Diskussion:Alfred Filbert

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Goesseln in Abschnitt Vilbert
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Fehlende Belege[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel enthält eine Reihe von Zitaten, für die in keinem Fall ein Nachweis/Einzelbeleg gebracht wird. Die beiden einzigen Fußnoten in anderem Zusammenhang stellen keine Belege für die Zitate dar. -- Miraki 07:55, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Um die Ausstattung des Artikels mit Belegen werde ich mich zeitnah kümmern. --Lumet 21:40, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Danke! Deine Artikelverbesserungen werde ich gerne sichten. -- Miraki 21:48, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ich habe den Anfang gemacht... --Lumet 23:20, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten

danke fürs Belegen[Quelltext bearbeiten]

Mehr als zeitnah und ausreichend. Der interessante und aufschlussreiche Artikel zu diesem SS-Täter hat dadurch sehr gewonnen. Den Baustein entferne ich umgehend. Wenn du das Lemma im Laufe der Zeit noch ausbauen willst, wäre das imho ein auszeichnungswürdiger Kandidat. -- Miraki 07:31, 7. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Hinweis[Quelltext bearbeiten]

Für einen angedachten Ausbau empfehle ich die Urteile --> C.F. Rüter: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen seit 1945, Amsterdam; Band XVIII, Verfahren Lfd.Nr.540, S. 601 ff (im Internet) --H.Parai (Diskussion) 23:12, 14. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Straffreiheitsgesetz[Quelltext bearbeiten]

Es heißt im Artikel: "Die durch das Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 geschaffene Amnestie nutzte er dazu, wieder seinen richtigen Namen anzunehmen." Dies geht auf eine Behauptung Michael Wildts zurück (Generation des Unbedingten, S. 819). Allerdings verstehe ich das nicht: Das Straffreiheitsgesetz amnestierte doch nur alle vor dem 15. September des Jahres 1949 begangenen Taten, die mit Gefängnis bis zu sechs Monaten beziehungsweise bis zu einem Jahr auf Bewährung bestraft werden konnten (einen Link zum Straffreiheitsgesetz habe ich reingebracht -- siehe Nachweis 8). Filbert hätte aber mit so einer niedrigen Strafe niemals rechnen können. Folglich kann das Straffreiheitsgesetz nicht der Grund gewesen sein für die Wiederverwendung seines richtigen Namens. -- Lumet (Diskussion) 15:14, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Vermutlich war 1950 noch nicht bekannt, welche Rolle Filbert bei den Einsatzgruppen spielte. Zumindest in größerem Rahmen ermittelt wurde da erst Ende der 50er Jahre. Vom Straffreiheitsgesetz dürfte er als sogenannter Illegaler profitiert haben. --Hozro (Diskussion) 16:44, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Vielen Dank für den Link zu den relevanten Stellen bei Norbert Frei, Vergangenheitspolitik! Frei weist darauf hin, dass die Amnestie explizit auch jene begünstigte, "die es im Frühjahr 1945 vorgezogen hatten, sich durch Annahme einer falschen Identität der Internierung und Entnazifizierung zu entziehen" (S. 18). Laut § 10 des Gesetzes galt dies allerdings nur, "wenn der Täter bis spätestens 31. März 1950 bei der Polizeibehörde seines Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes freiwillig seine unwahren Angaben widerruft". Filbert nahm dagegen erst April 1951 seinen richtigen Namen wieder an... -- Lumet (Diskussion) 21:59, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

VEJ[Quelltext bearbeiten]

Eine herausragende Stellung Filberts wird auch in Dokumenten deutlich.

Im Dokument VEJ 7/1 wird Filbert (mit sechs weiteren hochrangigen Mitarbeitern des RSHA) neben Himmler als Empfänger einer Kopie eines geheimen Aktenvermerks genannt, das ein Gespräch zwischen Heydrich und Göring wiedergibt. Diese sprachen am 26. März 1941 über die "Lösung der Judenfrage" (hier: die Deportation aller Juden in die besetzten Ostgebiete) und die Kompetenzen des zukünftigen Ostministers, die hierbei beschnitten werden sollte. [In: Bert Hoppe, Hiltrud Glass (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung) Band 7: Sowjetunion mit annektierten Gebieten I – Besetzte sowjetische Gebiete unter deutscher Militärverwaltung, Baltikum und Transnistrien. München 2011, ISBN 978-3-486-58911-5, S. 113-117

Filbert wird weiterhin erwähnt im Bericht vom 19. Juli 1941 als Führer des EK 9 für Wilna (Dokument VEJ 7/27, hier Seite 178). "Wegen eines kurzen Feuerüberfalls auf das Dienstgebäude der Sipo in Wilna eine Sonderliquidierung über die täglichen Liquidierungen hinaus vorgenommen." Eine solche wird in Dokument VEJ 7/48 geschildert. --H.Parai (Diskussion) 22:26, 3. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Auch der Name Albert Filbert taucht im Personenregister dort auf; er wird im Text als Leiter des EK 9 bezeichnet. Offenbar dieselbe Person, die im Register mit verschiedenen Vornamen geführt wird. --H.Parai (Diskussion) 23:08, 14. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Vilbert[Quelltext bearbeiten]

Raul Hilberg macht in

  • Die Quellen des Holocaust. Entschlüsseln und Interpretieren. Aus dem Amerikanischen von Udo Rennert. S. Fischer, Frankfurt am Main 2002, S. 207

darauf aufmerksam, dass es in einer Quelle der 403. Division auch den Namen Vilbert gibt. --Goesseln (Diskussion) 14:08, 27. Nov. 2023 (CET)Beantworten