Rolf Holtfort

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Rolf Holtfort (geb. im März 1938[1]; gest. 2009[2]) war ein deutscher Jurist. Er galt als „Nazi-Jäger“.

Lebensweg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Holtfort war zunächst als Finanzbeamter tätig. 1962 holte er das Abitur nach und studierte anschließend Rechtswissenschaft. Während seines Studiums besuchte er mehrere Gerichtsverhandlungen gegen nationalsozialistische Straftäter. Holtfort erlebte dort, mit welcher Dreistigkeit sich manche Beschuldigten herauszureden versuchten.[3] Nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen wurde Holtfort im Jahr 1973 Staatsanwalt und ließ sich alsbald an die im Jahr 1960 gegründete Kölner Zentralstelle für die Verfolgung nationalsozialistischer Massenverbrechen versetzen. Seit April 1975 war Holtfort als Dezernent der Zentralstelle in Köln mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren zur „Endlösung der Judenfrage“ in Frankreich befasst.[4]

Das Verfahren gegen Kurt Lischka, Ernst Heinrichsohn und Herbert Hagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zwischen dem 24. Oktober 1979 und dem 11. Februar 1980 standen in Köln wegen ihrer Beteiligung am Holocaust in Frankreich die drei ehemaligen SS-Führer Kurt Lischka, Ernst Heinrichsohn und Herbert Martin Hagen vor Gericht. Ihre Anklage hatte der Staatsanwalt Rolf Holtfort vorbereitet und verfasst. Die Kölner 15. Große Strafkammer[5] verurteilte die Angeklagten nach nur vier Monaten Verfahrensdauer wegen Beihilfe zum Mord an den aus Frankreich verschleppten Juden zu hohen Freiheitsstrafen. Der Vorsitzende Richter im „Lischka-Prozess“ war Heinz Fassbender.[6] Der frühere SS-Sturmbannführer Herbert Hagen wurde zu zwölf Jahren, der Ex-Obersturmbannführer Kurt Lischka zu zehn Jahren und der ehemalige SS-Unterscharführer Ernst Heinrichsohn zu sechs Jahren Haft verurteilt.[7]

Holtfort hatte jedoch nicht nur gegen Lischka, Heinrichsohn und Hagen ermittelt, sondern gegen insgesamt 200 Personen.[8]

Das Verfahren gegen Walter Nährich, Rudolf Bilfinger, Friedrich Merdsche, Heinrich Illers und Hans-Dietrich Ernst[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zwölf dieser Beschuldigten wollte er in einem zweiten Prozess vor Gericht bringen.[8] Hauptangeklagter sollte der in Köln lebende Regierungsrat a. D. Walter Nährich sein. Neben ihm hätten sich unter anderem die Juristen Rudolf Bilfinger, Friedrich Merdsche, Heinrich Illers und Hans-Dietrich Ernst vor Gericht verantworten müssen. Illers war in Paris Stellvertreter des rechtskräftig verurteilten Kurt Lischka gewesen, während Bilfinger in Toulouse, Merdsche in Orléans und Ernst in Angers als Kommandanten des Sicherheitsdienstes für die Judendeportationen mitverantwortlich waren.[8]

Holtforts Vorgesetzter, der Staatsanwalt Werner Pfromm, wies Holtfort unmittelbar nach Abschluss des Lischka-Prozesses telefonisch an, nur gegen diejenigen mutmaßlichen Beteiligten an der Judenverfolgung in Frankreich weiter zu ermitteln, die im Raum Köln/Bonn lebten. Alle anderen Fälle habe Holfort an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abzugeben. Die Verfahren gegen Hans-Dietrich Ernst, inzwischen Rechtsanwalt und Notar, Friedrich Merdsche, inzwischen vorsitzender Richter einer Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main, und Rudolf Bilfinger, inzwischen Oberverwaltungsgerichtsrat am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, wurden von den nun zuständigen Orts-Staatsanwaltschaften „aus Mangel an Beweisen“ eingestellt. Der Prozess gegen Heinrich Illers, inzwischen Senatspräsident am Landessozialgericht Niedersachsen in Celle, endete aufgrund seiner altersbedingten Verhandlungsunfähigkeit.[8] Das Verfahren gegen Nährich, der für die Deportation von 523 Juden verantwortlich gewesen sein soll, musste eingestellt werden, weil ihm ein Gutachten „irreversiblen Altersabbau“ bescheinigte.[9]

Das Verfahren gegen Modest Graf von Korff[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im April 1985 begann der Prozess gegen den ehemaligen SS-Hauptsturmführer und pensionierten Ministerialrat im Bundeswirtschaftsministerium Modest Graf von Korff vor dem Schwurgericht Bonn. Korff sollte ursprünglich zusammen mit dem bereits erwähnten ehemaligen SS-Hauptsturmführer und Regierungsrat a. D. Dr. Walter Nährich angeklagt werden, ferner mit Dr. Richard-Wilhelm Freise, ehemaliger SS-Hauptsturmführer und Landesverwaltungsrat, sowie mit Rolf Bilarz, ebenfalls ehemaliger SS-Hauptsturmführer und Journalist. Freise hatte jedoch bereits im August 1983 Suizid begangen und in seinem Abschiedsbrief seine Unschuld beteuert. Der damals 75-jährige Bilarz, angeklagt wegen der Deportation von 388 Juden, starb einige Monate später.

Laut Anklageschrift waren unter der Regie des früheren SS-Kommandant Graf von Korff in den Jahren 1942 und 1943 220 Juden von Frankreich nach Auschwitz deportiert und dort vergast worden. Korff hatte in dem Gerichtsverfahren behauptet, in dem Glauben gehandelt zu haben, die französischen Juden würden im Osten bei Straßenbauarbeiten eingesetzt werden. Aus der Tatsache, dass von Korff auch Greise, Schwerkranke und Säuglinge deportieren ließ, folgerte Holtfort jedoch, dass der Angeklagte das wahre Ziel, nämlich die Vernichtung der Juden in Auschwitz, gekannt habe und damit der Beihilfe zum Mord überführt sei. Er forderte sechs Jahre Haft für von Korff. Das Bonner Schwurgericht unter dem Vorsitz des Richters Martin Lickfett sprach Korff jedoch frei. In der mündlichen Verhandlung stellte Lickfett klar: „Es ist nicht unsere Aufgabe, die Vergangenheit zu bewältigen, sondern die Schuld eines einzigen Angeklagten zu prüfen“, und eine Schuld des Angeklagten im Sinne der Anklage habe der Prozess nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit ergeben. Auch bei scheußlichen Verbrechen gelte der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.[9]

Das Verfahren gegen Alois Brunner; Holtforts Versetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Holtfort konnte auf Antrag Serge Klarsfelds am 10. Oktober 1984 einen Haftbefehl gegen Alois Brunner beim Amtsgericht Köln erwirken.[10] Brunner war SS-Hauptsturmführer und einer der wichtigsten Mitarbeiter Adolf Eichmanns bei der Vernichtung der europäischen Juden. Holtfort erreichte, dass die Bundesregierung in Damaskus (Syrien) einen förmlichen Auslieferungsantrag für Alois Brunner stellte.[11]

Weiter kam Holtfort in dem Verfahren gegen Alois Brunner jedoch nicht, denn Holtforts übernächster Vorgesetzter, der Generalstaatsanwalt Werner Pfromm, erwirkte, dass Holtfort nach 13 Jahren bei der Kölner Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Konzentrationslagern innerhalb einer Woche an eine Jugendstrafkammer versetzt wurde.[12] Über seine Versetzung informiert hat Holtfort sein nächster Vorgesetzter, der Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Röseler.[13]

Holtfort selbst vermutete, dass seine plötzliche Versetzung darauf zurückzuführen sein könnte, dass der NS-Verbrecher Alois Brunner als Informant des Bundesnachrichtendienstes (BND) unter dessen Schutz stand.[14] Die Bundesregierung bestritt, dass Brunner Mitarbeiter des BND war.[15] Unstrittig ist, dass der Bundesnachrichtendienst bereits Ende der 1950er Jahre Kenntnis vom Aufenthalt Alois Brunners in der syrischen Hauptstadt Damaskus hatte.[16]

