaushalte, 162 Paare ohne Kinder und 192 Paare mit Kindern, sowie 36 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 102 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 366 Haushaltungen lebten keine Senioren.[19]

Einwohnerentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quelle: Historisches Ortslexikon[3]
• 1577: 032 Hausgesesse
• 1630: 001 vierspännige, 1 dreispännige, 3 zweispännige Ackerleute, 6 Einläuftige
• 1677: 050 Hausgeseß, davon 14 freie
• 1742: 002 Geistl./Beamte, 83 Untertanen, 30 Junge Mannschaften, 5 Beisassen/Juden
• 1806: 525 Einwohner, 100 Häuser[20]
• 1829: 641 Einwohner, 110 Häuser[4]
• 1867: 599 Einwohner, 110 bewohnte Gebäude[21]
• 1875: 610 Einwohner, 113 bewohnte Gebäude[22]
Queckborn: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2020
Jahr  Einwohner
1791
  
488
1800
  
489
1806
  
525
1829
  
641
1834
  
651
1840
  
689
1846
  
680
1852
  
709
1858
  
659
1864
  
612
1871
  
619
1875
  
610
1885
  
606
1895
  
596
1905
  
554
1910
  
607
1925
  
629
1939
  
676
1946
  
1.120
1950
  
1.081
1956
  
929
1961
  
883
1967
  
887
1970
  
911
1980
  
?
1987
  
1.113
2003
  
1.370
2011
  
1.335
2016
  
1.318
2020
  
1.326
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[3]; Ab 1970: Stadt Grünberg:[23][24]; Zensus 2011[19]

Historische Religionszugehörigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1829: 641 evangelische (= 100 %) Einwohner[4]
• 1961: 722 evangelische (= 81,77 %), 154katholische (= 17,44 %) Einwohner[3]

Historische Erwerbstätigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1961: Erwerbspersonen: 226 Land- und Forstwirtschaft, 181 Prod. Gewerbe, 38 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 21 Dienstleistungen und Sonstige.[3]

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für den Stadtteil Queckborn besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Queckborn) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[7] Der Ortsbeirat besteht aus neun Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 47,62 %. Alle Kandidaten gehörten der „Bürgerliste Queckborn“ an.[25] Der Ortsbeirat wählte Jens Kruske zum Ortsvorsteher.[26]

Vereine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mehrere Vereine bestimmen das kulturelle Dorfleben:

Verkehr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Persönlichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen und Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Grünberg) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  7. Am 31. Dezember 1970 als Ortsbezirk zur Stadt Grünberg.

Einzelnachweise

  1. a b Statistiken der Stadt Grünberg. In: Internetauftritt. Stadt Grünberg, abgerufen am 1. Januar 2022.
  2. Personen in der Bruchgasse in Queckborn, um 1900. Historische Bilddokumente aus Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  3. a b c d e f Queckborn, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  4. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 234 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Eingliederung von Gemeinden in die Stadt Grünberg, Landkreis Gießen vom 7. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 4, S. 142, Punkt 180 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3 MB]).
  6. Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC 180532844, S. 294.
  7. a b Hauptsatzung. (PDF; 43 kB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Grünberg, abgerufen im März 2022.
  8. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  9. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. Die Zugehörigkeit des Amtes Grebenau anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  11. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 26 Punkt d) III. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 197 (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  14. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 419 (online bei Google Books).
  15. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  16. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 67, Anm. 40 und S. 103.
  17. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  18. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 a) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  19. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 6 und 46, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  20. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 256 (Online in der HathiTrust digital library).
  21. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 119 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  22. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 11 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  23. Haushaltsplan 2015. (PDF; 1,9 MB) In: Webauftritt. Stadt Grünberg, S. 13, archiviert vom Original; abgerufen im März 2019.
  24. Einwohnerzahlen 2020. In: Webauftritt. Stadt Grünberg, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. April 2020; abgerufen im Januar 2022.
  25. Ortsbeiratswahl Ortsbezirk Queckborn. In: Votemanager. Stadt Grünberg, abgerufen im März 2024.
  26. Politische Gremien. In: Webauftritt. Stadt Grünberg, abgerufen im März 2024.