Land- und Stadtgericht Rhein

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Das Land- und Stadtgericht Rhein war von 1824 bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in der Stadt Rhein in der Provinz Preußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Rhein bestand bis 1824 das Stadt- und Amtsgericht Rhein. 1824 wurde daraus das Land- und Stadtgericht Rhein gebildet.[1] Es war ein Gericht 2. Klasse im Sprengel des Oberlandesgerichts Insterburg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste 1837 die Stadt Rhein mit 1389 Gerichtseingesessenen und 47 Ortschaften mit 7370 Gerichtseingesessenen (zusammen also 8759 Gerichtseingesessene). Am Gericht waren ein Land- und Stadtrichter und drei weitere Mitarbeiter beschäftigt.[2]

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Rhein entstand die Gerichtskommission Rhein des Kreisgerichts Lötzen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Max Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen, 1858, S. 390–393, Digitalisat
  2. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 96 f., Digitalisat.