Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2016/Februar

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Hinweis auf hinfällige Auflagen

 Info: Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen. Gruß, -- Toni (Diskussion) 10:25, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Die Auflagen betr. Politik sind auf zwei Jahre befristet. Sie können folglich danach wie üblich herausgenommen werden. Die Simplicius betreffenden wurden unbeschränkt abgefasst. Hier besteht aus meiner Sicht daher kein Grund zur Herausnahme.
Aber möglicherweise sehen das die Mitglieder des SG anders. Grüße --H O P 11:08, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Steht für Mittwoch auf unserer Agenda. Danke. --Helfm@nn -PTT- 12:32, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Hab hier ja nichts mehr zu melden, aber hin und wieder mitsenfen muss doch sein: Grundsätzlich gelten die Auflagen ja so lange, wie es beschlossen wurde. Wenn jemand während laufender Auflagen mal gesperrt wird, von mir aus auch infinit, und dann die Sperre warum auch immer wieder aufgehoben wird, gelten die Auflagen weiterhin, so sie nicht in der Zwischenzeit abgelaufen sind. Im Prinzip trifft das sogar auf Messina zu: Auch der Global Ban könnte (!) eines Tages aufgehoben werden (meta:Global bans#Overturning a global ban decision), derzeit aber ersetzt bzw. "vertritt" der Ban die Auflagen im Prinzip vollumfänglich. … «« Man77 »» Ḏū hāḏā t-tawfīʿ 19:24, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten

einen schönen guten Abend.

Ist dieser Zuruf und die darauf erfolgte Entsperrung, bereits for 5 Tagen, regelkonform? Ronnie 9876 (Diskussion) 22:30, 20. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Dem SG liegt keine offizielle Anfrage in dieser Angelegenheit vor. Fragen betreffend der Regelkonformität zur Entsperrung durch Admin Perrak bitte auf AAF stellen. Dir auch einen schönen Abend und Glückwunsch zu Deinem ersten Edit. --Helfm@nn -PTT- 23:02, 20. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Wie Kollege Helfmann bereits richtig gesagt hat, solltest du diese Frage besser an die Administratoren im Rahmen von Wikipedia:Adminanfragen stellen bzw. dich eventuell direkt an die beiden involvierten Admins Perrak und Benutzer:Neozoon wenden. Das Schiedsgericht betrifft diese Angelegenheit erst dann, wenn tatsächlich eine Anfrage gestellt wird. Ach ja, vielleicht nimmst du für die Anfrage auf WP:AAF dann besser deinen echten Benutzeraccount. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 23:14, 20. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Unter Wikipedia:Benutzersperrung finde ich nichts, was es verbietet, einen gesperrten Benutzer temporär zu entsperren, wenn er eine Sperrprüfung oder eine SG-Anfrage durchführen möchte. Wie anders als auf "Zuruf" sollte eine Entsperrung vorgenommen werden? Wäre es besser, wenn der Benutzer einem ihm genehmen Admin eine E-Mail schriebe, so dass der Entsperrwunsch völlig intransparent bliebe? Durch den zeitnahen Edit auf WP-commons ist sicher, dass der unangemeldete Benutzer, der die Entsperrung beantragt hat, tatsächlich derjenige ist, der er zu sein behauptet. -- Perrak (Disk) 23:24, 20. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Perrak. Wenn es um eine Entsperrung zweckgebunden für eine SG-Anfrage geht, möchte sich der Benutzer damit an das SG wenden. Das SG prüft dann zunächst, ob eine solche Entsperrung überhaupt in Frage kommt. (Die Begründung "Entsperrung für Sperrprüfung und/oder SG-Anfrage" deutet für mich darauf hin, dass der Benutzer gar nicht dargelegt hat, was er konkret möchte.)
Natürlich kann ein Admin einen Benutzer auch aus anderen Gründen entsperren. Das SG ist dann allerdings nicht involviert, und kann, wie die Kollegen ober korrekt ausgeführte haben, keine Stellung zu Hintergründen nehmen. --Krd 08:52, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Gebeten hatte er um eine Entsperrung zwecks SG-Anfrage. Da ihm in der Diskussion, die dem vorausging, aber auch eine erneute Sperrprüfung nahegelegt wurde, habe ich beides in die Entsperrbegründung aufgenommen, weil ich es für albern hielte, wenn er ungesperrt erneut "entsperrt" hätte werden müssen, wenn er sich doch anders entscheidet.
Dass das SG zu den Hintergründen nichts äußern kann, wenn es gar nicht involviert war, ist klar. Sorry, ich hätte Euch informieren sollen, das habe ich mitten in der Nacht schlicht vergessen. Eine Anfrage, die die Zuständigkeit des SG ergibt, müsste er eigentlich hinbekommen, wenn er das wirklich versuchen will. Meiner Vermutung nach wäre eine Sperrprüfung allerdings vielversprechender, aber das muss der Benutzer natürlich selbst entscheiden.
Was die obige Regelfrage des Neubenutzers angeht: Gibt es einen Grund, warum ein einfacher Admin einen benutzer nicht entsperren sollte, ohne dass das SG vorher involviert ist, wenn dieser eine Anfrage ankündigt? Über die Zulässigkeit derselben kann ja auch das SG erst dann entscheiden, wenn sie vorliegt. -- Perrak (Disk) 11:05, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Auf der Vorderseit ist ein grüner Kasten. In dem steht, wie man es machen soll: Wenn du mit dem Schiedsgericht Kontakt aufnehmen willst, z. B. falls du Informationen geben möchtest, aber deine Privatsphäre schützen möchtest, oder wenn du dein Konto für eine Anfrage entsperren lassen möchtest, schreibe bitte eine E-Mail an arbcomde-l[at]lists.wikimedia.org. Diese E-Mails können dann von allen Schiedsrichtern (und nur von diesen) gelesen werden. E-Mails direkt an einzelne Schiedsrichter werden generell nicht als an das Schiedsgericht gerichtet betrachtet. Also Mail ans SG, die klären und fragen auf A/A die Entsperrung an. Wurde nach 7 Tagen keine Anfrage eingeleitet, fragt das SG üblicherweise die Sperrung an. Hervorhebung von mir --Itti 11:10, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
„Sollte dieses gesperrt sein, kann zu diesem Zweck beim Schiedsgericht per E-Mail (arbcomde-l[at]lists.wikimedia.org) eine Entsperrung beantragt werden. In diesem Falle darf das Konto außer zur einmaligen Benachrichtigung anderer an der Anfrage Beteiligter nur zur Bearbeitung der Anfragenseite und der zugehörigen Diskussionsseite verwendet werden. Darüber hinaus darf die eigene Diskussionsseite bearbeitet werden, sofern diese ungeschützt ist. Wird die Anfrage nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Entsperrung gestellt, wird das Benutzerkonto wieder gesperrt.“ Die Regelseite wurde meiner Erinnerung nach 2013 grundlegend überarbeitet und ergänzt.
Das SG fragt im Nachgang über AAF um Entsperrung nach. Für eine SPP kann natürlich auch so entsperrt werden. Doch dann sollte diese auch irgendwann folgen. --H O P 11:15, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Die Regel ist mir bekannt, ich war schließlich selbst mal im SG (und habe die Regelseite 2013 selbst mit geschrieben). Die Regel sagt aber meiner Meinung nach nichts darüber aus, dass das der einzige Weg ist. Der Weg per E-Mail an das SG ist doch hauptsächlich dazu da, möglicherweise vertrauliche Gründe nennen zu können, ohne dass die ganze Welt sie lesen kann. Gibt es einen Grund, warum ein Admin einen Benutzer, der einfach so um eine Entsperrung bittet, nicht entsperren sollte? -- Perrak (Disk) 11:23, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Mir ist und war sehr wohl bewusst das Du im SG warst als die Seite überarbeitet wurde und dabei auch federführend warst. Eben daher bin auch ich etwas verwundert, das hier von dem bisherigen Weg abgewichen wurde. „Kann“-Vorgabe hin oder her. Eine SPP wurde im Übrigen wohl bislang auch nicht eingelegt. Gegenfrage: gibt es einen Grund warum sich künftig noch einer an den beschriebenen Weg halten sollte? --H O P 11:30, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Der klare Vorteil liegt meines Erachtens in der Begleitung durch das SG. Wenn ein Konto gesperrt ist, dann ist es gesperrt. Einer Zweckgebundenen Entsperrung muss dann aber auch der Zweck folgen, ansonsten ist diese ein overrulen des sperrenden Admins. Perrak hast du die SG-Anfrage des Benutzers begleitet? Nicht mal das SG wusste etwas davon. --Itti 11:34, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Wassn das wieder für eine unnötige Diskussion. Wartet die 7 Tage ab und wenn nix kommt, dann wird das Konto halt wieder gesperrt. -- Hans Koberger 11:43, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Warum man sich an den Weg halten sollte, hatte ich doch geschrieben: In einer E-Mail kann man Gründe nennen, die man öffentlich nicht nennen möchte. Eine Entsperrung ist insofern kein Overrulen, weil ja nur für einen sehr eng begrenzten Zweck entspert wird. Selbstverständlich überprüfe ich, ob der Benutzer sich daran hält, nicht anderswo zu editieren (was der Fall ist). Und wie Hans schreibt, wenn die Entsperrung nicht innerhalb sieben Tagen zu einer Anfrage beim SG oder einem Sperrprüfungsantrag genutzt wird, ist das Konto halt wieder zu. -- Perrak (Disk) 13:21, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Nachtrag: Normalerweise ist es einem gesperrten Benutzer ja auch gar nicht möglich, direkt um eine Entsperrung zu bitten, da er ja schließlich gesperrt ist. Dass wie in diesem Falle eine temporäre Sperrumgehung per IP geduldet wird, ist ja eher ungewöhnlich. -- Perrak (Disk) 01:56, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Siehe BD:Steindy: Konto ist b.a.w. wieder gesperrt. … «« Man77 »» Ḏū hāḏā t-tawfīʿ 14:18, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten