Landgericht Heydekrug

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Landgericht Heydekrug war bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Heydekrug.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Heydekrug sowie in Russ bestanden die Justizämter Heydekrug und Russ. Mit Kabinetts-Ordre vom 22. August 1838 wurden diese aufgehoben und ein Landgericht Heydekrug mit einer Gerichtskommission Russ gebildet.[1] Es war ein Gericht 1. Klasse im Sprengel des Oberlandesgerichts Insterburg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste die Kirchspiele Rinten und Werden und die Kirchspielsanteile Russ und Schakuhnen mit 21.119 Gerichtseingesessenen. Am Gericht waren ein Direktor, drei Richter und zehn weitere Mitarbeiter beschäftigt.[2]

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Heydekrug entstand das Kreisgericht Heydekrug mit einer Gerichtskommission Russ.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 495, Digitalisat.
  2. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 497, Digitalisat.