Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

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Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (auch genannt Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und Renaturierungsgesetz, auf Englisch: Nature Restauration Law) ist eine geplante Verordnung der Europäischen Union. Kernpunkt der Verordnung ist die Pflicht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ihre Umwelt nicht nur zu schützen, sondern die Natur in einen guten ökologischen Zustand zurückzuführen.[1][2]

Das Naturschutzgesetz wurde am 22. Juni 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagen.[3] Am 20. Juni 2023 erzielte der Rat der Europäischen Union eine Einigung über einen Vorschlag als Grundlage für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.[4] Am 12. Juli 2023 verabschiedete das Europäische Parlament mit knapper Mehrheit seinen Standpunkt zur geplanten Verordnung für die Verhandlungen mit dem Rat.[5] Am 9. November 2023 einigten sich Kommission, Rat und Parlament in Trilog-Verhandlungen auf einen Kompromiss der Verordnung.[6] Am 27. Februar 2024 stimmte das EU-Parlament für den finalen Gesetzesentwurf des Renaturierungsgesetzes.[2] Vor der für den 25. März 2024 angesetzten Abstimmung im Rat der EU-Umweltminister zogen jedoch acht EU-Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung zurück, so dass die Abstimmung von der Tagesordnung abgesetzt wurde, weil ein Scheitern absehbar war. Gegen die geplante EU-Verordnung positionierten sich nun Schweden, Italien, die Niederlande und Ungarn. Österreich, Belgien, Finnland und Polen hatten Stimmenthaltung angekündigt.[7][8][9]

Das Gesetz ist ein Kernelement des Europäischen „Green Deal“ und der EU-Biodiversitätsstrategie und macht die darin gesetzten Ziele für die „Wiederherstellung der Natur“ verbindlich.

Die EU-Biodiversitätsstrategie formuliert zum einen das Ziel, 30 Prozent der EU-Landfläche gesetzlich zu schützen und ein Drittel dieser Fläche unter strengen Schutz zu stellen. Darüber hinaus sollen mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen so genutzt werden, dass hier nicht mehr die Produktion landwirtschaftlicher Produkte im Vordergrund steht, sondern die Bereitstellung von Lebensraum für Wildtiere und -pflanzen.[10]

Die Biodiversitätsstrategie ist eng verbunden mit der „Farm to Fork“-Strategie (F2F) der EU-Kommission und ergänzt sie, wobei sie der Landwirtschaft in der EU weitgehende Beschränkungen auferlegt. Zu den spezifischen Zielen der F2F- und Biodiversitätsstrategie gehören: Reduzierung des Düngemitteleinsatzes um 20 Prozent, Halbierung des Einsatzes und des Risikos chemischer Pestizide und Antibiotika, Ausweitung des ökologischen Landbaus auf 25 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und Rückführung von mindestens 10 Prozent der Agrarflächen in Landschaften mit hoher Artenvielfalt.[11]

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Begründung des Gesetzesvorschlags wird angeführt, dass 80 Prozent der Lebensräume in Europa in schlechtem Zustand seien und die vorgeschlagenen Maßnahmen ein entscheidender Schritt seien, den „Kollaps von Ökosystemen“ zu verhindern und den „schlimmsten Auswirkungen“ des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts vorzubeugen. Die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Flüssen, Wäldern, Grasland, Meeresökosystemen und städtischen Gebieten in der EU und der darin vorkommenden Arten soll dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung in der EU und weltweit zu gewährleisten.[3]

Befürworter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Europäischen Parlament stimmten die sozialdemokratische Fraktion S&D, die grüne und regionalistische Fraktion Grüne/EFA sowie die demokratisch-sozialistische und kommunistische Fraktion Die Linke für die Verordnung. Auch die Mehrheit der liberalen und zentristischen Fraktion Renew Europe stimmte dafür. Unterstützung fand der Antrag darüber hinaus bei zahlreichen Wissenschaftlern, die sich in einer öffentlichen Erklärung gegen die Einwände der Gegner dieses Gesetzes stellten.[12] Unterstützer bezogen sich dabei auf eine mediale Aufmerksamkeit erregende Studie, die im Mai 2023 von der Cambridge Philosophical Society publiziert wurde.[13] Laut dieser Studie befindet sich das Leben auf der Erde im historisch sechsten Massenaussterben, das die Existenz von schätzungsweise der Hälfte aller Arten der Erde bedroht.[14] Außerdem, so die Wissenschaftler, die das Gesetz unterstützen, widersprechen die Gegner des Gesetzes der wissenschaftlichen Beweislage. Guy Pe’er vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung erklärte, dass die Kontra-Seite der Debatte von Fehlinformationen und Lobbyarbeit geprägt sei.[15]

Außerdem trugen beispielsweise Greenpeace, NABU und Fridays for Future sowie die Klimaaktivistinnen Greta Thunberg und Luisa Neubauer die Kampagne mit.[1]

Gegner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die prominenteste Fraktion unter den Gegnern des Verordnungsvorschlages war die christdemokratische und konservative EVP. Sie argumentierte, die Verordnung drohe das Geschäft von Landwirten und Fischern einzuschränken.[16] Der Vorsitzende der EVP, Manfred Weber, kritisierte während einer Pressekonferenz, dass die Verordnung die Zukunft der Nahrungsproduktion offen ließe.[13]

Der Ablehnung der EVP schloss sich auch die EU-skeptische, konservative und rechtspopulistische Fraktion EKR an. Die rechtspopulistische und rechtsextreme Fraktion ID stimmte als einzige geschlossen gegen die Verordnung.

Innere Streitigkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch innerhalb der EVP-Fraktion war die Ablehnung der Verordnung umstritten. So stimmten alle fünf EVP-Abgeordneten aus Irland entgegen der Fraktionslinie. Der Vorsitzende der irischen EVP-Abgeordneten Seán Kelly, sagte: „Ich kann nicht gegen dieses Gesetz stimmen. Irland befindet sich in einer Krise der biologischen Vielfalt. Unsere Landwirte und Fischer, die unser Land, unsere Flüsse und Meere hüten, erfahren dies aus erster Hand und sehen die täglichen Auswirkungen auf ihre Betriebe.“[17]

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verordnung (Art. 1 Abs. 2) sieht als Gesamtziel vor, dass auf die gesamte Union bezogen 20 % der Flächen (terrestrisch und aquatisch) wiederhergestellt werden sollen, also so restauriert werden, dass sie ihre natürlichen ökologischen Funktionen wieder erfüllen können, statt rein auf Bewirtschaftung ausgerichtet zu sein.[18][19]

Dies soll mit den sogenannten Unterzielen erfüllt werden. Hierbei werden zeitgebundene, konkretisierte Renaturierungs-Vorgaben für die verschiedenen Ökosysteme gestellt.

Beispielhafte Unterziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Staaten haben zwei Jahre Zeit, einen nationalen Restaurierungsplan zu erstellen, um die Umwelt ihrer Bürger in einen ursprünglicheren Zustand zu bringen.[18][19]

10 Prozent der Agrarflächen sollen als Naturflächen wiederhergestellt werden, was allerdings nicht unbedingt eine Stilllegung bedeutet.[18][20]

Es sollen Maßnahmen zugunsten der Flüsse getroffen werden, sodass es in der EU wieder insgesamt 25.000 km freifließende Fließgewässer gibt.[18][19]

Die Regelungen sehen Schutzvorgaben für die Waldökosysteme vor.[18]

Außerdem sollen bis 2030 30 Prozent der Moorflächen renaturiert werden, von denen mindestens ein Viertel wiedervernässt werden soll. Bis 2040 soll der Anteil auf 50 Prozent steigen, wobei mindestens die Hälfte wiedervernässt werden soll. Das endgültige Ziel für 2050 ist die Wiederherstellung von 70 Prozent der entwässerten landwirtschaftlichen Moorflächen.[21]

Abstimmungsergebnis im Europäischen Parlament vom 27. Februar 2024[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aufgeschlüsselt nach Parlamentsfraktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Europäische Parlament nahm die mit den Mitgliedstaaten erzielte Vereinbarung mit 329 zu 275 Stimmen bei 24 Enthaltungen an.[22] So stimmten die einzelnen Fraktionen im Europäischen Parlament ab:[23]

Fraktion Dafür Dagegen Enthaltungen
EKR 3 60 1
EVP 25 115 10
Grüne/EFA 69 2
ID 50
Die Linke 28 3
Renew Europe 60 30 6
S&D 117 4 3
Fraktionslose 27 13 2

Aufgeschlüsselt nach nationaler Parteizugehörigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von den deutschen Abgeordneten stimmten 46 für die Vereinbarung und 42 dagegen. Acht Abgeordnete nahmen nicht an der Abstimmung teil.[23]

Partei Dafür Dagegen Enthaltungen Abwesend
AfD 8 1
BD 1
CDU 19 4
CSU 6
Familie 1
FDP 5
Freie Wähler 2
Grüne 20 1
Die Linke 4 1
ÖDP 1
Die PARTEI 1
Piraten 1
SPD 15 1
Volt 1
Parteilose 2 1

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von den österreichischen Abgeordneten stimmten zehn für die Vereinbarung und sieben dagegen. Zwei Abgeordnete nahmen nicht an der Abstimmung teil.[23]

Partei Dafür Dagegen Enthaltungen Abwesend
FPÖ 3
Grüne 3
NEOS 1
ÖVP 1 4 2
SPÖ 5

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Was ist eigentlich das EU Nature Restoration Law? NABU, abgerufen am 13. Juli 2023.
  2. a b EU-Parlament stimmt für umstrittenes Naturschutzgesetz. In: Der Spiegel. 27. Februar 2024, abgerufen am 27. Februar 2024.
  3. a b Der Grüne Deal: Richtungsweisende Vorschläge zur Wiederherstellung der Natur in Europa bis 2050 und zur Halbierung der Verwendung von Pestiziden bis 2030. Pressemitteilung. Europäische Kommission, 22. Juni 2022, abgerufen am 14. Juli 2023.
  4. Rat erzielt Einigung über den Rechtsakt zur Wiederherstellung der Natur. Pressemitteilung. Rat der Europäischen Union, 20. Juni 2023, abgerufen am 14. Juli 2023.
  5. Renaturierung: Abgeordnete legen Position für Verhandlungen mit Rat fest. Europäisches Parlament, 12. Juli 2023, abgerufen am 14. Juli 2023.
  6. Commission welcomes agreement between European Parliament and Council on Nature Restoration Law. Abgerufen am 3. Januar 2024 (englisch).
  7. https://www.theguardian.com/world/2024/mar/25/eu-nature-restoration-laws-in-balance-as-member-states-withdraw-support
  8. https://www.euronews.com/green/2024/03/22/future-of-nature-restoration-law-uncertain-amid-further-delay
  9. https://www.rnd.de/politik/eu-groesstes-umweltgesetz-seit-jahrzehnten-droht-in-letzter-sekunde-zu-scheitern-MTWDHX27RFAINOOBYV7KEPUORM.html
  10. MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN ... - EUR-Lex. Abgerufen am 3. Januar 2024 (englisch).
  11. Pressemitteilung vom 20. Mai 2020. Europäische Kommission, abgerufen am 3. Januar 2024 (englisch).
  12. Kate Abnett: Scientists fight claim EU nature law hurts farmers. In: Reuters. 13. Juni 2023, abgerufen am 13. Juli 2023.
  13. a b Caolán Magee: Europe agrees landmark nature and climate deal after tense negotiations. In: CNN World. 12. Juli 2023, abgerufen am 13. Juli 2023 (englisch).
  14. Catherine Finn, Florencia Grattarola, Daniel Pincheira‐Donoso: More losers than winners: investigating Anthropocene defaunation through the diversity of population trends. In: Biological Reviews. 15. Mai 2023, ISSN 1464-7931, doi:10.1111/brv.12974.
  15. Ajit Niranjan: EU passes nature restoration law in knife-edge vote. In: The Guardian. 12. Juli 2023, abgerufen am 13. Juli 2023 (englisch).
  16. EPP Group withdraws from negotiations on nature restoration law. EEP Group, abgerufen am 13. Juli 2023 (englisch).
  17. EU politicians pass vote on controversial Nature Restoration Law. In: The Irish Times. Abgerufen am 14. Juli 2023 (englisch).
  18. a b c d e Nature restoration law. Abgerufen am 13. Juli 2023 (englisch).
  19. a b c Raphael Weyland: Auftakt für mögliche Zeitenwende: Das EU-Renaturierungsgesetz. In: Naturschätze.Retten. NABU, 23. Juni 2022, abgerufen am 13. Juli 2023.
  20. Norbert Lehmann: EU-Parlament stimmt für Gesetz zur Rettung der Natur. agrarheute.com, 12. Juli 2023, abgerufen am 13. Juli 2023.
  21. Natasha Foote: LEAK: Kommission will Mitgliedstaaten zu Renaturierung von Mooren verpflichten. 3. März 2022, abgerufen am 3. Januar 2024 (deutsch).
  22. Parlament: Ja zur Renaturierung von 20 % der Land- und Meeresflächen der EU. In: www.europarl.europa.eu. Europäisches Parlament, 27. Februar 2024, abgerufen am 28. Februar 2024.
  23. a b c Protokoll; Ergebnis der namentlichen Abstimmungen - Anlage. (PDF) In: www.europarl.europa.eu. Europäisches Parlament, 27. Februar 2024, S. 73–74, abgerufen am 28. Februar 2024.