Land- und Stadtgericht Stallupönen

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Das Land- und Stadtgericht Stallupönen war von 1824 bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Stallupönen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Land- und Stadtgericht Stallupönen wurde 1824 aus dem Stadt- und Amtsgericht Stallupönen gebildet.[1] Es war ein Gericht 1. Klasse im Sprengel des Oberlandesgerichts Insterburg.

1837 umfasste der Gerichtsbezirk die Stadt Stallupönen mit 2818 Gerichtseingesessenen und 150 Ortschaften mit 20.900 Gerichtseingesessenen (zusammen also 26.511 Gerichtseingesessene). In Trakehnen wurden Gerichtstage gehalten. Am Gericht waren ein Direktor, zwei Richter und sechs weitere Mitarbeiter beschäftigt.[2]

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Stallupönen entstand das Kreisgericht Stallupönen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Max Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen, 1858, S. 390–393, Digitalisat
  2. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 86 f., Digitalisat.