Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht/Ausbau

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Weltraumrecht[Quelltext bearbeiten]

Niemand sucht nach Weltraumrecht - Weltraumhaftung. Ich habe es mal nach Weltraumhaftung verschoben. Vielleicht könnt Ihr bei den anderen Begriffen auch andere Begriffe verwenden. Stern !? 23:45, 10. Nov 2004 (CET)

Diskussion zu Formatvorlage Gesetz ("Basisdaten") verschoben[Quelltext bearbeiten]

Hier hat eine Diskussion zu der Infobox "Basisdaten", die bei vielen Gesetzen eingefügt ist und auf Wikipedia:Formatvorlage Gesetz beruht, stattgefunden und zu einer Änderung der Formatvorlage geführt. Aus Gründen des Zusammenhangs wurde die Diskussion hier gelöscht und unter Wikipedia Diskussion:Formatvorlage Gesetz eingefügt. --wau > 23:38, 11. Mär 2005 (CET)

Online-Kommentierung zu Gesetzen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe schon vor einiger Zeit einmal darüber nachgedacht, ob es nicht sinnvoll wäre, eine Art Online-Kommentierung anzulegen. Diese sollte so aufgebaut sein, wie ein richtiger Offline-Kommentar, d.h. sortiert nach Gesetzestexten des Bundes oder der Länder und dort nach §§ oder Artikeln.

Ich meine aber, dass dazu vielleicht auch erforderlich wäre, dass man dem Ersteller einer Kommentierung ermöglicht, seinen Beitrag vor Veränderungen zu schützen, sofern er hier eigene juristische Meinungen bereitstellen will - andernfalls würden solche Leute vielleicht abgehalten.

-- Christian Körner 7. Jul 2005 22:29 (CEST)

Hallo Christian, danke, dass du mich auf meiner Seite auf diese Diskussion aufmerksam gemacht hast. Ich halte deine Idee für interessant, finde aber, dass die Wikipedia der falsche Ort für ein solches Projekt ist. Die Wikipedia ist eine Enzyklopädie - Eine Gesetzeskommentierung würde meines Erachtens Probleme hinsichtlich mindestens zweier Punkte ergeben: In einer Enzyklopädie sollen nur existierende Theorien dargestellt nicht neue entwickelt werden (Nr.2 von WP:WWNI) und es sollen keine How-to-Anleitungen gegeben werden, was ein Kommentar in Bezug auf die Subsumtion wohl macht (Nr.8). Auch glaube ich nicht, dass die Chance besteht, einen solchen Kommentar für eine tatsächliche Nutzung zu etablieren (nach dem Motto - Was nix kostet, is auch nix). Bestimmte Beiträge zu schützen würde dem wiki-Prinzip widersprechen - die Bearbeitungsmöglichkeit dient ja gerade als Kontrollinstrument. Viele Artikel zu bestimmten Rechtsnormen oder -instituten ähneln schon jetzt stark Kommentierungen, allerdings vereinfachter, verkürzt und (hoffentlich) auch für Laien verständlich. Okay, ich hoffe, mein Standpunkt dient jetzt erstmal als Basis für eine Diskussion. Gruß, Sechmet Ω 14:42, 12. Jul 2005 (CEST)


Lieber Sechmet, genau die Ausführlichkeit von vorhandenen Artikeln hat mich da eben zum Nachdenken gebracht. Ich glaube kaum, dass ein wirklicher Laie noch etwas damit anfangen kann. Das macht aber auch nichts, weil Lexika immer auch für Fachleute interessant sein können. Wenn man aber gerade Jura sinnvoll erschließen will, dann könnte man doch auf die bewärte Form des Kommentars zurückgreifen. Ich sehe einfach folgendes: Die gedruckte Literatur wird vielen praktischen Belangen nicht oder nur unzureichend gerecht. Insbesondere Änderungen in der Rechtsprechung können nur deutlich zeitverzögert eingearbeitet werden. Die Meinungsvielfalt, wie sie über ein Wikipedia-Projekt erzielbar ist, besteht ohne Zweifel in der Kommentarliteratur so noch nicht - sogar wenn es viele verschiedene Kommentare gibt. Das "Problem", dass Kommentare nicht umhin können, auch eine bestimmte Meinung darzustellen, würde ich versuchen, dadurch zu lösen, dass man verschiedene Parallelkommentierungen zulässt. Ob sich dieses Verfahren dann in der Praxis durchsetzt, ob also ein solcher Kommentar auch zitiert wird, hängt ganz von der Akzeptanz des Mediums Internet und von der Qualität der Inhalte ab. Letztlich könnte ich mir aber gut vorstellen, dass solche "freien" Kommentierungen bei jüngeren Nutzern Anklang finden. Schließlich sollte man das Ziel des Wiki-Gründers wohlwollend verfolgen, dass eben nicht nur Enzyklopädien, sondern etwa auch Lehrbücher frei zugänglich sein sollten. Nachdem ein Kommentar eine Mischform zwischen beidem ist, stellt sich für mich eigentlich nur die Frage, ob man nicht eine eigenständige Kategorie für Kommentare schaffen sollte, um sie eindeutig von der herkömmlichen Form des Lexikons abzugrenzen. Christian Körner 23:34, 6. Aug 2005 (CEST)

Lieber Christian, lieber Sechmet, ich bin - wie Christian - für die Erstellung eines Online-Kommentars unter Wikipedia. Ich gebe einem solchen Projekt allergrößte Erfolgschancen. Ein paar Gedanken hierzu:

1. Dass Wikipedia sich bislang noch nicht daran gemacht hat, einen Gesetzeskommentar zu erstellen, liegt m.E. allein an der angelsächsischen Prägung Wikipedias. In Amerika oder Großbritanien ist es schlicht sinnlos, Kommentare zu schreiben. Es gibt dafür kaum taugliche Gesetze, vielleicht ein paar Restatements, aber es gibt in den USA und in UK auch überhaupt keine Tradition, juristisches Wissen in Kommentaren zu konzentrieren.

2. Die juristischen Artikel bei Wikipedia sind bereits sehr differenziert, was darauf hinweist, dass hoher juristischer Sachverstand für einen Kommentar zu gewinnen wäre.

3. Es macht immer weniger Sinn, zahlreiche Detailinformationen in juristischen Artikeln unterzubringen, die allein alphabetisch geordnet sind. Es ist schlicht unsinnig, einen Fachbegriff Anfechtung zu schaffen, der dann die Anfechtung im BGB AT, im Erbrecht, nach dem Anfechtungsgesetz und in der Insolvenzordnung behandelt.

4. Schon die jetzt in Wikipedia vorhandenen Informationen könnten eine gute Basis für einen Kommentar sein.

5. Dass eine Online-Kommentierung eine "How-To" Anleitung sein könnte, sehe ich nicht. Wenn überdies das Bedenken "Was nix kostet, is auch nix" greifen würde, dann wäre Wikipedia insgesamt zum Scheitern verurteilt. Und ob es wirklich ein Problem gibt, wenn der Online-Kommentar ab und zu eine eigene Ansicht entwickelt (was ich bezweifel), weiß ich nicht. Wie gesagt, es gibt m.E. nur einen Grund, warum es noch keine Online-Kommentare in Wikipedia gibt, und das ist die angelsächsische Prägung.

Nur eine Frage: Wäre der Online Kommentar unter Wikipedia machbar? Wenn ja, dann sollte man mit dem BGB-Kommentar eigentlich sofort anfangen. ;) Herzliche Grüße--PH2005 21:44, 24. Okt 2005 (CEST)

Wer bitte denkt sich solche schwachsinnigen Lemmata aus? Alles was da unter Völkerrecht steht, wird unweigerlich auf den Löschkandidaten landen, wenn die Artikel unter diesen Lemmata erstellt werden (erste SLAs gibt es schon, und zwar zu Recht). Bitte aufräumen und Lemmata gemäß Wikipedia:Namenskonventionen wählen, sonst wird das nichts. Perrak (Diskussion) 01:50:23, 27. Aug 2005 (CEST)

Der Mensch hat Recht. Wenn es wegen der Formatierung nicht so umständlich wäre, würde ich aufräumen, aber so kann ich mich dem Wunsch nur anschließen. --Nick1964 04:16, 21. Jan 2006 (CET)

Projekt Bürgerliches Recht[Quelltext bearbeiten]

Nicht nur der sprachlichen Einheitlichkeit wegen schlage ich vor, das Projekt umzubenennen. gerald h 21:14, 10. Sep 2005 (CEST)

Worum geht es hier?[Quelltext bearbeiten]

Da sich hier monatelang nichts tut hätte ich gerne einen Hinweis, wie das Projekt angelegt ist. Was soll man denn hier machen? Das ist doch bestenfalls eine (umständliche) Übersicht, mit der man sich weiterklicken kann. Auf Anregungen gibt es nicht einmal eine Antwort (siehe Perrak). Und die Einteilung in wichtige und unwichtige Seiten ist auch nicht gerade überzeugend. Lebt das hier noch? --Nick1964 04:25, 21. Jan 2006 (CET)

Vorschlag zur Neugestaltung von Portal und WikiProjekt Recht (Hinweis)[Quelltext bearbeiten]

Auf Portal Diskussion:Recht habe ich einen Vorschlag zur Neugestaltung des Portals und dieses WikiProjekts gemacht und Links zu zwei Entwürfen eingestellt. Die Diskussion bitte ich der besseren Übersicht wegen einheitlich dort zu führen. -- Wolfgang Kopp 19:02, 26. Feb 2006 (CET)