Amtsgericht Angerburg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Schloss Angerburg, Sitz des Gerichtes

Das Amtsgericht Angerburg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Angerburg, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Angerburg bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Angerburg und danach das Kreisgericht Angerburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte aufgehoben und einheitlich Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Angerburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lyck im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Angerburg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Angerburg.[1] Sitz des Gerichtes war Schloss Angerburg.

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Bengheim und Kruglanken gehalten.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Angerburg.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 400, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 444 online