Geodaten zu dieser Seite vorhanden

Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Luzern

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Luzern in der Schweiz sind durch die Trockenwiesenverordnung des Bundes geschützt (französisch Ordonnance sur les prairies sèches, italienisch Ordinanza sui prati secchi, rätoromanisch Ordinaziun davart ils prads sitgs).[1] Die Verordnung stützt sich auf das Bundesgesetz von 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz.[2]

Die aufgelisteten Trockenwiesen und -weiden sind Teil des Bundesinventars der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Die Europäische Umweltagentur (European Environment Agency) koordiniert die Daten der europäischen Mitglieder. Die inventarisierten Flachmoore von nationaler Bedeutung der Schweiz führen in der internationalen Datenbank den Code «CH06».[3]

Ziel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentliches Ziel ist die ungeschmälerte Erhaltung der inventarisierten Gebiete. Insbesondere zielt die Verordnung darauf ab, die spezifische Pflanzen- und Tierwelt, ihre ökologischen Grundlagen und die für die Trockenwiesen typischen Eigenart, Struktur und Dynamik in den inventarisierten Gebiete zu erhalten und nach Möglichkeit zu fördern. Dazu ist eine nachhaltig betriebene Land- und Forstwirtschaft erforderlich. Insbesondere dürfen nur Bauten und Anlagen errichtet und Bodenveränderungen durchgeführt werden, die dem Schutzziel nicht widersprechen. Neue und bestehende Nutzungen wie etwa durch die Land- und Waldwirtschaft, den Tourismus und die Nutzung zur Erholung müssen mit dem Schutzziel in Einklang stehen. Zudem sollen seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensgemeinschaften gefördert werden.[1]

IUCN-Kategorie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung in der Schweiz sind in der IUCN-Kategorie IV registriert. Diese umfasst Biotop- und Artenschutzgebiete mit einem Management, das ein gezieltes Monitoring und regelmässige Eingriffe zur Erhaltung des Schutzgebietes vorsieht, wie beispielsweise zur Verhinderung der Verbuschung und Verwaldung.

Die Trockenwiesen und -weiden (TWW) entstanden während Jahrhunderten in hohem Mass dank extensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Sie sind für unsere Kulturlandschaft charakteristisch. Als Folge der Intensivierung der Landwirtschaft sind seit Beginn des 20. Jahrhunderts rund 95 % dieser besonders artenreichen Lebensräume verschwunden.[4] Entscheidend für die erfolgreiche Erhaltung dieser wertvollen Lebensräume ist es, die nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe aufrechtzuerhalten und zu unterstützen.[5]

Liste der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Luzern
Objekt-Nummer
(Link: Swisstopo)
Objekt­bezeichnung
Name des Gebiets
Standort-
gemeinde(n)
CDDA-Sitecode
(Link: WDPA)
Fläche
in ha
Koordinate Jahr der
Ausweisung
Bild
oder
4800 Bachtalen Schongau 399395 0,53 2010
oder
4801 Bonsbrig Dagmersellen 399396 0,89 2010
oder
4807 Stuck Weggis 399397 2,26 2010
oder
4809 Bränte Ruswil 399398 0,40 2010
oder
4812 Buechen Weggis 399399 6,39 2010
oder
4816 Heiligchrüz Weggis 399400 0,58 2010
oder
4817 Würzenstock Vitznau 399401 1,81 2010
oder
4818 Unterstetten Vitznau 399402 0,76 2010
oder
4819 Chestenenweid Weggis 399403 4,68 2010
oder
4820 Dossen Vitznau 399404 16,97 2010
oder
4824 Träbel Romoos 399405 0,44 2010
oder
4829 Gäbetswil Vitznau 399406 1,32 2010
oder
4830 Chriesbaumberg Vitznau 399407 3,31 2010
oder
4832 Mülistutz Romoos 399408 0,23 2010
oder
4834 Mittel Grämse Romoos 399409 0,38 2010
oder
4835 Mülistutz Romoos 399410 0,47 2010
oder
4838 Märis Vitznau 398624 0,28 2010
oder
4841 Laui Hasle 399413 1,56 2010
oder
4842 Farneren Schüpfheim 399414 7,33 2010
oder
4847 Chäslistetten Hasle 399415 9,91 2010
oder
4851 Hurbelen Flühli 399417 2,59 2010
oder
4855 Chragen Flühli 399418 7,81 2010
oder
4856 Tällen Flühli 399419 3,24 2010
oder
4857 Ober Gummen Flühli 399420 3,15 2010
oder
4858 Bodenhütten Flühli 399421 6,22 2010
oder
4861 Böli Flühli 399422 3,50 2010
oder
4862 Chlus Flühli 399423 8,85 2010
oder
4864 Unter Wisstannen Flühli 399424 4,55 2010
oder
4866 Ober Wisstannen Flühli 399425 5,63 2010
oder
4867 Achs Flühli 399426 2,62 2010
oder
4870 Napf Luthern 399427 6,42 2010
4871 Napf Hergiswil bei Willisau, Luthern, Romoos 399428 3,88 2010
oder
32 Objekte insgesamt 118,96 ha Gesamtfläche aller Objekte
Quelle: Anhang 1 der Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung, vom 29. September 2017, bereinigt gemäss Version vom 21. Oktober 2020, in Kraft seit 1. Januar 2021

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • SPARQL-Abfrage nach den national bedeutenden Trockenwiesen und -weiden im Kanton Luzern

Fussnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Anhang 1: Liste der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Fassung vom 29. Sept. 2017, bereinigte Fassung vom 21. Okt. 2020), in Kraft seit. 1. Januar 2021 (admin.ch).
  2. Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Der Bundesrat, 24. März 1995, abgerufen am 1. März 2023.
  3. Designation type: Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. European Environment Agency, abgerufen am 15. Februar 2023.
  4. Beate Kittl: Artenreiche Trockenwiesen und -weiden im Gebirgsraum stehen unter Druck. In: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL. Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, 17. Oktober 2019, abgerufen am 14. Februar 2023.
  5. Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Erläuterungen zur Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung). 1. März 2007, S. 1/11 (parlament.ch [PDF]).
Dies ist eine Themenkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „gehört zu Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Luzern“. Diese Kategorie darf nur in andere Themenkategorien eingehängt werden – ihre Einordnung in eine Objektkategorie (Kriterium: „ist ein/e …“) würde zu Fehlern im Kategoriesystem führen.
Gibt es nur einen Artikel (und keine Kategorie) zu 1 Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in der Schweiz, so gehört dieser in die Objektkategorie: