Wolfgang Lauterbach (Richter)

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Wolfgang Lauterbach (* 2. Oktober 1893 in Stabelwitz bei Breslau; † 13. März 1973 in Lübeck) war ein deutscher Richter und Professor.

Wolfgang Lauterbach als Student (1914)

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lauterbach wuchs als Sohn von Karl Lauterbach im Dorf Stabelwitz bei Breslau auf[1] und machte im März 1913 in Ohlau sein Abitur. Danach begann er an der Universität Breslau das Studium der Rechtswissenschaft und wurde gleichzeitig beim Corps Silesia Breslau aktiv. 1914 unterbrach er das Studium, um als Kriegsfreiwilliger am Ersten Weltkrieg teilzunehmen. 1920 schloss er das Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab und promovierte im gleichen Jahr zum Dr. iur. Nach dem Rechtsreferendariat 1923 wurde er 1924 Richter in Berlin, und zwar zunächst am Amtsgericht, 1928 am Landgericht und ab 1936 am Kammergericht. Als Kammergerichtsrat übernahm er die Herausgeberschaft der nationalsozialistisch-programmatischen "Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht".[2] Nach dem Zweiten Weltkrieg war er zunächst von 1947 bis 1951 im Zentraljustizamt für die Britische Zone in Hamburg am Wiederaufbau der Rechtspflege beteiligt. Nach Abschluss dieser Tätigkeit wurde er 1951 Senatspräsident am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. 1961 wurde er als Richter pensioniert, blieb aber weiter wissenschaftlich tätig, wofür er 1966 zum Honorarprofessor an der Universität Hamburg ernannt wurde.

Tätigkeit als Autor[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lauterbach führte den von Adolf Baumbach begründeten Kommentar zur Zivilprozessordnung fort, der seit vielen Jahrzehnten ein Standardwerk darstellt. Der Kommentar wird noch heute jährlich neu aufgelegt. Im Palandt kommentierte er von der ersten bis zur 32. Auflage (1973) das Internationale Privatrecht, bis zur 6. Auflage (1944) im Rahmen der dortigen Kommentierung des Familienrechts auch die Nürnberger Rassengesetze.[3]

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Tarifvertrag und Unterlassungspflicht, Breslau (Dissertation) 1920
  • Zivilprozessordnung, München: Beck, 1976, 34., neubearb. Aufl. Aufgrund einer breit angelegten Überarbeitung aller von Adolf Baumbach begründeten Werke erscheint der Kommentar seit der 80. Aufl. 2022 unter dem Namen der nunmehrigen Herausgeber Anders/Gehle.
  • Kostengesetze, München: Beck, 1976, 18., völlig neu bearb. Aufl.
  • Vorschläge und Gutachten zur Reform des deutschen internationalen Personen- und Sachenrechts, Tübingen: Mohr, 1972
  • Vorschläge und Gutachten zur Reform des deutschen internationalen Erbrechts, Berlin: de Gruyter, 1969
  • Vorschläge und Gutachten zur Reform des deutschen internationalen Kindschafts-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts, Berlin: de Gruyter, 1966

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Jan Albers: Wolfgang Lauterbach. In: Juristen im Portrait. Verlag und Autoren in 4 Jahrzehnten. Verlag C.H. Beck, München 1988, ISBN 3-406-33196-3, S. 511–520.
  • Nachruf auf Wolfgang Lauterbach. In: Die Welt, 16. März 1973

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Jan Albers in: Hans Dieter Beck (Hrsg.): Juristen im Portrait: Verlag und Autoren in 4 Jahrzehnten. Festschrift zum 225jährigen Jubiläum des Verlages C. H. Beck. C.H. Beck, München 1988, ISBN 978-3-406-33196-1, S. 511.
  2. Hans-Detlef Heller, Die Zivilrechtsgesetzgebung im Dritten Reich: die deutsche bürgerlich-rechtliche Gesetzgebung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus - Anspruch und Wirklichkeit, 2015, S. 121.
  3. Hans Wrobel, Kritische Justiz 1982, S. 1, 11.