Amtsgericht Johannisburg

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Das Amtsgericht Johannisburg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Johannisburg, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Johannisburg bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Johannisburg und danach das Kreisgericht Johannisburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte aufgehoben und einheitlich Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Johannisburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lyck im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Johannisburg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Johannisburg außer den Teilen, die den Amtsgerichten Arys und Bialla zugeordnet waren.[1]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Turoscheln gehalten.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Johannisburg. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Piszu (1950–1975: Sąd Powiatowy w Piszu).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 400, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 444 online