Amtsgericht Nikolaiken

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Nikolaiken war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Nikolaiken, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Nikolaiken bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Nikolaiken und danach ab 1838 die Gerichtskommission Nikolaiken des Land- und Stadtgerichts Sensburg und ab 1849 des Kreisgerichts Sensburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte aufgehoben und einheitlich Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Nikolaiken wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lyck im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Nikolaiken.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Sensburg den Stadtbezirk Nikolaiken und die Amtsbezirke Lucknainen, Schaden, Schimonken, Spirding und Wosnitzen.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Nikolaiken.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 401, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 444 online