Benutzer Diskussion:DaDitchMKS

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von WikiMax in Abschnitt Wortmann
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Hallo Markus, du bist ja schon eine Weile dabei, aber ich sehe gerade, dass du noch gar nicht begrüßt wurdest.

Dann muss halt ich es nachholen und dir ein paar Tipps mit auf den Weg geben:

--Martin Se !? 08:36, 20. Sep. 2008 (CEST)Beantworten


Bilder[Quelltext bearbeiten]

Okay
  • Freie Lizenz (siehe unten, was das heißt). Achtung: Nicht verwechseln mit dem Status „lizenzfrei“. Trotz Namensähnlichkeit ist Lizenzfreiheit das Gegenteil einer freien Lizenz!
  • Urheberrecht abgelaufen (aber: siehe unter regelwidrig zu anonymen Werken); in der Regel ab 1. Januar des Jahres, das sich ergibt, wenn man 71 zum Todesjahr des Urhebers hinzuzählt.
  • Eigene Zeichnungen
  • Alleinerbe der Urheberrechte
  • Eigene Fotografie, wobei Abgebildetes nicht geschützt
  • Panoramafreiheit
  • Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern CC-BY und CC-BY-SA, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
  • Keine Schöpfungshöhe (Bsp.: Bild:SED-Logo.png – alle Elemente vorher bekannt)
  • Kein „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ bzw. kein „höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad [...] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]“ (Bsp.: Bild:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für Gebrauchsgegenstände.
Benötigen Klarstellung
  • Unspezifisches „Public Domain“
  • „Kein Copyright“
  • „Copyright-frei“, „rechtefrei“
  • „darf frei benutzt werden“
  • „aus der so-und-so-sprachigen Wikipedia“
Regelwidrig
  • „für Wikipedia“
  • Presse-/Medien-/PR-Fotos
  • Für Publikationszwecke
  • Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
  • Nur nichtkommerziell
  • Nur ohne Veränderungen
  • Fair use/Bildzitat
  • Selbst geschaffene „Kunstwerke“ (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor. Ausnahme: Für den Benutzernamensraum)
  • Screenshot (Ausnahme: Freie Software, aber: nicht zu verwechseln mit Freeware)
  • Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
Bitte nicht machen
  • Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
  • 'Die am ehesten passende Lizenz' auswählen, z. B. statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
  • Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
  • Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite „hineinlesen“, d. h. selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
  • Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
  • Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muss der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
  • Moralische Argumentation („Ein Nazi verdient kein Urheberrecht“)

Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.

Warning sign
Warning sign
Illegal
  • Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
  • Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
  • Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
  • Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
  • Eingescannt (z. B. Plattencover/CD-Hülle)
  • Erstandene Kunstwerke
  • Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
  • Selbst Autor, aber
    • VG Bild-Kunst
    • ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
    • im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
  • Google Earth u. ä.
  • „Per Bildersuche gefunden“
  • „Aus dem Internet“
Frei

Bilder dürfen gemäß der Richtlinien nicht lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sein, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:

  • für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis „für Wikipedia“ ist nicht richtlinienkonform)
  • beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig z. B.: „nicht für pornografische Zwecke“) bzgl. sämlicher Erst- und Zweit- und sonstiger Verwertungsrechte.
  • beliebige kommerzielle Verwertung (z. B. auch: Werbeplakat, Postkarte)
  • beliebige Veränderung
  • beliebige Weiterverbreitung
  • weltweit
  • zeitlich unbegrenzt
  • kündbar nur gegenüber jemandem, der die Lizenzbedingungen verletzt hat
Bitte um Freigabe

(Auch: Klarstellung einer unklaren Lizenz.) Zwei Möglichkeiten:

Sonstige Rechte

Auswahl:

Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls

  • konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
  • deutliche Nennung der Einschränkungen (z. B. „Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Model sein Recht am eigenen Bild vor, d. h. eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.“)
  • nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig z. B.: „Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.“)
Sonstiges

Daniel 1992 23:01, 4. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Wortmann[Quelltext bearbeiten]

Hallo DaDitchMKS,
ich habe bei Wortmann AG deine Schreibungen "WORTMANN" und "WORTMANN Gruppe" konsequent an die Rechtschreibregeln angepasst. Gründe: WP-Richtlinien und ich finde keine Firma "WORTMANN Gruppe". Ich finde aber z.B. "Wortmann Beteiligungs-GmbH", "Wortmann Familien-KG" und "Wortmann Telecom GmbH". Nur weil in einer Pressemitteilung jemand seinen Namen gerne großgeschrieben sieht, sollte (darf!) man es nicht hier auch so halten. Solange keine Firma "Wortmann Gruppe" (AG, KG, GmbH ...) nachgewiesen ist, hat der Bindestrich da auch zu sein. Ist übrigens in der Pressemitteilung auch mal drinnen. Hast du nähere Informationen über diese "Wortmann Leasing und Factoring"? Gibt es die als Unternehmen und Firma (welche Rechtsform?) oder fasst da Herr Wortmann (regelmäßig) nur diese Sparten zusammen? Übrigens in dieser Pressemeldung hier wird ordentlich geschrieben. ;-) -- WikiMax - 09:20, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo WikiMax -,
danke für die Infos. Das mit der Groß-/Kleinschreibung war mir so nicht bewusst. Danke fürs Korrigieren.
Hatte vor kurzem mit der Finanzabteilung zu tun. Hier habe ich per Mail diese Anschrift / Firmenbezeichnung erhalten: WORTMANN Beteiligungs- GmbH, gleiche Anschrift wie die Wortmann AG.
Auf dem Online-Rechner der Finanzabteilung unter http://leasing.wortmann.de/ steht einfach nur WORTMANN AG | Finance und Lease, ebenso gleiche Anschrift. Unter Copright steht dann auf der Seite MDC Vertriebs GmbH.
Es dürfte sich also um die Beteilungs-GmbH handeln.

Hallo DaDitchMKS,
danke für deine Antwort.
die "Wortmann Beteiligungs-GmbH", "Wortmann Familien-KG" und "Wortmann Telecom GmbH" (s.o.) habe ich bereits aus dem Registerportal mir "geholt" (zusätzlich Herrn Wortmann als "e.K" und der Wortmann AG). Die MDC Vertriebs GmbH ist wohl einfach der Softwarepartner (eLeaseWorld) der Wortmann AG fürs Online-Leasing-Geschäft (danke für den Link leasing.wortmann.de/).
Wörter in Großbuchstaben fallen einem Leser stark auf, deshalb machen dies Unternehmen gerne, ist quasi eine Art Werbung. Da die Wikipedia aber Werbung (wie auch immer gestaltet) fernhalten will, gilt auch hier die deutsche Rechschreibung. Sollte ein Unternehmen sich immer großschreiben, vor allem bzw. dann, wenn diese Schreibung auch im Handelsregister steht, darf natürlich darauf hingewiesen werden ("Eigenschreibung ..." oder (als Beispiel) "in der Schreibweise des Verlags BILD" etc.), Firmierungen aus Großbuchstaben können/müssen so bleiben (BMW) - sollte sich nichts in den letzten Jahren bei den Wikipedia-Richtlinien geändert haben. -- WikiMax - 16:10, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten