Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2014/Juli

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Plani in Abschnitt Meine SG-Anfrage
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Meine SG-Anfrage

@Plani: Ist hiermit obsolet, da WolfgangRieger nun auch noch versucht SG zu spielen und mir zukünftige Auflagen erteilen will, wie ich hier zu arbeiten habe. Ich akzeptiere sicher keine Anweisungen, die mir ein Admin erteilt, zu denen er nicht befugt ist. Der Versuch mir schon jetzt für die Zukunft vorschreiben zu wollen, wie ich eine BKL anzulegen habe ist eine massive Kompetenzüberschreitung. Solche Regelungen kann nur das SG festlegen. Umseitig bei "Besetzung des Schiedsgerichts" fehlt mir sein Name allerdings. Bitte die alte Sperre, die ich "abzusitzen" habe (bis 01:30, 20. Jul. 2014) erneut einsetzen, bei solchen absurden Forderungen brauche ich sicher ein paar Tage mehr um abzukühlen, sofern das überhaupt möglich ist. Nun ja, letztendlich kann ich ja ganz gehen, getreu dem Motto von Friedrich August III.. HabedieEhre. Als Zuckerle allerdings gestehe ich, dass ich bereits eine Sperrumgehung begangen habe, siehe hier. --Sam Lowry, InformationsministeriumDiskussion 19:51, 14. Jul. 2014 (CEST)

Gut, danke für die Information. Ich wünsche dir, dass du die paar Tage nutzen kannst, um etwas abzukühlen und zu erkennen, dass die Wikipedia nur ein Hobby ist und jedenfalls nicht wert, sich deswegen Tage lang den Kopf zu zermartern. Die Sperre wurde bereits wieder eingesetzt, ein allfälliges SG-Verfahren ist damit nicht zustande gekommen. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 21:05, 14. Jul. 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Sperre wieder eingesetzt, -jkb- 19:56, 14. Jul. 2014 (CEST)

Kompetenzüberschreitung

Ich würde gern ein Verfahren wegen Kompetenzüberschreitung des Schiedsgerichts einleiten. Mir wäre es auch recht, wenn dasselbe SG darüber entscheidet, das diese Kompetenzüberschreitung meines Erachtens begangen hat. Grund dafür ist, dass ich eine Befassung mit dieser Frage erwarte, die in dem entsprechenden Schiedsspruch völlig fehlt. D.h. ich möchte gern das SG dazu bewegen, sich zu seiner Neuinterpretation der eigenen Aufgaben und der Aufgaben der Community entweder zu bekennen oder sie zu korrigieren.--Mautpreller (Diskussion) 13:40, 6. Jul. 2014 (CEST)

Moin. Mautpreller, ich frage mich, ob du dir nicht eine Falle gestellt hast. Du verwendest zwar den Begriff "neuinterpretieren", dennoch bin ich mir nicht sicher, ob das SG zur (Neu-)Interpretation der eigenen Aufgaben berechtigt ist. Das SG kann natürlich dies und jenes, das in den SG-MBs beschlossen wurde, für die Wahrnehmung seiner Aufgaben klären und dieser anpassen bzw. daraus detaillierte Richtlinien ableiten, eine Neuinterpretation ist aber schon etwas, was merklich darüber hinaus geht. Es wird mich interessieren, was andere Benutzer dazu meinen. Gruß -jkb- 13:51, 6. Jul. 2014 (CEST)
Ja, das ist ja gerade die Frage, wie weit das SG seine Aufgaben "interpretieren" darf. Ich meine, das hat es faktisch getan, und zwar in unzulässiger Weise, möglicherweise ohne sich darüber Rechenschaft abzulegen. Deswegen möchte ich, dass es sich genau mit dieser Frage befasst.--Mautpreller (Diskussion) 13:59, 6. Jul. 2014 (CEST)
Klar, verstehe ich. nur du möchtest nicht, dass das SG (und seine einzelnen Mitglieder) irgendwie in sich geht und darüber grübelt, sondern du sprichst über "ein Verfahren wegen Kompetenzüberschreitung", das du einleiten möchtest. Dann aber, falls du recht hast (ich neige eher zu nein) und falls das SG darauf eingeht, würde das SG aber notgedrungen durch die Fragestellung das zweite Mal seine Kompetenzen überschreiten. -jkb- 14:10, 6. Jul. 2014 (CEST)
Naja, ich möchte, dass das SG als Gremium sich zu seiner eigenen Vorgehensweise offiziell äußert. Ich sehe keine Möglichkeit dafür, wenn ich nicht eine ebenso formelle und offizielle Anfrage an das SG stelle. Meine Auffassung ist, dass das SG sich unter der Hand unberechtigterweise den Status eines Verfassungsgerichts angemaßt hat, ohne sich dazu zu bekennen oder das zu begründen. Ich vermute allerdings, dass sich die SG-Mitglieder dessen entweder nicht voll bewusst sind oder das gar nicht so sehen. Um hier eine Klärung zu erreichen, sehe ich momentan keinen anderen Weg als den etwas "kreativen", eine Anfrage an das SG zu stellen, die sein eigenes Fehlverhalten zum Thema hat. Ich hätte gern Auskunft darüber, ob das SG andere Wege sieht, anderenfalls würde ich diese Anfrage einfach stellen und mit Spannung darauf warten, wie das SG reagiert.--Mautpreller (Diskussion) 14:20, 6. Jul. 2014 (CEST)
OK. Wir sprechen ja über die Gen-Entscheidung und deine Kritik, oder? Vermutlich insbesondere über den Satz "...ist die unmissverständliche Meinungsäußerung einer Mehrheit der Community zu faktisch bestimmter Thematik als verbindlich anzusehen...". Dazu, 1: das ganze Verfahren hatte komischerweise zwei ausgeprägte Phasen: Antrag wurde gestellt und nun entschied das SG über die Annahme, wobei hier alle Punkte dafür strikt beachtet wurden (Konflikt zwischen ... usw.), keine Überschreitung; dann kam der Schiedspruch, der nicht derart ausgefallen ist, dass das SG ein Symbol/Zeichen als verbindlich vorgeschrieben hätte (das wäre wirklich ein Hammer gewesen, eine krasse inhaltliche Entscheidung), sondern die Angelegenheit zurück an die Gemeinschaft delegierte, denn nur sie kann solche Entschediungen treffen. Das ist doch das wesentliche, und wie man so ein MB machen sollte, das wurde als eine "Empfehlung", nicht "Anordnung" benannt. Und 2: zu deinem Satz mit den Mehrheiten - wie denn sonst? Wenn wir hier keine Diktatur haben wollen, dann ist die Meinung der Mehrheit (kann sich ja auch ändern) irgendwie ausschlaggebend. Gruß -jkb- 14:47, 6. Jul. 2014 (CEST)
Lieber -jkb-, ich habe diese Frage(n) bereits beantwortet, nämlich hier. Nicht die Meinung "der Mehrheit", sondern die Aushandlung der beteiligten Autoren unter Heranziehung der einschlägigen Fachliteratur ist üblicherweise in Fragen des Artikelnamensraums entscheidend.--Mautpreller (Diskussion) 14:53, 6. Jul. 2014 (CEST)
Ja, gelesen, habe es ja oben selber verlinkt. Das ist aber in meinen Augen auch ein Problem: hätte das SG das (Haupt-/Erst-/...-)Autorenprinzip angeordnet, das noch nirgendwo festgeschrieben ist, wäre es eine Kopmetenzüberschreitung (das Heranziehen einschl. Fachliteratur wurde dann nirgendwo außer Kraft gesetzt). Über solche Aspekte soll eben die Gemeinschaft in einem MB entscheiden. Natürlich ist Konsens mit einer zahlenmäßigen Abstimmung nicht gleichzusetzen, derzeit werden bei prinzipiellen Entscheidungen doch aber MBs durchgeführt, wo man die Stimmen eben zählt (im Unterschied zu LD, LP usw.). So sehr ich deine Argumente verstehen kann, sehe ich die Praktikabilität kaum gegeben - unter den gegebenen Umständen. Aber, lass uns andere zu Wort kommen, ich bin, wie gesagt, gespannt. Gruß -jkb- 15:12, 6. Jul. 2014 (CEST)
Nur zwei Anmerkungen: Ich hätte nicht erwartet, dass das SG die übliche Praxis der Aushandlung auf der Diskussionsseite als verbindlich festschreibt, das wäre m.E. ebenfalls eine Kompetenzüberschreitung. Ich glaube vielmehr, dass jede Art der Festschreibung nicht mit den Aufgaben des SG vereinbar ist. Und: Eine Abstimmung, die "prinzipiell ausnahmslose" Regelungen vorschreibt, setzt meines Erachtens das Prinzip der Heranziehung von seriöser Fachliteratur außer Kraft. Dann bestimmt eine (einfache!) Mehrheit der Wikipedia-Community, was in den Artikeln steht, die fachlich abgestützte Praxis in wissenschaftlichen und Fachpublikationen spielt keine Rolle mehr. Wir hätten dann eine Spezialschreibung im "Wikipediakosmos", sozusagen eine Marotte unserer Community verewigt.--Mautpreller (Diskussion) 15:38, 6. Jul. 2014 (CEST)
Spezialschreibung im WP-Kosmos statt Orientierung an seriöser Fachliteratur ist ein NoGo, da hast Du vollkommen recht (ich sehe allerdings unendliche Weiten von Zank was in diesem Fall als „seriöse Fachliteratur" gilt … mit Plattitüden wie einem pauschalen „deutschsprachige Nachschlagewerke" wird man da nicht sehr weit kommen – das hatte ich ja schon mal angedeutet). Interessant ist aber deine Fragestellung in Richtung des SG: „ … ein Verfahren wegen Kompetenzüberschreitung des Schiedsgerichts einleiten. Mir wäre es auch recht, wenn dasselbe SG darüber entscheidet, das diese Kompetenzüberschreitung meines Erachtens begangen hat.” Hm … ein Gremium, das eine Entscheidung getroffen hat, soll über die Unrechtmäßigkeit seiner eigenen Entscheidung befinden? Vielleicht denke ich zu kurz und/oder naiv, aber m. E. ist das SG gegenüber sich selbst befangen, oder? Mithin könntest Du diese Anfrage zwar stellen, aber ich vermute es würde keine 2 Stunden dauern und mindestens die Hälfte der SGler würde aufgefordert sich wg. Befangenheit aus der Sache herauszuhalten. --Henriette (Diskussion) 12:44, 8. Jul. 2014 (CEST)
Vielleicht gibt es ja eine andere Möglichkeit, immerhin hat das SG ja diesen Thread zur Kenntnis genommen und wird sich heute damit befassen. Aber um meine Idee zu erklären: "Ziel des Schiedsverfahrens ist die Lösung eines konkreten Konflikts. Dabei steht im Vordergrund, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können" (NB zur Einrichtung des SG). Es ist also keineswegs grundsätzlich der Job des SG, eine "Entscheidung" zu treffen, es soll dem Ziel dienen, "gemeinschaftliche Lösungen zu finden", und dazu kann ein Beschluss (oder eine Empfehlung) dienen. Entsprechend ist meine Vorstellung nicht, dass das SG seinen eigenen Beschluss für ungültig erklärt, sondern dass es sich mit der Grundsatzkritik auseinandersetzt, und zwar als Gremium. Es könnte seine Empfehlung revidieren, modifizieren oder daran festhalten, wäre aber dann genötigt, eine explizite Begründung zu geben. Das lässt sich sehr gut dem Ziel zuordnen, "gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können", und eine schriftlich festgehaltene Stellungnahme des SG ist auch etwas, worauf man sich berufen kann. --Mautpreller (Diskussion) 14:42, 8. Jul. 2014 (CEST)
Versetze dich mal in die Menschen, die hinter diesen Schiedsrichteraccounts stehen. Die machen das freiwillig, und die kann man nicht einfach zu etwas zwingen. Oben schrieb ich vom geringsten inneren Widerstand, den sie mit ihrer Empfehlung gegangen sind. Das Schiedsgericht ist in der Causa genauso gespalten wie die restliche Community der Wikipedia, jedenfalls drängt sich der Eindruck auf, wenn man liest, was die so verlautbaren: Keine Entscheidung, sondern die Empfehlung zu einem Meinungsbild. Wenn du die jetzt mit einem Verfahren, welch beknacktes Wort in dem Zusammenhang, überziehen willst, bitte, wenn du das für praktikabel hältst, mach es. Wenn du nur genügend Druck aufbaust wirst du nach schlimmen Diskussionen ein Ergebnis haben, das wir schon mal hatten: Die Selbstauflösung des Schiedsgerichts. Denn das, was du vorhast, hält kein ehrenamtlich arbeitender Mensch aus. Das Problem löst sich sowieso ohne Schiedsgericht, Admins, oder sonstigen Machthabern irgendwann, und sei es nach Jahren, ganz von selbst: Die mit den effektivsten Seilschaften, diejenigen die am besten vernetzt sind und diejenigen, die die beste Öffentlichkeitsarbeit machen, bleiben übrig übrig. Kurz, hier gilt ganz einfach das Recht des Stärkeren. --Schlesinger schreib! 15:20, 8. Jul. 2014 (CEST)
Ich traue den SG-Mitgliedern zu, dass sie ihre eigene Entscheidung vor dem Hintergrund der Kritik noch mal bedenken und sie entweder begründen, erklären oder revidieren. Ich möchte aber auch was von ihnen wissen, nämlich wie sie ihre eigene Entscheidung meinen und verstehen und darauf kommen. Und das will ich nicht privat, sondern offiziell und formell. Deswegen dieser formelle Ausdruck "Verfahren" (ich hänge nicht an ihm, von mir aus ersetz ihn durch "formelle Anfrage"). Ich geh ja nicht zum Menschenrechtsgerichtshof oder verlange die sofortige Einsetzung eines Wikipedia-Verfassungsgerichts oder ein Eingreifen von Herrn Wales oder den Rücktritt des SG oder sonst so was, sondern traue den Mitgliedern des SG diese Reflexion selber zu (wobei ich weder weiß noch vorherbestimmen kann, was das Ergebnis ist, wie das bei Reflexionen eben so der Fall ist: da kann man nur überrascht werden). Hat auch was damit zu tun, dass ich nach wie vor einige Hoffnung in die Institution des SG als "reflektierendes" und nicht bloß "entscheidendes" Gremium setze. Ich habe die auslösende Anfrage nicht gestellt und hätte es auch nicht getan, wie man nachlesen kann, habe mich auch mit Grund gegen eine Beteiligung entschieden; ich habe vielmehr Bedenken gehabt, dass das SG damit überlastet ist, weil von ihm zu viel erwartet wird. Aber tatsächlich halte ich das Ergebnis der Anfrage für hochgradig problematisch, und das werde ich wohl auch samt meinen Gründen dem SG mitteilen können - und eine Antwort darauf erwarten können. --Mautpreller (Diskussion) 17:01, 8. Jul. 2014 (CEST)
@Mautpreller: Wäre es nicht angebracht, zuerst mal das SG abzuschaffen, damit solche gefährlichen Fehler nicht wieder passieren? --Krd 19:54, 8. Jul. 2014 (CEST)
Hat auch was damit zu tun, dass ich nach wie vor einige Hoffnung in die Institution des SG als "reflektierendes" und nicht bloß "entscheidendes" Gremium setze. Wie deutlich muss man sich ausdrücken, damit man von Dir verstanden wird?--Mautpreller (Diskussion) 19:58, 8. Jul. 2014 (CEST)
Wie gut muss sich das SG ausdrücken, damit es von Dir verstanden wird? --Krd 20:08, 8. Jul. 2014 (CEST)
Schaumer mal, ob ich es richtig verstanden habe.--Mautpreller (Diskussion) 20:30, 8. Jul. 2014 (CEST)

M.E. hat hier das SG weder seine Aufgaben neu interpretiert noch seine Kompetenzen überschritten. Es hatte m.E. hier drei Entscheidungsmöglichkeiten: 1. Ablehnung des Verfahrens als inhaltliche Auseinandersetzung, 2. Bestätigung der bisherigen Meinungsbilder oder 3. Einsetzen eines neuen MB mit eindeutiger Fragestellung. Es hat sich halt für Variante 3 entschieden. Nachdem Variante 1 schnell weg viel, bin ich vom Ergebnis nicht sonderlich überrascht. Dass die Frage der Biographie-Einleitung etwas ist, worüber abgestimmt werden kann (und damit nichts, was auf jeden Fall jedes Mal im Einzelfall auf der Artikeldiskussionsseite von den Autoren ausdiskutiert werden müsste), ist keine Erfindung des Schiedsgerichtes, das hat die Community in dem Moment festgelegt als sie das erste Meinungsbild zum Thema angenommen hat. --Orci Disk 20:12, 8. Jul. 2014 (CEST)

Büschen fantasielos. Nur drei Möglichkeiten? Mir fallen aus dem Stand noch mehr ein.--Mautpreller (Diskussion) 20:31, 8. Jul. 2014 (CEST)
Ohne dass das SG eine inhaltliche bzw. früheren Community-Entscheidungen widersprechende Entscheidung getroffen hätte? --Orci Disk 20:39, 8. Jul. 2014 (CEST)
Ja.--Mautpreller (Diskussion) 20:40, 8. Jul. 2014 (CEST)
Beispiel? --Orci Disk 20:41, 8. Jul. 2014 (CEST)
Das SG hätte zum Beispiel die Frage aufgreifen können, die in der Anfrage explizit angesprochen war: Ist ein Community-Beschluss immer bindend gegenüber jedem einzelnen Autor, auch dann, wenn dieser den Einzelfall betreffende Argumente vorbringt? (Vermutlich wäre dabei rausgekommen, dass man diese Frage nicht allgemein beantworten kann, weil es darauf ankommt, was das für ein Einzelfall ist.) Es hätte versuchen können, den genauen Stand der Community-Beschlüsse nachzuvollziehen: Was ist da eigentlich genau beschlossen worden? Das lässt sich feststellen, ohne allzu viel zu recherchieren, und hätte eine Grundlage für weitere Überlegungen bieten können. Es hätte die Empfehlung aussprechen können, ein Meinungsbild wie das von Rosenkohl initiierte voranzutreiben, um möglichst eine integrative Lösung zu entwickeln (verbunden mit der Idee, dass die Einigungsmöglichkeiten womöglich noch nicht ausgeschöpft sind). Es hätte die Empfehlung aussprechen können, den Status in Nachschlagewerken genau zu recherchieren (notfalls mit externer Hilfe), um eine valide Entscheidungsbasis zu schaffen. Es hätte solche Empfehlungen mit der Empfehlung verbinden können, auf Benutzersperren möglichst zu verzichten. - Eine "Entscheidung" ist ohnehin nicht getroffen worden (sondern eine Empfehlung), die aber verbunden mit (von niemandem erzwungenen) Festlegungen, die sich nicht aus dem Regelwerk herleiten lassen und meines Erachtens eine deutliche Veränderung der Entscheidungswege vorgeben.--Mautpreller (Diskussion) 20:53, 8. Jul. 2014 (CEST)
Dass der Vorschlag für das MB sicher auch anders formuliert hätte können, keine Frage, war bei mir in 3. mit drin. Ob der MB-Vorschlag sinnvoll war, werden wir erst nach Ablauf des MB wissen. Admin-Regeln wäre was begleitendes/zusätzliches gewesen aber nichts zur direkten Lösung des Konfliktes.
Bei der Frage zu den bindenden Community-Beschlüssen bin ich mir nicht sicher, ob dies das SG hätte entscheiden dürfen oder ob das nicht doch Community-Sache wäre (weil das SG ja nicht selbst Regeln aufstellen oder ändern darf). --Orci Disk 21:11, 8. Jul. 2014 (CEST)
Man hätte die ja durchaus naheliegende Frage zunächst mal immerhin aufwerfen können und die Spannung zwischen Grundprinzipien und Mehrheitsbeschlüssen diskutieren können. Ich bezweifle auch, ob "man" (ob SG oder Community-Mehrheit) hier eine verbindliche Entscheidung treffen kann, da die Grundprinzipien bekanntlich ihrer Substanz nach als unantastbar gelten. Aber es wäre schon ganz nützlich, wenigstens dieses Spannungsfeld mal anzugucken (auch daraus könnten Empfehlungen folgen).--Mautpreller (Diskussion) 21:17, 8. Jul. 2014 (CEST)
Da müsste das SG aber sehr genau aufpassen, dass es seine Kompetenzen nicht überschreitet. Bsp. wurde die Aufhebung von Richtlinien, die den Grundprinzipien widersprechen, explizit vor dem entscheidenden MB entfernt, das darf es nicht. M.E. ist das SG in der Hinsicht, wie es für diese Anfrage vielleicht nötig gewesen wäre, weitgehend (von der Community so gewollt) ein zahnloser Tiger. --Orci Disk 21:29, 8. Jul. 2014 (CEST)
Du suchst nur nach "verbindlichen Entscheidungen". Das MB zur Einrichtung des SG beauftragt dasselbe aber mit der "Lösung eines konkreten Konflikts", wobei im Vordergrund stehen soll, "gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können". Dem wird man sicher nicht immer mit "verbindlichen Entscheidungen" nachkommen können, zumal der Spielraum dafür, da hast Du recht, ziemlich eingeschränkt ist. Ich wüsste gern, inwiefern die SG-Empfehlung dieser Zielbestimmung dient. Meines Erachtens tut sie es nicht. Stattdessen legt es in einer Reihe von Programmsätzen (Empfehlungen? Meinungen?) allgemeine Interpretationen fest, die keineswegs der Lösung des konkreten Konflikts dienlich sind.--Mautpreller (Diskussion) 21:36, 8. Jul. 2014 (CEST)

Nach eingehender Beratung sehen die anwesenden Mitglieder des Schiedsgerichtes bei Erarbeitung sowie Formulierung der Empfehlung bezüglich der Anfrage über Verbindlichkeit der Biografievorlage weder eine Kompetenzüberschreitung noch eine reale Option zu Wahrnehmung oder erfolgversprechenden Umsetzung alternativer Strategien mit Ziel Konfliktlösung. F.d.S.

VG--Magister 18:59, 9. Jul. 2014 (CEST)

Das finde ich allerdings schon enttäuschend: eine formelhafte Erklärung, wir haben das diskutiert und sehen das nicht so. Ich hätte mir zumindest eine Begründung gewünscht, warum das Schiedsgericht seine Kompetenzen so auffasst und wie das gemeint ist; besser noch wäre eine Antwort auf meine Kritik. Merkwürdiger noch erscheint mir der zweite Teil: Die Aufgabe des SG dürfte doch wohl kaum darin bestehen, darüber zu bestimmen, was eine "reale Option" ist, das ist nun wirklich Sache des Ausprobierens und kann nicht Gegenstand eines Schiedsspruchs sein. Na gut, eine Enttäuschung mehr. D.h. bei der Konfliktlösung in diesem schwierigen Fall muss man selbst und auf eigene Faust die Initiative ergreifen, vom SG ist da nichts zu erwarten, eher im Gegenteil.--Mautpreller (Diskussion) 21:01, 9. Jul. 2014 (CEST)
Das hat, wie es nun gekommen ist, schon alles seine Logik und Richtigkeit: Die Vertreter des Endlospalavers als Konfliktlösungs- / -perpetuierungsmodells in der de-Wikipedia haben im Grunde noch nie ein Schiedsgericht gebraucht und brauchen auch keine Administratoren, die ihren Auftrag ernstnehmen.
Sie haben aber auch in dieser leider unvermeidlich gewordenen Entsscheidungssache längst hinreichenden Spielraum erhalten und genutzt, um die Unfruchtbarkeit ihres Lösungsansatzes allgemein vor Augen zu führen.
-- Barnos (Post) 07:34, 11. Jul. 2014 (CEST)
Ja, alles hat seine Logik. Leider.--Mautpreller (Diskussion) 12:02, 11. Jul. 2014 (CEST)