Land- und Stadtgericht Gumbinnen

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Das Land- und Stadtgericht Gumbinnen war von 1817 bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Gumbinnen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Land- und Stadtgericht Gumbinnen wurde 1817 gebildet.[1] Es war ein Gericht 1. Klasse im Sprengel des Oberlandesgerichts Insterburg.

1837 umfasste der Gerichtsbezirk die Stadt Gumbinnen mit 6255 Gerichtseingesessenen und 226 Ortschaften mit 30.000 Gerichtseingesessenen (zusammen also 36.255 Gerichtseingesessene). Am Gericht waren ein Direktor, vier Richter und zehn weitere Mitarbeiter beschäftigt.[2]

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Gumbinnen entstand das Kreisgericht Gumbinnen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Max Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen, 1858, S. 390–393, Digitalisat
  2. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 83 f., Digitalisat.