Beamtenversorgungskasse der Kommunalen Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck

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KVK BeamtenVersorgungsKasse
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Gründung 1903
Sitz Kassel
Leitung Direktor Johannes Petek
Website [1]

Die Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck KVK BeamtenVersorgungsKasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kassel, die als Versorgungskasse im Rahmen der Beamtenversorgung tätig ist.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 1. April 1904 nahmen die 1903 gegründeten Rechtsvorgänger der Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck die „Ruhegehaltskasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel“ und die „Witwen- und Waisenkasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel“ ihre Tätigkeit auf. Mit Wirkung vom 1. April 1956 wurde die Witwen- und Waisenkasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel aufgelöst. Die Ruhegehaltskasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel führte von diesem Zeitpunkt an die Bezeichnung „Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck“.

Aufbau und Organisation der KVK BeamtenVersorgungsKasse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die KVK BeamtenversorgungsKasse bildet zusammen mit der

den Unternehmensverbund KVK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck.

Die KVK BeamtenVersorgungsKasse ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA).[1]

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mitglieder der KVK BeamtenVersorgungskasse sind

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind und auf die eine juristische Person des öffentlichen Rechts Einfluss ausübt oder die öffentliche Aufgaben erfüllen.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die KVK BeamtenVersorgungsKasse übernimmt für ihre Mitglieder und deren Bediensteten folgende Aufgaben:

  • Ausgleich der Versorgungslasten ihrer Mitglieder, die durch die Versorgung der Beamten und deren Hinterbliebenen entstehen
  • Feststellung der Versorgungsleistungen und Zahlung an die Versorgungsberechtigten
  • Beratung der Mitglieder und der Beamten in versorgungsrechtlichen Fragen
  • Information der Mitglieder über die Entwicklung ihrer künftigen Versorgungsverpflichtungen und über Möglichkeiten zur finanziellen Vorsorge
  • Verwaltung der gesetzlichen Versorgungsrücklage
  • Zahlung des Ehrensolds an ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister und Kassenverwalter sowie an deren Hinterbliebene
  • Bearbeitung der Beihilfen bei Krankheit, Pflege und Geburt

Serviceleistungen

Rechtsaufsicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die KVK BeamtenVersorgungsKasse steht unter der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium des Innern und für Sport.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 4. Mai 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aka.de