Das Verfahren gegen Klaus Barbie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Juli 1987 wurde der ehemalige Gestapo-Chef Klaus Barbie, der sich über 30 Jahre lang in Bolivien versteckt hielt, in Lyon wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Bis zuletzt bestritt der frühere SS-Offizier Barbie, 1944 befohlen zu haben, dass ein jüdisches Kinderheim in Izieu, Département Ain, geräumt und die 44 dort lebenden Mädchen und Jungen in ein Konzentrationslager verschleppt werden. Holtfort, der bei dem französischen Gerichtsverfahren in Lyon als Zeuge aussagte, konnte nachweisen, dass es sich bei dem von Barbie unterschriebenen Dokument um ein authentisches Schriftstück und nicht – wie dessen Verteidigung behauptete – um eine Fälschung handelte.[3] Holtfort trug durch seine Zeugenaussage maßgeblich zur Überführung und Verurteilung Barbies bei.

Das Verfahren gegen Maurice Papon[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1998 wurde Holtfort als Zeuge im Prozess in Bordeaux gegen den französischen Ex-Politiker Maurice Papon geladen. Papon, ein Funktionär des mit den Nazis kollaborierenden Vichy-Regimes, half von 1942 bis 1944, Juden aus Frankreich nach Auschwitz zu deportieren. Mit Hilfe des deutschen Staatsanwalts Holtfort sollte dem Papon mehr als 50 Jahre später nachgewiesen werden, dass er wusste, was den Juden dort drohte.

Erkenntnisse über die Beteiligung von Franzosen an Nazi-Verbrechen waren in Frankreich jedoch nur bedingt erwünscht, weil sie das Wunschbild einer im Widerstand gegen Hitler geeinten französischen Nation störten. Am Morgen vor Holtforts geplanter Zeugenaussage wurde ein Zettel unter Holtforts Hotelzimmertür durchgeschoben: „Vichy ist am Leben. Keine deutschen Zeugen. Wenn Sie reden, ist das der Tod.“ Holtfort nahm die Drohung ernst und reiste nach Deutschland zurück, ohne gegen Papon ausgesagt zu haben.[17]

Zwei Wochen danach wollte Holtfort erneut nach Bordeaux zu dem Prozess gegen Papon fliegen. Daran hindert ihn jedoch ein Fahrradunfall seines Sohnes Christian, damals 26 Jahre alt und Assistent an der Uni Kaiserslautern, der mit seinem Mountainbike so schwer gestürzt war, dass er zwei Tage darauf an seinen Kopfverletzungen starb. Am Mountainbike von Christian Holtfort hatte sich während der Fahrt das Vorderrad gelöst. Wie ein Gutachter später feststellte, waren sowohl Vorder- als auch Hinterrad nicht ordnungsgemäß befestigt. Es wurde jedoch nicht abschließend geklärt, ob Christian Holtfort, der das Rad kurz zuvor gekauft und zusammengebaut hat, den Montagefehler selbst verursachte hatte. Sein Vater Rolf Holtfort glaubte nicht daran; er ging davon aus, dass Anhänger von Papon das Fahrrad seines Sohnes manipuliert hätten, um seine, Rolf Holtforts, belastende Zeugenaussage gegen Papon zu verhindern.[3] Papon wurde ungeachtet dessen wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zehn Jahren Haft verurteilt, von denen er drei Jahre tatsächlich verbüßte.

Die Ermittlungen gegen Rolf Holtfort[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab dem 24. Oktober 2000 wurde gegen den Staatsanwalt Rolf Holtfort ermittelt. Diese Ermittlungen ausgelöst hatte die Anfrage die Mutter einer jungen Ladendiebin bei der Kölner Polizei. Holtfort hatte die Diebin und zwei ihrer Freundinnen aufgefordert, ihm je 100 Mark aushändigen, und zwar in bar und ohne Quittung, dann werde er die Strafverfahren gegen sie einstellen. Holtforts Büro wurde von mehreren Beamten der Kriminalpolizei durchsucht und er selbst kurz darauf vom Dienst suspendiert. Die Polizei sichtete im Auftrag der Bonner Staatsanwaltschaft Tausende Akten, die Holtfort in den vergangenen Jahren bearbeitet hatte, und vernahm Hunderte Jugendliche, die mit Holtfort Kontakt hatten, mehrere davon stundenlang.[3] Bald konnte belegt werden, dass Holtfort in mehr als 50 Fällen von jungen Delinquenten – etwa Kaufhausdieben, Verkehrssündern, Haschischrauchern – meist zwischen 100 und 300 Mark kassiert hatte. Im Gegenzug stellte er die Verfahren ein, laut Holtforts Akten angeblich „ohne Auflage“.[3] Nach Schätzung der Ermittler dürfte Holtfort auf diese Weise insgesamt zwischen 10.000 und 20.000 Mark eingenommen haben. Das unkorrekte Abkassieren der Jugendlichen gestand Holtfort ein, behauptete jedoch, die Beträge nicht für sich ausgegeben, sondern jeweils an karitative Einrichtungen überwiesen zu haben, jedoch anonym und ohne die Belege aufzuheben. Holtfort räumte zwar ein, damit einen großen Fehler begangen zu haben; erklären wollte – oder konnte – der Jurist sein illegales Verhalten jedoch nicht. Holtfort wurde unter Kürzung seiner Bezüge in den Ruhestand versetzt.[3]

Der herzkranke[3] Holtfort verstarb im Jahr 2009.[18]

Ermittlungen gegen den Gestapo-Chef von Annemasse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf Holtforts Schreibtisch fand man eine bereits 1962 in Ludwigsburg angelegte Ermittlungsakte mit dem Betreff: „Tötung jüdischer Kinder in Annemasse“. Sie enthielt Unterlagen aus der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Holtfort hätte diese Akte längst abgeben müssen, zumal die Ermittlungen in diesem Fall eingestellt worden waren. Holtfort konnte wissen, dass die Akte tatsächlich nicht die Tötung jüdischer Kinder betraf, denn die genannten Kinder waren zwar 1944 bei einem Fluchtversuch an der französisch-schweizerischen Grenze nahe Annemasse festgenommen worden, hatten aber überlebt. Die in Holtforts Nachlass vorgefundene Akte endet mit einem Vermerk, den Holtforts im Jahr 1976 nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten angelegt hatte und in dem es hieß: „Weitere Erkenntnisse über die Identität des ›Gestapo-Chef von Annemasse‹ Meyer haben sich auch nach der Vernehmung weiterer Zeugen durch das LKA nicht ergeben. Der Vorgang ist als abgeschlossen (ausermittelt) anzusehen.“ Möglich erscheint, dass Holtfort der unaufgeklärte Fall, mit dem er selber in den 1970er Jahren als Sachbearbeiter befasst gewesen war, keine Ruhe gelassen hatte.[18]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bruno Schrep, „Justiz: Der gejagte Jäger“, in: Der Spiegel Nr. 31/2002, 28. Juli 2002, https://www.spiegel.de/politik/der-gejagte-jaeger-a-a76f75d7-0002-0001-0000-000023685476 : „Der grauhaarige Herr, er heißt Rolf Holtfort und wird im März nächsten Jahres [d.h.: 2003] 65, ...“; siehe auch: Heiner Lichtenstein, „Ein ungeklärter Fall“ [Alois Brunner], in: Endstation rechts, 22. April 1999, https://www.endstation-rechts.de/news/ein-ungeklarter-fall
  2. Deutsche National-Bibliothek (DNB), Gemeinsame Normdate (GND), „Holtfort, Rolf“, https://d-nb.info/gnd/1067218068; ebenso: Ahlrich Meyer, „Das Dossier Marianne Cohn. Geschichte einer gescheiterten Ermittlung“, S. 21–25, S. 21, in: „Helfer, Widerständler, Nutznießer: Abweichendes Verhalten im Nationalsozialismus und seine Deutungen“, Mit Beiträgen von Susanna Schrafstetter, Ahlrich Meyer, Martin Sander und Jacob S. Eder, in: Einsicht 17, Bulletin des Fritz Bauer Instituts, Frühjahr 2017, https://www.fritz-bauer-institut.de/fileadmin/editorial/publikationen/einsicht/einsicht-17.pdf : „Als der Kölner Staatsanwalt Rolf Holtfort im Jahr 2009 verstarb, …“ Abweichendes Todesjahr, nämlich 2008, bei Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland, Signatur: RW 716, https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=TEKTONIK-Tekt_a0ea756c-bf79-42a7-a91e-3083ca4a1ccf
  3. a b c d e f g Bruno Schrep, „Justiz: Der gejagte Jäger“, in: Der Spiegel Nr. 31/2002, 28. Juli 2002, https://www.spiegel.de/politik/der-gejagte-jaeger-a-a76f75d7-0002-0001-0000-000023685476
  4. Hans-Eckhard Niermann, „Generalstaatsanwalt Werner Pfromm und die Arbeit der Zentralstelle Köln“, S. 73–94, S. 91, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), „Die Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz“, Reihe Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001, ISSN 1615-5718
  5. Bruno Schrep, „Justiz: Der gejagte Jäger“, in: Der Spiegel Nr. 31/2002, 28. Juli 2002, https://www.spiegel.de/politik/der-gejagte-jaeger-a-a76f75d7-0002-0001-0000-000023685476 und Heiner Lichtenstein, „Ein ungeklärter Fall“ [Alois Brunner], in: Endstation rechts, 22. April 1999, https://www.endstation-rechts.de/news/ein-ungeklarter-fall
  6. Reader: „Der vergessene Whistleblower Léon Gruenbaum“, Material zum Symposium am 19. Oktober 2013 in Karlsruhe, Forum Ludwig Marum, https://www.forum-ludwig-marum.de/site/assets/files/1012/reader.pdf
  7. Georg Bönisch, „Holocaust: Beihilfe zum Mord. Der Kölner Staatsanwalt Rolf Holtfort, als einziger deutscher Zeuge im Papon-Prozeß geladen, über die Verstrickung der Franzosen in den Holocaust“, Interview, in: Der Spiegel Nr. 2/1998, 4. Januar 1998, https://www.spiegel.de/politik/beihilfe-zum-mord-a-81ef7ec3-0002-0001-0000-000007132636
  8. a b c d Barbara Siebert, „Ermittlungen gezielt ins Leere geleitet. Anfang der 80er Jahre wollte Staatsanwalt Holtfort aus Köln ein Verfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher in Frankreich einleiten. Sein Vorgesetzter verhinderte es. SS-Offiziere mußten sich nie verantworten“, in: taz. die tageszeitung, 21. April 1998, S. 7, https://taz.de/!1348471/
  9. a b Julia Faßbender, „NS-Prozeß: Nichts gewußt, alles vergessen. Graf Korff aus Mangel an Beweisen freigesprochen“, in: Die Zeit, 25. November 1988, https://www.zeit.de/1988/48/nichts-gewusst-alles-vergessen
  10. Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/3777, 20. Januar 2015, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 16. Januar 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext; Bundestags-Drucksache 18/3599, Suche nach dem Kriegsverbrecher Alois Brunner, https://fragdenstaat.de/dokumente/26996-suche-nach-dem-kriegsverbrecher-alois-brunner/. Siehe auch: Klaus Wiegrefe, „Holocaust: Justiz beendet Fahndung nach NS-Verbrecher Alois Brunner. Der SS-Hauptsturmführer Alois Brunner deportierte über 128.000 Juden in die Vernichtungslager. Zuletzt lebte er in Syrien. Die Kölner Justiz vermutet, er sei dort auch gestorben.“, in: Der Spiegel Nr. 29/2022, 15. Juli 2022, https://www.spiegel.de/panorama/justiz/alois-brunner-justiz-beendet-fahndung-nach-ns-verbrecher-a-2012a406-e3e2-47b9-a8dc-c34f5e5527a9 : „1961 erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Haftbefehl [gegen Alois Brunner], 1984 folgte ein weiterer Haftbefehl des Amtsgerichts Köln.“
  11. „NS-Verbrecher: »Zweigestirn des Todes«. Ein SS-Scherge zählt, 51 Jahre nach Kriegsende, noch immer zu den meistgesuchten Verbrechern der Welt: Alois Brunner, die rechte Hand von Adolf Eichmann. Hessen und Nordrhein-Westfalen haben eine halbe Million Mark Belohnung auf Brunners Ergreifung ausgesetzt, doch der steht offenbar unter dem Schutz einflußreicher Politiker in Nahost.“, in: Der Spiegel Nr. 49/1996, 1. Dezember 1996, https://www.spiegel.de/politik/zweigestirn-des-todes-a-303e6e5f-0002-0001-0000-000009134300
  12. Georg M. Hafner, Esther Schapira, „Die Akte Alois Brunner. Warum einer der größten Naziverbrecher noch immer auf freiem Fuß ist“, Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH, Reinbek bei Hamburg, April 2002. Copyright © 2000 by Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main, S. 307
  13. Georg M. Hafner, Esther Schapira, „Die Akte Alois Brunner. Warum einer der grössten Naziverbrecher noch immer auf freiem Fuss ist“, Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH, Reinbek bei Hamburg, April 2002. Copyright © 2000 by Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main, S. 320/321 : „…Herr Rössler [sic!] …, was vielleicht damit zusammenhängt, dass er es war, der Staatsanwalt Holtfort mitteilte, er werde zur Jugendstrafkammer versetzt.“ Siehe auch: Bruno Schrep, „Justiz: Der gejagte Jäger. Einem Staatsanwalt, der einst zu den bekanntesten Verfolgern von NS-Verbrechern zählte, droht nun womöglich selbst eine Anklage. Er soll Akten manipuliert und Geld behalten haben, das er von Beschuldigten für die Einstellung ihrer Verfahren kassierte.“, in: Der Spiegel Nr. 31/2002, 28. Juli 2002, https://www.spiegel.de/politik/der-gejagte-jaeger-a-a76f75d7-0002-0001-0000-000023685476 : „Schon Anfang 1985 ist er zu seinem Chef zitiert worden: »Sie werden zur Jugendabteilung versetzt.« »Warum?« »Die Zentralstelle hat keine Arbeit mehr für Sie.« »Aber das ist doch lächerlich.« »Ich kann es nicht ändern. Anordnung vom Generalstaatsanwalt.«“
  14. Siehe: Heiner Lichtenstein, „Ein ungeklärter Fall. Frankreich hat angekündigt, dem untergetauchten NS-Verbrecher Alois Brunner wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Abwesenheit den Prozeß zu machen. In Deutschland wurde für die Ergreifung Brunners - nach jahrzehntelangem Verschleppen - ein Kopfgeld in Höhe von 500.000 Mark ausgesetzt.“ in: Endstation rechts, 22. April 1999, https://www.endstation-rechts.de/news/ein-ungeklarter-fall : „Brunners NS-Karriere endete, wie erwähnt, nicht auf irgendeiner Anklagebank, sondern vermutlich zuerst beim amerikanischen Geheimdienst. Das war kein Einzelfall. Erinnert sei an den „Schlächter von Lyon“, Klaus Barbie, der nach der Befreiung ebenfalls beim US-Geheimdienst unterkommen konnte. Ob Brunner später auch zu den ersten Mitarbeitern des Amtes Gehlen in Bonn gehört hat, ist ungeklärt und umstritten. Hier freilich könnte der Schlüssel zum Desinteresse Bonns liegen, Brunner in der Bundesrepublik vor Gericht zu stellen. Seine Verteidiger hätten es sich nämlich gewiß nicht nehmen lassen, die Nachkriegsbiographie ihres Mandanten aufzublättern.“ Siehe auch: Georg M. Hafner, Esther Schapira, „Die Akte Alois Brunner. Warum einer der grössten Naziverbrecher noch immer auf freiem Fuss ist“, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg, April 2002, Copyright © 2000 by Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main, S. 307 : Rolf Holtfort „… wird nach 13 Jahren bei der Zentralstelle innerhalb einer Woche in die Jugendstrafkammer versetzt. «Sie sind Brunner zu nahe gekommen», erklären Journalisten Holtfort dann, «Sie wissen doch, dass der BND solche Leute unter den Fittichen hat», und Holtfort ist sich auch heute noch sicher, dass dies der Grund für die Aufregung und für seine Versetzung gewesen ist.“
  15. Siehe: Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/3777, 20. Januar 2015, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Bundestags-Drucksache 18/3599, „Suche nach dem Kriegsverbrecher Alois Brunner“), in: Frag den Staat, https://fragdenstaat.de/dokumente/26996-suche-nach-dem-kriegsverbrecher-alois-brunner/ , dort S. 2: „Der BND selbst unterhielt zu keiner Zeit direkte Verbindungen zu Alois Brunner.“ Siehe dort auch S. 6, Antwort auf Frage 16: „In den vorhandenen Unterlagen lassen sich keine direkten Kontakte von Mitarbeitern der Nachrichtendienste des Bundes zu Alois Brunner erkennen. Auch enthalten sie keine Hinweise auf entsprechende Arbeitsbeziehungen oder gar durch Nachrichtendienste des Bundes wahrgenommene Schutzfunktionen für Alois Brunner.“
  16. Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/3777, 20. Januar 2015, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Bundestags-Drucksache 18/3599, „Suche nach dem Kriegsverbrecher Alois Brunner“), in: Frag den Staat, https://fragdenstaat.de/dokumente/26996-suche-nach-dem-kriegsverbrecher-alois-brunner/ , dort S. 2: „Der BND verfügte bis mindestens 1994 über Unterlagen, die fast ausschließlich aus den Jahren 1957 bis 1964 stammten. In diesen waren Informationen zu Alois Brunner, dessen persönlichem Umfeld und zu dessen Leben, Verbindungen und Geschäften in Damaskus enthalten, die der BND von Verbindungsleuten und Gesprächspartnern erhalten hatte.“ . Siehe auch: Konrad Litschko, „Verfassungsschutz hielt NS-Akten zurück: Quellenschutz für NS-Schergen. Jahrzehntelang hielt der Verfassungsschutz eine Akte zum flüchtigen NS-Verbrecher Alois Brunner unter Verschluss. Der taz liegt sie nun vor.“, in: taz - die tageszeitung, 30. Juni 2023, https://taz.de/Verfassungsschutz-hielt-NS-Akten-zurueck/!5940446/ . Siehe auch: Aiko Kempen, „Untergetauchter NS-Verbrecher: Die Geheimdienst-Akten über Alois Brunner. Erst organisierte er den Holocaust mit, später lebte er unbehelligt im Exil. Wir veröffentlichen Akten des Bundesamts für Verfassungsschutz, die zeigen, wie früh Deutschlands Geheimdienst über den Aufenthaltsort des Kriegsverbrechers Bescheid wusste.“ in: Frag den Staat, 30. Juni 2023, https://fragdenstaat.de/blog/2023/06/30/alois-brunner-gehlen-akten-verfassungsschutz/
  17. Bruno Schrep, „Justiz: Der gejagte Jäger“, in: Der Spiegel Nr. 31/2002, 28. Juli 2002, https://www.spiegel.de/politik/der-gejagte-jaeger-a-a76f75d7-0002-0001-0000-000023685476 . Siehe auch: „Papon-Prozess: »Sie spielen mit Ihrem Leben«“, in: Der Spiegel Nr. 9/1998, 22. Februar 1998, https://www.spiegel.de/politik/sie-spielen-mit-ihrem-leben-a-aad11dae-0002-0001-0000-000007225663 . Siehe auch: „Aktuelles“, „Deutscher sagt nicht im Papon-Prozeß aus“, in: taz. die tageszeitung, 17. Februar 1998, S. 4, https://taz.de/!1358464/
  18. a b Ahlrich Meyer, „Das Dossier Marianne Cohn. Geschichte einer gescheiterten Ermittlung“, S. 21–25, S. 21, in: „Helfer, Widerständler, Nutznießer: Abweichendes Verhalten im Nationalsozialismus und seine Deutungen“, Mit Beiträgen von Susanna Schrafstetter, Ahlrich Meyer, Martin Sander und Jacob S. Eder, in: Einsicht 17, Bulletin des Fritz Bauer Instituts, Frühjahr 2017, https://www.fritz-bauer-institut.de/fileadmin/editorial/publikationen/einsicht/einsicht-17.pdf