Suppenteig

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Zwei Schütten in einer Frankfurter Küche für Maccaroni und Suppenteig[Anm. 1]

Suppenteig war die Bezeichnung für Suppeneinlagen aus (Nudel-)Teig. Diese Bezeichnung wurde im (süd-)hessischen Raum ab dem 19. Jahrhundert mit Beginn der industriellen Massenproduktion von Teigwaren verwendet.[1] Bei Suppenteig handelt es sich um kleine Fertignudeln, die zur Anreicherung von Suppen dienen, zum Beispiel in der Form von Sternchen.[2] (Kleinteilige) Teigwaren aus Italien wurden dann ebenfalls als „Suppenteig“ bezeichnet.[3][4]

Die Bezeichnung Suppenteig kann damit erklärt werden, dass für die Suppeneinlage – die eine Brühe zu einer vollständigen und sättigenden Mahlzeit machen soll – ein Teig aus Mehl, Wasser, Salz und eventuell Eiern und Fett erstellt wird, den man unter Rühren flüssig in die Brühe einlaufen lässt.[5] Später wurden fertig geformte und durch Trocknung haltbar gemachte Produkte aus derartigem Teig auch „Suppenteig“ genannt.

Makkaroni hingegen werden aus einem Teig nur aus Hartweizenmehl und Wasser hergestellt und dann durch eine Form gepresst: So erhalten sie ihr typisches Aussehen.[6] Die Herstellung von Nudeln im deutschen Raum erfolgte durch Ausrollen und Schneiden eines Teiges in Streifen.[7]

Wegen der unterschiedlichen Herstellungsweisen und weil Makkaroni nur als Importware aus Italien bekannt war, wurden Nudeln, Suppenteig und Makkaroni seinerzeit als unterschiedliche Produkte behandelt.[8][9]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Suppen-teig. Südhessisches Wörterbuch. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Hektor Rößler: Ausführlicher Bericht über die ... Allgemeine deutsche Industrie-Ausstellung zu Mainz (1842). Darmstadt 1842, S. 309–310 (books.google.de).
  3. Anzeige von G. C. Grandi (Bazar Nro. 32). In: Münchener Politische Zeitung. Nr. 49, 26. August 1833, S. 403 (books.google.de [abgerufen am 22. November 2019]).
  4. Anzeige von G. C. Grandi, Bazar Nro. 32. In: Karl Friedrich August Müller (Hrsg.): Die Bayer'sche Landbötin. Nr. 4, 10. Januar 1837, S. 38 (bsb-muenchen.de [abgerufen am 22. November 2019]).
  5. Einlauf-suppe. Südhessisches Wörterbuch. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  6. Karl Friedrich von Rumohr: Geist der Kochkunst. Insel, 1822, Zwölftes Kapitel "Von den Suppen" (projekt-gutenberg.org [abgerufen am 22. November 2019]).
  7. Siehe z. B. Commission des Verbandes „Arbeiterwohl“ (Hrsg.): Das häusliche Glück. Vollständiger Haushaltungsunterricht nebst Anleitung zum Kochen für Arbeiterfrauen. 11. Auflage. A. Riffarth, 1882, S. 187.
  8. Sammlung der Gesetze und hoechsten Verfuegungen. welche in Folge des Abschiedes für die Ständeversammlung des Großherzogthums Hessen in dem Jahre 1826/27 erlassen wurden. Darmstadt 1828 (books.google.de).
  9. Leo Grünhut: Untersuchung und Beurtheilung der Teigwaaren. In: Zeitschrift für analytische Chemie. Band 42, Nr. 1, 1903, ISSN 1618-2650, S. 64–68, doi:10.1007/BF01353490.

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Schütten in der seinerzeit modernen „Frankfurter Küche“ waren als Vorratsbehälter für kleinteilige Schüttware gedacht: Maccaroni und Suppenteig (zusammen mit anderen Suppeneinlagen oder -zutaten wie Gerste, Erbsen, Grünkern, Reis, Linsen, Bohnen, Graupen etc.) sollten auf diese Weise im Küchenalltag schnell griffbereit sein.