Wikipedia Diskussion:Musikrechte

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Seewolf in Abschnitt Lizenz: GPL oder CC?
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Abkürzung: WD:MR
ACHTUNG:

Fragen zum Urheberrecht und zu Musikrechten bitte nur noch auf WP:UF. Diese Diskussionsseite beschäftigt sich ausschließlich mit dem Aufbau der Hauptseite und ist nicht für konkrete Fragen geeignet

Notenausgaben[Quelltext bearbeiten]

Bei Notenausgaben ist der Notensatz sowie eventuelle Bearbeitungen allgemein dito für 70 Jahre geschützt; unabhängig davon, ob die Komposition selbst schon allgemeinfrei ist oder nicht.

Also muss z.B. Bild:Ba0353800nb.gif gelöscht werden? Als ich früher bei den Bildrechten nachgefragt hatte, wurde noch behauptet, der Notensatz würde keine Schöpfungshöhe erreichen. --Phrood 16:49, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
* 1. Die Generalbassaussetzung ist genaugenommen eine Bearbeitung, die vermutlich(!) Schøpfungshøhe besitzt.
* 2. Das Notenbild selbst ist tatsæchlich vom Verlag geschuetzt; nagel mich dabei aber bitte nicht auf die genaue Frist hierbei fest! (muss ich selbst noch mal genau recherchieren). Wære es nicht geschuetzt, duerfte man ja z.B. ohne Probleme Notenausgaben kopieren - und das ist definitiv _nicht_ der Fall. Hier gehts aber eher um Sachen wie z.B. Blætterstellen, Notenabstænde, Ligaturen etc; das ist keineswegs so trivial wie es aussieht. Wenn es dann noch eine "kritische Ausgabe" ist (also jemand noch mal alle Quellen etc. durchgegangen ist) zæhlt das als wissenschaftliches Werk. Wann ist die Notenausgabe denn erschienen?
Løsung: Einfach abtippen (ohne Generalbassaussetzung) und neu einstellen - die Musik selbst ist ja frei. --Kantor Hæ? 18:44, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Das hatte ich eigentlich auch schon vermutet. Das Bild stammt nicht von mir. Keine Lust, abzutippen, daher LA gestellt. --Phrood 19:09, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Bei wissenschaftlichen ("Urtext") und Erstausgaben sind es 25 Jahre. Bei allen anderen kann esaber passieren, das Bearbeitungen mit ScChöpfungshöhe (wie hier auch) vorliegen. Hat also nichts mit dem Druckbild selbst zu tun! --Kantor Hæ? 19:36, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
unter besagtem Satz steht "(c) 1962 Bärenreiter-Verlag, Kassel". --jha 17:36, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ups - hatte meine Brille nicht auf 8-) Dummerweise schreiben die Verlage leider nicht mit dabei, inwieweit es sich um eine wissenschaftliche Ausgabe oder eine Bearbeitung handelt. Wegen dem ausgesetzten Generalbass (Bearbeitung) wuerde ich aber doch løschen. Findet sich nicht zu Telemann evt. was passendes in den freien Archiven? --Kantor Hæ? 18:01, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ueberarbeiten?[Quelltext bearbeiten]

Der Notensatz als solcher ist NICHT urheberrechtlich geschützt. Auf der Seite ist im übrigen falsch, dass die mediale Struktur der WP dem Musikzitat entgegenstehe. Wenn das richtig wäre, dürfte es keine Bildzitate im WWW geben, da jedes Bild unabhängig vom Kontext durch seine Adresse ansprechbar ist. --Histo Bibliotheksrecherche 00:42, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe die von dir umstrittenen Punkte rausgenommen. Ein "pures Notenabpinseln" ist tatsæchlich nicht geschuetzt; das duerfte aber insofern praxisfremd sein, weil in fast allen Notenausgaben Bearbeitungen vorliegen. --Kantor Hæ?+/- 01:16, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Der Nutzung von Zitaten steht zuallererst mal unsere Policy entgegen. Fremde Bilder oder Notenausschnitte, die Schöpfungshöhe aufweisen, kann man wohl kaum unter einer freien Lizenz veröffentlichen. Bislang ist es allerdings Usus auf Commons und hier, dass nur Medien unter freier Lizenz akzeptiert werden. Im Endeffekt heisst das, dass von fremden Werken nur Werkteile benutzt werden können, die keine Gestaltungshöhe aufweisen, mithin kommt für Musikwerke fast ausschließlich eine PD-Lizenzierung in Betracht, denn: Entweder ein Musikwerk ist aufgrund 70 Jahre pma ohnehin gemeinfrei oder der Ausschnitt aus einem noch nicht gemeinfreien Werk ist nicht schutzfähig. Würde man Werkteile aus nicht gemeinfreien Werken unter GFDL oder CC-Lizenz akzeptieren so würde das implizit die Zuerkennung von Schöpfungshöhe beinhalten und wäre ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers eine URV. Wann genau ein Werkteil nicht mehr schutzfähig ist kann man pauschal kaum sagen, jedenfalls gilt auch bei Musik der Schutz der kleinen Münze, ganz besonders ätzend dürfte sich der Melodienschutz auswirken. Letztendlich ist imho unter der Prämisse "nur explizit freie Inhalte" die Verwendung nicht gemeinfreier Musikwerke kaum sinnvoll möglich. Was anderes wäre es, wenn wir den Upload von Medien zu Zitatzwecken zuliessen, allerdings ist es für mich nicht ersichtlich, warum man dann zwar Zitate von Musikwerken aber nicht Bildzitate für zulässig erachten sollte.
Zum Notensatz: Selber Noten von gemeinfreien Werken anfertigen ist immer unproblematisch, bei gescannten Noten kann man ja zusätzlich als Faustregel 25 Jahre nach Veröffentlichung o.ä. annehmen, um eventuelle Leistungsschutzrechte auszuschliessen.--Wiggum 15:37, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Mir wære es vor allem wichtig, dass die Sache endlich mal geklært wird! Dieses "darf" oder "darf nicht" geht einfach schon zu lange. Im uebrigen ist de.wiki momentan Musik- und Notenzitatfrei, die Dateien befinden sich alle auf den Commons. Wære das evt. als vorlæufige Løsung haltbar? --Kantor Hæ?+/- 17:41, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Vorlage "Musikzitat"[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

nochmal zur Vorlage: Musikzitat: Sie soll für Notenbeispiele benutzt werden, die wie in der Diskussion dargelegt jedoch keine "Musikzitate" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellen (weil es nicht darum geht, Teile von Musik in ein neues musikalisches Werk einzubinden). M.E. müsste im Text der Vorlage korrekterweise "Kleinzitat" stehen, ggf. mit dem zusätzlichen Hinweis, dass der Baustein nur für Notenbeispiele gedacht ist.

Viele Grüße --Thomas Schultz 15:51, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Danke fuer den Hinweis! Die Midis etc. habe ich da erstmal mit eingeordnet, weil sie grundsætzlich ja "nichtfrei" sind - ob sie rechtmaessig zitierbar sind, ist ja doch noch nicht ganz klar. Nicht umsonst steht ueberall der dicke Hiwneis, dass auf das Hochladen von geschuetzten Midis verzichtet werden solle. --Kantor Hæ? +/- 16:10, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Es gibt etliche Midis, die noch nicht im Notenformat vorliegen. Da sollten wir erstmal "Bestandsschutz" geben, bis du umgearbeitet sind. --Kantor Hæ? +/- 16:13, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Rammstein[Quelltext bearbeiten]

Das Beispiel "Rammstein stehen zwar noch auf der Bühne; der musikalische Inhalt ist aber zu trivial, um Schöpfungshöhe zu erreichen." ist sehr gewagt. Auch (triviale) Popmusik ist eigentlich immer geschützt (Kleine Münze). Ob jetzt der Ausschnitt auch schon Schöpfungshöhe erreicht vermag ich nicht zu beurteilen, die genannte Formulierung ist aber sehr missverständlich.--Wiggum 23:02, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Besser so? --Kantor Hæ? +/- 06:24, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Beispiel Bach[Quelltext bearbeiten]

es ist unsinn, auf den bearbeitungscharakter (den ich bezweifle) des ganzen stücks abzuheben. eine übernahme ist nur unzulässig, wenn der übernommene teil geschützt ist, also sch.höhe erreicht!! --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:18, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Darf ich im übrigen dringend darum bitten den artiklel Rechtsschutz von Schriftzeichen samt disku ausgiebig zu rezipieren? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:19, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Der Notentext selbst ist natuerlich "frei" - die Vortragszeichen stammen aber natuerlich nicht von Bach selbst. Hier geht es also tatsæchlich um die Frage: Ist ein Werk, das als ganzes (evt.) urheberrechtlich geschuetzt ist, frei verwendbar, wenn es als Auszug(!) keine Schøpfungshøhe erreicht? Oder eben anders gefragt. Kann fehlende Schøpfungshøhe das Urheberrecht aushebeln? Auf eine fundierte Antwort bin ich sehr gespannt! --Kantor Hæ? +/- 03:30, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Geschützt ist nur, was Schöpfungshöhe erreicht, das gilt auch für Werkteile. Sonst wären ja einzelne Sätze aus Romanen oder Harmonien schutzfähig.--Wiggum 08:44, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Nicht geschützte Teile können frei übernommen werden, siehe auch Schulze in Dreier/Schulze ²2006, § 24 Rdnr. 4 --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:52, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe es auf euren Einwand hin entfernt (war mir das selbst auch nicht 100% sicher). Gibt es sonst noch Dinge, die evt. verbesserungswuerdig (oder auch: fragwuerdig) sind? --Kantor Hæ? +/- 19:54, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

"musikalische" Schøpfungshøhe[Quelltext bearbeiten]

thumb|right|?

Einfach mal eine Frage in die Runde, um das ganze mal etwas konkreter zu machen: Welches der Beispiele rechts (wohgemerkt uebers ganze Stueck gesehen!) erreicht eurer Meinung nach Schøpfungshøhe? --Kantor Hæ? +/- 20:36, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Meines Erachtens alle Beispiele.--Johannes Pausch 00:06, 23. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Begründung? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:12, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Sämtliche Beispiele sind natürlich (für einen Musiker) ziemlich trivial (Ich habe keine 5 Minuten fürs Erstellen gebraucht). Aber spätestens ab dem dritten Beispiel - das hinzufügen einer Zweitstimme (hier zusätzlich auch noch mit Bezifferung) reicht aus - wird definitiv eine Bearbeitung mit Schöpfungshöhe erreicht. Mit den Harmonisierungen ist das so eine Sache: Bei dem zweiten würde ich Schöpfungshöhe eher bejahen, zumal die Harmonisierung keineswegs "konventionell" oder "trivial" ist. Damit wäre nur das erste Beispiel frei, da es sich auf die Grundfunktionen beschränkt.
Die musikalische Schöpfungshöhe ist - leider! - sehr niedrig angesetzt. So etwas wie "reines Handwerk erreicht keine Schöpfungshöhe" wie bei den Logos etc. gibt es in diesem Bereich nicht; obwohl die Beispiel für mich jetzt eher "reines Handwerk" waren. Manchmal finde ich es wirklich zum k***** (ich darf z.B. nicht einmal einen auf meine Verhältnisse selbstgeschriebenen Chorsatz zu einer geschützten Melodie aufführen), aber irgendwo ist es auch gerechtfertigt. --Kantor Hæ? +/- 19:56, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Bearbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ist Bild:Georg Philipp Telemann - Hanaque.ogg OK? Ursprunglich gemeinfreies Werk, für Cembalo bearbeitet. --Phrood 22:46, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die Bearbeitung dürfte Schöpfungshöhe erreichen. --Kantor Hæ? +/- 23:30, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Sehr schade. Erklärst du das den Leuten auf den Commons oder soll ich? --Phrood 23:35, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Das kriege ich mit meinem Englisch wohl nicht (mehr) hin ;-) Wenn es unbedingt gebraucht wird, könnten wir es als stark gekürzte Version hier als Zitat laufen lassen. --Kantor Hæ? +/- 23:50, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Nee, da kann man sich gleich die Beispiele auf Amazon anhören. Ich stelle einen LA. --Phrood 23:52, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bild:Interrogatio.JPG[Quelltext bearbeiten]

Kümmert ihr euch bitte darum // Forrester 17:40, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Die Musik ist PD, die reine Notierung (sieht nach Capella aus) erreicht keine Schöpfungshöhe, IMHO. --Kantor Hæ? +/- 19:26, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Aktueller Stand: Bitte Permanentlinks eintragen!![Quelltext bearbeiten]

Entweder es wird zum Archiv (z.B: von WP:UF) verlinkt oder es wird ein Permanentlink angegeben. Außerdem empfiehlt sich ein Eintrag in FAQ Rechtliches --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:14, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hab den Link auf WP:UF gefixt (ist durch die Archivierung verlorengegangen, Danke für den Hinweis!). Was meinst du mit der FAQ? Auf Wikipedia:Urheberrechte ist es doch schon prominent verlinkt... --Kantor Hæ? +/- 19:30, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Wikipedia:FAQ Rechtliches --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:12, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

kümmert euch bitte drum[Quelltext bearbeiten]

Hat keine Schöpfungshöhe, oder ;)

Erledigt; sehe hier keine Schöpfungshöhe. --Kantor Hæ? +/- 13:16, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

und wieder[Quelltext bearbeiten]

Bild:Els segadors notalar.jpeg // Forrester 21:42, 24. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Musikalisch höchstwahrscheinlich frei (=16.Jhd.), Notation unerheblich. --Kantor Hæ? +/- 22:28, 24. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Bitte nicht Vorlage:Bild-PD setzen. Da steht doch fett drauf veraltet. // Forrester 12:01, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Eigeneinspielung[Quelltext bearbeiten]

Ist es möglich, ein gemeinfreies Musikwerk (Komponist > 70 Jahre tot) hier vollständig einzustellen, wenn alle Aufführenden (= Urheber) bereit sind, es unter die GFDL zu stellen? Gedacht habe ich an eine a-cappella-Einspielung eines romantischen Chorliedes. Das wäre also eine Art "Musikspende". Könnte das aus irgendwelchen Gründen problematisch sein? --Mautpreller 09:47, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Wenn das Werk in sich keine Bearbeitung darstellt (="Urtext") und alle Beteiligten zustimmen, sehe ich kein Problem. Die Aufnahme selbst sollte dann unter GFDL oder cc stehen; PD geht nur, wenn keiner der Ausführenden in der GVL ist. (Eine Freigabe per OTRS mit Namensnennung der Ausführenden wäre wahrscheinlich sinnvoll!) Min 50 Øre, --Kantor Hæ? +/- 14:01, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Trifft es zu, dass für eine Ensemble-Darbietung (also etwa Chor, Orchester) lediglich die Zustimmung des Ensembleleiters erforderlich ist und nicht diejenige "aller Beteiligten"?--Johannes Pausch 18:22, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Nö. (Allerdings ist das in der Praxis akzeptiert, wenn eine verantwortliche Person glaubhaft die Freigabe erteilt.) --Kantor Hæ? +/- 18:40, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Hm. - War das wirklich ein Nö mit 2 teutonischen Tüttelchen? 1 Fall von Heideggers "Selbstvergessenheit" ? ;-) Also, um auf den obigen Absatz zurückzukommen, könnte nach 20 Jahren die 7. Bratsche eine solche Art "Musikspende" verhindern?--Johannes Pausch 19:06, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Der Leiter eines Ensembles vertritt dieses in allen Fragen (Verträge etc.) nach außen. Dazu würde ich auch die Vergabe von freien Lizenzen zählen.--Wiggum 19:10, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Stopp - das ist zu einfach! Wenn auch nur einer der beteiligten Musiker z.B. in der GVl ist, _kann_ er nicht unter GFDL o.ä. lizensieren (ähnlich wie die GEMA-Abtrittsermächtigung). Da kann ein "Pling" der Triangel tatsächlich schon ausreichen, um eine Weiterverwendung unter freier Lizenz zu verhindern. Der Leiter eines Ensembles kann zwar sehr wohl über eine "Verwertung" entscheiden - also: "Wir nehmen eine CD auf und schmeissen die in den Handel". Er kann aber natürlich nicht über die Urheberschaft einer Einspielung eines einzelnen Beteiligten entscheiden!.
Ich sehe es eher pragmatisch: Bei _offensichtlichen_ Laienensembles sollte uns die Genehmigung des Ensembleleiters ausreichen - alles andere wäre schlichtweg auch zu aufwendig und eh nicht zu überprüfen. Bei professionellen Ensembles oder Musikern, die evt. auch anderweitig in CD-Aufnahmen etc. verstrickt sein könnten, würde ich liebend gerne die Finger von lassen - da kann man sich schnell ziemlich heftig verbrennen! --Kantor Hæ? +/- 19:35, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Na ja, der Chorleiter kann keine Verträge eingehen, die anderen Verpflichtungen widersprechen. Vermutlich ist das im Falle der Kombination Verwertungsgesellschaft/freie Lizenz den allerwenigsten klar. Dem pragmatischen Vorschlag stimme ich daher zu.--Wiggum 20:14, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist auch der Grund, weswegen - meiner Meinung nach - bei einer OTRS-Freigabe in solchen Sachen zwingend auch alle Beteiligten _namentlich_ gennant werden sollten. Da hätten wir zumindest noch die Annäherung einer Chance, auf evt. weitere Veröffentlichungen zu kontrollieren. (Und glaub mir: Alle interpretierenden Musiker, die an einer komerziellen Veröffentlichung mit dabei waren, werden sich die Tantiemen über die GVL nicht durch die Lappen gehen lassen ;-) ) --Kantor Hæ? +/- 20:45, 27. Mär. 2007 (CEST) Wir hatten das auch schon mal auf WP:UF, aber spontan kann ich da nichts finden) Beantworten

Mir ginge es um Folgendes: Laienchor, ausdrückliche Zustimmung aller sicher einholbar, namentliche Nennung aller Beteiligten unproblematisch; Chorleiter ist Profi und bestimmt GVL-Mitglied. Die Frage ist, ob das überhaupt geht (wg. GVL, GEMA usw.). Man hätte dann ein wirklich gutes Hörbeispiel (worans ja meist in den Artikeln mangelt). Ich hab von diesen Musiklizenzen keine Ahnung - frage einfach nur mal an. --Mautpreller 21:13, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Verstehe ich das richtig, dass nach Abtretung aller Nutzungsrechte eine Lizenzierung (die ja durch das weiterhin geltende Urheberrecht im Prinzip zulässig wäre) einen Vertragsbruch bedeuten würde? --Phrood 21:25, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Bei den Komponisten (GEMA) auf jeden Fall, bei der GVl bin ich mir zwar nicht 100% sicher, aber da dürfte ähnliches gelten. @Mautpreller: Frage ihn doch einfach mal, ob er in der GVL ist? Es kann auch gut sein, dass er noch nicht genug "veröffentlicht" hat (Grade bei Laienchorleitern nicht unwahrscheinlich), dass sich die GVl schlichtweg noch nicht lohnt. --Kantor Hæ? +/- 21:37, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Der Vertrag der GVL findet sich hier --Phrood 21:41, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Ich denke, dass vor allem "1)" für sich sprechen dürfte... --Kantor Hæ? +/- 21:52, 27. Mär. 2007 (CEST) (kein Mitglied der GVL) Beantworten
Mach ich. Da er aber auch Solist ist und in einem Soloensemble mitwirkt, das bereits CDs aufgenommen hat, ist die Wahrscheinlichkeit groß. --Mautpreller 08:30, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Ich sags mal so: Letzendlich ist es sein Problem, nicht unsers. Für die Wikipedia reicht im Grunde die freie Lizenz (die er fürs sich selbst hier natürlich auch ausstellen kann, im Gegensatz zur pauschalen Annahme weiter oben) - falls er dann Probleme mit der GVL bekommt, ist das - streng genommen - nicht unser Bier. Spreche ihn ehrlich darauf an, dass eine freie Lizenz evt.(!) für ihn Probleme mit der GVL bringen könnte - wenn er trotzdem "Ja" sagt, sollten wir nicht "Nein" sagen ;-) --Kantor Hæ? +/- 15:05, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Nein, so geht das nicht. Wir haben unseren Nachnutzern maximale Rechtssicherheit zu bieten. Wenn die Verwertungsgesellschaft einen Nachnutzer in Anspruch nimmt, der sich auf die Lizenz verlässt - hat der dann Pech gehabt, weil er dann gegen den Chorleiter klagen muss? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:17, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Ist das möglich? Wenn die Aufnahme unter freier Lizenz steht, kann doch wohl kaum ein Nachnutzer verklagt werden? Oder doch? --Mautpreller 08:57, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich ist es so, dass "GFDL" nicht bedeutet, dass eine Datei "komplett" frei verwendet werden kann (siehe zb. Wappen, Logos, Persönlichkeitsrechte etc.). Inwieweit aufgrund des GVL-Knebelvertrages eine entsprechende Freigabe rechtlich überhaupt wirksam ist, kann ich nicht sagen. --Kantor Hæ? +/- 12:04, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Verfügt ein Urheber nicht über die Rechte, um ein Werk unter eine freie Lizenz stellen zu können, ist die freie Lizenz natürlich nicht gültig und ein Nachnutzer kann vom Rechteinhaber in Anspruch genommen werden. Hatte er nicht die Voraussicht, sich bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft zu erkundigen, ob die freie Lizenz gültig ist, hat er womöglich gegen Sorgfaltspflichten verstoßen und haftet für die unbefugte Nutzung. Bei CC-Lizenzen gibt es einen Haftungsausschluss des Lizenzgebers, allerdings ist die Frage, ob bei unwirksamer Lizenz überhaupt ein Lizenzvertrag geschlossen wird, der Haftungsausschluss also überhaupt wirksam ist. Natürlich haftet auch die Foundation als Anbieter der Wikipedia, wenn ein Werk unter ungültiger Lizenz eingestellt wird (die praktische Schwierigkeit der Klage gegen die WMF hierzulande einmal beiseitegelassen) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:33, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Nochmals zu Kantor: Die GNU FDL regelt die urheberrechtliche Nutzung eines Werks abschließend, insofern kann man den Fall nicht im mindesten mit den von Kantor angeführten anderen "Unfreiheiten" vergleichen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:34, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

*Groschenfall* Ich habe da schlichtweg Urheberschaft und Nutzung ein wenig durcheinandergeworfen :-/ (Mit den Leistungsrechten hatte ich bisher weniger zu tun). Er ist und bleibt natürlich (Mit-)Urheber an seiner Aufnahme, hat aber die Nutzungsrechte an seinen Werken pauschal an die GVL abgetreten und damit zur Verwendung/Nutzung nichts mehr zu sagen. Das heisst also, dass nur die GVL die vom ihm gemachten Aufnahmen unter die GFDl stellen könnte, da sie nun die entsprechenden Rechte besitzt - und ich glaube nicht, dass die das machen :-( --Kantor Hæ? +/- 15:01, 31. Mär. 2007 (CEST) (Man kann von diesen Knebelverträgen halten, was man will: Selbst bei der GEMA gemeldete Bands müssen bei Aufführungen an die GEMA bezahlen, selbst wenn sie nur eigene Werke spielen ...) Beantworten

Ums zu präzisieren: Er hat bestimmte, genau umschriebene Nutzungsrechte abgetreten, insbesondere das für uns wichtige Rechte der Online-Nutzung (öffentliche Zugänglichmachung) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:46, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Frage: Was ist eigentlich mit der VG Wort und VG Bild-Kunst? Wenn ich das richtig sehe, gibt es dort ja die gleichen Probleme (auch betreffend die OTRS-Freigaben), nur halt in Richtung Text und Bilder. Wurde das eigentlich schon mal (an entsprechender Stelle) thematisiert? --Kantor Hæ? +/- 18:59, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

VG Wort ist wohl irrelevant, zu Bild-Kunst müsstest du im Archiv von UF/Bildrechte etwas finden, sonst hilft dir Steschke. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:08, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Alles klar - dank'schön! (auch wenn Mautpreller sicherlich nicht so glücklich mit der Sachlage sein wird...) --Kantor Hæ? +/- 19:19, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

bitte überprüfen und drum kümmern[Quelltext bearbeiten]

Bild:ShineOnSax3.mid Bild:ShineOnSax4.mid Bild:Test1.mid Bild:Test2.mid

Danke. // Forrester 11:43, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Alle entsorgt - ohne jede Angabe ist da IMHO nichts zu machen. --Kantor Hæ? +/- 11:57, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Verwertungsgesellschaftsproblem[Quelltext bearbeiten]

Hört euch mal http://www.law-podcasting.de/kann-ich-unproblematisch-musik-aus-dem-podsafe-music-network-spielen an --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:54, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

und nochmal[Quelltext bearbeiten]

[[:Bild:8note beat.jpg|thumb|Ich meine, dass das bild an sich keine sh hat, ist klar. ich kann aber nichtmal notenlesen, daher lasse ich das mit der musik: beachte: kleine münze ;) // Forrester 09:13, 3. Apr. 2007 (CEST)]]Beantworten

Schöpfungshöhe wird nicht erreicht, ist aber quasi ein Duplikat zu Bild:Easy 8Note Beat.jpg (wenn man mal von der letzten Achtel-Basedrum absieht). Da es nicht eingebunden ist, würde ich mal sagen: 1-2 Wochen warten, dann ggf. löschen. --Kantor Hæ? +/- 09:26, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Dann verannlasse bitte die Löschung, die Datei hat keine Lizenzvorlage.

Bild:Kluczbork.ogg[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es da aus, kümmert euch bitte da drum. // Forrester 12:41, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Entsorgt. -- ShaggeDoc Talk 15:56, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Carl Perkins[Quelltext bearbeiten]

Ich hab letztens eine CD gekauft.Dort ist ein Song von Carl Perkins drauf. Vor dem Komponisten (Perkins selbst) steht das Jahr (1956) und PUBLIC DOMAIN. Bedeuted das, ich kann die Datei einfach hochladen? Waylon 15:40, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Schwer zu sagen, bei 1956 kann es eigentlich nicht PD sein. Sachen von Perkins selbst können auch erst 2069 PD werden, zumindest wenn man Deustches Recht zu Grunde legt. Notfalls frag nochmal auf WP:UF, aber ich sehe da schwarz und würde den Upload eher lassen. -- ShaggeDoc Talk 15:56, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Verlinken fremder Webseiten[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe eine Frage zu einem Weblink. In dem Artikel Die Sendung mit der Maus war knapp zwei Jahre lang ein Link zu der bekannten Titelmelodie der Sendung. Heute habe ich den Link verändert, da die verlinkte Webseite u.a. viel Werbung hatte und für passable Klangqualität eine Registrierung erforderte (sollte nach WP:WEB beides vermieden werden). Mein neuer Link wurde (zurecht) mit Hinweis auf das Urheberrecht gelöscht, da diese Webseite womöglich nicht die Rechte für diese Melodie hatte. Meine Frage: Wäre in diesem Fall denn ein Link auf eine Seite erlaubt, wo die Melodie scheinbar legal veröffentlicht ist (in diesem Fall eine vollständige Hörprobe auf amazon.de), auch wenn die Melodie eigentlich urheberrechtlich geschützt ist?--Hx87 23:32, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Videos[Quelltext bearbeiten]

Neben dem Abschnitt Bildrechte und Musikrechte würde ich mich über Information zu Videos freuen, besonders jetzt, wo gestreamte Videos überall im Netz gegenwärtig sind. --Krischan111 21:39, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Musiknotenbibliothek geht nach Unterlassungsaufforderung offline[Quelltext bearbeiten]

schon gesehen? http://www.heise.de/newsticker/meldung/97709 -- 172.174.31.185 23:35, 21. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Alle meine Entchen[Quelltext bearbeiten]

Ich steig noch nicht so ganz durch bei diesen komischen Musiklizenzen. Auch wenn umstritten ist, wer die Melodie zu "Alle meine Entchen" geschrieben hat, 70 Jahre tot ist er in jedem Fall. Wenn ich die Melodie mit meinem Keyboard einspiele und hochlade, ist das dann erlaubt oder nicht? -- Discostu 20:26, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Wenn Du es gut machst schon. :-) Ein Nutzer, dessen eingspielten und hochgeladenen Musikstücke zurecht mit der Begründung Aua, meine Ohren! gelöscht würden. 21:25, 17. Mär. 2008 (CET)
Hab jetzt ne Midi gemacht, da steht dann mein mangelndes spielerisches Talent dem Ergebnis nicht so im Weg ;-) -- Discostu 23:19, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten

MLU[Quelltext bearbeiten]

Wird das hier noch gebraucht? Gruß, Code·is·poetry 13:30, 19. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Schöpfungshöhe[Quelltext bearbeiten]

Ich bitte um eine umfangreiche Begründung mit Zitierung einschlägiger Gerichtsurteile und Sekundärliteratur für den Satz: "die Generalbassaussetzung dürfte Schöpfungshöhe erreichen" auf der Vorderseite. Hier gilt wohl: SH hat, was ein bestimmter Benutzer dekretiert ... --Historiograf 14:13, 19. Mär. 2008 (CET)Beantworten


Einwand zum Kommentar neben dem letzten Notenbeispiel ("Dieses Beispiel zeigt weder musikalisch, noch gestalterisch Schöpfungshöhe. Eigentlich müsste es als gemeinfrei lizenziert sein."): Dieses Beispiel zeigt den "Mystischen Akkord" von Alexander Skriabin. Dieser Akkord ist wesentliches Gestaltungselement von Skriabins späteren Kompositionen (unter denen z. B. seine fünfte Symphonie, "Prometheus" fast ausschließlich aus Transpositionen dieses Akkordes entwickelt ist) und stellt als Klang exemplarisch den Klangcharakter von Skriabins Kompositionsstil dar (und zwar ähnlich signifikant wie z. B. das bekannte Hauptmotiv aus Beethovens 5. Symphonie). Ich empfehle daher, den Kommentar "Dieses Beispiel zeigt weder musikalisch noch gestalterisch Schöpfungshöhe" zu entfernen. Im übrigen ist Skriabins Werk natürlich längst gemeinfrei, weshalb auch der Kommentarteil "Eigentlich müsste es als gemeinfrei lizenziert sein" sich erübrigt. --Otonoizumi (Diskussion) 01:01, 18. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Ich finde es gar nicht lustig, dass[Quelltext bearbeiten]

diese Seite eingeschlafen ist. Deswegen bitte hier nur noch Wartung der Hauptseite und Fragen & Richtlinienentscheidungen auf WP:UF. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 01:42, 5. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

schnarch. --AlofokMluvit! 21:11, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Score?[Quelltext bearbeiten]

Hi, diese Richtlinie muss an die neuen Möglichkeiten der MediaWiki-Erweiterung Score angepasst werden, nach der es jetzt möglich ist, Notenbeispiele direkt in den Artikel zu schreiben, so dass sie nicht mehr als Grafiken eingebunden werden müssen. Zudem können diese Noten dann direkt per MIDI abgespielt werden. Wer hat Zeit und Lust, einen Vorschlag zu machen? Grüße --h-stt !? 15:24, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Zur Kenntnisnahme[Quelltext bearbeiten]

http://archiv.twoday.net/stories/714918120/ --82.113.98.135 17:16, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Allgemeine Aussagen (ohne speziellen Bezug zur Wikipedia) finden sich im Artikel Musikrecht.[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wurde inzwischen gelöscht. Vielleicht könnte ein Admin noch einmal hineinschauen, relevante Infos übernehmen und diesen Satz entfernen. Auf Commons würde ich mir die Zeit dazu nehmen. -- RE rillke fragen? 17:43, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

ich hab zur Zeit leider keine Zeit dafür, am besten auf WP:A/A beantragen. --Morten Haan 🐠 Wikipedia ist für Leser da 06:39, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich hab's mir angeschaut und da war nichs drin, was hier relevant wäre. Deshalb schlage ich vor, den Satz einfach zu entfernen. Grüße --h-stt !? 14:45, 11. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Lizenz: GPL oder CC?[Quelltext bearbeiten]

Auf der Vorderseite wird unter Musikspenden als Lizenz noch die GPL eingefordert (da steht sogar nur GNU), müsste das nicht mal angepasst werden? --Seewolf (Diskussion) 13:17, 28. Mär. 2015 (CET)Beantworten

"Grundlage: Das Musikzitat

In der Praxis ist diese Nutzung nicht möglich, weil die Struktur der Wikipedia und insbesondere die Methode, wie die Dateien abgelegt werden, formale Anforderungen an ein Zitat nicht erfüllen kann."

Dann sollte Wikipedia mal schleunigst seine Ablage-Methode ändern.

(nicht signierter Beitrag von 188.108.15.75 (Diskussion) 21:19, 15. Jun. 2018‎)