Amtsgericht Rhein

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Das Amtsgericht Rhein war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Rhein, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Rhein bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Rhein und danach die Gerichtskommission des Kreisgerichts Lötzen. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte aufgehoben und einheitlich Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Rhein wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lyck im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Rhein.

Sein Gerichtsbezirk umfasste Aus dem Kreis Lötzen den Stadtbezirk Rhein und die Amtsbezirke Gneist, Groß Jauer, Lawken und Orlen.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Rhein.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 400, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 444 online