Sonderbach

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Sonderbach
Wappen von Sonderbach
Koordinaten: 49° 38′ N, 8° 41′ OKoordinaten: 49° 38′ 16″ N, 8° 41′ 26″ O
Höhe: 210 m ü. NHN
Fläche: 2,3 km²[1]
Einwohner: 717 (9. Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 312 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Februar 1972
Postleitzahl: 64646
Vorwahl: 06252

Sonderbach ist ein Stadtteil von Heppenheim (Bergstraße) im südhessischen Kreis Bergstraße.

Geographische Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sonderbach liegt an dem gleichnamigen Bach im Vorderen Odenwald in einem linken südlichen Seitental des Stadtbachs zu Füßen der bewaldeten Kohlplatte, wo ein großer Granitsteinbruch liegt, in dem die Gesteine des Weschnitzplutons aufgeschlossen sind. Die Kernstadt Heppenheim liegt westlich von Sonderbach hinter den letzten Odenwaldhöhen an der Bergstraße.

Die nächstgelegenen Ortschaften sind im Norden am Stadtbach der Stadtteil Kirschhausen, mit dem Sonderbach fast zusammengewachsen ist, im Westen Erbach, Juhöhe mit dem Übergang ins Weschnitztal im Süden sowie Wald-Erlenbach im Osten.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die früheste erhalten gebliebene urkundliche Erwähnung als Sunderenbach oder Sundrenbach findet sich um 1200 im Lorscher Codex,[3] wo die Heppenheimer Hubendörfer Hambach, Sonderbach und Erbach genannt werden und das Kloster Lorsch einen Weinberg in Sonderbach besaß.[4][5] Die Hügelgräber auf der „Lee“ weisen jedoch auf eine Besiedlung des Tales bereits vor über 4000 Jahren hin.

Im Mittelalter gehörten Sonderbach zusammen mit fünf weiteren Orten als Filialdorf zur Villa Heppenheim. Diese sechs Orte waren neben Sonderbach Ober- und Unterhambach, Erbach, Kirschhausen, und Wald-Erlenbach. Die Hofgüter dieser Ortschaften verfügten über genügend Ressourcen wie Wald, Äcker und Wasser um eigenständige Einheiten zu bilden, waren aber über eine Markgemeinschaft eng mit Heppenheim verbunden. In kirchlicher Hinsicht gehörten die Einwohner zu Peterskirche Heppenheim.[6]

Sonderbach gehörte zu den Besitzungen des Klosters Lorsch, das 772 zur Reichsabtei erhoben wurde und damit dem König bzw. Kaiser direkt unterstellt war. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten „Mark Heppenheim“, in dem Sonderbach später entstanden, dem Reichskloster. Am 12. Mai 1012 verlieh in Bamberg König Heinrich II. auf Bitten des Lorscher Abts Bobbo den Forst- und Wildbann innerhalb der Mark Michelstadt und der Mark Heppenheim dem Kloster Lorsch auf ewig. Dies erfolgte vor allem mit dem Ziel, die Urbanisierung des vorderen Odenwaldes, der damals noch weitgehend aus Urwald bestand, voranzutreiben. Die Kultivierensarbeiten wurden vermutlich von dem 1071 reaktivierten Kloster Altenmünster, aus dem Kloster Lorsch gegründet wurde, organisiert. Im Zuge dieser Maßnahmen dürften zumindest die meisten der sechs Heppenheimer Filialdörfer entstanden sein.[7]

Die nächste erhalten gebliebene Erwähnung von Sonderbach erfolgte erst 1435, als Dieter Kemmerer bekannte, von Erzbischof Dieter von Mainz den kleinen Zehnten zu Sonderbach erhalten zu haben, nachdem dieses Lehen an den Ritter Johann von Hattenheim verfallen war. Eine weitere Urkunde ist aus dem Jahr 1487 erhalten, als Konrad von Frankenstein und seine Frau Apollonia, geb. von Cronberg, ihre sogenannten „Cronbergsgüter“ in Sonderbach an den Altaristen Johann Marx zu Bensheim verkaufen. Genauere Angaben über die Filialdörfer, die nur aus vereinzelten Gehöften bestanden haben dürften, sind erst aus dem Jahr 1566 überliefert. Hier werden 116 Herdstätten für die fünf Siedlungen genannt.[8]

Der Blütezeit des Klosters folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. Während des Investiturstreits – von 1076 (Reichstag in Worms) bis 1122 (Wormser Konkordat) – mussten viele Besitzungen an den Adel abgegeben werden. Im späten 12. Jahrhundert wurde mit der Aufzeichnung der alten Besitzurkunden versucht, die Verwaltung zu reorganisieren (Lorscher Codex). Dennoch unterstellte 1232 Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten deshalb die Abtei verlassen und wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach ersetzt. Danach gab es schwere Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbistum Mainz und der Kurpfalz als Inhaber der Vogtei, die erst 1247 durch einen Vergleich beigelegt werden konnten. Darin konnte sich die Kurpfalz durchsetzen und behielt die mit der Vogtei verbundenen Rechte. 1248 wurde die Zisterzienser-Mönche durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt und von da an hatte das Kloster Lorsch den Status einer Propstei.

1267 wurde erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das „Amt Starkenburg“, zu dem Sonderbach zählte, verwaltete. Die Hohe Gerichtsbarkeit wurde von der „Zent Heppenheim“ ausgeübt, deren oberster Richter ebenfalls der Burggraf war.

Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Dieter – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Bekenntnis, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.[9]

Im Jahr 1568 teilen sich die Domherren zu Mainz (ein Drittel) und Kurpfalz (zwei Drittel) den Zehnten von Sonderbach.[5]

Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) eroberten spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region und stellten 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation wurde daraufhin weitgehend rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste zur katholischen Kirche zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach zehn Jahren vor den anrückenden Schweden zurück aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichteten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben.

Der Zehnte geht 1648 zu je einem Drittel an das Domkapitel zu Mainz, an die Herren von Dalberg und an die pfälzische Kellerei in Lindenfels.[5]

Nach Ende des Krieges wurde 1650 die Pfandsumme an Kurpfalz zurückgezahlt und der Bezirk des Oberamtes Starkenburg gehörte auch formal wieder zu Kurmainz. Bereits 50 Jahre nach Ende des Dreißigjährigen Krieges hatte die Region erneut schwer unter Kriegsfolgen zu leiden, als Frankreich versuchte im Pfälzischen Erbfolgekrieg seine Grenzen nach Osten zu verschieben. Erst mit dem Frieden von Rijswijk 1697, zogen sich die Franzosen hinter den Rhein zurück.

Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordnete Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. Sonderbach wurde dem „Amt Heppenheim“ zugeordnet, die Gerichtsbarkeit blieb bei der „Zent Heppenheim“. Die Amtsvogtei wiederum war dem Oberamt Starkenburg im „Unteren Erzstift“ des „Kurfürstentums Mainz“ unterstellt.[1]

Vom 19. Jahrhundert bis heute[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil von Kurmainz durch Frankreich annektiert. In der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags in Regensburg wurde im Februar 1803 der Reichsdeputationshauptschluss verabschiedet, der die Bestimmungen des Friedens von Lunéville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Durch diese Neuordnung wurde Kurmainz aufgelöst, das Oberamt Starkenburg und mit ihm Sonderbach kam zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Das „Amt Heppenheim“ wurde als hessische Amtsvogtei weitergeführt, das Oberamt aber 1805 aufgelöst. Im selben Jahr siedelt der Kurfürst von Mainz nach Regensburg über. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.[10]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die „Zent Heppenheim“ und die mit ihr verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.

Unter Druck Napoleons wurde 1806 der Rheinbund gegründet, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich und den Beitritt zum Rheinbund, von Napoleon zum Großherzogtum erhoben, anderenfalls drohte er mit Invasion.

Die „Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues.“ von 1812 berichtet unter dem Abschnitt. Heppenheimer Dörfer:

„Sonderbach ist ein Dörfchen von 10 Hausern worin aber nur 81 Seelen wohnen gleich bei Kirschhausen. Es kömmt auch schon in Trad., Laurish. No. 3813 unter dem Namen Sonderenbach vor. Der Ort hat auch zwei Mühlen.“[11]

Weiter wird über Heppenheim und alle sechs Filalorte berichtet:

„Alle diese Orte mit der Stadt Heppenheim enthalten 633 Wohngebäude und 4460 Bewohner. Unter letzteren sind 4383 Katholiken, 27 Lutheraner und 6 Juden. An Güthern gehören dazu 3458 Morgen Äcker, 1917 Morgen Wiesen und Waide, 678 Morgen Weinberge und 3467 Morgen Waldung. […] Der dasige (Kirschhausen) Schultheiß ist auch über die Orte Erbach, Sonderbach, Walderlenbach und Guldeklingen vorgesetzt.“

Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen und bestätigte die Grenzen des Fürstentums Starkenburg. Darüber hinaus wurden dem Großherzogtum Hessen durch Artikel 47 weitere Gebiete zugewiesen, unter anderem Worms, Alzey, Bingen und Mainz, ein Gebiet, das als Rheinhessen bezeichnet wurde. 1815 trat das Großherzogtum dem Deutschen Bund bei. Durch das Traktat von Frankfurt vom 30. Juni 1816 trat Großherzog Ludwig infolge des Deutschen Kriegs das schon vor dem Reichsdeputationshauptschluss am 6. September 1802 besetzte Herzogtum Westfalen an den König von Preußen ab. 1816 wurden im Großherzogtum Provinzen gebildet, wobei das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt wurde.

Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.

1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke für die Verwaltung und Landgerichte für die Rechtsprechung eingeführt, wobei Sonderbach dem Landratsbezirk Lindenfels zugeteilt wurde. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. Dabei wurde die sogenannt Vierdorf-Gemeinde mit der Bürgermeisterei in Kirschhausen eingerichtet. Dazu gehörten außerdem Sonderbach, Erbach und Walderlenbach. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte[12], staatliche Schultheißen wurden nicht mehr eingesetzt.

Die „Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen“ berichtet 1829:

„Sonderbach (L. Bez. Lindenfels) kath. Filialdorf liegt 2. St. von Lindenfels, besteht aus 16 Häusern und 114 kath. Einwohnern. In Lorscher Urkunden kommt der Ort unter dem Namen Sondernbach vor. Sonderbach war mainzisch und kam 1802 an Hessen“[13]

1832 wurden die Einheiten ein weiteres Mal vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde zu dem jetzt Sonderbach gehörte. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 finden sich folgenden Einträge:

„Sonderbach b. Lindenfels. – Dorf, zur luther. Pfarrei Rimbach, resp. reformirten Pfarrei Schlichbach und katholischen Pfarrei Heppenheim gehörig. – 16 H. 114 kathol. E. – Großherzogth. Hessen. – Prov. Starkenburg. – Kreis Heppenheim. – Landger. Lorsch. – Hofgericht Darmstadt. − Das Dorf Sonderbach ist von Churmainz im Jabre 1802 an Hessen übergegangen.“[14]

Die gemeinsame Verwaltung von Erbach, Sonderbach und Walderlenbach durch die Bürgermeisterei in Kirschhausen wurde als „Vier-Dorf“ bekannt und hatte bis 1962 Bestand, als Erbach selbständig wurde. In dieser Zeit teilte das Vierdorf auch die weitere Geschichte. Für weitere Einzelheiten siehe bei Geschichte Kirschhausen.

Weitere statistische Angaben über Sonderbach aus der Folgezeit sind:

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Sonderbach:[15] Das katholische Filialdorf hatte 213 Einwohner. Die Gemarkung bestand aus 918 Morgen, davon 386 Morgen Ackerland, 100 Morgen Wiesen und 415 Morgen Wald.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen wurden, bezogen auf Dezember 1867, für den Sonderbach mit der Bürgermeisterei in Kirschhausen, 20 Häuser und 158 Einwohnern, der Kreis Heppenheim, das Landgericht Lorsch, die evangelisch Pfarrei Schlierbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Heppenheim des Dekanats Heppenheim, angegeben.[16]

Seit 1880 hielt die Steinindustrie Einzug in Sonderbach. Ab diesem Zeitpunkt kommen Fremdarbeiter ins Tal – Bayern, Österreicher, Südtiroler, später Italiener, Spanier, Portugiesen, Jugoslawen, Türken.

Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 230 ha angegeben, davon waren 47 ha Wald.[1]

Die gemeinsame Verwaltung von Erbach, Sonderbach und Walderlenbach durch die Bürgermeisterei in Kirschhausen wurde als „Vier-Dorf“ bekannt und hatte bis 1962 bestand, als Erbach selbständig wurde. Der letzte Bürgermeister des Vierdorfs war Wilhelm Schäfer. Im Zuge der Gebietsreform in Hessen ließ sich die Gemeinde am 1. Februar 1972 zeitgleich mit Erbach, Kirschhausen und Wald-Erlenbach in die Stadt Heppenheim eingliedern.[17] Im Vorfeld der Gebietsreform gab es Bestrebungen das Vier-Dorf wiederherzustellen und als eigene Gemeinde zu etablieren. Diese Bemühungen scheiterten aber am Widerstand des damaligen Heppenheimer Bürgermeisters Wilhelm Metzendorf und des Kreistags.[18] Sonderbach erhielt wie alle der Orte des ehemaligen Vier-Dorfes einen eigenen Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[19]

Seit 1950 hat sich die Einwohnerzahl mehr als verdoppelt und liegt bei etwa 750 Einwohnern.

Gerichte in Hessen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. Zum 1. April 1840 wurde das Landgericht Lorsch zuständig.[20] Nach Umsetzung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Großherzogtum mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten. In Sonderbach war nun das Amtsgericht Lorsch zuständig, das im Bezirk des Landgerichts Darmstadt lag.[21]

Zum 1. Oktober 1934 wurde das Amtsgericht Lorsch aufgelöst und Sonderbach mit dem größten Teil von dessen Gerichtsbezirk dem Amtsgericht Bensheim zugeteilt.[22]

Verwaltungsgeschichte im Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Sonderbach angehört(e):[1][23][24]

Einwohnerentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einwohnerstruktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Sonderbach 717 Einwohner. Darunter waren 21 (2,9 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 111 Einwohner unter 18 Jahren, 297 waren zwischen 18 und 49, 162 zwischen 50 und 64 und 147 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 306 Haushalten. Davon waren 93 Singlehaushalte, 84 Paare ohne Kinder und 102 Paare mit Kindern, sowie 21 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 72 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 201 Haushaltungen leben keine Senioren/-innen.[2]

Einwohnerzahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1623: 021 Bürger[1]
• 1806: 081 Einwohner, 10 Häuser[25]
• 1829: 114 Einwohner, 16 Häuser[13]
• 1867: 158 Einwohner, 20 Häuser[16]
Sonderbach: Einwohnerzahlen von 1806 bis 2011
Jahr  Einwohner
1806
  
81
1829
  
114
1834
  
123
1840
  
119
1846
  
128
1852
  
135
1858
  
136
1864
  
147
1871
  
148
1875
  
156
1885
  
178
1895
  
221
1905
  
293
1910
  
315
1925
  
310
1939
  
269
1946
  
337
1950
  
357
1956
  
333
1961
  
382
1967
  
479
1970
  
526
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
717
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[2]

Religionszugehörigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1829: 114 katholische (= 100 %) Einwohner[13]
• 1961: 29 evangelische (= 7,59 %), 345 römisch-katholische (= 90,31 %) Einwohner[1]

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ortsbeirat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Sonderbach besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Sonderbach) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[19] Der Ortsbeirat besteht aus neuen Mitgliedern. Seit den Kommunalwahlen 2021 gehören ihm zwei Mitglieder der SPD, vier Mitglieder der CDU und drei Mitglieder der „Freien Wähler Sonderbach“ (FWS) an.[27] Ortsvorsteher ist Thomas Eck.[28]

Wappen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Zeit von 1356 bis zum Jahre 1816 hatten die Herren von Dalberg in Sonderbach ein Kurfürstlich-Mainzerisches Lehen. Die Lilie im Wappen des Ortes entstammt dieser Adelsfamilie. Ergänzt wird diese Lilie im Wappen durch einen „auffliegenden Raben“, der aus einer Sage des späten Mittelalters dem Dorfe zugeordnet wurde und später ein „Neckname“ war. Danach brachten die Sonderbacher als Kleinzehnten auch schon mal einen geräucherten Raben zum Amtshof nach Heppenheim.

Kultur und Sehenswürdigkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einige örtliche Vereine prägen das kulturelle Leben im Dorf sowie das Dorfgeschehen insgesamt: Turnverein, Freiwillige Feuerwehr mit Spielmannszug und der Kleinschwimmbadverein (zur Erhaltung des örtlichen Freibades). Der Turnverein zählt mit fast 850 Mitgliedern zu den größten und aktivsten Vereinen der Stadt Heppenheim. Die Aktiven kommen aus dem gesamten Stadtgebiet, jedoch insbesondere aus Sonderbach und Kirschhausen. Hierzu hat insbesondere das Dorfgemeinschaftshaus als ideale Sportstätte beigetragen. Das Angebot reicht vom "Schnullerturnen" über das Kinderturnen, die Jugendabteilung, Frauen und Männergymnastik bis zu den "alten Knochen". Über 30 Übungsleiter sind aktiv. Hauptsponsor der örtlichen Vereine ist die Firma Röhrig.

Sonderbach hat ein Heimatlied, das 1960 von Franz Dalpiaz sen. getextet und komponiert worden ist (das Sonderbacher Heimatlied).

