Diskussion:Bundessozialgericht

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Georg Hügler in Abschnitt Fehler?
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Entsprechende Gerichte[Quelltext bearbeiten]

Hallo, vielleicht mag hier jemand nach Prüfung den entsprechend geänderten Satz für die übrigen d.sprachigen Länder einfügen:

Die entsprechenden Gerichte heißen in Liechtenstein Fürstlicher Oberster Gerichtshof, in Luxemburg Oberster Gerichtshof, in Österreich Oberster Gerichtshof und in der Schweiz Bundesgericht (BGer, zwei Senate in Luzern).

Gruß --Aaaah 09:39, 22. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Eigentlich gibt es zum Bundessozialgericht im Ausland keine Entsprechung, die von dir genannten Gerichte sind einfach die jeweils allgemein obersten Gerichte. --ComQuat (Diskussion) 21:27, 16. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Bild[Quelltext bearbeiten]

Hallo!

Komme zwar nicht aus Kassel - aber wurde das Bundessozialgericht nicht kürzlich renoviert? Wäre doch schön, wenn jemand ein aktuelles Foto hochstellen könnte...

Gruß (nicht signierter Beitrag von 92.39.23.125 (Diskussion) 13:44, 11. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Geschäftsverteilungsplan[Quelltext bearbeiten]

Der Geschäftsverteilungsplan hat sich geändert. Könnte das jemand überarbeiten? Danke! (nicht signierter Beitrag von 91.224.226.196 (Diskussion) 20:40, 24. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Hamburg nach London[Quelltext bearbeiten]

Ein Flug aus Deutschland nach London über den Hamburg Airport kostet zirka 100 Euro hin und zurück. Der BUndesfinanzminster verlangt für diesen Hin und Rückflug insgesamt 30 Euro. Müssen alle die laut Sozialgesetzbuch ein Klagerecht haben, diese 30 Euro bezahlen, oder gibt es einen gesetzlichen Rückerstattungsanpruch? Oder ist diese Steuer rechtswidrig und gruzndgesetzwidrig (Spiegel 28.04.2014)85.176.85.40 16:03, 27. Apr. 2014 (CEST)Beantworten


Bundessozialgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt[Quelltext bearbeiten]

Weswegen dann die Bundesministerin bei entsprechend ungünstigen Urteilen gegen ihr Ministerium einfach festlegt, sie teile die Ansicht des Gerichtes nicht. Das Bundesministerium hält sich dann nicht nur nicht an das Urteil, sondern weist die Länder an, die Urteile des Bundessozialgerichts nicht umzusetzen. [1] Irgendeine der oben genannten Institutionen könnte also ohne wesentliche Auswirkung auf das gesellschaftliche Leben abgeschafft werden.

Hier in dem Artikel könnte jetzt dieses Unterstellungsverhältnis als negative Auswirkung auf Gerichtsverfahren, die gegen das Ministerium selbst gerichtet sind, herausgearbeitet werden. --≡c.w. 13:56, 17. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Fehler?[Quelltext bearbeiten]

Warum steht unter Gerichtsorganisation und Spruchkörper beim 13. Senat: "Beisitzer Richter Stefan Gasser" – nur bei diesem das Wort "Richter"? --MaxBE (Diskussion) 15:48, 11. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Richter beseitigt erledigt. --Georg Hügler (Diskussion) 15:54, 11. Sep. 2019 (CEST)Beantworten