Justizamt Skaisgirren

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Justizamt Skaisgirren war bis 1849 ein preußisches Gericht mit Sitz in Skaisgirren.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Skaisgirren bestand das Amt Skaisgirren. Während die anderen Justizämter in Ostpreußen bis 1838 in Land- und Stadtgericht umgewandelt wurden, blieb das Justizamt Skaisgirren und das Justizamt Seckenburg bis 1849 bestehen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste 1837 78 Ortschaften mit 6788 Gerichtseingesessenen. Am Gericht waren ein Justizamtmann und zwei weitere Mitarbeiter beschäftigt.[1]

Es war ein Gericht 2. Klasse im Sprengel des Oberlandesgerichts Insterburg.

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Skaisgirren entstand die Gerichtskommission Skaisgirren des Kreisgerichts Tilsit.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 105 f., Digitalisat.