Mit den französischen Gemeinden Brissarthe, Miré und Contigné (Nähe Angers /Loire) besteht seit 1994 eine offizielle Städtepartnerschaft, die jedoch vorwiegend über den Verein "Le Pont e.V." Kirschhausen, Sonderbach, Mittershausen-Scheuerberg und Wald-Erlenbach, gepflegt wird.

Wirtschaft und Infrastruktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

An den überörtlichen Verkehr hat Sonderbach durch die Kreisstraße K 7 Anschluss, die in Kirschhausen von der als Siegfriedstraße bekannten Bundesstraße 460 abzweigt und in der Ortsmitte endet. Es gibt sechs Ortsstraßen, nämlich Kirchbergstraße, Rosengarten, Kreiswaldweg, Am Sonderbach (mit der Verlängerung als Werkstraße Röhrig), Ringstraße und Erbacher Weg.

Seit 1880 wird in Sonderbach ein Steinbruch zum Abbau von hochwertigem Granit betrieben. Der Stadtteil wurde dadurch ein Zentrum der Odenwälder Steinindustrie. Die Firma "Röhrig-Granit" ist mit ca. 70 Mitarbeitern der wichtigste Arbeitgeber im Dorf.[29]

Die Landwirtschaft ist als Erwerbszweig unbedeutend und die meisten Erwerbstätigen pendeln in die nahen Industriezentren.

Anmerkungen und Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Durch den Reichsdeputationshauptschluss.
  3. Infolge der Rheinbundakte.
  4. Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung.
  5. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Fürth) und Verwaltung.
  6. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst.
  7. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  8. Am 1. Februar 1972 wurde Sonderbach als Ortsbezirk in die Stadt Heppenheim eingegliedert.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Sonderbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 23. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b c d Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 8 und 62, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Juli 2021;.
  3. Minst, Karl Josef [Übers.]: Lorscher Codex (Band 5), Urkunde 3813. In: Heidelberger historische Bestände – digital. Universitätsbibliothek Heidelberg, S. 310, abgerufen am 4. Mai 2019.
  4. Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg bis zum Ende Kurmainzer Oberherrschaft (755 bis 1461). Nr. 21 (Digitale Ansicht [PDF; 2,0 MB] Im Auftrag des Stadtarchivs Heppenheim zusammengestellt und kommentiert von Torsten Wondrejz).
  5. a b c Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch: Starkenburg. Hrsg.: Historische Kommission für den Volksstaat Hessen. Band 1. Selbstverlag, Darmstadt 1937, OCLC 614375103, S. 382–383.
  6. Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg, Einleitung
  7. Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg, Nr. 9
  8. Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg, Nr. 17
  9. Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 178 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Abth. Deutschland vor fünfzig Jahren. Band 3. Voigt & Günther, Leipzig 1862, OCLC 311428620, S. 358 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 196 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
  13. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 223 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  14. Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten. Teil 2. Band 2. Zimmermann, Naumburg 1845, OCLC 162810705, S. 579 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  15. Ph. A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen: nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. G. Jonghaus, Darmstadt 1854, OCLC 866461332, S. 338 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  16. a b Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 82 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  17. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 349.
  18. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“ 2007. (PDF 8,61 MB) Vergeblicher Einsatz für „Vierdorf“. S. 97, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Oktober 2016; abgerufen am 28. Dezember 2014.
  19. a b Hauptsatzung. (PDF; 37 kB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Heppenheim, abgerufen im August 2019.
  20. Bekanntmachung, Bezirksveränderungen hinsichtlich der Landgerichtsbezirke Fürth und Lorsch, sowie der Physicatsbezirke Fürth, Heppenheim und Waldmichelbach betr. vom 9. Februar 1840. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1840 Nr. 6, S. 56 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 61,2 MB]).
  21. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  22. Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).
  23. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  24. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, OCLC 894925483, S. 43 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  25. a b Verzeichnis der Ämter, Orte, Häuser, Einwohnerzahl. (1806)HStAD Bestand E 8 A Nr. 352/4. In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 6. Februar 1806.
  26. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  27. Ortsbeiratswahl Stadt Heppenheim (Bergstraße) – Sonderbach vom 14. März 2021. In: votemanager.de. vote iT GmbH, abgerufen im Mai 2021.
  28. Ortsbeirat Sonderbach. In: Webauftritt. Stadt Heppenheim, abgerufen am 11. Mai 2021.
  29. Röhring, Firmenhistorie, abgerufen im Mai 2019.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Sonderbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien