Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2019/03

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Der Artikel Carl Zeiß besteht im Wesentlichen aus diesem edit, der 2006 von einer IP gemacht wurde. Die letzte Zeile dieses edits lautet "Mit freundlicher Genehmigung von Dr. Dieter Gerlach". Dieter Gerlach ist im Bereich der Lichtmikroskopie ein bekannter Autor. Ich habe nachgeschaut in seiner Geschichte der Mikroskopie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-8171-1781-9 ab Seite 339, wo es über Carl Zeiss geht, und man merkt beiden Texten deutlich an, dass sie eine gemeinsame Wurzel haben. Sie sind nicht identisch, aber in Reihenfolge der Themen, Verwendung bestimmter Wörter etc deutlich verwandt. (Das Buchkapitel ist sehr viel ausführlicher). Die Frage ist nun wie mit dem Artikel umgehen. Ist es eine akzeptable Textspende (was ich hoffe), eine URV, oder stark genug abwandelt? Eine OTRS-Freigabe liegt anscheinend nicht vor, jedenfalls ist auf der Diskussionsseite nichts dazu zu finden. Da von IP erstellt gestaltet sich Kontaktaufnahme schwierig. Gruß d65sag's mir 18:41, 1. Mär. 2019 (CET)

Meiner Meinung nach ist das OK, da 2006 solch unkonventionelle Freigabeerklärungen noch akzeptiert wurden bzw. eigentlich normal waren. Das Buch erschien 3 Jahre nach dem Edit, so dass hier eine unrechtmäßige Entnahme aus dem Buch nicht möglich ist.
Ich sehe eigentlich keinen Grund, an der Freigabe/Genehmigung zu zweifeln, auch wenn das heute so nicht mehr gehen würde. --Stepro (Diskussion) 21:42, 1. Mär. 2019 (CET)
Sehe das genau wie Stepro. Gestumblindi 17:45, 2. Mär. 2019 (CET)
Ich ebenfalls. --M@rcela 18:10, 2. Mär. 2019 (CET)
Ich schließe mich auch dieser Einschätzung an. Andererseits stehen andere Fragen offen! Wie sieht es denn mit dem Absatz ganz oben aus? Das lange Zögern, auch hier zu einer Einigung zu kommen, kann man doch wohl kaum noch jemandem ohne WP-Hintergrund erklären.
Gruß, MagentaGreen 🌑🌑 (Diskussion) 20:47, 2. Mär. 2019 (CET)
Früher (TM), also 2006, waren noch derartige Quellenangaben üblich und man hat sich gefreut, wenn wenigstens sowas angegeben wurde. Wie Stepro schon schrieb, das würde heute nicht mehr durchgehen. Aber schau mal [1], das ist ebenfalls nach heutigen Gesichtspunkten unzulässig, nur gabs damals den Versionsimport noch nicht. Damals glaubte man es einfach. --M@rcela 20:58, 2. Mär. 2019 (CET)
Heute ist das noch immer zulässig H:AIA#Bei fehlgeschlagener Duplizierung --Habitator terrae 21:05, 2. Mär. 2019 (CET)

Ich habe vor einiger Zeit dieses Bild von Gallica auf commons hochgeladen. Es stammt von 1907. Die französische Nationalbibliothek (BNF) hatte keinen Autor genannt und es in den Metadaten für gemeinfrei („domaine public“) erklärt. Jetzt hat Benutzer:Goesseln aber anhand der Signatur den Autor Robert Lortac identifiziert. Dessen Lebensdaten zufolge dürfte es also eigentlich noch nicht frei sein. Welche Rechte gelten denn nun? Wie weit gehen die Pflichten eines Uploaders, den Autor zu identifizieren? Muss man in seinem solchen Fall eventuell auch die BNF auf ihren Fehler aufmerksam machen? Oder könnte es sein, dass die BNF doch selbst die Rechte besitzt und das Bild ordnungsgemäß freigegeben hat? --Rodomonte (Diskussion) 14:02, 3. Mär. 2019 (CET)

So lange wir es nicht besser wissen, müssen wir das Bild jetzt leider löschen. Denn es gibt keinen "gutgläubigen Erwerb" von Lizenzen. --Gnom (Diskussion) 14:13, 3. Mär. 2019 (CET)
Ich würde bei der BNF nachfragen. Schon aus Neugier, was die dazu meinen. ;-) --Stepro (Diskussion) 18:35, 4. Mär. 2019 (CET)

Prüfung Urheberrechte

können folgende Dateien/Abbildungen in WP verwendet werden:

  • Structural evolution and medium-temperature thermochronology of central Madagascar: implications for Gondwana amalgamation [2]
  • First Precambrian palaeomagnetic data from the Mawson Craton (East Antarctica) and tectonic implications [3]
  • Geologische Entwicklung und tektonischer Bau der Antarktis [4]
  • Antarctica - Before and After Gondwana [5]
  • Full-fit reconstructions of the southern Australian margin and Antarctica – implications for correlating geology between Australia and Antarctica [6]
  • Geologische Entwicklung und tektonischer Bau der Antarktis [7]
  • Mawson Continent [8]

Danke--Chillibilli (Diskussion) 15:00, 4. Mär. 2019 (CET)

@Chillibilli:
  • [9] sollte eigentlich hochladbar sein, dafür wäre aber ein neuer Lizenz-Baustein nötig, habe deshalb mal hier nachgefragt, dürfte aber eigentlich kein Problem sein.
  • [10] darf größtenteils, mit Autorennennung und {{CC-BY-4.0}} hochladen. Allerdings solltest du darauf achten, dass bei den Bildern nichts anderes steht, wie hier beschrieben.
Bei den restlichen kann ich keine Lizensierung erkenne. Habitator terrae 17:04, 4. Mär. 2019 (CET)

Zwei Lizenzanfragen

Hallo, liegt hierfür und dafür (letzteres in diesem Artikel) das Einverständnis des Unternehmens vor? Zwei ähnliche Logos wurden bereits gelöscht. Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 21:57, 9. Mär. 2019 (CET)

Lächerlich, einfachstes Logo mit drei Worten und drei äußerst einfachen geometrischen Formen. Da fehlt's meilenweit zum Ansatz einer Schöpfungshöhe. Wenn das nicht durchgeht, könnt Ihr getrost 99% aller bei WP abgebildeten Logos löschen, aber vlt ist das ja das Ziel diverser WP-Löschfetischisten--Ciao • Bestoernesto 04:31, 11. Mär. 2019 (CET)
Meine Anfrage ging in die Richtung, ob hier das Recht des Unternehmens berührt ist, über die Verwendung seines Logos zu entscheiden. Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 19:41, 13. Mär. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Anfragen beantwortet: Beide Bilder wurden (ohne weiteres Zutun meinerseits) gelöscht. --Wi-luc-ky (Diskussion) 19:22, 17. Mär. 2019 (CET)

Bei aller gebotenen Vorsicht scheint mir doch der Text zum größten Teil von hier [11] zu stammen. Als Verfasser werden angegeben: Autor: BonnVisio / Redaktion Baukunst-nrw. Ich habe vorerst keinen Baustein gesetzt, sondern bitte höflich um Meinungen.--Pilawa (Diskussion) 17:09, 2. Mär. 2019 (CET)

Das kann auch andersherum sein, die früheste gespeicherte Version dort ist von 2012 [12], teilweise wörtlich wiederzufinden bei unserer Version von 2009 [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kameha_Grand_Bonn&oldid=62994002}. --M@rcela 21:02, 2. Mär. 2019 (CET)
Dann würde ich auch mal davon ausgehen, dass die den Text eher von uns haben. Gestumblindi 16:15, 3. Mär. 2019 (CET)
Ok, kann ich teilweise nachvollziehen. Aber welche Quellen oder Belege gibt es dann für den WP-Artikel?--Pilawa (Diskussion) 08:35, 6. Mär. 2019 (CET)

Bildrechte#Fremde Aufnahmen

Was ist der Unterschied zwischen Vorlage:Bild-PD-alt-100 und Vorlage:Bild-PD-alt-1923 ? Vier Jahre, soweit ist das ja klar, was ist der höhere Grund für zwei Regeln, liegt es am DACH? ist die Regel 1923 dann im Jahr 2024 obsolet? --Goesseln (Diskussion) 23:19, 5. Mär. 2019 (CET)

Beides sind pragmatische Regelungen. 1923 wird 2024 obsolet, korrekt. --M@rcela 23:37, 5. Mär. 2019 (CET)
1923 wurde vor 11 Jahren als Stichjahr genommen, weil das lange Zeit die Grenze war, vor der in den USA alles "public domain" war. Zum Jahreswechsel hat sich das aber um ein Jahr nach hinten verschoben, die aktuelle Grenze im US-Copyright ist also alles vor 1924 (95 Jahre nach Veröffentlichung). Bei den nächsten Jahreswechseln wird sich das einige Jahrzehnte lang jeweils um ein Jahr nach hinten verschieben.
Wenn man die ursprüngliche Intention der Vorlage fortsetzen will, könnte man diese Verschiebung um jeweils ein Jahr nachvollziehen. Das müsste aber zunächst mal besprochen bzw. beschlossen werden. Ob es auf Dauer sinnvoll ist, zwei Vorlagen zu haben, die lediglich 5 Jahre auseinander sind, ist eine andere Frage. --Rosenzweig δ 20:14, 6. Mär. 2019 (CET)

Kunst am Kanal

Im Rahmen von jährlichen Bildhauer-Symposiumen werden am Ludwig-Donau-Main-Kanal diverse Steinfiguren dauerhaft aufgestellt. Siehe Beispiel (Hintergrund) Bilder davon fallen m.E. unter die Panormafreiheit, auch wenn sie das Objekt als Hauptmotiv zeigen. Alles befindet sich im öffentlichen Raum. Ein lokal ansässiger Freund jedoch meinte, dass es wegen Bildern im Netz von diesen Objekten schon mehrfach mit den Künstlern Ärger gab. Was meinen die Experten dazu? --Derzno (Diskussion) 08:58, 6. Mär. 2019 (CET)

Lesen wir zunächst die Norm: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, ..., durch Lichtbild ... zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Und nun subsumieren wir: Werk - sind die Bildhauereien eindeutig. Bleibend - wäre erfüllt, wenn die Dinger dauerhaft da stehen bleiben sollen. "An öffentlichen Wegen" - soweit ich von hier erkennen kann, steht das Ding an der mit Verkehrsschild gesicherten Einmündung eines Landwirtschaftsweges in eine übergeortnete Straße, also recht eindeutig an einem öffentlichen Weg. Für das Bild hier also eindeutig, für alle anderen Objekte muss man im Einzelnen prüfen, aber wenn die am Kanalufer stehen und der ehemalige Treidelpfad ein freigegebener Wanderweg ö.ä. ist, würde das reichen. Persönlich bin ich der Auffassung, dass man Urheberrechtsmimosen, die schon auf der Startseite ihrer Veranstaltung einen Link zu ihrem Rechtsbeistand (Fachanwalt für Arbeitsrecht, also echter Urheberechtsexperte) für notwendig halten, nicht noch durch die Verbreitung ihrer Werke per Lichtbild bekannter machen muss. -- 217.70.160.66 09:23, 6. Mär. 2019 (CET)
Ich bin mir fast sicher, dass hier mal wieder die "Abmahnmaschine" angeworfen wird. Warum hat der Künstlerverein schon mal gleich auf ihrer Homepage eine Link zu einem Anwalt. Wenn ich den frage, kenn ich die Antwort schon und er wird dann mit Sicherheit das ganze beobachten. Die Teile stehen zwar alle an einem öffentlichen Rad/Wanderweg aber wer weiss schon, ob die 5 cm nicht schon privater Grund sind. Qui bono? Den Anwälten? --Derzno (Diskussion) 09:39, 6. Mär. 2019 (CET)
Ob die auf öffentlichem Boden oder Privatgrund stehen, ist egal - solange die Aufnahme von öffentlichem Grund erfolgt. Zu dem Link zum Anwalt habe ich oben ja schon was geschrieben... -- 217.70.160.66 09:52, 6. Mär. 2019 (CET)
Du hast Recht. Warum auch noch Werbung für die Steineklopfer machen, wenn die schon vorab mit den Hosenträgern schnalzen. So toll finde ich die Teile auch nicht und belasse die Bilder in den Tiefen meiner Festplatte. Danke für die Info. --Derzno (Diskussion) 10:04, 6. Mär. 2019 (CET)

Jetzt mal einen Gang runterschalten und dieses kulturfeindliche, unterkomplexe Gequacke sein lassen. Natürlich braucht so eine Gruppe einen Rechtsbeistand. Verträge mit der Stadt und den Grundstückseigentümer sind zu machen, von den Rechtsverhältnissen untereinander ganz abgesehen. Ich kann das auch nur empfehlen, denn es erspart am Ende viel Ärger und Verdruß, wenn von vorherein jeder weiß, wo er (rechtlich) dran ist. Und der Rechtsanwalt macht das sicher Pro bono und da ist es nur nett, ihn auch der Internetseite zu erwähnen. Zu dieser Sache: Entscheidend ist, dass die Werke dauerhaft dort aufgestellt werden. Das muss rechtsverbindlich sicher erklärt werden. Nicht nur vom Hörensagen. Werke von Symposien oder zum Beispiel der Blickachsen in Bad Homburg werden das im Allgemeinen nicht (zumindest nicht alle). --Artmax (Diskussion) 11:38, 6. Mär. 2019 (CET)

Dieses "dauerhaft" bedeutet "auf Lebenszeit", so daß Eis- und Sandskulpturen logischerweise eine kürzere Zeit Bestand haben als solche aus Granit. Aber wie soll es anders sein, auch hier ist sich die Rechtssprechung nicht einig. Wahlkampfplakate haben ein voraussehbares Alter, fallen manchmal unter Panoramafreiheit, manchmal nicht.
Abmahnungen sind erstmal nur eine Möglichkeit, sich ohne Hinzuziehung eines Gerichts zu einigen. Nicht mehr und nicht weniger. Was soll die Basherei hier? Nur weil ein Anwalt erwähnt wird, braucht niemand über Abmahnungen fabulieren. Wer soll denn überhaupt wen warum abmahnen? --M@rcela 13:02, 6. Mär. 2019 (CET)

Ich habe eingangs diese Frage gestellt, da es bereits Probleme (ausserhalb Commons/Wikipedia) mit Bildern von dort gab. Was das dann mit kulturfeindlich oder Bashing zu tun haben soll? Was da genau abgelaufen ist und ob es dieser oder ein anderer Anwalt war, weiss ich nicht (und will es gar nicht wissen). Ob Abmahnungen im Spiel waren, weiss ich auch nicht und ist auch nicht Gegenstand meiner Frage. Ich wollte eigentlich nur eine "ja/nein" Aussage zu einem upload, die aber nun an Bedingungen gebunden sind. Ob die Objekte wirklich die nächsten 100 Jahre dauerhaft dort stehen kann ich auch nicht sagen. Ich hätte die Teile halt in meine Kanaldoku mit aufgenommen, muss es aber nicht. In Worten es sind mir viel zu viele Unklarheiten und wegen ein paar Bildern ist mir der Klärungsaufwand/Restrisko zu gross. Das Bild oben lass ich nicht löschen, da der historische Kilometerstein das Hauptobjekt ist. --Derzno (Diskussion) 17:24, 6. Mär. 2019 (CET)

Du kommst hierher mit einer sogenannten Frage, die sich aus vagem Hörensagen generiert (…lokal ansässiger Freund jedoch meinte, dass es wegen Bildern im Netz...) und bei der Du selbst sagst: Was da genau abgelaufen ist und ob es dieser oder ein anderer Anwalt war, weiss ich nicht (und will es gar nicht wissen), willst hier aber eine verbindliche Auskunft haben? Wir sind hier aber nicht die Wischiwaschipedia. Und wenn Du dann auch noch meinst, bei künstlerischen Bildhauern würdest Du …Werbung für die Steineklopfer machen, wenn die schon vorab mit den Hosenträgern schnalzen, dann ist das kulturfeindlich. Und wenn Du - völlig aus der Luft gegriffen - meinst: Ich bin mir fast sicher, dass hier mal wieder die "Abmahnmaschine" angeworfen wird, nur weil ein netter Anwalt die Gruppe in allen sich mit dem Symposion ergebenden Fragen rechtlich berät, dann ist das einfach nur Rechtsanwalt-Bashing, da hat Ralf Roletschek schon recht. Es gibt bei fast allen Lebenssachverhalten keine Antworten, die sich mit ja/nein beantworten lassen. Auf dem Weg um das zu erfahren, muss man aber keine Bildhauer und Rechtsanwälte anmachen. --Artmax (Diskussion) 18:32, 6. Mär. 2019 (CET)
Es ist nicht vorhersehbar, ob die Skulpturen 100 Jahre dort stehen oder nach einem Jahr woanders hin gebracht werden. Entscheidend ist die Intention, ob sie dauerhaft aufgestellt wurden. Bei Ausstellungen, die prinzipiell als temporär anzusehen sind wie der Dokumenta in Kassel, ist das kritisch. Einzelne Kunstwerke werden erworben und dauerhaft aufgestellt, viele jedoch nicht. Wenn diese hier erstmal dauerhaft aufgestellt werden, in XX Jahren jedoch der Kanal saniert und verbreitert wird, dann müssen sie versetzt werden, die dauerhafte Aufstellung ist trotzdem gegeben. Skulpturen werden oft umgesetzt, aus verschiedensten Gründen. Es ist nicht weiter ein Sonderfall, wenn sie alle paar Jahrzehnte woanders stehen. --M@rcela 22:47, 6. Mär. 2019 (CET)

Theaterzettel von 1926/27

Hallo, wäre es rechtlich möglich, folgende Theaterzettel bei Commons hochzuladen:

Siehe die Diskussion dazu in der Fotowerkstatt: Wikipedia:Fotowerkstatt#Violinvirtuose_Max_Strub

Mit freundlichen Grüßen--Tonhörer (Diskussion) 19:14, 6. Mär. 2019 (CET)

@Tonhörer: Der Text ist eine reine Darstellung von Fakten somit {{PD-text}}. Wenn das ein Foto und kein Scan ist würde ich dir allerdings raten, dass mit {{Licensed-PD-Art|PD-text|rawphotolicense={{Cc-non-compliant|Attribution '''NonCommercial''' ShareAlike 4.0|by-nc-sa/4.0/|nowarn=yes}}}} hochzuladen. Habitator terrae 19:34, 6. Mär. 2019 (CET)
Danke. Ich werde das so weitergeben.--Tonhörer (Diskussion) 19:36, 6. Mär. 2019 (CET)
Das würde ich auf keinen Fall tun. Das Archiv hat die Seiten unter CC-BY-NC-SA-3.0 gestellt, die kann man nicht einfach auf 4.0 ändern. Diese Lizenz als einzige ist zu WP inkompatibel, genau wie die von Dir vorgeschlagene by-nc-sa/4.0. Ob es ein rein mechanischer Scan ohne Schutz oder ein 50 Jahre geschütztes einfaches Lichtbild ist, kann ich nicht beurteilen. Es sollte sich doch inzwischen rumgesprochen haben, dass der Unfug, Fotos zweidimensionaler Objekte wären generell nicht geschützt, spätestens seit dem REM-BGH-Urteil absolut nicht mehr haltbar ist, und der Baustein daher so gar nicht mehr existieren dürfte.
In diesem Fall vermute ich, dass es eine automatische Kopie ist. Aber ich weiß es nicht, und wäre daher sehr vorsichtig, die vorgegebene Lizenz des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar einfach zu ändern bzw. zu ignorieren.
Ich wäre mir auch nicht sicher, ob PD-Text zutrifft. Die Gestaltung der Seiten könnte Schöpfungshöhe haben. --Stepro (Diskussion) 00:06, 7. Mär. 2019 (CET)
{{CVL|Licensed-PD-Art|PD-text|rawphotolicense=Vorlage:Cc-non-compliant bzw. falls nur Scan {{PD-text}}, da das hier wirklich einfach nur eine Auflistung des Programm ist, wie bitte schön soll so was als schöpferisch Gestaltet gelten? Habitator terrae 12:18, 7. Mär. 2019 (CET)
  • Schöpfungshöhe eher weniger, da durch Schriftsatz rein meachnisch gedruckt und verfielfältigt. Mein Bedenken ging in Richtung Verlagsrechte (Druckerei Uschmann). Wenn die ausgelaufen sind, wäre das Copyfraud doch nun wirklich offensichtlich. Es handelt sich übrigens um Graustufenscans, wie v.a. im zweiten und dritten Beispiel durch die abgedunkelten oberen Ränder bei unvollständiger Auflage ersichtlich ist. Ach und was ist eigentlich mit §87a UrhG? Sich darauf zu berufen, scheint bei Dokumentservern und Datenbanken jetzt Mode zu sein. Zur näheren Erläuterung hier mal der Text der Nutzungsbedingungen, die den runtergeladenen pdfs voranstehen.

„Die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB) und ihre Partner bieten im Rahmen von UrMEL den Zugang zu digitalisierten Dokumenten. Diese Dienste dienen wissenschaftlichen Zwecken und unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Die Systeme in UrMEL sind geschützte Datenbanken im Sinne von §§ 87a ff. UrhG. Die darin veröffentlichten Dokumente aller Art sind das geistige Eigentum des jeweiligen Urhebers. Es bestehen Leistungsschutzrechte. Eine gewerbliche Nutzung der Digitalisate ist ohne die Zustimmung der Rechteinhaber ausgeschlossen. Jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Verwertung ist untersagt. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in andere Datenbanken oder in elektronischen und anderen Medien, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wenn Sie Materialien zitieren, geben Sie bitte die Quelle an. Mit dem Gebrauch von UrMEL und der Verwendung dieses Dokuments erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an.“

--Der Angemeldete (Diskussion) 11:03, 7. Mär. 2019 (CET)
Ja, da ist ja interessant. Na dann vielen Dank für die überlegte Einschätzung zu § 87a. Hauptsache wir wissen jetzt, dass keine Schöpfungshöhe vorliegt, auch wenn das nicht das Thema war.--Der Angemeldete (Diskussion) 21:04, 7. Mär. 2019 (CET)
Tut mir leid, ich kann Deinen Selbstgesprächen nicht folgen. --Stepro (Diskussion) 21:28, 7. Mär. 2019 (CET)
Das ist schade, war doch der Zweck meiner Wortmeldung hier recht eindeutig formuliert.--Der Angemeldete (Diskussion) 02:13, 8. Mär. 2019 (CET)

Verwendung meiner Fotos in Publikationen ohne Namensnennung

Hallo zusammen!
Ich habe gestern antiquarisch die Publikation von Gabriele Rasbach: Römerzeitliche Gräber aus Moers-Asberg, Kreis Wesel. Ausgrabungen 1984 im nördlichen Gräberfeld. (= Tilmann Bechert (Hrsg.): Funde aus Asciburgium, 12), Stadt Duisburg, Duisburg 1997, ISBN 978-3-892279-544-4, erworben. Diese Publikation erschien 1997 im Rahmen einer Dissertation und beschreibt eine archäologische Ausgrabung, die meine Kollegen und ich im Jahr 1984 für das damalige Niederrheinische Museum der Stadt Duisburg (heute: Kultur- und Stadthistorisches Museum) durchgeführt hatten. In der Beschreibung des Vertreibers heisst es „zahlreiche Zeichnungen und Fotos, größtenteils farbig“, was mich in gewisser Weise insofern entzückte, als ich es selber war, der damals die meisten dieser Fotografien angefertigt hatte. Die restlichen, sowie die Zeichnungen stammen von namentlich bekannten Kollegen. Als Abbildungsnachweis fand ich auf Seite 4 der Schrift ein lapidares „Photos: Kultur- und Stadthistorisches Museum Duisburg“, was insofern stimmt, als sich die Dias und SW-Negative dort befinden (war ja noch alles analog damals). Zu den Zeichnungen gab es gar keine Bemerkungen. In diesem Zusammenhang stellen sich mir nun gleich mehrere Fragen.

  • Wer ist hier eigentlich der Urheber und Rechteinhaber?
  • Dürfen die das in dieser Wischi-Waschi-Form publizieren?
  • Kann ich nun meinerseits hingehen, meine Fotos aus dem Buch einscannen und unter CC-BY-SA auf Commons hochladen?
  • Habe ich grundsätzlich irgendwelche Möglichkeiten gegen solch eine Verfahrensweise vorzugehen und/oder Regress zu fordern?

Es geht mir nur um das Grundsätzliche. Natürlich freue ich mich, dass „unsere“ Grabung umfassend publiziert wurde und will da gar kein größeres Fass aufmachen. Auf der anderen Seite wurmt mich diese Art, weil ich mich noch sehr gut daran erinnern kann, mit welchem Feuereifer alle Beteiligten damals bei dieser für uns alle außergewöhnlich schönen und interessanten Grabung zu Werke gingen.
Besten Dank im voraus, Hartmann Linge (Diskussion) 12:35, 7. Mär. 2019 (CET)

Hallo @Hartmann Linge:, was wurde damals bei der Übergabe an das Museum vereinbart? Wer hat dir den Dokumentationsaufrag erteilt und wer hat deine Tätigkeit als Zeichner und Fotograf bezahlt? Hast Du noch Orginal-Aufnahmen und Zeichnungen, mit Signatur und Datum, die den Nachweis deiner Tätigkeit als Fotograf belegen können? Schwieriger Fall --Creuats 13:10, 7. Mär. 2019 (CET)
Hallo @Крестоносцы:, das war in einer Zeit, als der Begriff „Urheber“ noch nicht die Rolle spielte wie heute. Ich war Amateurphotograph und besaß eine vernünftige Nikon-Ausrüstung, also war es seit 1982 mein Job, die photographischen Grabungsdokumentationen auf nahezu allen Ausgrabungen des Museums anzufertigen. Einen gesonderten „Dokumentationsauftrag“ gab es dazu nicht, allerdings wurde diese zusätzliche (und unbezahlte) Tätigkeit in diversen Zeugnissen lobend erwähnt. „Greifbares“ Material in Form von Dias oder Negativen habe ich natürlich nicht mehr, die sind alle ans Museum gegangen (siehe oben). Aber es gibt noch Zeugen, die meine Arbeit belegen könnten. Hartmann Linge (Diskussion) 13:28, 7. Mär. 2019 (CET)
@Hartmann Linge: Hatte es mir schon fast gedacht wie es war, ich würde an deiner Stelle ein Gespräch mit der Museumsdirektorin führen und ihr deine Verärgerung zur Kenntnis bringen. Die Chance einer Regressforderung/Klage auf dem Gerichtswege ist sehr sehr gering. Kannst ja mal einen Anwalt fragen. Wir dürfen hier auf WP keine Rechtsberatung durchführen. Deine Fotos kannst du natürlich hier hochladen und als deine Arbeit markieren. Grüße --Creuats 16:26, 7. Mär. 2019 (CET)
@Hartmann Linge: Nicht ganz: Möglicherweise musst du beim hochladen auch § 10 beachten. Habitator terrae 16:42, 7. Mär. 2019 (CET)
@Habitator terrae:. Danke für den Einwand. aber ich denke, das werde ich mal billigend in Kauf nehmen. Sollen sie doch klagen und sich damit unmöglich machen. Können sich ja vertrauensvoll an den Anwalt des REM wenden... ;-) Wenn ich alles richtig verstanden habe, bin ich der Urheber, weil ich die Bilder angefertigt habe. Also kann ich damit auch nach meinem Gutdünken verfahren. Und wenn ich der Meinung bin, dass diese der Allgemeinheit zur Verfügung zu stehen haben, die ja schließlich auch durch Steuern die Anfertigung finanziell überhaupt erst ermöglicht hat, dann ist das halt so... Das war übrigens der wichtigste Punkt von den vier aufgeführten. Denkfehler? --Hartmann Linge (Diskussion) 23:15, 7. Mär. 2019 (CET)
Potentiell können Auftraggeber die Übertragung eines exklusiven Nutzungsrechts an einem Werk fordern, dann dürfte der Urheber dessen dieses dann auch tatsächlich nicht mehr selbst ohne Einverständnis des Nutzungsrechteinhabers benutzen. Allerdings gibt es im Urheberrecht eine Prämisse, dass ohne konkrete Vereinbarungen nur die minimal erforderlichen Rechte für die beabsichtigte Nutzung(en) übertragen werden. Hier dürfte das Museum also ein einfaches, ziemlich uneingeschränktes Nutzungsrecht haben (nach dem Motto: #"Wir brauchen da Bilder, fotografier' mal!" - und die Bilder kamen, Du aber deine Werke ebenfalls noch weiteren Nutzungen zuführen können. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:36, 7. Mär. 2019 (CET)
Danke @Grand-Duc:. Ich sehe das mal als Freifahrschein ;-) Hartmann Linge (Diskussion) 13:43, 8. Mär. 2019 (CET)

Grafiken zu Quecksilber aus Papers

Haben folgende relativ einfachen Grafiken aus Papers, die in Quecksilber eingebunden werden könnten, Schöpfungshöhe?

Wer keinen Zugriff hat, kann Figure 1 auch da (S. 15) sehen. --Leyo 12:25, 6. Mär. 2019 (CET)

Ich würde eher abraten das hochzuladen. Wissenschaflitche Grafiken haben eine noch niedrigere Schöpfungshöhe als normale Werke. Evtl Daten bei den Autoren Anfragen und dann selber die Grafik erstellen.--Sanandros (Diskussion) 23:20, 6. Mär. 2019 (CET)
Von Figure 1 aus dem oberen Paper gibt es in Table 1. Zu Beginn sind die Daten allerdings über 50, dann über 10 Jahre aggregiert. --Leyo 21:11, 9. Mär. 2019 (CET)

Diagramme aus dem Bereich Klimawandel

Ich beabsichtige, in facebook grundlegende Aufklärung über die Bedrohungen durch den Klimawandel zu betreiben. Frage: Ist es mir erlaubt, dafür aussagekräftige Diagramme aus Wikipedia-Beiträgen zu verwenden, die in der Regel aus Quellen der Klimaforschung stammen ? Mein Name ist Dieter Nagel, ich bin zahlendes Mitglied bei Wikipedia. (nicht signierter Beitrag von Dieter Nagel (Diskussion | Beiträge) 18:32, 9. Mär. 2019 (CET))

@Dieter Nagel: Da musst Du auf den Einzelfall achten: das Hier darfst du beispielsweise ohne Beschränkungen verwenden, da es als Public Domain (Gemeinfrei) gekennzeichnet ist. Solche Kennzeichnungen findest du auf der Bildbeschreibungsseite, die über den Klick auf "Weitere Einzelheiten" erreichbar ist. Dasselbe gilt für Diagramme, die mit CC-0 lizensiert sind. Bei Dateien, die mit CC BY-SA oder CC BY oder ähnlichem lizensiert sind, gehen auf facebook im Normalfall nicht, da die Nutzungsbedingungen von facebook nicht mit diesen Lizenzen komapatible sind (Facebook muss z. B. nicht Namen nennen, wie in diesen Lizenzen vorgesehen). Es ist aber in vielen Fällen möglich, dass ein Diagramm keine Schöpfungshöhe hat, in einem solchen Fall ist die Lizensierung überflüssig und du kannst das Bild verbreiten. Habitator terrae 18:44, 9. Mär. 2019 (CET)
Was heißt „zahlendes Mitglied bei Wikipedia“? Vereinsmitglied des Wikimedia Deutschland e.V. (wohl kaum, sonst kenntest du wohl den Unterschied zwischen Wikipedia und Wikimedia) oder regelmäßiger Spender an „Wikipedia“ (genauer: die Wikimedia Foundation)? Egal was es ist, daraus erwachsen 0 (in Worten: Null) Ansprüche auf die Verwendung von Inhalten der Wikimedia-Projekte jenseits der Lizenzen, unter denen diese publiziert (online gestellt) wurden (siehe eins drüber)... --Gretarsson (Diskussion) 20:04, 9. Mär. 2019 (CET)
Nicht jeder muss über alle Strukturen bescheid wissen, motz doch nicht so rum ein lächelnder SmileyVorlage:Smiley/Wartung/:)  --Habitator terrae 20:13, 9. Mär. 2019 (CET)
Naja, als Mitglied von Wikimedia nicht zu wissen was Wikimedia ist, wäre dann schon ziemlich komisch. Ich denke aber eher, Dieter Nagel meint die regelmäßigen Spendenaktionen. Dadurch ergibt sich allerdings keine wie auch immer geartete "Mitgliedschaft". -- Chaddy · D 20:35, 9. Mär. 2019 (CET)
Naja, man kann den Satz ja auch andersrum sehen: Man muss nichts bezahlen oder Mitglied sein, um Wikipedia etc. nutzen zu können. Ist doch auch schön. --Hachinger62 (Diskussion) 13:05, 10. Mär. 2019 (CET)

Screenshot von einem Diagramm?

Hallo, hätte gern einen Screenshot von diesem äußerst einfachen, augenscheinlich durch Software ohne SH erzeugte Diagramm Zeitliche Verteilung der Gebrauchshäufigkeiten zu „Gendersternchen“ (das oberste auf der Seite) hochgeladen. OK?--Ciao • Bestoernesto 04:42, 11. Mär. 2019 (CET)

Solche einfachen Diagramme kann man auch mit Bordmitteln nachbauen. Das ist dann auch wesentlich besser als per Bild eingebunden.
Aber um deine Frage zu beantworten: Ich sehe keine SH. -- Chaddy · D 05:41, 11. Mär. 2019 (CET)
Danke, aber selbst erstellt verliert's ja die Beweiskraft. Davon abgesehen habe ich keinen Zugriff auf die Rohdaten--Ciao • Bestoernesto 05:47, 11. Mär. 2019 (CET)
Inwieweit hätte etwas Hochgeladenes anstelle eines Links (inkl. Webarchive) höhere Beweiskraft? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 06:07, 11. Mär. 2019 (CET)

Diagramm - SH ja oder nein Datei:TempByPres1.png

Obige Datei steht in der DÜP. Obs nun SH hat oder nicht scheint - da auch zwei Leute aus dem Bildbereich dort tätig - schwierig zu sein. Für Links und Kommentare siehe dortige Bildbeschreibungsseite. Bitte um Meinungen. --Quedel Disk 08:13, 10. Mär. 2019 (CET)

Mal abgesehen davon, dass ich das ganze für einen Fake/Hoax halte, weil es sich augenscheinlich um politische Agitation gegen die Demokraten handelt, und es sowieso Quatsch ist, dass die Klimaerwärmungs-Kurve zeitlich analog zu Amtszeiten bestimmter Präsidenten verlaufen könnte (wenn überhaupt, passiert so was mit langem zeitlichen Versatz), kann dieser Gelman nicht das copyright haben, wenn er selbst angibt, dass er nicht der Urheber ist, sondern ihm die Datei anonym zu gesendet wurde? Und der Urheber möchte offensichtlich verhindern, irgendwie bekannt zu werden (typisch für fakes/Hoax), was jegliches Copyright ad absurdum führt.--Ciao • Bestoernesto 05:39, 11. Mär. 2019 (CET)
@Bestoernesto: Wer Urheber ist, ist für uns irrelevant (Anonymes Werk), wichtig ist die Frage, ob überhaupt Schutz besteht. Habitator terrae 16:00, 11. Mär. 2019 (CET)

Welche Lizenz?

Moin, kurze Frage: Ich habe mich bereit erklärt, für die Vlothoer Mendel-Grundmann-Gesellschaft (jüdische Geschichte in unserer Stadt) einen WP-Artikel ins Netz zustellen und quasi zu verwalten. Der Artikel ist soweit fertig, leider ist der Verfasser vor kurzem verstorben, ich habe mit ihm gemeinsam aber schon einige Schritte unternommen, so dass im von ihm angelegten Benutzerraum der Text schon vorhanden ist. Sein Einverständnis, in seinem Namen bzw. WP-Benutzernamen tätig zu sein, was den Artikel angeht, habe ich. Leider nur mündlich, schriftlich geht ja nicht mehr. Grundlage ist das von ihm verfasste Buch »Sie waren Bürger unserer Stadt« das 2013 erschien (ISBN 978-3-943569-04-9). Der Autor hatte mir seinerzeit mündlich bestätigt, über alle Abbildungen frei verfügen zu können, was ich ihm abnahm; er arbeitete immer sehr akkurat und zuverlässig. Dank für Info. LG --Gwexter (Diskussion) 09:48, 12. Mär. 2019 (CET)

Hallo @Gwexter:, du sagst der Anfang wäre schon im Benutzerraum verfügbar. Insofern entsteht hier erstmal kein Problem, da egal ob Artikel, Benutzerunterseite oder auch Diskussionsseiten (auch diese) gleichermaßen der Lizenzierung unterliegen und frei verwendet werden dürfen (ist üblich, dass Seiten im Benutzerraum vorbereitet werden - teils auch von mehreren Leuten - und später verschoben werden). Kannst du mal den Link zur BNR-Seite geben? Sind die Dateien schon bereits hier hochgeladen oder noch nicht? --Quedel Disk 18:25, 12. Mär. 2019 (CET)
Hallo Quedel, Dank für Rückmeldung. Blöderweise habe ich alle Unterlagen zu diesem Vogang irgendwo verkramt und auch nicht mehr auf Platte. Mein Freund, dem ich mit der Weiterverarbeitung posthum noch einen Gefallen tun wollte, kann mir ja nicht mehr helfen (wegen Passwort und Benutzername, der nicht sein Klarname war). Ich melde mich zu dem Vorgang nochmal, wenn ich wieder den Durchblick habe. Sorry, aber im Moment komme ich nicht weiter. Zerknirschte Grüße. --Gwexter (Diskussion) 19:27, 13. Mär. 2019 (CET)
Hast du denn seinen Benutzernamen hier in Wikipedia? Dann kann man über seine Beitragsliste das finden, was er bereits hier eingestellt hat @Gwexter:. --Quedel Disk 19:32, 13. Mär. 2019 (CET)
Leider nicht mehr, war kein Wikipedianer. Wir hatten zwar einen Benutzernamen ausgeguckt und angemeldet, aber den und sowohl das Passwort habe ich leider nicht mehr parat. Ich habe in der Zwischenzeit meinen Schreibtisch aus- und umgeräumt und irgendwo ist das alles dazwischen. Es ging in dem Artikel in seinem Benutzerraum jedenfalls um die Juden in Vlotho, der bis auf die Bebilderung so im Großen und Ganzen schon komplettiert und formatiert war. Es war halt noch die Frage der Bildlizenzen zu klären. LG gwexter

Service @Quedel: Benutzer:Fanta39/Geschichte der Juden in Vlotho --Habitator terrae 19:52, 13. Mär. 2019 (CET)

Klasse, das ist der Artikel. Hierzu gibt es entsprechendes Bildmaterial, das die Mendel-Grundmann-Stiftung im Bestand und in Buchform veröffentlicht hat. Wie muss hierzu die Lizenz aussehen? Was das Passwort zum Benutzernamen angeht, hoffe ich, bald fündig zu werden, weil ich einen großen Teil meiner Unterlagen zur Vlothoer Geschichte als für mich erledigt weitergegeben habe. Da ist vielleicht (hoffentlich) der Fanta39-Vorgang (mit Passwort) reingerutscht. Der Weg wäre mir zwar lieber aber so grundsätzlich könnte ich die Arbeit am Artikel, bspw. Bilder einbauen, auch als gwexter fortsetzen oder gäbe es da Probleme? Grüße aus OWL --Gwexter (Diskussion) 20:44, 13. Mär. 2019 (CET)
Hallo @Gwexter:: jeder kann den obigen Artikel weiter bearbeiten, also auch du mit deinem Benutzerkonto. Bitte nicht mit fremden Accounts einloggen! Wenn die Mendel-Grundmann-Stiftung die Bilder veröffentlicht hat, dann wissen die sicherlich auch um die Bildrechte. Das heißt wir brauchen von den Rechteinhabern der Bilder jeweils eine Freigabeerklärung, sofern der Fotograf nicht vor dem 31. Dezember 1948 verstorben ist. --Quedel Disk 20:54, 13. Mär. 2019 (CET)
Gut, dann kläre ich also erst einmal, wer genau die Rechte an den Bildern hat und wer sie für die WP freigeben kann. Das Verschieben in den Artikelraum lässt sich anschließend erledigen. --Gwexter (Diskussion) 21:17, 13. Mär. 2019 (CET)

CC0 PD

Ich hatte eine unterschiedliche Auffassung mit einem anderen Wikipedianer (in Real-Live), deshalb zwei Fragen: 1) Darf man CC0/PD Werke unter jeder beliebigen Creative Commons Lizenz weitergeben? (Bsp. File:Earth_Western_Hemisphere.jpg unter CC-NC auf http://pngimg.com/download/25343 ) 2) (Auch wenn das schlechter/verwerflicher/unmoralischer Stiel ist.) Darf man bei CC0/PD Werke sich selbst Urheberrechtlich als Urheber nennen (und dafür Geld verlangen)? (Von Plagiat (z.B: Universitäten) abgesehen.)  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 22:57, 23. Mär. 2019 (CET)

ad 1) ja ad 2) In Kontinentaleuropa bleiben trotz CC0/PD/Gemeinfreiheit noch Urheberpersönlichkeitsrechte erhalten, die nach überwiegender Auffassung nicht aufgegeben werden können. Dazu gehört das Recht der Namensnennung. Im angelsächsichen Rechtsraum gibt es entweder gar keine Urheberpersönlichkeitsrechte, oder sie sind abdingbar. Dort darfst du dir jedes "PD"-Werk unter den Nagel reißen und dich als Urheber ausgeben. Besonders gut kommt das an, wenn du Shakespeare-Sonette an deine Liebste richtest und sie als deine ausgibst. Grüße --h-stt !? 23:45, 23. Mär. 2019 (CET)
@H-stt: 2a) Also die UrheberIn (oder wer sonst?) kann die NutzerIn dann noch immer verklagen, obwohl die UrheberIn im Lizentext CC0 eigentlich auf alle Urheberrechte verzichtet hatte?
2b)Ich will mein Bild so freigeben, dass man in einer Präsentation nicht meinen Namen nennen muss. Ist das aufgrund des Urheberpersönlichkeitsrechtes im deutschsprachigen Zentraleuropa nicht möglich? (Sodass die NutzerIn rechtlich nicht belangbar ist.)
3) Wenn ich ein Bild unter der Schöpfungshöhe bearbeite (z.B. zuschneide), bin ich ja Mitautor, darf ich mich dann als Autor hinschreiben?
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 23:35, 26. Mär. 2019 (CET)
Zu 2a): zwischen "verklagen" und "Klage gewinnen" gibt es noch gewichtige Unterschiede. Der Bestandteil des Urheberpersönlichkeitsrechts, der unabdingbar ist, dürfte mehr oder weniger kodifizieren, dass Du als Nutzer mit dem Werk nichts zum Nachteil des Urhebers machst. Konstruiertes Beispiel: ein Urheber aus dem linken politischen Spektrum erschafft ein Werk (Bild, Skulptur...) und stellt es unter CC0. Ein Nutzer nimmt dieses Werk und meint, eine Ähnlichkeit zu Goebbels zu sehen. Er vervielfältigt dies (urheberrechtlich erlaubt), verteilt es (auch erlaubt) und benutzt das Werk, um den Urheber als rechten Propagandisten darzustellen - das halte ich für verboten, dagegen könnte sich der Urheber trotz CC0 juristisch wehren.
Zu 2b): Du hast ein Recht auf Namensnennung, das nicht vom Nachnutzer negiert werden kann. Aber Du kannst auch im europäischen Zivilrechtsraum (ist der Gegensatz zum angloamerikanischen Common Law) darauf verzichten, musst nur einen entsprechenden Willen äußern. Eigenes als Anonymes (=ohne Namen) zu deklarieren funktioniert, Fremdes als Eigenes ausgeben geht zu weit.
Zu 3): "Dürfen" wahrscheinlich, aber ein Zuschnitt ist selten so kreativ, dass dadurch ein Werk entsteht. Mithin wäre es einfach sinnlos.
(IANAL) Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 03:09, 27. Mär. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von:  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 08:42, 27. Mär. 2019 (CET)

Fotos der Kriminalpolizei im Deutschen Reich

Sind erkennungsdienstliche Fotos, die von einer Kriminalpolizeistelle des Deutschen Reichs (1933 bis 1945), also einer Dienststelle des Reichskriminalpolizeiamts erstellt wurden, in der deutschen Wikipedia verwendbar, z.B. mit Template Bild-PD-§-134?

Konkret geht es um das Portraitfoto von Adele Stürzl, das von der Kriminalpolizeistelle Innsbruck ca. 1942, also vor mehr als 70 Jahren erstellt wurde. HeinrichStuerzl (Diskussion) 13:10, 15. Mär. 2019 (CET)

wenn es nicht stört und die sehr konkrete Frage durch meine zweite Frage nicht unnötig verwässert wird, dann bitte auch eine Anwort auf die Frage, was urheberrechtlich für die in den Konzentratonslagern erstellten Fotos gilt. Es gibt einige bei Commons und es gibt viele mehr noch im Internet, sie wurden zum Teil von Häftlingsfotografen erstellt, die nach 1948 (also nicht PD-old-70) gestorben sind. --Goesseln (Diskussion) 14:26, 16. Mär. 2019 (CET)

Die dürfen das

Datei:Nell Walden Herwarth Walden Lebensbild 1963 Titel und Frontispiz.jpg
darf das von Edmund Kesting 1932 geschaffene Porträt von Wikimedia als CC-BY-SA 3.0 DE verbreitet werden?

Ob die (Universitätsbibliothek Heidelberg, UBH) das dürfen, es könnte sich noch erweisen, dass die das doch nicht ganz so dürfen, doch ob wir das dann auch dürfen, das bestreite ich. Da ich mich schon bei Commons bei einigen Kollegen unbeliebt gemacht habe, breite ich den Streitfall auch nochmal hier aus. Wenn ich denn schon fehlgehe in meinen amateurhaften Annahmen dass, dann bitte auch richtig.

Benutzer:Mutter Erde hat vor kurzem 32 Bilder unter c:Category:Herwarth Walden, ein Lebensbild, 1963 bei Commons eingestellt, die dann auch dankend in vielen Artikeln eingebaut wurden. Als Quelle diente ihm das von der UB Heidelberg eingescannte Buch Nell Walden: Herwarth Walden: ein Lebensbild — Berlin, Mainz, 1963. Benutzer:Mutter Erde beruft sich darauf, dass die UBH das Werk mit den darin enthaltenen Abbildungen als

Permission by Universitätsbibliothek Heidelberg. Nutzung gemäß CC-BY-SA 3.0 DE

der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat. Damit wären die Fotografien, für die keine Fotografen genannt sind, und die Bilder, für die die Maler und das Entstehungsjahr genannt sind, von jedermann nutzbar, wenn jedermann die UBH als Rechteinhaber nennt (oder so ähnlich). Betroffen sind Künstler wie Oskar Kokoschka, Karl Schmidt-Rottluff, William Wauer, alle nach 1948 gestorben, für deren Werke habe ich Löschanträge bei Commons eingestellt, weil diese imho (noch) nicht gemeinfrei sind.

Das sollte erstmal reichen, um mich nun auch auf dieser Seite zu zerreissen. Aber am Ende könnten vielleicht noch alle etwas dazulernen. --Goesseln (Diskussion) 17:49, 14. Mär. 2019 (CET)

Ich muss zugeben, ich habe hier inzwischen ein Verständnisproblem. Also ich verstehe die Ansicht von Goesseln nicht. Das ist nicht negativ gemeint, sondern einfach ein sachlicher Fakt. Ich führe es mal etwas aus:

  • Ich persönlich finde eigentlich nur die Frage interessant, ob die UBH überhaupt die erforderlichen Rechte besitzt, das Buch unter eine CC-Lizenz zu stellen. Das können wir aber einerseits nicht beantworten, und andererseits soll genau diese Frage ja außen vor bleiben.
  • Goesslen ist - falls ich das richtig verstehe, ansonsten bitte korrigieren - der Meinung, dass wenn die UBH das Buch unter eine CC-Lizenz stellt, wir einzelne Seiten davon nicht unter eben jener CC-Lizenz nach Commons laden dürfen.

Und hier bin ich nun völlig ratlos. Ich verstehe es ganz ehrlich nicht. CC-Lizenz ist CC-Lizenz, wenn der Rechteinhaber (wie im ersten Punkt erwähnt davon ausgehend, er ist dies auch tatsächlich) irgendetwas unter eine CC-Lizenz stellt, dann gilt die doch für alle. Es ist doch gerade der Sinn von viralen Lizenzen, darunter fallende Inhalte unter der selben Lizenz weiterzuverbreiten. Das ist doch das ganz normale Tagesgeschäft auf Commons. --Stepro (Diskussion) 23:08, 14. Mär. 2019 (CET)

Wenn du (und ich) der Meinung bist, dass unser Picasso-Artikel dringend mal ein paar Originalbilder von Pablo Picasso (Public Domain Day 2044) braucht, dann empfehle ich dir die oben angeführte Seite der Universitätsbibliothek Heidelberg aufzusuchen: hier hat UBH die Zeitschrift Deutsche Kunst und Dekoration von 1926 eingescannt und qua Disclaimer unter CC gestellt, zufällig ist da auch ein Halbakt von Picasso drin. Und der wäre jetzt also CC. Ich lerne ja gerne dazu und ich wäre der erste, der das Bild nach Commons hochladen würde. Nur vermute ich mal ganz stark, dass die Commonsadmins im Falle von Picasso hellhörig werden, was sie bei Kokoschka begreiflicherweise nicht so sehr sind. Also, das wird nichts mit dem Picasso. Oder?

Nochmal Klartext: für mich (imho) kann die UBH vielleicht (mit Genehmiung der Erben Nell Waldens) einen Teil der Texte unter CC stellen. Die Fotos, ohne Prüfung, wer die Fotografen waren, nicht. Die Bilder, sofern sie nicht unter PD-old fallen, nicht. Und wir (in dem Fall Benutzer:Mutter Erde) sollten nicht den Fehler der UBH ausnutzen und so tun, wenn die das Buch mit den vielen Fremdtexten, den Fotos und den Bildern "aus dem Archiv Nell Walden, Seengen (Schweiz)" (das Buch habe ich jetzt ausgeliehen), dann können wir das auch unter CC stellen, nach dem Motto "selber schuld". Die Erben von Kokoschka fänden das, wenn sie die Bilder von Wikimedia gestreut finden, wahrscheinlich nicht so witzig, denke ich mal, so wie oben beschrieben die Rechtsanwälte der Erben von Picasso, nur letztere wären wohl etwas schneller und etwas teurer. --Goesseln (Diskussion) 23:46, 14. Mär. 2019 (CET)

Aha, danke für die Erklärung. Jetzt verstehe ich endlich, was Du meinst. Dann ist aber Deine Begründung (zumindest für mich) irreführend gewesen, bzw. sind wir dann doch bei dem Punkt, der ausgeklammert werden sollte: Darf die UBH die Bücher unter eine CC-Lizenz stellen? Offenbar darf sie das wohl nicht. Dann sollte man das mal mit der UBH klären, denn diejenigen, die Inhalte, die unter einer CC-Lizenz freigegeben wurden, nach Commons laden, machen erst einmal nichts falsch. Den Fehler macht dann die UBH, in dem sie Inhalte unter eine CC-Lizenz stellt, obwohl sie das nicht darf.
Und genau deswegen fand ich es auch wenig sinnvoll, dass Du Dich nicht an der Diskussion auf Commons beteiligt hast, sondern statt dessen falsch begründete Löschanträge gestellt hast. --Stepro (Diskussion) 03:15, 15. Mär. 2019 (CET)
Nachtrag: Seit ein paar Tagen ersetzt die UBH bei einigen Büchern die CC-Lizenz durch einen Baustein, der die Rechtewahrnehmung durch die VG Wort deklariert. Das finde ich fast noch absurder. Scheinbar wissen die dort Verantwortlichen nicht wirklich, was sie tun. Traurig für eine Unibibliothek. --Stepro (Diskussion) 05:46, 15. Mär. 2019 (CET)
Wollt gerade schon sagen, mit Stand jetzt wird da auf § 51 und § 52 verwiesen bei jenem konkreten Werk (Begründung für vergriffene Werke). --Quedel Disk 03:09, 17. Mär. 2019 (CET)

Lizenzfrage Dokument der EU (ec.europa.eu)

Ist es lizenzrechtlich möglich den UK-EU-Austrittsvertragsentwurf [13] bei commens hochzuladen und entsprechend wie den Brief der britischen Premierministerin Theresa May mit dem Austrittsantrag im Text auszuweisen? Gruß und Dank WikiFreibeuter Kontakt 09:18, 30. Mär. 2019 (CET)

@WikiFreibeuter: Ja, du kannst dieses Dokument mit {{OGL-3.0}} for copyright in the the most othrt countries of the EU (include [[Template:PD-Belgium-exempt|Belgium]]) see {{tl|PD-EUGov}} hochladen. Habitator terrae 13:21, 30. Mär. 2019 (CET)
Hallo @Habitator terrae:, vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich würde gerne den finalen und vollständigen Austrittsvertragsentwurf (585 Seiten) vom 14. November 2018 hochladen. Dein vorgeschlagenes Dokument ist eine Extraktion des Entwurfs von März 2018. Siehst du eine Chance, dass ich das Dokument bei commons hochladen kann? Immerhin ist das Dokument von sehr großer Bedeutung für die EU und das UK – ganz gleich wie es schlussendlich ausgeht. Gruß WikiFreibeuter Kontakt 19:14, 30. Mär. 2019 (CET)
@WikiFreibeuter: Das und Das gehen auch. Habitator terrae 19:20, 30. Mär. 2019 (CET)
Hallo @Habitator terrae:, super! Vielen lieben Dank!
Kannst du bitte hier bzw. hier schauen, ob ich alles richtig gemacht habe? War mir bei den Angaben der Lizenzen nicht ganz sicher. Gruß WikiFreibeuter Kontakt 14:44, 31. Mär. 2019 (CEST)
Jetzt dürfte alles korrekt sein. Habitator terrae 14:50, 31. Mär. 2019 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: s.o. WikiFreibeuter Kontakt 16:46, 31. Mär. 2019 (CEST)

Wird das Urheberrecht verletzt, wenn außerhalb der Wikipedia im Internet Wikipedia-Autoren genannt und diese aus der Versionsgeschichte eines Wikipedia-Artikels zitiert werden?

Dürfen

a) Inhalte aus der Versionsgeschichte eines Wikipedia-Artikels andernorts im Internet (hier: in Forenbeiträgen) eingestellt werden?

b) Namen von Wikipedia-Autoren andernorts im Internet (hier: in Forenbeiträgen) genannt werden?

Diese Frage stellt sich mir, weil ich in einem Internetforum die Namen mehrerer Wikipedia-Autoren genannt und ich einen dieser Wikipedia-Autoren mit einem Kommentar aus der Versionsgeschichte eines Wikipedia-Artikels in meinem Forenbeitrag zitiert habe. Daraufhin hat der Administrator oder Moderator des Internetforums die Namen der Wikipedia-Autoren und mein eingestelltes Zitat gelöscht mit dem Hinweis, ich hätte mich mit meinem Verhalten "rechtlich auf sehr und nicht vollständig klärbarem dünnem Eis" bewegt.

--Tante Onkel (Diskussion) 08:44, 22. Mär. 2019 (CET)

Das Urheberrecht gewiss nicht, eher schon etwas in Richtung Persönlichkeitsrecht oder - abhängig von den Umständen - Diffamierung. --Magnus (Diskussion) 08:45, 22. Mär. 2019 (CET)
Da ich diese Seite so verstehe, dass hier Probleme geklärt werden, die die Nutzung von Werken in WP oder die Weiternutzung von in WP entstandenen Werken (Versionsgeschichten sind keine) geklärt weden sollten, ist die Frage hier falsch, da keine allgemeine Rechtsauskunft. Problem eines anderen Forums, und was da der Inhaber macht, unterliegt seinem digitalen Hausrecht... -- 217.70.160.66 08:48, 22. Mär. 2019 (CET)
<nachBK> @Tante Onkel: Sofern der Wikipedia-Autor dies verlangt und Du andere geschützte Wikipedia-Texte unter der CC BY-SA 3.0 Lizenz (also nicht als Zitat) nutzt (siehe CC BY-SA 3.0 4. a) letzte zwei Sätze) musst du den Autorennamen entfernen. Auch 4. c) letzter Satz ist hier zu beachten. Habitator terrae 08:54, 22. Mär. 2019 (CET)
Danke für Eure Antworten. @Habitator terrae: Es hat bisher kein Wikipedia-Autor verlangt, dass ich in meinem Forenbeitrag seinen oder ihren Namen aus meinem Forenbeitrag entferne (die Namen wurden aber von der Forenadministration entfernt), und ich hatte in meinem Forenbeitrag lediglich einen Kommentar eines Wikipedia-Autoren aus der Versionsgeschichte eines Wikipedia-Artikels zitiert, also nicht aus dem Wikipedia-Artikel selbst. Zur Versionsgeschichte des Wikipedia-Artikels hatte ich einen Link in meinem Forenbeitrag gesetzt. --Tante Onkel (Diskussion) 09:09, 22. Mär. 2019 (CET)
@Tante Onkel: "mein eingestelltes Zitat gelöscht mit dem Hinweis, ich hätte mich mit meinem Verhalten "rechtlich auf sehr und nicht vollständig klärbarem dünnem Eis"" und "(die Namen wurden aber von der Forenadministration entfernt)" klingt für mich gerade danach, als wären die Foren-Moderatoren entweder noch von einer DSGVO-Panik befallen (das geht ja in dieselbe Richtung, wie die dass manch ein Bürger gar die Namen von Klingelschildern und Briefkästen pseudonymisieren möchte) oder anderweitig, bsp. Artikel-13-mäßig, aufgescheucht. Insbesondere die Aussage zum dünnen Eis ist beredtes Zeugnis davon. Ganz im Gegenteil muss man als Nachnutzer einige Anstrengungen unternehmen, die Namen von Autoren zu nennen. Das gilt nicht nur für Artikeltexte, sondern auch für jegliche andere schriftliche Äußerungen: Versionskommentare können eventuell, genauso wie Twitter-Kurznachrichten, so individuell sein, dass sie qua Schöpfungshöhe Werkscharakter erhalten. Mithin hast nicht Du dich auf eine Eisfläche begeben, sondern diese Moderatoren, welche den Zusammenhang eines Textes mit seinem/seinen Autoren aufgelöst haben (jeder Urheber hat, aus dem Rechtskomplex "Urheberpersönlichkeitsrecht" heraus, das Recht, sein Bekenntnis zum Werk am Werk erhalten bleiben zu lassen). Alles Vorstehende natürlich unter Vorbehalt aber nach bestem Wissen dargelegt (IANAL). Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 01:43, 24. Mär. 2019 (CET)
@Grand-Duc:: Danke für Deine Einschätzung. Die ich teile. Ich denke mir auch, dass die Forenadministration aus relativer Unwissenheit und Furcht vor juristischem Ärger den Forenthread, der sich mit einem gewissen WP-Artikel befasst, gesperrt und die von mir genannten WP-Autorennamen und ein Zitat aus der Versionsgeschichte des gewissen WP-Artikels gelöscht hat. Das von mir im dortigen Forum erzeugte Zitat aus der Versionsgeschichte war übrigens vielleicht gerade nur 2 Zeilen lang. Es wurde von der Forenadministration gelöscht. Das Zitat und der Hinweis auf die WP-Autoren sollte belegen, dass besagter WP-Artikel bis zu einem gewissen Zeitpunkt vom Inhalt her recht gut und ausgewogen war, und dass nach diesem Zeitpunkt die Qualität des besagten WP-Artikels durch Editierung anderer Autoren (teilweise ohne Account, also nur unter Einsatz einer IP-Adresse) abnahm. Dies ist zur Zeit durch die folgenden Bemerkungen am Anfang des besagten WP-Artikels erkennbar: "Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten daher möglicherweise demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst" und "Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung: Die meisten der belegten Angaben sind nicht nachprüfbar, weil die Seitenzahlen weggelassen wurden. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung". In die WP-interne Diskussion besagten WP-Artikels will ich mich aber nicht einmischen, da a) das Thema des WP-Artikels noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht ist und b) ich keine ausreichende Expertise in Bezug auf dieses Thema habe. Das Forum, in dem sich besagter Thread befindet, ist auf die Thematik des besagten WP-Artikels spezialisiert. Deswegen hatte in besagtem Forum ein anderer Nutzer eine Diskussion über die Qualität des besagten WP-Artikels begonnen, in die ich mich dort eingeklinkt hatte. Und dann, als die Forenadministration besagte Löschungen in meinem Beitrag in besagtem Thread vornahm, dachte ich mir, frage ich hier mal nach. Jetzt habe ich ein WP-Konto, damit kann ich mich in einige andere Themen einbringen. Das ist auch gut so, denn ich schreibe gerne, auch in Bezug auf Sachthemen. --Tante Onkel (Diskussion) 06:23, 24. Mär. 2019 (CET)

Das Logo auf der deutschen Wikipedia Firmenseite von Sapient muss aktualisiert werden (https://de.wikipedia.org/wiki/Sapient). Auf der englischsprachigen Seite ist dies bereits geschehen (https://en.wikipedia.org/wiki/Sapient_Corporation). Der Upload des geschützten Logos erfolgte dort unter der Rubrik Fair Use. Wie muss ich für die deutsche Wikipedia Seite von Sapient vorgehen, um das rechtlich geschützte Logo zu aktualisieren?

die Frage ist wohl, ob da wirklich Schöpfungshöhe vorliegt. --Schnabeltassentier (Diskussion) 17:13, 27. Mär. 2019 (CET)
Das ist ein reines Textlogo und hat daher keine Schöpfungshöhe. Du kannst es auf jeden Fall hier lokal mit dem Baustein Vorlage:Bild-LogoSH hochladen. Es sollte aber auch auf Commons problemlos gehen. -- Chaddy · D 17:14, 27. Mär. 2019 (CET)

Screenshots von OpenTopoMap

Ist der Upload von Screenshots von OpenTopoMap (OTM) genau so mit den Lizenzen von WP und Commons vereinbar wie der Upload von Screenshots von OpenStreetMap (OSM)? Der Namensbestandteil „open“ suggeriert das zwar, aber ich frage, weil ich hier bislang ausschließlich Screenshots von OSM gesehen habe, nie jedoch welche von OTM... --Gretarsson (Diskussion) 17:45, 27. Mär. 2019 (CET)

@Gretarsson: Da OpenTopoMap aus den Daten von Openstreetmap und den gemeinfreien SRTM-Daten sich speist, ist das problemlos verwendbar. Siehe auch das Impressum. --Quedel Disk 18:10, 27. Mär. 2019 (CET)
Thx! --Gretarsson (Diskussion) 18:22, 27. Mär. 2019 (CET)
@Gretarsson: Hierbei in das Autorenfeld Daten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) schreiben und als Lizenz {{Copyright information|design={{CC-BY-SA-3.0}}|data={{ODbL}}}} setzen. Habitator terrae 18:31, 27. Mär. 2019 (CET))
OK, thx! --Gretarsson (Diskussion) 18:45, 27. Mär. 2019 (CET)
@Gretarsson: Nachtrag: "Daten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)" klappt natürlich nicht in einer Vorlage (wegen "|") als Ersatz gibt es (mit {{!}}):
Daten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) --Habitator terrae 18:50, 27. Mär. 2019 (CET))

Bilder aus Familenbesitz

Wie ist das mit der Freigabe von Fotos aus Familienbesitz? Die Abgebildete stellt ein Foto, das in den 1940er-Jahren von einem Straßenfotografen gemacht wurde, zur Verfügung. Der OTRS-Mitarbeiter besteht aber auf Freigabe durch den Fotografen. Eine offensichtlich unerfüllbare Forderung. Dennoch gibt es zahlreiche Bilder aus Familienbesitz in der Wikipedia, deren Fotografen unbekannt sind und die noch nicht 100 Jahre alt sind. --Otberg (Diskussion) 10:15, 25. Mär. 2019 (CET)

siehe Artikel Gleichbehandlung im Unrecht. --Goesseln (Diskussion) 11:11, 25. Mär. 2019 (CET)
Darum geht hier es nicht. Offenbar gibt es die Möglichkeit solche Bilder hochzuladen und einzubinden, denn die Rechte liegen bei privaten Aufnahmen natürlich in der Realität beim Fotografierten und Besitzer der Fotos. Der OTRS-Mitarbeiter hat das bei der Bearbeitung einfach nicht beachtet. --Otberg (Diskussion) 13:15, 25. Mär. 2019 (CET)
Die Rechte liegen nahezu nie beim Fotografierten, die Uploader behaupten das nur. --M@rcela 13:43, 25. Mär. 2019 (CET)
Wer glaubt im Ernst, dass die Rechte eines Straßenfotografen für ein über 70 Jahre altes privates Foto durch das hochladen verletzt werden? Es gibt schon andere pragmatische Regeln für alte Fotos. Greifen könnte da besipielsweise: „Für anonyme Werke bestimmt § 66 UrhG, dass das Urheberrecht bereits 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung der Aufnahme erlischt (bzw. nach der Erstellung, falls das Werk 70 Jahre lang unveröffentlicht blieb)“. --Otberg (Diskussion) 14:16, 25. Mär. 2019 (CET)
Ich sehe das genauso wie du. In Deutschland gibt es aber immer irgendwelche "Cabezas cuadradas", die alles bis ins Kleinste geregelt haben wollen und denen pragmatische Lösungen nicht passen. Echt piefkig. --M@rcela 14:50, 25. Mär. 2019 (CET)
Die Rechte des Straßenfotografen werden tatsächlich durch das Hochladen verletzt, das braucht keiner glauben, das ist so. Du meinst wohl eher, ob sich jemand daran stoßen würde. Das ist aber nicht der Anspruch hier dieses Projekts, einfach mal zu handeln und erst im Take-Down-Verfahren nachträglich zu handeln. Die Rechtslage ist eindeutig und damit auch die Handlungsrichtung der WMF. Anonyme Werke werden hier nicht angewandt, da es quasi unmöglich ist es nachzuweisen, ebenso ob es jemals eine Art Veröffentlichung gab. Wir haben pragmatische Regelungen, die bereits jetzt auch nur sehr verwässert in ihren Schranken wahrgenommen werden. Du kannst also dem OTRS-Team nicht vorwerfen, dass sie hier einen vorsätzlichen Rechtsbruch nicht dulden wollen. Was passiert, wenn man danach handelt "wird schon keiner meckern kommen" sieht man ja mit Artikel 13. --Quedel Disk 23:20, 25. Mär. 2019 (CET)
Und zweitens ist der Straßfotograf möglicherweise vieleicht schon mit der Aufnahme bekannt, daneben kann es ja auch sein, dass der Fotograf schon Tod ist (dann Absatz 2) 3.) Habitator terrae 23:29, 25. Mär. 2019 (CET)
Diese Diskussion hatten wir doch gerade erst. Nach jedem gesunden Menschenverstand überlässt der "Straßenfotograf" (ich würde ihn "zufälliger Passant" nennen) alle Nutzungsrechte dem Besitzer der Kamera. Das geht aus der Art der Gefälligkeit hervor, ohne dass dies erst schriftlich vereinbart werden müsste. Das ist einfach gelebte Praxis.
Oder ist mit "Straßenfotograf" etwas anderes gemeint? --Stepro (Diskussion) 08:46, 27. Mär. 2019 (CET)
Ich hatte den "Straßenfotografen" als Fotografen des Straßengewerbes (Artikel Sraßengewerbe. in: Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 22, 1979, S. 659) verstanden, aber auch der hat irgendwo eine Dunkelkammer. Also: mehr Licht, als Bitte an den Anfragenden.
Auch ein solcher Straßenfotograf hat Rechte an seinem Werk (wie auch der ambulante Straßenporträtist), die vor einem Upload erwogen werden müssen. --Goesseln (Diskussion) 09:31, 27. Mär. 2019 (CET)
Ich seh im Straßenfotograf bietet vermutlich seine Dienstleistung und das Foto an auch etwas anderes, als im kürzlichen Fall jemand aus dem Bekanntenkreis mit einem Foto konkret beauftragen. Sowohl von der Profession als auch vom Werkgestalter her. --Quedel Disk 16:58, 27. Mär. 2019 (CET)

Hallo Otberg, könntest Du uns bitte erklären, was Du in diesem Fall unter einem "Straßenfotograf" verstehst? --Stepro (Diskussion) 01:50, 28. Mär. 2019 (CET)

„Straßenfotograf“ ist die Angabe der Abgebildeten und Besitzerin des Bildes. Ob sie dafür bezahlt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Dass man solche privaten Schnappschüsse, am Rande der Schöpfungshöhe nicht verwenden kann, widerspricht IMO unserer langjährig geübten Praxis. --Otberg (Diskussion) 08:23, 28. Mär. 2019 (CET)
(Zumindest in den letzten 5-7 Jahren, in denen 90% der neu hochgeladenen Bilder durch meine Finger ging, entspricht das der langjährig durchgeführten Praxis. --Quedel Disk 16:17, 28. Mär. 2019 (CET))
@ Quedel: kannst du bitte nochmal wiederholen, wie du deinen Upload-Filter eingestellt hast und was das Ergebnis bei Schnappschüssen unsicherer Urheberschaft und unsicherer Schöpfungshöhe in der de-WP und/oder bei Commons war? --Goesseln (Diskussion) 17:10, 28. Mär. 2019 (CET)
@Goesseln: Da bei mir nichts hochgeladen wird, habe ich auch keinen Upload-Filter. Das Ergebnis bei unklarer Herkunft von Bildern und unklarer Schöpfungshöhe war stets löschen. Du kannst gerne das Gegenteil aufzeigen, wo du Bilder mit unbekanntem Fotografen hier findest, die nicht unter den bekannten Ausnahmeregelungen (100-Jahr bzw. 1923er) stehen. --Quedel Disk 18:46, 31. Mär. 2019 (CEST)

Unternehmensinformationen

Eigendarstellungen von Firmen sind keine zuverlässige Quelle und können zudem eine URV darstellen, wie das Beispiel MeVis_Medical_Solutions#Geschichte zeigt. Zudem findet sich auf der Homepage der Firma folgende sprachliche Merkwürdigkeit: "Der Ursprung in der 1997 gegründeten MeVis geht auf das Jahr 1992 zurück, ..." - nur das Wörtchen "in" wurde weggelassen. Es ist müßig, über die Versionsgeschichte zu suchen, wer von wem den Text kopiert hat, da ich es inzwischen geändert habe. Das URV-Problem bleibt aber als solches grundsätzlich bestehen und tritt in vielen Unternehmensartikeln auf. --TennisOpa (Diskussion) 10:52, 28. Mär. 2019 (CET)

Wo ist hier die Frage? --Magnus (Diskussion) 11:00, 28. Mär. 2019 (CET)

Fragen: Was tun? Bearbeitungsbaustein setzen, URV anmahnen oder entsprechende Passagen sofort löschen - alles zuviel auf einmal, besonders bei diversen Beteiligungen, Firmenkonstrukten usw. --TennisOpa (Diskussion) 11:26, 28. Mär. 2019 (CET)

Wenige Sätze, die wie im verlinkten Beispiel einige Eckpunkte einer Firmengeschichte chronologisch aufzählen, dürften üblicherweise nicht die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe aufweisen. Fakten sind nicht schützbar. Eine URV liegt in einem solchen Fall also nicht vor. Übrigens würde ich Eigendarstellungen von Firmen als Quelle nicht in Bausch und Bogen verdammen - detailliertere Ausführungen sind sicher mit Vorsicht zu geniessen, da sie z.B. beschönigend oder unvollständig sein können, aber für so etwas wie aktuelle Mitarbeiter- oder Umsatzzahlen hat man nicht nur (logischerweise) oft keine andere Quelle (bzw. andere Quellen geben auch nur wieder, was die Firma mitteilt), sondern es dürfte auch selten (und dann, wenn es auffliegt, unter Umständen ein Skandal) sein, wenn ein Unternehmen da falsche Angaben macht. Gestumblindi 18:37, 31. Mär. 2019 (CEST)

Imperator_Rome_logo.png

Hallo, ich hatte im Diskussionstab unter dem Artikel zu Imperator: Rome die Frage gestellt, ob es möglich ist, das betreffende Logo in die Übersichtstabelle einzufügen, wie auf der englischsprachigen Seite, wollte aber keinen Ärger mit dem Urheberrecht bekommen. Ein User hat mich also zu dieser Seite weitergeleitet. Meine Frage bleibt weiterhin die selbe: Kann ich oder jemand anderes das Logo in den Artikel einfügen, ohne sich Gedanken über Urheberrechtsprobleme machen zu müssen, oder erreicht das Logo die Schöpfungshöhe bzw. gibt es eine andere Möglichkeit? Ich bedanke mich für alle kommenden Antworten, --TreborZ6 (Diskussion) 01:23, 23. Mär. 2019 (CET)

Fragliche Weiternutzung von IP-Beiträgen

Ogivar wäre eigentlich mangels Belegen löschbar, aber vielleicht sollte man vorher noch klären, ob dies – „© 2007 by Otto and Mechtild Reuber“ – davon abgeschrieben ist – oder doch nicht, weil bloß eine IP den Text 2005 eingestellt hat? Bei der Klärung der Urheberschaftsfrage findet man vielleicht einen Vorgängertext der Reubers, den die IP abgeschrieben hat, und hätte dann einen Beleg, um den Artikel (inhaltlich) zu retten (diese Stoßrichtung: Portal:Geowissenschaften/Qualitätssicherung#Ogivar).

Sicherer bin ich mir, dass ein Teil eines Eintrags im Killy Literaturlexikon der Wikipedia mit geringfügigen Abänderungen entnommen ist, siehe Diskussion:Ines Geipel#Irgendwo „vom Markt genommen“ – Quellen, Quelle Wikipedia?, weil die Darstellung falsch ist. Welche juristischen Schritte werden gegen Abkupferer ergriffen, wenn (a) der Text per IP eingestellt wurde, (b) das Abgekupferte nicht zutrifft? – Weniger interessant: Es gibt auch exakte Kopien, teils nur „Quelle: Wikipedia“ (reicht das? auf Literatur-Empfehlungsseiten) sowie in einer Ankündigung einer Lesung oder so ohne Quellenangabe. --Lückenloswecken! 21:31, 25. Mär. 2019 (CET)

 Info: WP:Löschkandidaten/11. April 2019#Ogivar (zum ersten Fall) --Lückenloswecken! 23:00, 11. Apr. 2019 (CEST)

by-sa 3.0 vs. by-sa 3.0 de???

Könnte mir jemand mit Englischkenntnissen erklären, warum in der allgemeinen Version von CC BY-SA 3.0, der Verzicht auf Datenbankrechte fehlt, während in der deutschen Version dieser vorhanden (4. d) sowie 3. letzter Satz) ist? Oder hab ich da was überlesen?

Meine sich daraus ergebende Frage ist, ob der folgende Satz die Möglichkeit der Lizensierung einer Abwandlung einer Datenbank unter CC BY-SA 3.0, als CC BY-SA 3.0 DE, bietet: "You may Distribute or Publicly Perform an Adaptation only under the terms of: [...] (iii) a Creative Commons jurisdiction license (either this or a later license version) that contains the same License Elements as this License (e.g., Attribution-ShareAlike 3.0 US))" (4. b) [14])

Der Hintergrund ist diese Stimmabgabe.

Habitator terrae 22:02, 28. Mär. 2019 (CET)

2 D- Regel zu mittelalterlichen Buchmalereien und Handschriften

Ich habe das leider erst heute gesehen, dass der Passus komplett gestrichen wurde. Vielleicht wäre es sinnvoll den Passus an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen?! Gestern und heute habe ich mittelalterliche Handschriften und Buchmalereien aus dem Katalog Historisches Museum der Pfalz Speyer von Alexander Schubert (Hrsg.): Richard Löwenherz: König – Ritter – Gefangener. Katalog zur Ausstellung in Speyer, 2017, Verlag Schnell und Steiner, ISBN 978-3-7954-3165-5 eingescannt und dann hochgeladen. [15], [16], [17], [18], [19], [20], [21]. Nur ist dort nirgendwo ein Fotograf genannt, wenn man von Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt der Aufnahme ausgeht. Man darf also generell keine mittelalterlichen Handschriften, Buchmalereien mehr einscannen? Das heißt, die müssen alle gelöscht werden? Darf ich sie dann von der British Library [22] direkt entnehmen? Oder geht das auch nicht? --Armin (Diskussion) 10:46, 17. Mär. 2019 (CET)

Commons akzeptiert solche Bilder noch, vgl. Commons:Wann man die PD-Art-Kennzeichnung verwendet. Die Streichung des Passus geht ansonsten auf aktuelle Rechtsprechung zurück: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Zweidimensionale Reproduktionsfotografie#Rechtsprechung. Die Rechtslage scheint auch im Vereinigten Königreich nicht deutlich besser zu sein, vgl. Commons:Reuse of PD-Art photographs#United Kingdom / UK. Wenn ich richtig informiert bin, würde die vorgeschlagene EU-Urheberrechtsreform hier vermutlich eine Verbesserung bringen. Viele Bibliotheken veröffentlichen allerdings ihre (Handschriften-)Digitalisate unter einer freien (und Commons-kompatiblen) Lizenz, auf Commons wäre für solche Dateien die Vorlage Licensed-PD-Art zu verwenden. --HHill (Diskussion) 14:38, 17. Mär. 2019 (CET)
Aber das Urteil oben bezieht sich ja nur auf Reproduktionsfotografien, nicht auf Scans. Scans alter Sachen dürften (da auch hier selbst die handwerklichen Fähigkeiten wie Winkel, Beleuchtung, Positionierung etc. wegfallen) weiterhin wie früher problemlos möglich sein. @Armin P.: Bei dir ist natürlich das Problem, dass hier die Lichtbilder aus dem Buch geschützt sind und daher dein Scan dann auch nicht erlaubt wäre. Ob die jetzt von der British Library mit einem Auflichtscanner gemacht wurden, kann man so direkt nicht sehen. Wenn ja (und danach siehts fast aus), dürfte man die verwenden. --Quedel Disk 15:56, 17. Mär. 2019 (CET)
Mein Scan aus dem Katalog und das Bild bei der British Library. Dann werde ich die löschen und das Digitalisat von der British Library ggf. zuschneiden und dann hier hochladen. @ Benutzer:HHill Wo finde ich denn den Hinweis, dass die Digitalisate der Paris, Bibliotheque Nationale de France oder der British Library unter freier Lizenz stehen? Vielleicht wäre es nach der neuen Rechtsprechung sinnvoll, die Bibliotheken, die unter einen freien Lizenz ihre Bilder zur Verfügung stellen, irgendwo auf einer Seite sammeln. --Armin (Diskussion) 16:16, 17. Mär. 2019 (CET)
Das Digitalisat von Paris, BN, fr. 12473 ist domaine public, also wohl gemeinfrei, siehe den Eintrag Droits unter Informations détaillées beim Digitalisat. Für die British Library habe ich entsprechende exemplarspezifische Angaben noch nicht gefunden, die Chancen dafür stehen aber nicht schlecht, vgl. die Terms of Use. Einiges ist ja auch schon auf Commons z. B. in c:Category:Historia Anglorum (1250-1259) - BL Royal MS 14 C VII. --HHill (Diskussion) 16:42, 17. Mär. 2019 (CET) PS: Zum Beispiel bei der Europeana kannst Du nach Lizenzen filtern. --HHill (Diskussion) 16:53, 17. Mär. 2019 (CET)
Wir sollte da im Moment gar nichts tun. Die EU-Urheberrechtsreform würde - wenn sie denn durchgeht - das BGH-Urteil revertieren und uns künftig das Recht geben, jede Reproduktion gemeinfreier 2D-Werke zu nutzen. Bis Ende März werden wir sehen, was das EU-Parlament tut. Ist die Reform dann durch, können wir die Richtlinie anpassen. Wird sie gestoppt, können wir uns etwas Zeit zum Nachdenken nehmen und eine geeignete Formulierung suchen. Zwei Wochen können wir auf jeden Fall warten. Grüße --h-stt !? 15:21, 19. Mär. 2019 (CET)

Die Anfrage sehe ich nicht als erledigt an. Wäre gut, wenn man sich einig wäre. Aus diesen Gründen setze ich auch einen Baustein, der die Archivierung hier unterbindet. Ich bin Laie in der Thematik. Der Passus war erst durchgestrichen und wurde dann wieder eingefügt von Benutzer:Chaddy [23] und nun wieder gestrichen von Benutzer:H-stt [24]. Ich kann die juristische Kompetenz von den Leuten , die hier mitreden wollen, nicht einschätzen, aber es wirkt halt komisch. Meine Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben: Wenn Bilder bzw. Scans aus Kunstbänden nicht mehr erlaubt sein sollen, kann ich die Buchmalereien dann von der Bibliothek, die diese Handschrift aufbewahrt, entnehmen [25]? Was passiert mit den bisherigen Scans aus Kunstbänden in wikipedia? Das sind ja nicht nur eine handvoll, sondern unzählige Bilder. Was ändert sich durch die Urheberrechtsreform der Europäischen Union in der Sache? Diese Antworten sollten auch verständlich auf der Regelseite WP:Bildrechte aufbereitet. --Armin (Diskussion) 22:56, 27. Mär. 2019 (CET)

Die Urheberrechtsreform revidiert das BGH-Urteil zu Reis-Engelhorn und erlaubt uns bei allen 2D-Werken, deren Urheberrechte abgelaufen sind, jede beliebige Reproduktion zu nehmen. Streng genommen tritt das erst in Kraft, wenn die nationale Umsetzung stattgefunden hat - also irgendwann vor dem Mai 2021. Aber vermutlich werden wir das das intern schon vorher zum Standard erklären. Grüße --h-stt !? 22:59, 27. Mär. 2019 (CET)
Hallo h-stt, kannst Du bitte kurz die Stelle nennen (bestenfalls verlinken), welche das BGH-Urteil revidiert? --Stepro (Diskussion) 01:53, 28. Mär. 2019 (CET)
Das würde mich auch interessieren? --Armin (Diskussion) 12:02, 31. Mär. 2019 (CEST)
Einstweilen die Stellungnahme der Wikimedia Foundation (leider ohne Link zur einschlägigen Stelle), dort heißt es: A new safeguard for the public domain will ensure that faithful reproductions of public domain works remain uncopyrighted, even as they are digitized. Wenn ich das richtig sehe, ist der Bezugspunkt folgende Formulierung des EU-Parlaments: […] Im Bereich der bildenden Kunst trägt die Verbreitung von originalgetreuen Vervielfältigungen gemeinfreier Werke zum Zugang zur Kultur und ihrer Förderung und zum Zugang zum kulturellen Erbe bei. In einem digitalen Umfeld ist der Schutz solcher Vervielfältigungen durch das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte nicht mit dem Ablauf des urheberrechtlichen Schutzes eines Werks in Einklang zu bringen. Zudem führen Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtsgesetzen, die den Schutz solcher Vervielfältigungen regeln, zu Rechtsunsicherheit und wirken sich auf die grenzüberschreitende Verbreitung von gemeinfreien Werken der bildenden Kunst aus. Bestimmte Vervielfältigungen von gemeinfreien Werken der bildenden Kunst sollten daher nicht durch das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte geschützt werden. […] (S. 50 im PDF). Aber: IANAL. --HHill (Diskussion) 18:10, 31. Mär. 2019 (CEST)
Das ist der Art. 14 der Urh-RL in der vom EP beschlossenen Fassung. HHill hat nur die "Erwägensgründe" dazu zitiert, die eigentliche Regelung ist im letzten Abschnitt des Dokuments. Wegen dieser und einige anderer kleinerer Änderungen waren die Proteste ja nicht gegen die Richtlinie als ganzes gerichtet, sondern nur gegen die Art. 11 (jetzt 15) und Art. 13 (jetzt 17), sowie vereinzelt auch gegen Art. 12 (16) und die Begriffsbestimmungen in Art 2+3. Grüße --h-stt !? 16:33, 3. Apr. 2019 (CEST)

Frage: Macht es Sinn, diesen Abschnitt durch den Nicht-Archivieren-Baustein noch länger künstlich offen zu halten? Es hat wohl niemand Lust, den betreffenden Text entsprechend des BGH-Urteils zum REM mal vernünftig zu überarbeiten. Das kann man auch mit Nichtarchivierung hier nicht erzwingen. Und Pajz wurde ja leider erfolgreich vergrault. --Stepro (Diskussion) 01:49, 6. Jun. 2019 (CEST)

Erzwingen will und möchte ich nichts. Ich sehe das aber eher pragmatisch. Man kann natürlich dann wieder eine neue Diskussion aufmachen. Aber warum? Stört die Nichtarchivierung denn hier? Der Passus muss ja in absehbarer Zeit überarbeitet werden. Immerhin sind davon sehr viele Bilder bei uns betroffen. Wikipedia:Bildrechte#Nicht_schützbare_Fotos_(Reproduktionen)_–_2-D-Regel Vor allem was passiert mit den bislang in wikipedia hochgeladenen Bildern, wenn die 2-D-Regel obsolet nach BGH-Urteil v. 20.12.2018 ist? Oder wartet man jetzt stillschweigend die nationale Umsetzung der Urheberrechtsreform einfach ab und das Problem erledigt sich dann von selbst? --Armin (Diskussion) 18:20, 10. Jun. 2019 (CEST)
Naja, ich fand meine Frage auch eher pragmatisch. ;-) Bisher hat Wikipedia (und noch mehr Commons) die Rechtslage ignoriert, und sich eine 2D-Regel ausgedacht, die es außerhalb des Wikiversums nicht wirklich gibt. Jetzt wurde die bisherige Rechtslage vom BGH höchstrichterlich bestätigt, und das Wikiversum hat beschlossen, sie trotzdem weiter zu ignorieren. Ich persönlich finde das nach wie vor völlig falsch, aber was will man dagegen machen? --Stepro (Diskussion) 00:56, 11. Jun. 2019 (CEST)
Commons ignoriert "die Rechtslage" nicht, sondern stützt sich halt auf die Rechtslage in Amerika, d.h. Bridgeman Art Library v. Corel Corp.: "a decision by the United States District Court for the Southern District of New York, which ruled that exact photographic copies of public domain images could not be protected by copyright in the United States because the copies lack originality". Und wie Armin oben schreibt: Wenn die Urheberrechtsreform umgesetzt wird, sieht es dann auch in Deutschland wieder anders aus, oder? Das wäre dann zumindest ein erfreuliches Ergebnis der Reform. Gestumblindi 21:57, 18. Jul. 2019 (CEST)
Entschuldige bitte, aber diese Argumentation ist reichlich absurd. Dass die Rechtslage sowohl in der USA als auch im betreffenden Land einzuhalten ist, bedeutet ja nun ganz sicher nicht, dass sich im dabei widersprechenden Fall die für Commons günstigere Rechtssprechung (hier: USA) als Grundlage nehmen lässt. Natürlich ist das Urheberrecht in DE zu beachten, und das ist nun mal sehr verschieden von dem in den USA.
Was die Urheberrechtsreform betrifft: Warten wir's ab. Wir können uns schlicht nicht an Gesetze halten, zu denen es noch nicht einmal eine Idee eines Entwurfes gibt. Und bis es ein in Kraft getretenes Gesetz dazu gibt, dürften eher noch Jahre vergehen. --Stepro (Diskussion) 00:19, 19. Jul. 2019 (CEST)
Nur zum Verständnis: inwiefern berühren Scans von mittelalterlichen Werken, die in der British Library, der Bibliotheque Nationale de France und der Chetham's Library angefertigt worden sein müssen, das deutsche Urheberrecht? Weil sie von Reproduktionen aus in Deutschland erschienenen Büchern übernommen wurden? --95.88.147.116 20:49, 10. Sep. 2019 (CEST)
Zum Verständnis: im Urheberrecht gilt das Schutzland-Prinzip. Das bedeutet, dass jeweils das Urheberrecht des Landes gilt, in dem der Berechtigte Schutz in Anspruch nimmt. Wenn der Berechtigte feststellt, dass sein Werk in Deutschland vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht wird (Internet), kann er in Deutschland Rechtsschutz nach deutschem Recht in Anspruch nehmen. --Lapp (Diskussion) 21:20, 8. Okt. 2019 (CEST)

Ich habe den Nicht-Archivieren-Baustein jetzt mal rausgenommen, da in diesem Abschnitt seit Monaten nicht mehr diskutiert wird. Wenn Bedarf besteht, kann die Diskussion zu diesem Thema ja jederzeit wieder aufgenommen werden. Gestumblindi 00:18, 7. Feb. 2020 (CET)