Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Archiv/2024/2

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Lemma

QI (Fernsehserie) die Klammer passt nicht. Das ist keine Serie. --2001:9E8:86F9:E300:B0F4:17DF:CC0D:ABAB 07:35, 1. Apr. 2024 (CEST)

Stimmt. Das sollte in Fernsehsendung abgeändert werden. --Koyaanis (Diskussion) 10:55, 1. Apr. 2024 (CEST)
Dann mach es doch einfach. Ich darf es nicht --2001:9E8:86F9:E300:B0F4:17DF:CC0D:ABAB 13:10, 1. Apr. 2024 (CEST)
@Koyaanis: Oder (Quizsendung)? Egal, mach du gern. Louis Wu (Diskussion) 13:21, 1. Apr. 2024 (CEST)
Es ist eine Serie, da regelmäßig neue Folgen ausgestrahlt werden. Streng genommen ist es auch eine Fernsehserie. Da dieser Begriff normalerweise deutlich anders interpretiert wird, ist er aber in der Klammer bei diesem Artikel tatsächlich fehl am Platz. Fernsehsendung finde ich nicht besser. Daher würde ich zu Quizsendung (oder noch besser Quizshow, aber die Verwendung dieses Begriffes dürfte umstritten sein) tendieren. --Senechthon (Diskussion) 16:15, 1. Apr. 2024 (CEST)
Ist erledigt. Da in der Kategorie:Fernsehsendung für die vorhandenen Beispiele überwiegend ein gleichnamiges Klammerlemma benutzt wird, habe ich ebenfalls (Fernsehsendung) eingesetzt. --Koyaanis (Diskussion) 09:11, 2. Apr. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Louis Wu (Diskussion) 21:17, 2. Apr. 2024 (CEST)

Habe gerade gesehen, dass hier eine Inhaltsangabe hineinkopiert wurde. Wäre es hier nicht sinnvoll, mal auslesen zu lassen, wo im Handlungsteil eines Films etwas mit EN belegt wird? Denn hier dürfte eigentlich kein Beleg auftauchen, da der Film ja selbst die Primärquelle ist. Weiß jemand, wie das geht? Dann könnte man diese Fälle mal checken. Gruß --Thomas Dresler (Diskussion) 08:59, 8. Apr. 2024 (CEST)

Laut Cirrus enthalten knapp 10 % der Filmhandlungen Belege. Internetbelege sind es bei etwa 7 % der Filmartikel. Bei etwa 1.5 % steht der Beleg am Ende des Handlungsabschnitt
Eiragorn Let's talk about... Ikonen 16:22, 8. Apr. 2024 (CEST)
Warum darf eine Inhaltsangabe nicht belegt werden? Ja, der Film gilt als Beleg, man müsste ihn sich aber erstmal ansehen können, was bei Filmen aus dieser Zeit (1917) nicht unbedingt möglich ist. Angelegt wurde der Artikel mit einer viel zu kurzen Inhaltsangabe. Natürlich ist ein derartig langes Zitat im Prinzip eine Urheberrechtsverletzung, aber auch hier kommt das Jahr 1917 ins Spiel: Wird ein derartig alter Text, vor allem wenn der Autor nicht angegeben wird, nicht bereits als gemeinfrei angesehen? Wenn aber ein solches Zitat gemacht wird, halte ich die Angabe der Quelle für durchaus wünschenswert. --Senechthon (Diskussion) 00:03, 9. Apr. 2024 (CEST)
Unter Urheberrecht sollte der anonym veröffentlichte Text wohl nicht mehr stehen, siehe [1]. --Frederico34 (Diskussion) 00:17, 9. Apr. 2024 (CEST)
URV sehe ich hier auch nicht. In dem Fall vermutlich aufgrund von 1917 und der Zugänglichkeit des Films sinnvoll. Aber bei anderen Filmen, wenn ich Eiragorns hilfreichen Suchlauf mal durchsehe, sieht es schon anders aus. Ist es beispielsweise sinnvoll, bei A.I. – Künstliche Intelligenz im Handlungsteil The Kubrick FAQ Part 2: A.I. als Beleg anzuführen? Gruß --Thomas Dresler (Diskussion) 01:23, 9. Apr. 2024 (CEST)
lies die Diskussionsseite des Artikels. Bei strittigen Aussagen kann das natürlich sinnvoll sein. --0815 User 4711 (Diskussion) 07:04, 9. Apr. 2024 (CEST)