Carl Rabitz

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Carl Rabitz (* 22. Dezember 1823 in Halle (Saale); † 10. April 1891 in Berlin) war ein deutscher Maurermeister und Bauunternehmer, der als Erfinder der Rabitz-Putzkonstruktion und als Pionier im begrünten Flachdachbau hervortrat.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Johann Christoph Carl Rabitz war der Sohn des Maurers Johann Gottlob Rabitz (1790–1862) und seiner Ehefrau Johanna Elisabeth Schönefeld (1787–1841). Am 27. September 1851 heiratete er Bertha Marie Elisabeth Schäfer (1824–1879).[1] Beide hatten acht Kinder, die in den Jahren 1851–1861 in Berlin geboren wurden.[1] Vier Kinder starben schon in den ersten Lebensjahren. Seine Söhne Paul Carl Max Rabitz und Hans Paul Rabitz wurden Architekten.[2]

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Invalidenfriedhof, Mausoleum Rabitz, 1925

In Halle absolvierte Carl Rabitz die Bürgerschule.[3] Mit 15 Jahren begann er seine Lehre bei Maurermeister Trappe in Halle.[3] Er arbeitete als Geselle in vielen großen Städten Deutschlands.[3] Am 11. Juli 1842 zog er nach Berlin.[1] Als Maurergeselle bei Albert Dietrich Schadow erwarb er 1853 den Meisterbrief mit besonderer Auszeichnung.[3]

Seit 1854 arbeitete er als selbstständiger Maurermeister und Bauunternehmer. 1864 erfand er die Technik des Feuersicheren Deckenputzes unter hölzernen Balken[4] und erhielt das Zusatzpatent für die Rabitz-Wand.[5] Diese Technik ist als Leichtbauwand (Drahtputzwand) bekannt.

In seiner 1867 verlegten Broschüre Naturdächer von vulkanischem Cement warb er für begrünte Flachdächer als Gartendach und stellte auf der Weltausstellung in Paris 1867 sein begrüntes Flachdach vor.

Er wurde 1887 mit dem Ehrentitel eines Königlichen Hof-Maurermeisters ausgezeichnet.[1]

Carl Rabitz wurde im Mausoleum seiner Familie auf dem Invalidenfriedhof in Berlin bestattet.

Vorläufer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tragende Putzträger waren Schilfrohr (verdrahtet), Rippenstreckmetall, Ziegeldraht und verschiedene Gewebe aus Metalldrähten. Verputzt wurde die Unterkonstruktion mit Mörtel, vor allem Gips- und/oder Zementmörtel. Das Gewerk zählt zu den Arbeiten des Stuckateurs.

Diese Technik soll seit 1840 bekannt und von Rabitz nach Deutschland importiert und überarbeitet worden sein.

Erfindung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Gerüst aus tragenden Rundeisen von fünf bis acht Millimeter liegt unterhalb der Überlegstangen und ist mit Bindedraht untereinander verbunden. Darauf wird ein etwa ein Millimeter dickes Metallgewebe mit der Konstruktion verdrahtet. Anschließend wird ein Gips- oder Zementputz aufgebracht. Entsprechend handelt es sich um Gipsrabitzdecken und -wände oder Zementrabitzdecken und -wände.

Zweckbestimmt ausgeführt werden die Brandschutzanforderungen erfüllt. Es konnten Decken heruntergezogen, Gewölbe, nichttragende Ständerwände, die Ummantelung von Pfeilern und Stützen, die Verblendung von Installationen und der Bau von Lüftungskanälen ausgeführt werden.

Ein weiterer Vorteil war, dass Platten auf der Baustelle liegend (horizontal) in Schalenformen vorgefertigt werden konnten, um dann an den Decken abgehängt oder als Zwischenwände aufgestellt zu werden. Damit waren sie bei der Anfertigung leichter zugänglich und konnten einfacher und von Hilfskräften hergestellt werden. Eine Vorproduktion in Fabriken nach Art des Plattenbaus war jedoch wegen fehlender Fahrzeuge und Straßen für einen schonenden Transport der zerbrechlichen Platten zur Hauptanwendungszeit nicht möglich.

Normen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • für große Rabitzdecken „Erlaß des früheren Preußischen Ministers für Volkswohlfahrt“ vom 15. Dezember 1930 II C 2494 sowie die DIN 4121 vom August 1951,
  • für Rabitzwände die DIN 4103
  • in Technische Vorschriften für Bauleistungen DIN 1964, B, Ziffer 15, ist bezüglich dieser Arbeiten (dort Drahtputz) folgendes ausgeführt: „Drahtgeflecht ist mit Rund- oder Bandeisen, Klemmschrauben, Haken, geschmiedeten Nägeln oder Eisenschlaufen sachgemäß zu befestigen und straff zu spannen, so daß in den Flächen und an den Anschlüssen keine Risse entstehen. Aufhängeeisen sind in erforderlicher Zahl und Stärke anzubringen. Für den Putzkern ist Haarmörtel zu verwenden. Im übrigen gelten die Bestimmungen für Wand- und Deckenputze sinngemäß.“[6]

Heute findet dieses Gewerk vor allem in der Denkmalpflege Anwendung. Diese Technologie unterstützt die Möglichkeit der freien Ausformung der Flächen. Sie eignet sich für moderne und innovative Innenraumgestaltung im Zusammenspiel mit Stuck.

Projekte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Naturdächer von vulkanischem Cement oder Moderne Hängende Gärten, feuerfester, vorzüglicher, schöner, dauerhafter und billiger als jede andere Bedachungsart. 1867.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Jana Ahrendt: Historische Gründächer: Ihr Entwicklungsgang bis zur Erfindung des Eisenbetons. Dissertation, Technische Universität Berlin, 2007.
  • Paul Binder, Fritz Schaumann, Meinrad Haas, Karl Läpple: Stukkateur Handbuch. Die Gipsfibel. 5. Auflage, Schäfer, Hannover 1996, S. 9 und S. 115–144. (Reprint von „Gipsfibel“ – Ein Leitfaden für die Berufsausbildung und zur Vorbereitung auf die Gesellenprüfung im Gipser (Verputzer) und Baustuvkateur-Handwerk. 3. Auflage, um 1955.)
  • Hans-Henning Zabel: Rabitz, Johann Christoph Carl. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 21, Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-11202-4, S. 73 (Digitalisat).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d Brief des Felix Kayser vom 22. Januar 1937 mit Fragen an das Meldeamt, Polizeipräsident Berlin, urschriftlich mit Antworten zurück am 25. Januar 1937 (Original in Privatbesitz).
  2. Standesamt Berlin No. VI, No. 109: Bescheinigung der Ehschließung zwischen Architekt Paul Carl Max Rabitz und Sophie Auguste Agnes Sievert vom 22. Februar 1883 (Original im Privatbesitz).
  3. a b c d e Nachruf für Carl Rabitz in der Baugewerbezeitung vom 18. April 1891.
  4. am 19. Juli 1878 unter DRP 3789 patentiert
  5. am 6. August 1878 – unter der gleichen Patentnummer
  6. zitiert aus Werner Wirsing und Karl Albert Gollwitzer, 1962, S. 17.