Stutthof-Prozesse

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Aufseherinnen beim 1. Stutthof-Prozess in Danzig (1946).
Erste Reihe, von links: Elisabeth Becker, Gerda Steinhoff, Wanda Klaff.
Zweite Reihe: Erna Beilhardt (Mitte), Jenny Wanda Barkmann (rechts).

Die Stutthof-Prozesse (poln. Procesy załogi Stutthofu) umfassen zunächst die vier Strafprozesse gegen Angehörige der Lagermannschaft des nationalsozialistischen Konzentrationslagers Stutthof vor einem polnisch-sowjetischen Strafgericht (1. Stutthof-Prozess) bzw. vor einem polnischen Bezirksgericht (2. bis 4. Stutthof-Prozess) in Danzig in den Jahren 1946 und 1947. Des Weiteren können auch alle im In- und Ausland geführten Prozesse gegen das an den Stutthof-Verbrechen beteiligte Lagerpersonal unter diesen Begriff subsumiert werden.

Nach der Befreiung des Lagers Stutthof am 9. Mai 1945 hatte eine sowjetische Kommission zur Untersuchung nationalsozialistischer Kriegsverbrechen unverzüglich mit ihren Ermittlungen begonnen, die ab Mitte 1945 von einer polnischen Kommission fortgeführt wurden. Die Ermittlungsergebnisse bildeten die Grundlage für die Stutthof-Prozesse und auch für die Auslieferung von einigen Beschuldigten aus den westalliierten Besatzungszonen.

Stutthof-Prozesse in Polen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erster Stutthof-Prozess[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der 1. Stutthof-Prozess begann am 25. April 1946 und endete am 31. Mai 1946. Insgesamt waren dreizehn Angehörige der Lagermannschaft angeklagt, darunter sechs Frauen und fünf polnische Funktionshäftlinge. Die Angeklagten wurden beschuldigt im KZ Stutthof Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Alle Angeklagten wurden für schuldig befunden. Elf der Angeklagten wurden zum Tode verurteilt. Zudem wurden zwei Haftstrafen verhängt: Aufseherin Erna Beilhardt (fünf Jahre Haft) und Kapo Kazimierz Kowalski (drei Jahre Haft).

Hinrichtung der elf zum Tode Verurteilten. Von links: Barkmann, Paradies, Becker, Klaff, Steinhoff, Pauls und fünf polnischen Kapos.

Zum Tode verurteilt und öffentlich hingerichtet wurden SS-Oberscharführer John Pauls, Oberaufseherin Gerda Steinhoff, Aufseherin Ewa Paradies, Aufseherin Wanda Klaff, Aufseherin Elisabeth Becker, Aufseherin Jenny Wanda Barkmann und die polnischen Kapos Jan Breit, Tadeusz Kopczyński, Józef Reiter, Wacław Kozłowski und Franciszek Szopiński.

Die Todesurteile wurden am 4. Juli 1946 auf dem Danziger Hügel Biskupia Górka (Bischofsberg, auch Stolzenberg) durch Hängen vollstreckt. Als Henker fungierten elf ehemalige Stutthof-Häftlinge, die für die Hinrichtung nochmals ihre Häftlingskleidung anlegten. Die polnische Wochenzeitung Przekrój berichtete:

„ POLEN STRAFT KRIEGSVERBRECHER
Am 4. Juli um 17 Uhr wurde auf dem Stolzenberg das Todesurteil von elf deutschen Kriegsverbrechern des KL Stutthof öffentlich vollzogen. Sie ermordeten Tausende Unschuldige. Die Verbrecher waren betrübt und resigniert. Völlig verlassen von Arroganz und Selbstsicherheit, welche sie noch während des Prozesses zeigten. Eine der Verbrecherinnen erlitt beim Anblick der Galgen einen Anfall von krampfhaftem Schluchzen und Schreien. Als ihr die Schlinge um den Hals gelegt wurde, rief sie: „Heil Hitler!“ Die anderen Verurteilten verhielten sich ruhig, zeigten sich nur deprimiert und ängstlich. Das Urteil vollzogen ehemalige Konzentrationslagerhäftlinge in gestreifter KZ-Häftlingskleidung, darunter eine Frau. Sie alle meldeten sich freiwillig und obwohl ihnen von Rechts wegen angeboten wurde, Masken zu tragen, lehnten sie dies ab. Sie fühlten sich aufgrund ihrer Lageraufenthalte berechtigt, an der Exekution mitzuwirken. Die Hinrichtung der Verbrecher wurde von großen Publikumsmassen angesehen.“[1]

Zweiter Stutthof-Prozess[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der 2. Stutthof-Prozess begann am 8. Oktober 1947 und endete am 31. Oktober 1947.[2][3] Insgesamt waren 24 Angehörige der Lagermannschaft angeklagt, darunter ein Funktionshäftling. Alle Angeklagten wurden für schuldig befunden. Zehn der Angeklagten wurden zum Tode verurteilt, zudem wurden eine lebenslange und dreizehn zeitige Haftstrafen verhängt (drei bis fünfzehn Jahre). Die Todesurteile wurden am 22. Oktober 1948 in Danzig durch Hängen vollstreckt.[4]

Zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden SS-Hauptsturmführer Theodor Traugott Meyer, SS-Oberscharführer Ewald Foth, SS-Oberscharführer Albert Paulitz, SS-Unterscharführer Fritz Peters, SS-Oberscharführer Hans Rach, SS-Rottenführer Karl Zurell, SS-Unterscharführer Kurt Dietrich, SS-Rottenführer Karl Eggert, SS-Rottenführer Paul Wellnitz und Kapo Alfred Nickolaysen.

Dritter Stutthof-Prozess[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der 3. Stutthof-Prozess begann am 5. November 1947 und endete am 10. November 1947. Insgesamt waren 20 Angehörige der Lagermannschaft angeklagt. Von den Angeklagten wurden 19 für schuldig befunden und erhielten zeitige Haftstrafen (drei bis zwölf Jahre). Ein Angeklagter, der SS-Oberscharführer Hans Tolksdorf, wurde freigesprochen.

Vierter Stutthof-Prozess[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der 4. Stutthof-Prozess begann am 19. November 1947 und endete am 29. November 1947. Insgesamt waren 27 Angehörige der Lagermannschaft angeklagt, darunter ein Funktionshäftling. Von den Angeklagten wurden 26 für schuldig befunden und erhielten zeitige Haftstrafen (sieben Monate bis 15 Jahre). Ein Angeklagter, der Kapo Franz Spillmann, wurde freigesprochen.

Weitere Stutthof-Prozesse in Polen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch nach den vier Stutthof-Prozessen wurden noch mindestens zwei Verfahren gegen einzelne Angeklagte durchgeführt, in denen zeitige Haftstrafen verhängt wurden.

Stutthof-Prozesse in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Bundesrepublik Deutschland fanden ebenfalls Verfahren gegen das Lagerpersonal des KZ Stutthof statt.

Prozesse in den 50er und 60er Jahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor dem Landgericht Hamburg wurde 1950 gegen zwei Angeklagte wegen der Misshandlung und Tötung von Häftlingen verhandelt. Nach der Revision vor dem Bundesgerichtshof 1951 erhielt ein Angeklagter eine zweijährige Haftstrafe, der andere wurde freigesprochen.[5]

Gegen Paul Werner Hoppe, den ehemaligen Lagerkommandanten, und Karl Otto Knott, der in Stutthof die Vergasungen überwachte, wurde vor dem Landgericht Bochum Mitte der 1950er Jahre verhandelt. Der Verfahrensgegenstand umfasste die Vergasung Hunderter jüdischer Häftlinge und Tötungen unter anderem durch Genickschuss und Benzininjektionen. Knott wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Hoppe, nachdem er vor dem Bundesgerichtshof 1956 in Revision gegangen war, erhielt statt der zunächst verhängten Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten nun neun Jahre Haftstrafe.

Vor dem Landgericht Tübingen wurde 1964 gegen Otto Haupt, Karl Otto Knott und Bernhard Luedtke verhandelt. Der Verfahrensgegenstand umfasste die Tötung von Häftlingen durch Misshandlung, Giftinjektionen und Erschießen sowie die Massentötung Hunderter jüdischer Häftlinge durch Erschießen und Vergasen – zusätzlich die Lebendverbrennung einer sowjetischen Majorin im Verbrennungsofen des Krematoriums. Das Landgericht Tübingen verurteilte am 22. Dezember 1964 Haupt zu zwölf Jahren und Luedtke zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Karl Otto Knott wurde freigesprochen.

Prozesse im 21. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Johann Rehbogen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rehbogen wurde am 21. November 1923 in St. Georgen, Kreis Bistritz im heutigen Rumänien geboren.[6] Am 16. Oktober 2017 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund Ermittlungen gegen einen zu diesem Zeitpunkt 93-jährigen ehemaligen SS-Mann aus dem Kreis Borken sowie gegen einen Wuppertaler führe. Die Entscheidung, ob Anklage erhoben werde, sollte im November fallen.[7] Der Wuppertaler sei 92 Jahre alt und streite die Vorwürfe ab, hieß es.[8][9]

Am 12. Juli 2018 teilte das Landgericht Münster mit, das Verfahren verzögere sich, da die Anwältin des inzwischen 93-jährigen diesen für dauernd verhandlungsunfähig halte. Außerdem laufe ein Verfahren wegen Befangenheit gegen den bisher gutachtenden Mediziner.[10] Das Gerichtsverfahren wurde letztlich am 6. November 2018 eröffnet.

Zum Beginn der Hauptverhandlung ließ sich der 94-jährige Johann Rehbogen dahingehend ein, dass er kein Nazi gewesen sei und von Tötungen nichts mitbekommen habe.[11][12][13] Der fürchterliche Zustand der Gefangenen sei ihm nicht verborgen geblieben, er habe sich jedoch nicht gegen den Einsatz gewehrt, da er "Angst vor den Nazis gehabt" habe. Der Staatsanwalt schätzte diese Aussagen als unglaubwürdig ein.[14] Der unangenehme Gestank, der vom Krematorium herrührte, sei beim Wachestehen nur schwer zu ertragen gewesen, von Erschießungen, Prügelstrafen, Mordaktionen habe er aber nichts gehört oder gesehen.[15] Der Historiker Stefan Hördler führte als Gutachter aus, Rehbogen müsse sich freiwillig zur Waffen-SS gemeldet haben.[16]

Am 25. Februar 2019 teilte das Landgericht Münster mit, der inzwischen 95-jährige Johann Rehbogen sei gemäß einem medizinischen Gutachten nicht mehr verhandlungsfähig.[17][18]

Mit Beschluss vom 29. März 2019 stellte die Jugendkammer des Landgerichts Münster das Verfahren wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten ein.[19][20]

Johann Rehbogen verstarb am 18. November 2019 im Alter von 95 Jahren.

Bruno Dey[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 18. April 2019 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen den 92-jährigen ehemaligen SS-Wachmann Bruno Dey wegen Beihilfe zum 5230-fachen Mord erhoben habe. Der Hamburger war den Angaben zufolge von August 1944 bis April 1945 im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig als Wachmann im Einsatz. Dabei soll Dey „die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt“ haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Weil er zur fraglichen Zeit erst 17 beziehungsweise 18 Jahre alt war, solle sich der 92-Jährige vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg verantworten.[21] Als Termin für die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde der 17. Oktober 2019 genannt.[22] Nachdem ein medizinischer Gutachter den Angeklagten für verhandlungsfähig erklärt hatte, wurden insgesamt 10 Verhandlungstage bis zum 17. Dezember 2019 angesetzt. Mit Rücksicht auf die Gesundheit des Angeklagten darf jedoch nur 2 Stunden pro Verhandlungstag verhandelt werden.[23] Efraim Zuroff, Prozessbeobachter und Direktor der Jerusalemer Niederlassung des Simon Wiesenthal Centers, betrachtet das Verfahren gegen Dey vor dem Hamburger Landgericht als einen Kampf "um die Seele Deutschlands".[24]

Nach 44 Verhandlungstagen verkündete das LG Hamburg Jugendgericht am 23. Juli 2020 gegen den Angeklagten eine Strafe von 2 Jahren Haft auf Bewährung.[25]

Das Urteil wurde am 10. August 2020 nach Rücknahme der Revisionsanträge der Nebenkläger und des Verurteilten rechtskräftig.[26]

Irmgard F.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 5. Februar 2021 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe nach fünfjährigen Ermittlungen Anklage gegen die 96-jährige Irmgard F.[27] erhoben und ihr als ehemaliger KZ-Sekretärin Beihilfe zum Mord zwischen 1943 und 1945 in mindestens 10.000 Fällen vorgeworfen hatte. Da die Angeklagte zum Tatzeitpunkt heranwachsend war, fand die Anklageerhebung vor der Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe statt.[28]

Im Juli 2021 eröffnete das Landgericht Itzehoe das Hauptverfahren.[29] Der Prozess begann am 30. September 2021, musste aber wegen eines missglückten Fluchtversuches der Angeklagten auf den 19. Oktober 2021 vertagt werden.[27] Die flüchtige Irmgard F. wurde noch am selben Tag gefasst. Sie wurde anschließend zur Haftbefehlsverkündung und Untersuchungshaft sei "bis auf Weiteres" angeordnet worden.[30][31] Nach einer Haftbeschwerde wurde sie am 5. Oktober mit Auflagen aus der Haft entlassen.[32]

Das Landgericht Itzehoe verurteilte die 97-Jährige schließlich am 20. Dezember 2022 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen Beihilfe zum Mord an 10.000 Häftlingen.[33] Das Urteil ist nicht rechtskräftig.[34]

Weitere Ermittlungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landgericht Wuppertal teilte am 10. März 2021 mit, es habe die Eröffnung des Prozesses gegen einen mutmaßlichen ehemaligen SS-Wachmann des KZ Stutthof abgelehnt. Der 96-Jährige sei laut ärztlichem Gutachten dauerhaft verhandlungsunfähig. Dem Hochbetagten war Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vorgeworfen worden. Er soll von Juni 1944 bis Mai 1945 als Heranwachsender einem SS-Totenkopf-Wachbataillon zugeteilt gewesen sein, welches das deutsche Konzentrationslager Stutthof östlich von Danzig bewacht habe. Das Gericht erlegte dem 96-Jährigen jedoch die ihm bis dahin entstandenen Kosten des Verfahrens auf, weil gegen ihn ein erheblicher Tatverdacht bestehe. Im KZ Stutthof habe es gezielte Tötungsaktionen mittels Gaskammer und Giftgas Zyklon B, aber auch durch Erschießungen mit Hilfe einer Genickschussanlage oder dem Injizieren von Benzin oder Phenol in das Herz von KZ-Insassen gegeben. Zudem seien die Gefangenen bewusst besonders lebensfeindlichen Bedingungen ausgesetzt worden.[35]

Der Beschuldigte soll zudem einen Vernichtungstransport von rund 600 Menschen nach Auschwitz begleitet haben. Nach Auffassung der Kammer sei davon auszugehen, dass der Angeschuldigte die Tragweite und Dimension des im KZ Stutthof verübten Massenmordes erkannt und gewusst habe, dass er die grausamen Morde förderte. Diese hätten ihm während seiner zehnmonatigen Dienstzeit im Lager nicht verborgen bleiben können. Gegen den Beschluss könne noch Beschwerde eingelegt werden.[36][37]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Przekrój, Nr. 66, 14.–20. Juli 1946; Malopolska Biblioteka Cyfrowa. 1946, nr 66 (14/20 VII). In: mbc.malopolska.pl. Abgerufen am 13. April 2020 (polnisch).
  2. Zbrodniarze ze Stutthofu przed sądem w Gdańsku, "Robotnik", 9 X 1947, nr 276, s. 2
  3. 10. wyroków śmierci. Wyrok w procesie 26 katów Stutthofskich, "Rzeczpospolita i Dziennik Gospodarczy", 1 XI 1947, nr 301, s. 9
  4. Waldemar Kowalski: KARA ŚMIERCI W GDAŃSKU 1945–1987. In: Gedanopedia. Abgerufen am 19. November 2021 (polnisch).
  5. LG Hamburg, 21. September 1950. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. VII, bearbeitet von Adelheid L Rüter-Ehlermann, H. H. Fuchs und C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1971, Nr. 240, S. 433–454 (Online in: junsv.nl)
  6. BArch: SS-Personal: Bd. 27 Bundesarchiv, BArch NS 4-ST/31
  7. Elmar Ries: KZ-Wachmann muss mit Anklage rechnen. In: wn.de. 16. Oktober 2017, abgerufen am 13. April 2020.
  8. Ermittlungen gegen früheren KZ-Wachmann aus Wuppertal (Memento vom 17. Oktober 2017 im Internet Archive), WDR
  9. Verdacht der Beihilfe zum Mord: Ermittlungen gegen früheren KZ-Wachmann aus Raum Wuppertal. In: rp-online.de. 22. Januar 2017, abgerufen am 13. April 2020.
  10. dpa: Entscheidung zu Prozess gegen Ex-SS-Wachleute verzögert sich. In: wn.de. 12. Juli 2018, abgerufen am 13. April 2020.
  11. AP: Ex-Nazi concentration camp guard Johann Rehbogen, 94, goes on trial in Germany. In: cbsnews.com. 6. November 2018, abgerufen am 13. April 2020 (englisch).
  12. Jana Stegemann: KZ Stutthof Prozess - Angeklagter: "Ich war nie Nazi". In: sueddeutsche.de. 6. November 2018, abgerufen am 13. April 2020.
  13. Susanne Hamann: Prozessauftakt gegen KZ-Wachmann: „Wenn das Böse geschieht, gibt es keine Neutralität“. In: rp-online.de. 6. November 2018, abgerufen am 13. April 2020.
  14. ZEIT ONLINE, dpa, sög: Staatsanwaltschaft Dortmund: Ehemaliger SS-Wachmann entschuldigt sich nicht. In: zeit.de. 13. November 2018, abgerufen am 13. April 2020.
  15. Per Hinrichs: Prozess gegen Ex-SS-Mann: „Gestank vom Krematorium war beim Postenstehen schwer zu ertragen“. In: welt.de. 15. November 2018, abgerufen am 13. April 2020.
  16. Per Hinrichs: Stutthof-Prozess: „Es konnte keine Zwangsrekrutierung zur Waffen-SS geben“. In: welt.de. 22. November 2018, abgerufen am 13. April 2020.
  17. mxw: Prozess gegen früheren SS-Wachmann steht vor dem Aus. In: Spiegel Online. 25. Februar 2019, abgerufen am 13. April 2020.
  18. Michael Kohlstadt: Verfahren gegen KZ-Wachmann steht vor dem Aus. In: waz.de. 25. Februar 2019, abgerufen am 13. April 2020.
  19. Thoralf Cleven/RND: Mordprozess gegen 95-jährigen früheren SS-Mann eingestellt. In: haz.de. 6. November 2018, abgerufen am 13. April 2020.
  20. ntv.de, AFP: NS-Prozess gegen früheren 95-jährigen SS-Mann eingestellt. In: n-tv.de. 21. März 2019, abgerufen am 13. April 2020.
  21. 5230-fachen Mord: Anklage gegen ehemaligen SS-Wachmann erhoben. In: mz-web.de. 18. April 2019, abgerufen am 13. April 2020.
  22. mal: Staatsanwaltschaft Itzehoe: Ermittlungen gegen 94-jährige mutmaßliche KZ-Helferin. In: shz.de. 6. Oktober 2019, abgerufen am 13. April 2020.
  23. 93-Jähriger wegen Beihilfe zum 5230-fachen Mord vor Gericht. In: wn.de. 12. Oktober 2019, abgerufen am 13. April 2020.
  24. Tobias Buck: Inside the trial of a Nazi concentration camp guard. FT.com, 6. Februar 2020
  25. Matthias Wyssuwa: Stutthof-Prozess: Einstiger SS-Wachmann zu Bewährungsstrafe verurteilt. In: faz.net. 23. Juli 2020, abgerufen am 19. November 2021.
  26. Urteil gegen früheren KZ-Wachmann rechtskräftig. In: faz.net. 10. August 2020, abgerufen am 19. November 2021.
  27. a b Prozess gegen Ex-Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof startet. Abgerufen am 30. September 2021.
  28. Süddeutsche Zeitung: Staatsanwaltschaft Itzehoe klagt ehemalige KZ-Sekretärin an. Abgerufen am 5. Februar 2021.
  29. Bernhard Sprengel: NS-Verbrechen: Landgericht eröffnet Verfahren gegen ehemalige KZ-Sekretärin. via www.welt.de, 16. Juli 2021;.
  30. Ex-Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof nach Flucht in U-Haft. Zeit Online, 30. September 2021.
  31. Julia Jüttner: Itzehoe - KZ-Sekretärin flüchtet vor Prozessbeginn. via www.spiegel.de, 30. September 2021;.
  32. Frühere 96-jährige KZ-Sekretärin nach Haftbeschwerde entlassen. via www.welt.de, 5. Oktober 2021;.
  33. KZ-Sekretärin schuldig gesprochen in: Jüdische Allgemeine, 20. Dezember 2022
  34. 97-jährige KZ-Sekretärin ficht Verurteilung an in: Spiegel, 28. Dezember 2022
  35. Bleiben Nazi-Verbrechen ungesühnt? – Landgericht Wuppertal erklärt im „Stutthof-Prozess“ dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten. In: solinger-nachrichten.de. 10. März 2021, abgerufen am 16. November 2021.
  36. Verhandlungsunfähig: Kein Prozess gegen mutmaßlichen KZ-Wächter. In: Berliner Zeitung. 10. März 2021, abgerufen am 19. November 2021.
  37. 96-Jähriger soll bei hunderten Morden geholfen haben, einen Prozess bekommt er nicht. In: TAG24. 10. März 2021, abgerufen am 19. November 2021.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Execution of concentration camp guards at Biskupia Gorka – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien